Digitale Videoschutzanlage im Fahrgastraum der Linienbusse der RSVG
Rhein-Sieg Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG)
Projektierung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Videoaufnahme- und -aufzeichnungstechnik in Linienbussen, Lieferung von Software zur Visualisierung von Videoströmen in der Betriebsleitstelle unter Nutzung des zellularen, öffentlichen Mobilfunks (UMTS/GSM) im Fall einer Überfallmeldung. Lieferung einer Administrationssoftware mit Geräteverwaltung.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-17.
Wer? Wie?- • Fernsehdienste › Videoüberwachung (CCTS)
- • Video-Kontrollschirme › Video-Überwachungssystem
- • Videoaufzeichnungs- und -wiedergabegeräte › Videorecorder
- • Köln › Rhein-Sieg-Kreis
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-04-17 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2015-04-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Video-Überwachungssystem
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Video-Überwachungssystem 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG)
Postanschrift: Steinstraße 31
Postleitzahl: 53844
Postort: Troisdorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.rsvg.de 🌏
E-Mail: claudius.eckhardt@rsvg.de 📧
Telefon: +49 2241499257 📞
Fax: +49 2241499249 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-17 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 078-138866
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen:
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 36 Monate
Referenznummer: 2015-VideoRSVG
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rhein-Sieg-Kreis.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: 5 % Sicherheit für vertragsgemäße Ausführung und Gewährleistung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Rhein-Sieg Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG)
Herrn Eckhardt
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-09-22 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Video-Überwachungssystem
Menge oder Umfang:
Projektierung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Videokameras und Recordern für ca. 250 Linienbusse mit Anschluss an einen im Fahrzeug zu verbauenden GSM/UMTS-Router, Lieferung von Software zur Visualisierung in der Leitstelle sowie zur Administration.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Video-Überwachungssystem 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG)
Postanschrift: Steinstraße 31
Postleitzahl: 53844
Postort: Troisdorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.rsvg.de 🌏
E-Mail: claudius.eckhardt@rsvg.de 📧
Telefon: +49 2241499257 📞
Fax: +49 2241499249 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-17 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 078-138866
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
(1) Das Vergabeverfahren wird nach den Vorschriften der SektVO durchgeführt.
(2) Es werden drei bis fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl wird anhand der Referenzen gemäß Ziffer III.2.3) Nr. (3) vorgenommen. Bei Gleichbewertung zweier oder mehrerer Bieter, die um die letzten zu vergebenden Plätze konkurrieren, wird eine Losentscheidung durchgeführt.
(3) Der Teilnahmeantrag und entsprechende Unterlagen sind vollständig schriftlich in zweifacher Ausfertigung (mindestens 1 Original) in deutscher Sprache und unter Angabe der EU-Bekanntmachungsnummer in gedruckter Form sowie elektronisch auf einer CD-ROM oder einem USB-Stick einzureichen. Dabei kann eine freie Form der Zusammenstellung der Unterlagen gewählt werden. Die Vergabestelle stellt dazu keine Unterlagen und keine Formblätter bereit.
(4) Eventuelle Rückfragen sind nur über die Vergabestelle zulässig (möglichst per E-Mail an die unter Ziffer I.1) genannte E-Mail-Adresse). Sie sind so früh wie möglich, spätestens jedoch 6 Tage vor dem Ende der Teilnahmefrist, d. h. bis zum 12.5.2015 11:00 Uhr, schriftlich einzureichen.
Zur zuverlässigen Verarbeitung der bei der Vergabestelle eingehenden E-Mails sind diese zwingend in der Betreffzeile mit der exakten Submissions-Identnummer zu versehen.
(5) Kosten bzw. Aufwendungen durch die Bieter für die Beteiligung an diesem Verfahren sowie für die Erstellung des Angebotes werden nicht erstattet.
(6) Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens werden die der Vergabestelle beigestellten Informationen durch die Beauftragten der Vergabestelle auf elektronischen Weg verarbeitet, übertragen und gespeichert.
