Gegenstand des zu vergebenden Beschaffungsvertrags sind der Druck (einschließlich Druckvorbereitung, Veredelung, Druckweiterverarbeitung, Konfektionierung und Verpackung), die Lagerung sowie der Versand bestimmter Medien der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer fertigt die Druckerzeugnisse in einem geeigneten Druckverfahren in der im Einzelauftrag vorgegebenen Auflagenhöhe und verarbeitet die Druckerzeugnisse zum fertigen Endprodukt weiter. Der Auftragnehmer hat die fertigen Druckerzeugnisse entsprechend der von der Auftraggeberin mit dem Einzelauftrag übermittelten Verteilerliste zu konfektioniern und zu verpacken. Die Druckerzeugnisse sind fristgerecht in der entsprechenden Anzahl an die in der mit dem Einzelauftrag versandten Verteilerliste angegebenen Empfänger im gesamten Bundesgebiet Deutschlands auszuliefern. Im Zuge der halbjährlichen Auflagenabfrage des Standard-Medien-Pakets der Auftraggeberin müssen die Organisationseinheiten der Auftraggeberin die Möglichkeit haben, bestellte Medien beim Auftragnehmer zwischenzulagern und diese im Jahresverlauf abzurufen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-15.
Auftragsbekanntmachung (2015-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Faltblätter
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Faltblätter📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK classic
Postanschrift: Tannenstraße 4b
Postleitzahl: 01099
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.ikk-classic.de🌏
1) Die Vergabeunterlagen können per E-Mail unter der Adresse hummel@baumeister.org angefordert werden.
2) Das Angebot ist schriftlich und in deutscher Sprache abzufassen und in einfacher Ausfertigung in Papierform einzureichen. Auf elektronischen Weg (Fernschreiben, Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail etc.) übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
3) Das Angebot muss in einem fest verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag mit dem von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten „Kennzettel für Angebotsumschlag“ eingereicht werden. Das Angebot ist an folgende Anschrift zu senden: Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Königsstraße 51-53, 48143 Münster, zu Händen Frau Hummel.
4) Es gilt deutsches Recht. Verfahrenssprache ist deutsch.
1) Die Vergabeunterlagen können per E-Mail unter der Adresse hummel@baumeister.org angefordert werden.
2) Das Angebot ist schriftlich und in deutscher Sprache abzufassen und in einfacher Ausfertigung in Papierform einzureichen. Auf elektronischen Weg (Fernschreiben, Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail etc.) übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
3) Das Angebot muss in einem fest verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag mit dem von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten „Kennzettel für Angebotsumschlag“ eingereicht werden. Das Angebot ist an folgende Anschrift zu senden: Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Königsstraße 51-53, 48143 Münster, zu Händen Frau Hummel.
4) Es gilt deutsches Recht. Verfahrenssprache ist deutsch.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Beschaffungsvertrags sind der Druck (einschließlich Druckvorbereitung, Veredelung, Druckweiterverarbeitung, Konfektionierung und Verpackung), die Lagerung sowie der Versand bestimmter Medien der Auftraggeberin.
Der Auftragnehmer fertigt die Druckerzeugnisse in einem geeigneten Druckverfahren in der im Einzelauftrag vorgegebenen Auflagenhöhe und verarbeitet die Druckerzeugnisse zum fertigen Endprodukt weiter.
Der Auftragnehmer hat die fertigen Druckerzeugnisse entsprechend der von der Auftraggeberin mit dem Einzelauftrag übermittelten Verteilerliste zu konfektioniern und zu verpacken.
Die Druckerzeugnisse sind fristgerecht in der entsprechenden Anzahl an die in der mit dem Einzelauftrag versandten Verteilerliste angegebenen Empfänger im gesamten Bundesgebiet Deutschlands auszuliefern.
Im Zuge der halbjährlichen Auflagenabfrage des Standard-Medien-Pakets der Auftraggeberin müssen die Organisationseinheiten der Auftraggeberin die Möglichkeit haben, bestellte Medien beim Auftragnehmer zwischenzulagern und diese im Jahresverlauf abzurufen.
Im Zuge der halbjährlichen Auflagenabfrage des Standard-Medien-Pakets der Auftraggeberin müssen die Organisationseinheiten der Auftraggeberin die Möglichkeit haben, bestellte Medien beim Auftragnehmer zwischenzulagern und diese im Jahresverlauf abzurufen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeberin steht die Option zu, den Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer maximal zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 26/MA/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Eignungsnachweise vorzulegen:
— Ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate).
— Eine Eigenerklärung des Bieters, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet, dass keine Umstände vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters infrage stellen, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters von dem Vergabeverfahren gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen, dass der Bieter die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt. Die vorgenannten Erklärungen sind in dem Vordruck „Angebotsschreiben“ enthalten. Die Auftraggeberin behält sich vor, von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der vorgenannten Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
— Eine Eigenerklärung des Bieters, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet, dass keine Umstände vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters infrage stellen, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters von dem Vergabeverfahren gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen, dass der Bieter die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt. Die vorgenannten Erklärungen sind in dem Vordruck „Angebotsschreiben“ enthalten. Die Auftraggeberin behält sich vor, von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der vorgenannten Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben/einzureichen; für die Eignung kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Für Nachunternehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot (ansonsten nur auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin) vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten des Nachunternehmers bedient; auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Nachunternehmen) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten zur Verfügung zu stehen (Vordruck).
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben/einzureichen; für die Eignung kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Für Nachunternehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot (ansonsten nur auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin) vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten des Nachunternehmers bedient; auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Nachunternehmen) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten zur Verfügung zu stehen (Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Eignungsnachweise vorzulegen:
— Eine Eigenerklärung (Vordruck) zur finanziellen Leistungsfähigkeit (Umsatz), in der jeweils der Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2013, 2012) anzugeben ist, sowie jene Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2013, 2012), die mit Leistungen erwirtschaftet worden sind, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dabei ist jeweils der Eigenleistungsanteil anzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern eine Bestätigung der Umsatzangaben durch einen vereidigten Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen anzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eine Eigenerklärung (Vordruck) zur finanziellen Leistungsfähigkeit (Umsatz), in der jeweils der Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2013, 2012) anzugeben ist, sowie jene Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2013, 2012), die mit Leistungen erwirtschaftet worden sind, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dabei ist jeweils der Eigenleistungsanteil anzugeben. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern eine Bestätigung der Umsatzangaben durch einen vereidigten Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen anzufordern.
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben/einzureichen; für die Eignung kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Für Nachunternehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot (ansonsten nur auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin) vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten des Nachunternehmers bedient; auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Nachunternehmen) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten zur Verfügung zu stehen (Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben/einzureichen; für die Eignung kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Für Nachunternehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot (ansonsten nur auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin) vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten des Nachunternehmers bedient; auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Nachunternehmen) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten zur Verfügung zu stehen (Vordruck).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Eignungsnachweise vorzulegen:
— Eine Unternehmensdarstellung, in der insbesondere die Erfahrungen des Auftragnehmers im Aufgabengebiet und das zur Verfügung stehende Personal dargestellt werden.
— Eine Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter. In dieser Eigenerklärung ist die Anzahl der Mitarbeiter in den Jahren 2012, 2013, 2014 und im 1. Halbjahr 2015 – getrennt nach den Sparten „Kundenberatung/Projektmanagement“, „Druck/Weiterverarbeitung“, „Konfektionierung/Verpackung/Versand“ und „Sonstige“ – anzugeben. Die vorgenannte Erklärung ist in dem Vordruck „Angebotsschreiben“ enthalten.
— Eine Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter. In dieser Eigenerklärung ist die Anzahl der Mitarbeiter in den Jahren 2012, 2013, 2014 und im 1. Halbjahr 2015 – getrennt nach den Sparten „Kundenberatung/Projektmanagement“, „Druck/Weiterverarbeitung“, „Konfektionierung/Verpackung/Versand“ und „Sonstige“ – anzugeben. Die vorgenannte Erklärung ist in dem Vordruck „Angebotsschreiben“ enthalten.
— Eine Eigenerklärung (Vordruck) über die Qualifizierung des Projektleiters und des Projektassistenten. In dieser Eigenerklärung ist insbesondere auf folgende Punkte einzugehen: Berufsausbildung des Projektleiters und des Projektassistenten, Berufserfahrung des Projektleiters und des Projektassistenten hinsichtlich vergleichbarer Projekte, Kenntnisse des Projektleiters und des Projektassistenten in der deutschen Sprache (Wort und Schrift)
— Eine Eigenerklärung (Vordruck) über die Qualifizierung des Projektleiters und des Projektassistenten. In dieser Eigenerklärung ist insbesondere auf folgende Punkte einzugehen: Berufsausbildung des Projektleiters und des Projektassistenten, Berufserfahrung des Projektleiters und des Projektassistenten hinsichtlich vergleichbarer Projekte, Kenntnisse des Projektleiters und des Projektassistenten in der deutschen Sprache (Wort und Schrift)
— Eine Eigenerklärung (Vordruck) über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge über die Herstellung und den Versand von Printmedien aus den Jahren 2012 bis 2015 (Referenzen). Zu jeder benannten Referenz sind der Name und die Anschrift des Auftraggebers, der Ansprechpartner mit Tel.-Nr., der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum, die Gesamtdauer der Kundenbeziehung, der Nettoauftragswert, die Auflagenhöhe, die von dem Auftrag umfassten Medienformate und Weiterverarbeitungsverfahren sowie die Anzahl der Verteileradressen anzugeben. Die erbrachte Leistung ist zu skizzieren. Der Bieter hat ferner anzugeben, ob er die Leistung als Hauptauftragnehmer, als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder als Nachauftragnehmer erbracht hat. Schließlich hat der Bieter die im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen mit Angabe des Umfangs zu bezeichnen.
— Eine Eigenerklärung (Vordruck) über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge über die Herstellung und den Versand von Printmedien aus den Jahren 2012 bis 2015 (Referenzen). Zu jeder benannten Referenz sind der Name und die Anschrift des Auftraggebers, der Ansprechpartner mit Tel.-Nr., der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum, die Gesamtdauer der Kundenbeziehung, der Nettoauftragswert, die Auflagenhöhe, die von dem Auftrag umfassten Medienformate und Weiterverarbeitungsverfahren sowie die Anzahl der Verteileradressen anzugeben. Die erbrachte Leistung ist zu skizzieren. Der Bieter hat ferner anzugeben, ob er die Leistung als Hauptauftragnehmer, als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder als Nachauftragnehmer erbracht hat. Schließlich hat der Bieter die im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen mit Angabe des Umfangs zu bezeichnen.
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen (Ausschlusskriterium):
Es sind mindestens drei Referenzaufträge aus den Jahren 2012 bis 2015 aufzuführen.
Dabei muss mindestens ein Referenzauftrag eine Gesamtauflage von über 2 Mio. Stück aufweisen.
Darüber hinaus muss mindestens ein Referenzauftrag einen Verteiler von mindestens 70 Adressen aufweisen.
Darüber hinaus muss mindestens ein Referenzauftrag die Weiterverarbeitungsverfahren „Perforation“, „Gummierung“ und „Stanzung“ beinhalten.
Schließlich muss mindestens ein Referenzauftrag die Herstellung von vier verschiedenen Medienformaten umfassen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des (Referenz-) Auftraggebers anzufordern, dass der Bieter die (Referenz-) Leistungen auftragsgemäß erbracht hat.
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben/einzureichen; für die Eignung kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Für Nachunternehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot (ansonsten nur auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin) vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten des Nachunternehmers bedient; auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Nachunternehmen) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten zur Verfügung zu stehen (Vordruck).
— Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben/einzureichen; für die Eignung kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Für Nachunternehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot (ansonsten nur auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin) vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten des Nachunternehmers bedient; auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Nachunternehmen) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten zur Verfügung zu stehen (Vordruck).
Mindeststandards:
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen (Ausschlusskriterium):
— Es sind mindestens drei Referenzaufträge aus den Jahren 2012 bis 2015 aufzuführen.
— Dabei muss mindestens ein Referenzauftrag eine Gesamtauflage von über 2 Mio. Stück aufweisen.
— Darüber hinaus muss mindestens ein Referenzauftrag einen Verteiler von mindestens 70 Adressen aufweisen.
— Darüber hinaus muss mindestens ein Referenzauftrag die Weiterverarbeitungsverfahren „Perforation“, „Gummierung“ und „Stanzung“ beinhalten.
— Schließlich muss mindestens ein Referenzauftrag die Herstellung von vier verschiedenen Medienformaten umfassen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Ein Angebot von Bietergemeinschaften findet nur Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen die Mitglieder der Bietergemeinschaft für den Fall der Zuschlagserteilung zur Vertragserfüllung eine Arbeitsgemeinschaft bilden und sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung zur Bietergemeinschaft“ ist in diesem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Ein Angebot von Bietergemeinschaften findet nur Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen die Mitglieder der Bietergemeinschaft für den Fall der Zuschlagserteilung zur Vertragserfüllung eine Arbeitsgemeinschaft bilden und sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung zur Bietergemeinschaft“ ist in diesem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-11-01 📅
Datum des Endes: 2017-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 26/MA/2015
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabeunterlagen können per E-Mail unter der Adresse hummel@baumeister.org angefordert werden.
2) Das Angebot ist schriftlich und in deutscher Sprache abzufassen und in einfacher Ausfertigung in Papierform einzureichen. Auf elektronischen Weg (Fernschreiben, Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail etc.) übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
2) Das Angebot ist schriftlich und in deutscher Sprache abzufassen und in einfacher Ausfertigung in Papierform einzureichen. Auf elektronischen Weg (Fernschreiben, Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail etc.) übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
3) Das Angebot muss in einem fest verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag mit dem von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten „Kennzettel für Angebotsumschlag“ eingereicht werden. Das Angebot ist an folgende Anschrift zu senden: Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Königsstraße 51-53, 48143 Münster, zu Händen Frau Hummel.
3) Das Angebot muss in einem fest verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag mit dem von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten „Kennzettel für Angebotsumschlag“ eingereicht werden. Das Angebot ist an folgende Anschrift zu senden: Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Königsstraße 51-53, 48143 Münster, zu Händen Frau Hummel.
4) Es gilt deutsches Recht. Verfahrenssprache ist deutsch.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.