Durchführung von Projektprüfungen im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung in Bayern. Durchführung ca. 170 Projektprüfungen von EFRE-Förderprojekten gemäß Art 62 Abs. 1 der VO (EG) 1083/2006 und Art. 127 der VO (EU) 1303/2013. Die EU-Prüfbehörde im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie hat sicherzustellen, dass mit EFRE-Mitteln geförderte Projekte im Hinblick auf die geltend gemachten Ausgaben überprüft werden. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Durchführung von ca. 170 Projektprüfungen von Förderprojekten (der nachfolgend benannten Programme) mit Ausgaben von insgesamt geschätzt 200 bis 250 Mio. EUR gemäß Art. 62 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1083/2006 i. V. m. Art. 16 der VO (EG) Nr. 1828/2006 bzw. Art. 127 der VO (EU) Nr. 1303/2013 nach Anleitung der EU-Prüfbehörde und unter Beachtung internationaler Prüfungsstandards (ISA oder INTOSAI). Die genaue Zahl der durchzuführenden Prüfungen steht gegenwärtig noch nicht fest, da diese sich erst durch die zum gegebenen Zeitpunkt durchzuführenden Stichprobenziehungen exakt bestimmen lässt. Die wesentlichen Bestandteile der Leistung sind: * Planung, Vorbereitung und Ankündigung der Prüfungen anhand der Förderakten der Bewilligungsstellen; * Durchführung der Prüfungen vor Ort anhand der von den Begünstigten geführten Unterlagen, insbesondere im Hinblick auf die Richtigkeit der geltend gemachten Ausgaben und die Übereinstimmung mit den gemeinschaftlichen und nationalen Bestimmungen; * Dokumentation der Prüfungen und Fertigung von Prüfberichten unter Verwendung der Arbeitspapiere der EU-Prüfbehörde. Die Prüfung der ca. 170 Förderprojekte erstreckt sich auf einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren (unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption um zweimal ein Jahr). Der überwiegende Schwerpunkt im zeitlichen Ablauf liegt im März, April, Mai und Juni 2016. Es ist beabsichtigt den Auftrag auf 2 Lose aufzuteilen. Los 1 umfasst die beiden Programme RWB (2007-2013) und IWB (2014-2020) – das Los 2 umfasst die INTERREG Programme Bayern/Deutschland – Österreich (2007-2013 und 2014-2020) und Bayern/Deutschland – Tschechien (2007-2013 und 2014-2020). Los 1 im Detail: Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist einer der Strukturfonds der Europäischen Union. Der Freistaat Bayern setzt Mittel aus dem EFRE zur Finanzierung im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) 2007-2013“ und „Investition in Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (IWB) 2014-2020“ ein. Unter den o. g. Prämissen ist die Durchführung der Projektprüfungen durch den Auftragnehmer wie folgt zu gewährleisten: * Vorbereitung, Prüfung und Berichterstellung von ca. 40 RWB-Prüffällen im Zeitraum März, April, Mai und Juni 2016 – die genauen Termine und Terminvorgaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. * Vorbereitung, Prüfung und Berichterstellung von jeweils ca. 15 IWB-Prüffällen jährlich und zwar im Zeitraum Juni, Juli, August, September 2016 sowie im Zeitraum Juni, Juli, August, September 2017 – im Falle der Vertragsverlängerung ggf. außerdem im Zeitraum Juni, Juli, August, September 2018 und ggf. im Zeitraum Juni, Juli, August, September 2019 – die genauen Terminvorgaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die genaue Zahl der durchzuführenden Prüfungen in den einzelnen Jahren steht gegenwärtig noch nicht fest, da diese sich erst durch die zum gegebenen Zeitpunkt noch durchzuführenden Stichprobenziehungen exakt bestimmen lässt. Los 2 im Detail: Der Freistaat Bayern setzt EFRE-Mittel in den INTERREG Programmen Bayern/Deutschland – Österreich und Bayern/Deutschland – Tschechien jeweils 2007-2013 und 2014-2020 ein. Unter den o. g. Prämissen ist die Durchführung der Projektprüfungen durch den Auftragnehmer wie folgt zu gewährleisten: * Vorbereitung, Prüfung und Berichterstellung von ca. 30 INTERREG Prüffällen, die im Rahmen der INTERREG Programme Bayern – Österreich 2007-2013 bzw. Bayern – Tschechien 2007-2013 gefördert wurden, im Zeitraum März, April, Mai und Juni 2016 – die genauen Termine und Terminvorgaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. * Vorbereitung, Prüfung und Berichterstellung von jeweils ca. 10 INTERREG Prüffällen jährlich und zwar im Zeitraum Juni, Juli, August, September 2016 sowie im Zeitraum Juni, Juli, August, September 2017 – im Falle der Vertragsverlängerung ggf. außerdem im Zeitraum Juni, Juli, August, September 2018 und ggf. im Zeitraum Juni, Juli, August, September 2019 – die genauen Terminvorgaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die genaue Zahl der durchzuführenden Prüfungen in den einzelnen Jahren steht gegenwärtig noch nicht fest, da diese sich erst durch die zum gegebenen Zeitpunkt noch durchzuführenden Stichprobenziehungen exakt bestimmen lässt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsprüfung
Menge oder Umfang: 765 000
Gesamtwert des Auftrags: 765 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebsprüfung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Postanschrift: Prinzregentenstraße 28
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.stmwi.bayern.de🌏
E-Mail: alexander.matiasko@stmwi.bayern.de📧
Telefon: +49 8921622455📞
Fax: +49 8921623455 📠
1) Anforderung der Vergabeunterlagen.
Die Vergabeunterlagen werden nur per Email übersandt und sind anzufordern unter Angabe des Betreffs „Vergabeunterlagen der EU-Prüfbehörde“ bei: roland.kasparak@stmwi.bayern.de
2) Fragen zu den Vergabeunterlagen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 17. Dezember 2015 – 12.00 UHR per E-Mail unter Angabe des Betreffs „Prüfleistungen der EU-Prüfbehörde“ zu übermitteln an: roland.kasparak@stmwi.bayern.de
3) Hinweis zur Abgabe des Angebots.
Das unterschrieben Angebot ist schriftlich in einem Umschlag mit der Aufschrift „Bitte nicht öffnen. Angebot für Prüfleistungen der EU-Prüfbehörde“ Az. EU-P-3144f/1049“ an die oben genannte Stelle zu richten. Die Abgabe der E-Mail oder Fax ist nicht zugelassen. Das Angebot ist in deutscher Sprache zu verfassen.
Die Vergabeunterlagen werden nur per Email übersandt und sind anzufordern unter Angabe des Betreffs „Vergabeunterlagen der EU-Prüfbehörde“ bei: roland.kasparak@stmwi.bayern.de
2) Fragen zu den Vergabeunterlagen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 17. Dezember 2015 – 12.00 UHR per E-Mail unter Angabe des Betreffs „Prüfleistungen der EU-Prüfbehörde“ zu übermitteln an: roland.kasparak@stmwi.bayern.de
3) Hinweis zur Abgabe des Angebots.
Das unterschrieben Angebot ist schriftlich in einem Umschlag mit der Aufschrift „Bitte nicht öffnen. Angebot für Prüfleistungen der EU-Prüfbehörde“ Az. EU-P-3144f/1049“ an die oben genannte Stelle zu richten. Die Abgabe der E-Mail oder Fax ist nicht zugelassen. Das Angebot ist in deutscher Sprache zu verfassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Projektprüfungen im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung in Bayern.
Durchführung ca. 170 Projektprüfungen von EFRE-Förderprojekten gemäß Art 62 Abs. 1 der VO (EG) 1083/2006 und Art. 127 der VO (EU) 1303/2013.
Die EU-Prüfbehörde im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie hat sicherzustellen, dass mit EFRE-Mitteln geförderte Projekte im Hinblick auf die geltend gemachten Ausgaben überprüft werden. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Durchführung von ca. 170 Projektprüfungen von Förderprojekten (der nachfolgend benannten Programme) mit Ausgaben von insgesamt geschätzt 200 bis 250 Mio. EUR gemäß Art. 62 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1083/2006 i. V. m. Art. 16 der VO (EG) Nr. 1828/2006 bzw. Art. 127 der VO (EU) Nr. 1303/2013 nach Anleitung der EU-Prüfbehörde und unter Beachtung internationaler Prüfungsstandards (ISA oder INTOSAI). Die genaue Zahl der durchzuführenden Prüfungen steht gegenwärtig noch nicht fest, da diese sich erst durch die zum gegebenen Zeitpunkt durchzuführenden Stichprobenziehungen exakt bestimmen lässt.
Die EU-Prüfbehörde im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie hat sicherzustellen, dass mit EFRE-Mitteln geförderte Projekte im Hinblick auf die geltend gemachten Ausgaben überprüft werden. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Durchführung von ca. 170 Projektprüfungen von Förderprojekten (der nachfolgend benannten Programme) mit Ausgaben von insgesamt geschätzt 200 bis 250 Mio. EUR gemäß Art. 62 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1083/2006 i. V. m. Art. 16 der VO (EG) Nr. 1828/2006 bzw. Art. 127 der VO (EU) Nr. 1303/2013 nach Anleitung der EU-Prüfbehörde und unter Beachtung internationaler Prüfungsstandards (ISA oder INTOSAI). Die genaue Zahl der durchzuführenden Prüfungen steht gegenwärtig noch nicht fest, da diese sich erst durch die zum gegebenen Zeitpunkt durchzuführenden Stichprobenziehungen exakt bestimmen lässt.
Die wesentlichen Bestandteile der Leistung sind:
* Planung, Vorbereitung und Ankündigung der Prüfungen anhand der Förderakten der Bewilligungsstellen;
* Durchführung der Prüfungen vor Ort anhand der von den Begünstigten geführten Unterlagen, insbesondere im Hinblick auf die Richtigkeit der geltend gemachten Ausgaben und die Übereinstimmung mit den gemeinschaftlichen und nationalen Bestimmungen;
* Dokumentation der Prüfungen und Fertigung von Prüfberichten unter Verwendung der Arbeitspapiere der EU-Prüfbehörde.
Die Prüfung der ca. 170 Förderprojekte erstreckt sich auf einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren (unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption um zweimal ein Jahr). Der überwiegende Schwerpunkt im zeitlichen Ablauf liegt im März, April, Mai und Juni 2016. Es ist beabsichtigt den Auftrag auf 2 Lose aufzuteilen. Los 1 umfasst die beiden Programme RWB (2007-2013) und IWB (2014-2020) – das Los 2 umfasst die INTERREG Programme Bayern/Deutschland – Österreich (2007-2013 und 2014-2020) und Bayern/Deutschland – Tschechien (2007-2013 und 2014-2020).
Die Prüfung der ca. 170 Förderprojekte erstreckt sich auf einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren (unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption um zweimal ein Jahr). Der überwiegende Schwerpunkt im zeitlichen Ablauf liegt im März, April, Mai und Juni 2016. Es ist beabsichtigt den Auftrag auf 2 Lose aufzuteilen. Los 1 umfasst die beiden Programme RWB (2007-2013) und IWB (2014-2020) – das Los 2 umfasst die INTERREG Programme Bayern/Deutschland – Österreich (2007-2013 und 2014-2020) und Bayern/Deutschland – Tschechien (2007-2013 und 2014-2020).
Los 1 im Detail:
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist einer der Strukturfonds der Europäischen Union. Der Freistaat Bayern setzt Mittel aus dem EFRE zur Finanzierung im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) 2007-2013“ und „Investition in Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (IWB) 2014-2020“ ein.
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist einer der Strukturfonds der Europäischen Union. Der Freistaat Bayern setzt Mittel aus dem EFRE zur Finanzierung im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) 2007-2013“ und „Investition in Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (IWB) 2014-2020“ ein.
Unter den o. g. Prämissen ist die Durchführung der Projektprüfungen durch den Auftragnehmer wie folgt zu gewährleisten:
* Vorbereitung, Prüfung und Berichterstellung von…
… ca. 40 RWB-Prüffällen im Zeitraum März, April, Mai und Juni 2016 – die genauen Termine und Terminvorgaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
… jeweils ca. 15 IWB-Prüffällen jährlich und zwar im Zeitraum Juni, Juli, August, September 2016 sowie im Zeitraum Juni, Juli, August, September 2017 – im Falle der Vertragsverlängerung ggf. außerdem im Zeitraum Juni, Juli, August, September 2018 und ggf. im Zeitraum Juni, Juli, August, September 2019 – die genauen Terminvorgaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die genaue Zahl der durchzuführenden Prüfungen in den einzelnen Jahren steht gegenwärtig noch nicht fest, da diese sich erst durch die zum gegebenen Zeitpunkt noch durchzuführenden Stichprobenziehungen exakt bestimmen lässt.
Los 2 im Detail:
Der Freistaat Bayern setzt EFRE-Mittel in den INTERREG Programmen Bayern/Deutschland – Österreich und Bayern/Deutschland – Tschechien jeweils 2007-2013 und 2014-2020 ein. Unter den o. g. Prämissen ist die Durchführung der Projektprüfungen durch den Auftragnehmer wie folgt zu gewährleisten:
Der Freistaat Bayern setzt EFRE-Mittel in den INTERREG Programmen Bayern/Deutschland – Österreich und Bayern/Deutschland – Tschechien jeweils 2007-2013 und 2014-2020 ein. Unter den o. g. Prämissen ist die Durchführung der Projektprüfungen durch den Auftragnehmer wie folgt zu gewährleisten:
* Vorbereitung, Prüfung und Berichterstellung von…
… ca. 30 INTERREG Prüffällen, die im Rahmen der INTERREG Programme Bayern – Österreich 2007-2013 bzw. Bayern – Tschechien 2007-2013 gefördert wurden, im Zeitraum März, April, Mai und Juni 2016 – die genauen Termine und Terminvorgaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
… jeweils ca. 10 INTERREG Prüffällen jährlich und zwar im Zeitraum Juni, Juli, August, September 2016 sowie im Zeitraum Juni, Juli, August, September 2017 – im Falle der Vertragsverlängerung ggf. außerdem im Zeitraum Juni, Juli, August, September 2018 und ggf. im Zeitraum Juni, Juli, August, September 2019 – die genauen Terminvorgaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Prüfung der Förderfälle aus dem RWB-Programm 2007-2013 sowie die Förderfälle aus dem IWB-Programm 2014-2020
Kurze Beschreibung:
Insgesamt umfasst das Los 1 die Durchführung von ca. 70 Projektprüfungen für die Jahre 2016-2017, weitere ca. 15 Projektprüfungen, soweit der Vertrag um ein Jahr verlängert wird, sowie weitere ca. 15 Projektprüfungen soweit der Vertrag ein zweites Mal verlängert…
… wird.Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist einer der Strukturfonds der Europäischen Union. Der Freistaat Bayern setzt Mittel aus dem EFRE zur Finanzierung im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) 2007-2013“ und „Investition in Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (IWB) 2014-2020“ ein.Unter den o.g. Prämissen ist die Durchführung der Projektprüfungen durch den Auftragnehmer wie folgt zu gewährleisten:* Vorbereitung, Prüfung und Berichterstellung von ca. 40 RWB-Prüffällen im Zeitraum März, April, Mai und Juni 2016 – die genauen Termine und Terminvorgaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.* Vorbereitung, Prüfung und Berichterstellung von jeweils ca. 15 IWB-Prüffällen jährlich und zwar im Zeitraum Juni, Juli, August, September 2016 sowie im Zeitraum Juni, Juli, August, September 2017 – im Falle der Vertragsverlängerung ggf. außerdem im Zeitraum Juni, Juli, August, September 2018 und ggf. im Zeitraum Juni, Juli, August, September 2019 – die genauen Terminvorgaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.Die genaue Zahl der durchzuführenden Prüfungen in den einzelnen Jahren steht gegenwärtig noch nicht fest, da diese sich erst durch die zum gegebenen Zeitpunkt noch durchzuführenden Stichprobenziehungen exakt bestimmen lässt.
… wird.
Unter den o.g. Prämissen ist die Durchführung der Projektprüfungen durch den Auftragnehmer wie folgt zu gewährleisten:
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Die Prüfung der Förderfälle aus den INTERREG Programmen Bayern – Österreich (2007-2013 und 2014-2020) sowie Bayern – Tschechien (2007-2013 und 2014-2020)
Kurze Beschreibung:
Insgesamt umfasst das Los 2 die Durchführung ca. 50 Projektprüfungen für die Jahre 2016 – 2017, weitere ca. 10 Projektprüfungen soweit der Vertrag um ein Jahr verlängert wird, sowie weitere ca. 10 Projektprüfungen soweit der Vertrag ein zweites Mal verlängert…
… wird.).Der Freistaat Bayern setzt EFRE-Mittel in den INTERREG Programmen Bayern/Deutschland – Österreich und Bayern/Deutschland – Tschechien jeweils 2007-2013 und 2014-2020 ein. Unter den o. g. Prämissen ist die Durchführung der Projektprüfungen durch den Auftragnehmer wie folgt zu gewährleisten:* Vorbereitung, Prüfung und Berichterstellung von ca. 30 INTERREG Prüffällen, die im Rahmen der INTERREG Programm Bayer – Österreich 2007-2013 bzw. Bayern – Tschechien 2007-2013 gefördert wurden, im Zeitraum März, April, Mai und Juni 2016 – die genauen Termine und Terminvorgaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.* Vorbereitung, Prüfung und Berichterstellung von jeweils ca. 10 INTERREG Prüffällen jährlich und zwar im Zeitraum Juni, Juli, August, September 2016 sowie im Zeitraum Juni, Juli, August, September 2017 – im Falle der Vertragsverlängerung ggf. außerdem im Zeitraum Juni, Juli, August, September 2018 und ggf. im Zeitraum Juni, Juli, August, September 2019 – die genauen Terminvorgaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.Die genaue Zahl der durchzuführenden Prüfungen in den einzelnen Jahren steht gegenwärtig noch nicht fest, da diese sich erst durch die zum gegebenen Zeitpunkt noch durchzuführenden Stichprobenziehungen exakt bestimmen lässt.
… wird.).
* Vorbereitung, Prüfung und Berichterstellung von ca. 30 INTERREG Prüffällen, die im Rahmen der INTERREG Programm Bayer – Österreich 2007-2013 bzw. Bayern – Tschechien 2007-2013 gefördert wurden, im Zeitraum März, April, Mai und Juni 2016 – die genauen Termine und Terminvorgaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
* Vorbereitung, Prüfung und Berichterstellung von ca. 30 INTERREG Prüffällen, die im Rahmen der INTERREG Programm Bayer – Österreich 2007-2013 bzw. Bayern – Tschechien 2007-2013 gefördert wurden, im Zeitraum März, April, Mai und Juni 2016 – die genauen Termine und Terminvorgaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Optionen:
Mit der Option den Zweijahresvertrag zweimal jeweils für ein Jahr zu verlängern (maximal bis einschl. 11.2.2020).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: EU-P-3144f/1049
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ort der Ausführung: Projektprüfungen in Bayern,
Abstimmungsgespräche mit dem Auftraggeber finden in München statt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Das Vergabeverfahren richtet sich an Bieter, die besondere Erfahrungen im Bereich der Prüfung (gemäß Art. 62 Abs. 1 der VO (EG) 1083/2006 und Art. 127 VO (EU) 1303/2013) von Projekten haben, die aus den EU-Strukturfonds mitfinanziert wurden. Dazu sind dem Angebot die nachfolgende aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen:
Das Vergabeverfahren richtet sich an Bieter, die besondere Erfahrungen im Bereich der Prüfung (gemäß Art. 62 Abs. 1 der VO (EG) 1083/2006 und Art. 127 VO (EU) 1303/2013) von Projekten haben, die aus den EU-Strukturfonds mitfinanziert wurden. Dazu sind dem Angebot die nachfolgende aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen:
1)
a. Darstellung des Leistungs- und Kundenspektrums des Bewerbers;
b. eine unterschriebene Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des § 6 EG Abs. 6 Buchstaben a, b, c, d, e, VOL/A vorliegen;
c. eine unterschriebene Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegen;
d. eine unterschriebene Erklärung zum Ausschluss bei schwerwiegendem Verstoß gegen SchwarzArbG, AEntG und MiLoG;
Bietergemeinschaften müssen die unter Punkten 1) a. bis d. aufgeführten Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen.
Bieter, die sich präqualifiziert haben, brauchen lediglich die unter Punkten 1) a. und d. genannten Unterlagen einzureichen. Hinsichtlich der übrigen Eignungsunterlagen genügt bei diesen Bewerbern die Vorlage der Bescheinigung der Eintragung in die Präqualifizierungs-VOL-Datenbank.
Bieter, die sich präqualifiziert haben, brauchen lediglich die unter Punkten 1) a. und d. genannten Unterlagen einzureichen. Hinsichtlich der übrigen Eignungsunterlagen genügt bei diesen Bewerbern die Vorlage der Bescheinigung der Eintragung in die Präqualifizierungs-VOL-Datenbank.
Sofern sich ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder der Fachkunde auf ein Subunternehmen berufen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Subunternehmers erfolgen. Der Subunternehmer muss in diesem Fall die unter 1) b. bis d. aufgeführten Erklärungen ebenfalls abgeben.
Sofern sich ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder der Fachkunde auf ein Subunternehmen berufen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Subunternehmers erfolgen. Der Subunternehmer muss in diesem Fall die unter 1) b. bis d. aufgeführten Erklärungen ebenfalls abgeben.
Hinweis: Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2)
a. eine unterschriebene Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (in EUR) und seinen Umsatz (in EUR) für vergleichbare Prüfleistungen während der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
b. eine unterschriebene Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherung und des Versicherungsumfangs.
Hinweis für Bewerber, die noch nicht volle drei Geschäftsjahre tätig sind:
Die unter 2) a.n aufgeführte Erklärung ist ab Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme vorzulegen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Subunternehmers können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Subunternehmers können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3)
a. Angabe, wie viele und welche Mitarbeiter für die Durchführung des Auftrags vorgesehen sind und welche Mitarbeiter die Projektleitung und die Vertretung übernehmen werden.
b. Nachweis der Eignung des für den Auftrag vorgesehenen Personals durch:
— detaillierte Lebensläufe und berufliche Qualifikationen;
— Darstellung einschlägiger Kenntnisse, Erfahrungen und beruflichen Tätigkeiten im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen: Für den Projektleiter bezogen auf die letzten 3 Jahren – für die Projektmitarbeiter bezogen auf das letzte Jahr.
c. Vorlage von mindestens 3 Referenzen (Aufträgen) bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand (Prüfung von Projekten (gemäß Art 62 Abs. 1 der VO (EG) 1083/2006 und Art. 127 VO (EU) 1303/2013), die aus den EU-Strukturfonds kofinanziert sind), die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind. Umfang und Tiefe der Prüfungen, die als Referenzen gewertet werden sollen, müssen den Anforderungen des Art 62 Abs. 1 der VO (EG) 1083/2006 entsprechen. Zu berücksichtigen ist nationale und EU-Gesetzgebung (insbesondere in Hinblick auf das Vergabe- und Beihilferecht).
c. Vorlage von mindestens 3 Referenzen (Aufträgen) bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand (Prüfung von Projekten (gemäß Art 62 Abs. 1 der VO (EG) 1083/2006 und Art. 127 VO (EU) 1303/2013), die aus den EU-Strukturfonds kofinanziert sind), die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind. Umfang und Tiefe der Prüfungen, die als Referenzen gewertet werden sollen, müssen den Anforderungen des Art 62 Abs. 1 der VO (EG) 1083/2006 entsprechen. Zu berücksichtigen ist nationale und EU-Gesetzgebung (insbesondere in Hinblick auf das Vergabe- und Beihilferecht).
d. die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
— Name des Auftraggebers;
— Bezeichnung des Projektes;
— