Zusätzliche Informationen
A)Der Auftraggeber ist öffentlicher Auftraggeber nach GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach VOF durchgeführt.
b)Zu Kooperationsformen des Bewerbers:
b1) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß oben Ziffer III.1.3) im Original ausdrücklich nochmals hingewiesen.
b2) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Fähigkeit auf einen Dritten/auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die Dritten benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten/der Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1) bis Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit müssen für diesen/diese Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber als Einzelbewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des oder der Dritten beruft.
c) Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können entweder unter
www.evergabe-online.de herunter geladen oder per E-Mail über
evergabe@rmd-wasserstrassen.de angefordert werden.
d) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die Teilnahmeanträge müssen unterschrieben zusammen mir den weiteren Bewerbungsunterlagen in Schriftform in der vorgegebenen Gliederung bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) auf dem Postweg oder direkt eingehen.
Weitere, in dieser Bekanntmachung nicht genannte Unterlagen, sind für den Teilnahmeantrag nicht erwünscht. Ein Abweichen von der vorgegebenen Gliederung oder die Abgabe von zusätzlichen, nicht geforderten Unterlagen führt zu einer Abwertung im Auswahlverfahren. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
e) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens vier beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als vier Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten.
Der Auftraggeber wird hierzu eine Bewertungsmatrix verwenden, in der der Bewerber maximal 500 Punkte erreichen kann. Diese 500 Punkte werden entsprechend der jeweiligen Gewichtung auf die einzelnen Kriterien verteilt. Für die folgenden Eignungskriterien vergibt der Auftraggeber zwischen 0 und 5 Punkte, die dann mit der Gewichtung des jeweiligen Kriteriums multipliziert werden, um die Gesamtpunktezahl für die Wertung zu erhalten. Bei einem Kriterium mit einer Gewichtung von 5 % erhält der Bewerber also maximal 25 Punkte (5 (%) * 5 = 25).
Anschreiben und Gliederung der Unterlagen, Gewichtung 10 %.
Zum Erreichen von 5 Punkten ist die Verwendung der Vorlage des Anschreibens und eine Ordnung des Teilnahmeantrages anhand der vom Auftraggeber vorgegebenen Gliederung erforderlich. Zusätzlich zu den geforderten Unterlagen eingereichte Unterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Abzug von der maximalen Punktzahl wird vorgenommen:
einmaliges Abweichen von der Gliederung: – 1 Punkt,
Beifügen nicht gewünschter Unterlagen: – 1 Punkt,
Fehlen von geforderten Unterlagen: – 1 Punkt,
Ignorieren der vorgegebenen Gliederung: – 5 Punkte,
mehrmaliges Abweichen von der Gliederung und /oder Beifügen nicht gewünschter Unterlagen:
Es erfolgt ein kumulierter Punkteabzug (-1 Punkt, je „Verstoß“, die Mindestpunktzahl beträgt null Punkte; eine negative Punktzahl wird nicht vergeben).
Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen, Gewichtung 10 % Mindestkriterium: Der Bewerber weist mindestens in einem der letzten 3 Jahre einen Jahresumsatz mit
vergleichbaren Dienstleistungen in Höhe von mindestens 3 000 000 EUR pro Jahr nach. Bewerber, die dieses Mindestkriterium nicht erfüllen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Angaben des Bewerbers zum Umsatz für mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbare Leistungen (Umweltverträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsstudie, artenschutzrechtlicher Beitrag (saP)):
Zum Erlangen von 5 Punkten ist folgender Nachweis erforderlich:
Der mittlere Jahresumsatz des Bewerbers mit solchen Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind beträgt in den letzten 3 Jahren jeweils 4 500 000 EUR (oder mehr).
Bei Bewerbern, die nicht bereits seit 2012 bestehen, werden die Umsätze aus den Jahren der Existenz berücksichtigt und auf 3 Jahre gleichmäßig verteilt; der so ermittelte mittlere Jahresumsatz wird dann in der Bewertung berücksichtigt.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der einzelnen Mitglieder für die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbaren Leistungen addiert. Bei Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, die nicht bereits seit 2012 bestehen werden die Umsätze aus den Jahren der Existenz berücksichtigt und auf 3 Jahre gleichmäßig verteilt; die so ermittelte mittlere Jahresumsatz dann in der Bewertung berücksichtigt.
Eine Abstufung von der maximalen Punktzahl wird vorgenommen bei einem:
Umsatz < 4 500 000 EUR: – 1 Punkt,
Umsatz < 4 150 000 EUR: – 2 Punkte,
Umsatz < 3 800 000 EUR: – 3 Punkte,
Umsatz < 3 450 000 EUR: – 4 Punkte,
Umsatz < 3 100 000 EUR: – 5 Punkte.
