Gegestand des Auftrags ist die Realisierung des dritten von drei Bauabschnitten zur Erweiterung und Sanierung der Abwasserreinigungsanlage Büdingen. Bereits abgeschlossen sind der erste und zweite Bauabschnitt, welche das Betriebsgebäude, das Zulaufbauwerk, den Sandfang und das neue Kombiklärwerk zum Gegenstand hatten. Im dritten Bauabschnitt sollen auf der Grundlage der für die Gesamtmaßnahme vorliegenden wasserrechtlichen Genehmigung sowie einer finalen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Entwurfsplanung folgende Bauwerke der Abwasserreinigungsanlage umgebaut werden: Vorhandenes Kombinationsklärwerk, vorhandenes Regenrückhaltebecken, neue Spülsandannahmestation, neue Lagerhalle, Außenanlagen, verbindende Rohrleitungen. Das vorhandene Kombinationsklärwerk hat ein Gesamtvolumenn von rund 7 850 m³ bestehend aus einem äußeren Belebungsbecken und einem inneren Nachklärbecken. Das Regenklärbecken hat ein Gesamtvolumen von rund 730 m³, die Außenanlagen beinhalten rund 1 150 m² Asphalt- und rund 170 m² Pflasterarbeiten sowie ca. 1 000 m² Grünflächen. Das Areal der Abwasserreinigungsanlage umfasst eine insgesamt eine Grundfläche von 20 590 m². Die für den dritten Bauabschnitt vorgesehene Grundfläche beträgt 2 500 m². Näheres finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Abwasserbehandlungsanlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Abwasserbehandlungsanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Büdingen – Abwasserentsorgung
Postanschrift: Thiergartenstraße 12-14
Postleitzahl: 63654
Postort: Büdingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.linsengericht.de🌏
E-Mail: info@stadtwerke-buedingen.de📧
Telefon: +49 604288070📞
Fax: +49 6042880729 📠
Gegestand des Auftrags ist die Realisierung des dritten von drei Bauabschnitten zur Erweiterung und Sanierung der Abwasserreinigungsanlage Büdingen. Bereits abgeschlossen sind der erste und zweite Bauabschnitt, welche das Betriebsgebäude, das Zulaufbauwerk, den Sandfang und das neue Kombiklärwerk zum Gegenstand hatten. Im dritten Bauabschnitt sollen auf der Grundlage der für die Gesamtmaßnahme vorliegenden wasserrechtlichen Genehmigung sowie einer finalen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Entwurfsplanung folgende Bauwerke der Abwasserreinigungsanlage umgebaut werden:
Gegestand des Auftrags ist die Realisierung des dritten von drei Bauabschnitten zur Erweiterung und Sanierung der Abwasserreinigungsanlage Büdingen. Bereits abgeschlossen sind der erste und zweite Bauabschnitt, welche das Betriebsgebäude, das Zulaufbauwerk, den Sandfang und das neue Kombiklärwerk zum Gegenstand hatten. Im dritten Bauabschnitt sollen auf der Grundlage der für die Gesamtmaßnahme vorliegenden wasserrechtlichen Genehmigung sowie einer finalen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Entwurfsplanung folgende Bauwerke der Abwasserreinigungsanlage umgebaut werden:
Vorhandenes Kombinationsklärwerk, vorhandenes Regenrückhaltebecken, neue Spülsandannahmestation, neue Lagerhalle, Außenanlagen, verbindende Rohrleitungen.
Das vorhandene Kombinationsklärwerk hat ein Gesamtvolumenn von rund 7 850 m³ bestehend aus einem äußeren Belebungsbecken und einem inneren Nachklärbecken. Das Regenklärbecken hat ein Gesamtvolumen von rund 730 m³, die Außenanlagen beinhalten rund 1 150 m² Asphalt- und rund 170 m² Pflasterarbeiten sowie ca. 1 000 m² Grünflächen.
Das vorhandene Kombinationsklärwerk hat ein Gesamtvolumenn von rund 7 850 m³ bestehend aus einem äußeren Belebungsbecken und einem inneren Nachklärbecken. Das Regenklärbecken hat ein Gesamtvolumen von rund 730 m³, die Außenanlagen beinhalten rund 1 150 m² Asphalt- und rund 170 m² Pflasterarbeiten sowie ca. 1 000 m² Grünflächen.
Das Areal der Abwasserreinigungsanlage umfasst eine insgesamt eine Grundfläche von 20 590 m². Die für den dritten Bauabschnitt vorgesehene Grundfläche beträgt 2 500 m².
Näheres finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Dauer: 13 Monate
Referenznummer: KaBüdBau3BA
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düdelsheimer Straße, 63452 Büdingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gem. III.2.1) bis III.2.3) sind innerhalb der Angebotsfrist vorzulegen. Die Nichtvorlage kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig.
Ausländische Bieter haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Soweit nicht ausdrücklich gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt (Bietergemeinschaftserklärung). Weiterhin ist anzugeben, welche Teilleistungen von den Mitgliedern erbracht werden soll. Die geforderten Erklärungen und nach Nachweise nach III.2.1) bis III.2.3) sind – soweit einschlägig – von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen, bei den Unterlagen nach III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt (Bietergemeinschaftserklärung). Weiterhin ist anzugeben, welche Teilleistungen von den Mitgliedern erbracht werden soll. Die geforderten Erklärungen und nach Nachweise nach III.2.1) bis III.2.3) sind – soweit einschlägig – von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen, bei den Unterlagen nach III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung.
Kommen Nachunternehmer für wesentliche Leistungsteile gem. II.1.5) (Erdarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Pflasterarbeiten, Rohrleitungsarbeiten, Bewehrung) zum Einsatz, sind die von ihnen zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen.
Kommen Nachunternehmer für wesentliche Leistungsteile gem. II.1.5) (Erdarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Pflasterarbeiten, Rohrleitungsarbeiten, Bewehrung) zum Einsatz, sind die von ihnen zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen.
Für diese Nachunternehmer sind weiterhin die nach III.2.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot einzureichen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung. Auch bei konzernverbundenen und/oder konzernangehörigen (Dritt-)Unternehmen handelt es sich um Nachunternehmen.
Für diese Nachunternehmer sind weiterhin die nach III.2.1) bis III.2.3) geforderten Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot einzureichen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung. Auch bei konzernverbundenen und/oder konzernangehörigen (Dritt-)Unternehmen handelt es sich um Nachunternehmen.
Hinweis: Mehrfachbeteiligungen von Unternehmen als Bieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer sind ausgeschlossen, wenn und soweit diese zu einer vertraglich unzulässigen Wettbewerbsverzerrung führen.
Geforderte Erklärungen und Nachweise:
1. Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
2. Erklärung, dass sich das Unternehmen des Bieters nicht in der Liquidation befindet.
3. Erklärung, dass der Bieter keine sonstige schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
4. Nachweis über den Eintrag in das Berufsregister am Sitz des Bieters (Handelsregisterauszug o. ä.).
5. Bescheinigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
6. Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung fälliger Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachkommt.
7. Erklärung des Bieters, dass er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Angaben in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
8. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung, unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand und Rechtsform ggf. unter Angabe der Gesellschafterverhältnisse und Unternehmensstrukturen, Geschäftsleitung des Unternehmens, kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum), Benennung des Ansprechpartners für das Vergabeverfahren.
8. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung, unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand und Rechtsform ggf. unter Angabe der Gesellschafterverhältnisse und Unternehmensstrukturen, Geschäftsleitung des Unternehmens, kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum), Benennung des Ansprechpartners für das Vergabeverfahren.
9. Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen ggf. Negativerklärung.
10. Erklärung des Bieters gemäß § 97 Absatz 4, Satz 1 GWB, dass er sich bislang in Bezug auf die Vergabe vergleichbarer Leistungen gesetzestreu verhalten hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
1. Angaben zu den Jahresabschlüssen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Bilanzsumme und Jahresüberschuss/-fehlbetrag, soweit zum handelsrechtlichen Jahresabschluss verpflichtet, Eigenkapitalveränderung). Bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Angaben zu den Jahresabschlüssen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Bilanzsumme und Jahresüberschuss/-fehlbetrag, soweit zum handelsrechtlichen Jahresabschluss verpflichtet, Eigenkapitalveränderung). Bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied.