(7) Gemäß § 20 Abs. 3 SektVO kann sich der Bewerber bzw. das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Dies gilt unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu dem anderen Unternehmen steht. In diesem Fall hat der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft dieses andere Unternehmen in seinem Teilnahmeantrag zu benennen, der beabsichtigte Umfang zu spezifizieren und die geforderten Nachweise bzw. Erklärungen für dieses andere Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten dieses anderen Unternehmens zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft.
(8) Alle geforderten Erklärungen sind zwingend unterschrieben vorzulegen. Die einzureichenden Unterlagen werden dabei nach o. g. Reihenfolge in einer kurzen Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Teilnehmerauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
(9) Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise (Kopien, nicht älter als 6 Monate bezogen auf den Tag der Absendung dieser Bekanntmachung) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
(10) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
(11) Die beim Auftraggeber verwendeten technischen Systeme unterliegen unterschiedlichen Modernisierungszyclen. Das ausgeschriebene System soll sich deshalb durch systemoffene Schnittstellen auszeichnen, mit Hilfe derer eine Modernisierung von Teilkomponenten ohne Rückwirkung auf verbleibende Systeme möglich ist. Der Bieter erklärt deshalb im Rahmen der Angebots, dass im Auftragsfall Übertragungsschnittstellen offen gelegt und Fremdgeräte angeschlossen werden dürfen, wenn dies mit dem Lieferanten abgestimmt und der dabei entstehende Aufwand vergütet wird.
(12) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projektierung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Videoaufnahme- und -aufzeichnungstechnik in Linienbussen, Lieferung von Software zur Visualisierung von Videoströmen in der Betriebsleitstelle unter Nutzung des zellularen, öffentlichen Mobilfunks (UMTS/GSM) im Fall einer Überfallmeldung. Lieferung einer Administrationssoftware mit Geräteverwaltung.
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Optionen sind insbesondere Wartungsleistungen für Hard- und Software.
Zeitplan für den Rückgriff auf die Optionen:
Wartungsleistungen: Zum Ende der Gewährleistung,
Referenznummer: 2015-VideoRSVG
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rhein-Sieg-Kreis.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung des Bewerbers und ggf. seiner Nachunternehmer mit folgendem Inhalt:
„Wir erklären hiermit gemäß § 21 SektVO:
(a) Mir ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen werden muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
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1. §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches,
2. §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
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3. § 299 des Strafgesetzbuches,
4. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
5. § 108e des Strafgesetzbuches,
6. § 264 des Strafgesetzbuches,
7. § 261 des Strafgesetzbuches.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich. Der Auftraggeber kann für eine Prüfung, ob die Voraussetzungen dieses Absatzes vorliegen, vom Unternehmen entsprechende Nachweise verlangen. Sofern die Unternehmen von den zuständigen Behörden Auskünfte über die Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, erhalten haben, können sie diese verwenden.
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(b) Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte dieses Unternehmens verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisations- verschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt.
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(c) Mir ist weiterhin bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme am Wettbewerb als Bieter ausgeschlossen werden kann, wenn
1. über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
2. es sich im Verfahren der Liquidation befindet,
3. es die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung verletzt oder verletzt hat,
4. es unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt oder
5. eine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach Absatz 2 für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird.
Ich / Wir erkläre(n) hiermit, dass keine zuvor genannten Verfehlungen/Gründe vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
„ (2) Eigenerklärung des Bewerbers und ggf. seiner Nachunternehmer zu seinem Eintrag in ein Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle, etc.), Vorlage einer Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges soweit Eintragungspflicht besteht,
(3) Eigenerklärung des Bewerbers und ggf. seiner Nachunternehmer über seine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen, soweit im betreffenden Ausland Versicherungspflicht besteht,
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(4) Für den Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss die Bewerber-/Bietergemeinschaft alle Mitglieder namentlich mit Kontaktdaten sowie einen für das Vergabeverfahren bevollmächtigten Vertreter benennen und erklären, dass die Bewerber-/Bietergemeinschaff im Fall der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haftet („Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung"). Diese Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaff zu unterzeichnen.
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Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Siehe Abschnitt VI.3) Nr. 8 der vorliegenden Bekanntmachung.
Eigenerklärung des Bewerbers und ggf. seiner Nachunternehmer über den Gesamtumsatz für die Jahre 2011, 2012 und 2013, der Gesamtumsatz je Geschäftsjahr muss mindestens 150 000 EUR betragen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Siehe Abschnitt VI.3) Nr. 8 der vorliegenden Bekanntmachung.
Nachweise bzw. Eigenerklärungen durch den Bewerber bzw. dessen verpflichteten Nachunternehmer:
(1) Nachweis eines QM-Zertifikats gemäß DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar,
(2) Erklärung über die Zahl der bei ihm in den Jahren 2012, 2013 und 2014 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, die mit den hier geforderten Produkten und Geschäftsfeldern betraut sind,
(3) Die in den folgenden Buchstaben a) bis b) geforderten Referenzprojekte müssen im produktiven Einsatz sein und die Auftragserteilung darf dabei nicht vor dem 01.01.2010 liegen. Die Nachweise benennen zwingend jeweils den Auftraggeber und Kontaktdaten des dort tätigen Ansprechpartners sowie das zu Grunde liegende Mengengerüst, das Auftragsdatum und das Datum der Produktivsetzung sowie das der Abnahme.
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a) Nachweis über die Umsetzung von mindestens einem Projekt mit einer Übertragung von live-Videobildern in eine Betriebsleitstelle unter Nutzung des zellularen öffentlichen Mobilfunks (GSM/UMTS) im Fall von spezifischen Ereignissen mit insgesamt mindestens 50 ausgerüsteten Fahrzeugen. Die als Referenz benannte Videoübertragung umfasst die Funktionen der live-Bildübertragung vom Fahrzeug sowie die Darstellung auf einem Monitor in der Leitstelle sowie die Aufbereitung und Übertragung des Gerätestatus zur zentralen Administration (Obligatorisch: 1 Referenz. Bewertung: 1 bis 2 Referenzen: 1 Punkt, mehr als 2 Referenzen: 2 Punkte, umfasst die Referenz nachweislich mehr als 140 Fahrzeuge bzw. besondere Funktionsmerkmale der Bildvisualisierung bzw. werden zusätzliche Funktionen z.B. zur Datenerhebung durch den Recorder bereitgestellt, wird dies mit einem weiteren Punkt bewertet).
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b) Nachweis über die verantwortliche Installation von Videosystemen (Kameras und Recorder) in Fahrzeugflotten mit mindestens 50 Fahrzeugen in mindestens 3 Projekten. Die als Referenz jeweils benannte Leistung umfasst die Installation und Inbetriebnahme der Videokameras, der Recorder mit Verkabelung als (General-)Unternehmer. (obligatorisch: 3 Referenzen. Bewertung: 3 bis 6 Referenzen: 1 Punkt, mehr als 6 Referenzen: 2 Punkte, umfasst die Referenz eine gestufte Lieferung innerhalb eines (Rahmen-) Vertrags bzw. mehrere Nachkäufe wird dies mit einem weiteren Punkt bewertet).
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(4) Liste der in den Jahren 2012, 2013 und 2014 (ggf. beispielhaft) erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Lieferzeit und des Auftraggebers. Es muss angegeben werden, ob die Leistung als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden (Eigenleistungsanteil ist anzugeben). Die genannten Systeme müssen im produktiven Einsatz sein.
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Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Siehe Abschnitt VI.3) Nr. 8 der vorliegenden Bekanntmachung.
Geforderte Kautionen und Garantien: 5 % Sicherheit für vertragsgemäße Ausführung und Gewährleistung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
(1) Der Auftrag wird unter Ausschluss der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Wirtschaftsteilnehmers ausgeführt.
(2) Weitere Angaben und Formalitäten sind den Verdingungsunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Rhein-Sieg Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG)
Herrn Eckhardt
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-09-22 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 107 Abs. 3 GWB nur zulässig, wenn
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die…
… aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
… in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 078-138866 (2015-04-17)
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