Jährliches Mittel der Beschäftigten der letzten 3 Jahre nach § 5 (5) d) VOF;
(Angaben zum Leistungsspektrum des Bewerbers – Angaben zu den Mitarbeitern –), Gewichtung 10 %. Mindestkriterium: Der Bewerber verfügt über mindestens 2 Mitarbeiter, welche die Berufsqualifikation des Architekten der Fachrichtung Landschaftsarchitektur inne haben und/oder nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder nach den EG Richtlinien berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekten in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur tätig zu werden. Bewerber, die dieses Mindestkriterium nicht erfüllen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Mindestkriterium: Der Bewerber verfügt über mindestens 8 ausreichend qualifizierte Personen (siehe unten). Bewerber, die dieses Mindestkriterium nicht erfüllen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zum Erlangen von 5 Punkten ist folgender Nachweis erforderlich:
Der Bewerber verfügt über mindestens 2 Fachgruppen/Fachabteilungen zur Bearbeitung der zu vergebenden Leistungen oder ist in der Lage aus dem zur Verfügung stehenden Mitarbeiterstamm diese 2 Fachgruppen/Fachabteilungen zu bilden. Die 2 Fachgruppen/Fachabteilungen sind jeweils mit mindestens 8 ausreichend qualifizierten Personen zu besetzen. Ausreichende Qualifikation bedeutet im konkreten Fall, dass die Mitarbeiter einen Hochschulabschluss im Bereich Umwelt- und/oder Landschaftsplanung, Biologie, Botanik, Landschaftspflege, Landespflege, Landschaftsplanung, Geographie, Geologie, Geoökologie und/oder Agrarwissenschaften besitzen. Die Qualifikationsnachweise (Studiennachweise oder andere geeignete Bescheinigungen) müssen prüfbar vorliegen.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die mit ausreichender Qualifikation zur Verfügung stehenden Mitarbeiter der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert.
Eine Abstufung von der maximalen Punktzahl wird mit jeweils einem Punkt vorgenommen für jeden nicht zur Bildung der erforderlichen zwei Fachgruppen/Fachabteilungen zur Verfügung stehenden oder hierzu nicht ausreichend qualifizierten Mitarbeiter (z. B. bei fachfremden oder nicht vorhandenem vorbeschriebenen Studienabschluss). Die bei einer Abwertung minimal zureichende Punktezahl sind 0 Punkte; Negative Punktezahlen werden nicht vergeben.
Jährliches Mittel der Beschäftigten der letzten 3 Jahre nach § 5 (5) d) VOF;
(Angaben über die Mitarbeiter des Bewerbers – Berufserfahrung –), Gewichtung 10,0 %.
Für die zur Verfügung stehenden, ausreichend qualifizierten Mitarbeiter, wird die Zeit mit nachgewiesener einschlägiger Berufserfahrung aufaddiert (maximal für 16 zur Verfügung stehende Mitarbeiter).
Zum Erlangen von 5 Punkten ist folgender Nachweis erforderlich:
Der Bewerber verfügt mit seinen zur Verfügung stehenden Mitarbeitern in Summe über mindestens 160 Jahre einschlägige Berufserfahrung. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Jahre einschlägiger Berufserfahrung addiert.
Eine Abstufung von der maximalen Punktezahl wird wie folgt vorgenommen:
160a > Anzahl der Jahre mit einschlägiger Berufserfahrung > 144a 4 Punkte,
144a >= Anzahl der Jahre mit einschlägiger Berufserfahrung > 112a 3 Punkte,
112a >= Anzahl der Jahre mit einschlägiger Berufserfahrung > 96a 2 Punkte,
96a >= Anzahl der Jahre mit einschlägiger Berufserfahrung > 48a 1 Punkt,
48a >= Anzahl der Jahre mit einschlägiger Berufserfahrung > 16a 0 Punkte.
Referenzen mit vergleichbaren Leistungen nach § 5 (5) b) VOF; – hier Referenzen für Umweltverträglichkeitsstudien aus dem Bereich Wasserbau, Gewichtung 15 %.
Mindestkriterium: Der Bewerber weist mindestens 1 Referenzprojekt nach. Bewerber, die dieses Mindestkriterium nicht erfüllen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zum Wasserbau gehören nach Definition des Auftraggebers insbesondere folgende Leistungen: Verkehrswasserbau (wie z. B. Bau von Wasserstraßen und Schifffahrtskanälen, Häfen, Schleusen und Schiffshebewerken), Wasserbau zur Energiegewinnung (wie z.B. Bau von Wasserkraftanlagen, Talsperren, Off-shore-Windkraftanlagen, Wasserspeichern), Bau von Hochwasserschutz an Küsten und Flüssen oder Bauleistungen an fließenden Gewässern (wie z.B. für Erosionsschutz, Landschaftsschutz oder Wildwasserverbau).
Für 5 der Referenzprojekte des Bewerbers aus dem Bereich Wasserbau werden die jeweils bearbeiteten Flächen nach ihrer Größe bewertet. Hierzu werden die 5 flächenmäßig größten Referenzprojekte des Bewerbers betrachtet.
Zum Erlangen von 5 Punkten ist folgender Nachweis erforderlich:
Der Bewerber verfügt über fünf Referenzprojekte mit einer zu bearbeitenden Fläche von jeweils mindestens 30 km
Eine Abstufung von der maximalen Punktzahl wird wie folgt vorgenommen:
(Bedingung für die Bewertung in der jeweiligen Kategorie ist, dass jedes der fünf Referenzprojekte die jeweilige Gebietsgröße, die für die Kategorie genannt ist, erreicht).
Der Bewerber verfügt über fünf Referenzprojekte mit einer zu bearbeitenden Fläche von jeweils zwischen mindestens 20 und bis 30 km
Der Bewerber verfügt über fünf Referenzprojekte mit einer zu bearbeitenden Fläche von jeweils zwischen mindestens 10 und bis 20 km
Der Bewerber verfügt über fünf Referenzprojekte mit einer zu bearbeitenden Fläche von jeweils zwischen mindestens 3 und bis 10 km
Der Bewerber verfügt über fünf Referenzprojekte mit einer zu bearbeitenden Fläche von jeweils zwischen mindestens 2 und bis 3 km
Der Bewerber verfügt über fünf Referenzprojekte mit einer zu bearbeitenden Fläche von jeweils kleiner als 2 km
Referenzen mit vergleichbaren Leistungen § 5 (5) b) VOF; – hier Referenzen für Landschaftspflegerische Begleitplanungen aus dem Bereich Wasserbau, Gewichtung 15 %.
Mindestkriterium: Der Bewerber weist mindestens 1 Referenzprojekt nach. Bewerber, die dieses Mindestkriterium nicht erfüllen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zum Wasserbau gehören nach Definition des Auftraggebers insbesondere folgende Leistungen: Verkehrswasserbau (wie z.B. Bau von Wasserstraßen und Schifffahrtskanälen, Häfen, Schleusen und Schiffhebewerken).
Wasserbau zur Energiegewinnung (wie z. B. Bau von Wasserkraftanlagen, Talsperren, Off-shore-Windkraftanlagen, Wasserspeichern).
Bau von Hochwasserschutz an Küsten und Flüssen Bauleistungen an fließenden Gewässern (wie z. B. für Erosionsschutz, Landschaftsschutz oder Wildwasserverbau).
Für 5 der Referenzprojekte des Bewerbers aus dem Bereich Wasserbau werden die jeweils bearbeiteten Flächen nach ihrer Größe bewertet. Hierzu werden die fünf flächenmäßig größten Referenzprojekte des Bewerbers betrachtet.
Zum Erlangen von 5 Punkten ist folgender Nachweis erforderlich:
Der Bewerber verfügt über fünf Referenzprojekte mit einer zu bearbeitenden Fläche von jeweils mindestens 30 km
Eine Abstufung von der maximalen Punktzahl wird wie folgt vorgenommen:
(Bedingung für die Bewertung in der jeweiligen Kategorie ist, dass jedes der fünf Referenzprojekte mindestens die jeweilige Gebietsgröße, die für die Kategorie genannt ist, erreicht).
Der Bewerber verfügt über fünf Referenzprojekte mit einer zu bearbeitenden Fläche von jeweils zwischen mindestens 20 und bis 30 km
Der Bewerber verfügt über fünf Referenzprojekte mit einer zu bearbeitenden Fläche von jeweils zwischen mindestens 10 und bis 20 km
Der Bewerber verfügt über fünf Referenzprojekte mit einer zu bearbeitenden Fläche von jeweils zwischen mindestens 3 und bis 10 km
Der Bewerber verfügt über fünf Referenzprojekte mit einer zu bearbeitenden Fläche von jeweils zwischen mindestens 2 und bis 3 km
Der Bewerber verfügt über fünf Referenzprojekte mit einer zu bearbeitenden Fläche von jeweils kleiner als 2 km
Referenzen mit vergleichbaren Leistungen § 5 (5) b) VOF;- hier Referenzen für FFH-Verträglichkeitsstudien aus beliebigen Bereichen, Gewichtung 15 %.
Mindestkriterium: Der Bewerber weist mindestens 1 Referenzprojekt nach. Bewerber, die dieses Mindestkriterium nicht erfüllen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Von den vom Bewerber angegebenen Referenzprojekten wird das abgewickelte Auftragsvolumen bewertet. Zur Ermittlung des zu wertenden Auftragsvolumens werden die beiden Referenzprojekte mit den größten Auftragsvolumina betrachtet und der Mittelwert aus den beiden Auftragsvolumina gebildet. Hat der Bewerber nur ein Referenzprojekt vorzuweisen, wird das Auftragsvolumen des einen Referenzprojektes für diese Bewertung halbiert.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die vorhandenen Referenzprojekte der einzelnen Mitglieder mit den jeweils größten Auftragsvolumina betrachtet und entsprechend berücksichtigt.
Zum Erlangen von 5 Punkten ist folgender Nachweis erforderlich:
Die mittleren Auftragsvolumina der beiden Referenzprojekte betragen jeweils mehr als 120 000 EUR (Beträge jeweils netto ohne Mehrwertsteuer).
Eine Abstufung von der maximalen Punktzahl wird wie folgt vorgenommen:
Auftragsvolumina der beiden Referenzprojekte > 260 000 EUR: 5 Punkte,
Auftragsvolumina der beiden Referenzprojekte > 220 000 EUR: 4 Punkte,
Auftragsvolumina der beiden Referenzprojekte > 180 000 EUR: 3 Punkte,
Auftragsvolumina der beiden Referenzprojekte > 140 000 EUR: 2 Punkte,
Auftragsvolumina der beiden Referenzprojekte > 100 000 EUR: 1 Punkt,
Auftragsvolumina der beiden Referenzprojekte <= 100 000 EUR: 0 Punkte.
Referenzen mit vergleichbaren Leistungen § 5 (5) b) VOF;– hier Referenzen für artenschutzrechtlichen Beitrag (saP) aus beliebigen Bereichen, Gewichtung 15 %.
Mindestkriterium: Der Bewerber weist mindestens 1 Referenzprojekt nach. Bewerber, die dieses Mindestkriterium nicht erfüllen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Von den vom Bewerber angegebenen Referenzprojekten wird das abgewickelte Auftragsvolumen bewertet. Zur Ermittlung des zu wertenden Auftragsvolumens werden die beiden Referenzprojekte mit den größten Auftragsvolumina betrachtet und der Mittelwert aus den beiden Auftragsvolumina gebildet. Hat der Bewerber nur ein Referenzprojekt vorzuweisen, wird das Auftragsvolumen des einen Referenzprojektes für diese Bewertung halbiert.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die vorhandenen Referenzprojekte der einzelnen Mitglieder mit den jeweils größten Auftragsvolumina betrachtet und entsprechend berücksichtigt.
Zum Erlangen von 5 Punkten ist folgender Nachweis erforderlich:
Die mittleren Auftragsvolumina der beiden Referenzprojekte betragen jeweils mehr als 90 000 EUR (Beträge jeweils netto ohne Mehrwertsteuer).
Eine Abstufung von der maximalen Punktzahl wird wie folgt vorgenommen:
Auftragsvolumina der beiden Referenzprojekte > 110 000 EUR: 5 Punkte,
Auftragsvolumina der beiden Referenzprojekte > 90 000 EUR: 4 Punkte,
Auftragsvolumina der beiden Referenzprojekte > 70 000 EUR: 3 Punkte,
Auftragsvolumina der beiden Referenzprojekte > 50 000 EUR: 2 Punkte,
Auftragsvolumina der beiden Referenzprojekte > 30 000 EUR: 1 Punkt,
Auftragsvolumina der beiden Referenzprojekte <= 30 000 EUR: 0 Punkte.
f) Die in Ziffer II.2.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung.
g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung.
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
i) Anfragen von interessierten Unternehmen, welche die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb nicht über
www.evergabe-online.de herunterladen, müssen bis spätestens am lt. IV.3.3) dieser Bekanntmachung angegebenen Termin per E-Mail (
evergabe@rmd-wasserstrassen.de) bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen. Der Versand der zur Bewerbung erforderlichen Vordrucke erfolgt kostenfrei für den Bewerber per E-Mail.
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
k) Es erfolgt keine losweise Vergabe. Bewerbungen nur für Teilbereiche der ausgeschriebenen Leistungen können nicht berücksichtigt werden.
l) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
m) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht oder nicht ordnungsgemäß dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Wertungskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
Angabe der Wertungskriterien:
1. Fachlicher Wert und Qualität Gewichtung: 50 %.
— Die vorgesehene Projektorganisation, Projektabwicklung, der Personaleinsatzplan und Schnittstellenregelungen (Ablaufplan),
— Das vorgesehene Qualitätssicherungssystem für die Abwicklung der Leistungen,
— Fachliche Präsentation.
2. Preis/Honorar Gewichtung: 30 %
— Angebotspreis.
3. Leistungszeitpunkt Gewichtung: 20 %
— Der vorgesehene Ablaufplan in Verbindung mit dem vorgesehenen Berichtswesen und Kontrollsystem zur Sicherstellung der Vertragstermine.
Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt relativ zueinander.