2. Angabe der Umsatzentwicklung und Projektzahlen in den letzten 3 Geschäftsjahren bei vergleichbaren Leistungen. (Bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
1. Nachweis einschlägiger Erfahrungen im Bau und Sanierung von vergleichbaren Abwasserreinigungsanlagen durch eine Aufstellung der wesentlichen Leistungen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen in diesem Bereich (Referenzliste unter Angabe des Auftragswertes, im Falle einer Nachunternehmerstellung; Wert des Eigenanteils), konkrete Benennung der Anlage/Anlagenteile sowie eines Ansprechpartners bei dem Auftraggeber (einschließlich Kontaktdaten) sowie der Leistungszeit.
1. Nachweis einschlägiger Erfahrungen im Bau und Sanierung von vergleichbaren Abwasserreinigungsanlagen durch eine Aufstellung der wesentlichen Leistungen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen in diesem Bereich (Referenzliste unter Angabe des Auftragswertes, im Falle einer Nachunternehmerstellung; Wert des Eigenanteils), konkrete Benennung der Anlage/Anlagenteile sowie eines Ansprechpartners bei dem Auftraggeber (einschließlich Kontaktdaten) sowie der Leistungszeit.
2. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Berufsgruppen.
3. Angabe des für die Leistung vorgesehenen Personals (Projektleiter, Bauleiter sowie für die Leitung und Aufsicht der wesentlichen Teilbereiche gem. II.1.5) vorgesehene Personal).
4. Nachweis einschlägiger Erfahrungen des für die Aufsicht und Leitung vorgesehenen und regelmäßig auf der Baustelle eingesetzten Personals (z. B. Polier, Vorarbeiter) durch Vorlage von aussagekräftigen Befähigungsnachweisen im Bereich der gem. II.1.5) auszuführenden Gewerke, z. B. Vorlage entsprechender Ausbildungs- und Weiterbildungsnachweise.
4. Nachweis einschlägiger Erfahrungen des für die Aufsicht und Leitung vorgesehenen und regelmäßig auf der Baustelle eingesetzten Personals (z. B. Polier, Vorarbeiter) durch Vorlage von aussagekräftigen Befähigungsnachweisen im Bereich der gem. II.1.5) auszuführenden Gewerke, z. B. Vorlage entsprechender Ausbildungs- und Weiterbildungsnachweise.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftraggeber behält sich vor für den Fall der Nichterfüllung übernommener vertraglicher Verpflichtungen nach Maßgabe des § 12 Hess. Vergabegesetzes ein Strafversprechen (Vertragsstrafe) zu vereinbaren. Näheres siehe auch Vergabeunterlagen.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme.
Mängelhaftungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme inkl. der beauftragten Nachträge.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Näheres siehe auch Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Erforderliche Rechtsform bei Auftragserteilung: Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber weist auf die Verpflichtung der Bieter zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen hin. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, von dem für die Beauftragung vorgesehenen Bieter eine entsprechende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer abzufordern.
Der Auftraggeber weist auf die Verpflichtung der Bieter zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen hin. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, von dem für die Beauftragung vorgesehenen Bieter eine entsprechende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer abzufordern.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Banküberweisung;
Empfänger: bdh-consulting GmbH;
IBAN: DE23 5085 2651 0110 1115 72;
Verwendungszweck: ARA Büdingen – 3. BA – BAU.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-05-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-04-30 📅
Öffnungsort:
Ort des Eröffnungstermins: Stadtwerke Büdingen – Abwasserentsorgung, Thiergartenstraße 12-14, Zimmer 17, 63654 Büdingen (Hessen).
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren Bevollmächtigte.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Niedrigster Preis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Christof Klös
Internetadresse: www.linsengericht.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KaBüdBau3BA
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber weist ferner daraufhin, dass Rügen im Sinne des § 107 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 039-065823 (2015-02-20)
Ergänzende Angaben (2015-02-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 212 859,28 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-06 📅
Name: Implenia Regiobau GmbH
Postanschrift: Am Roten Berg 5
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99086
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@implenia.com📧
Internetadresse: www.implenia.com🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).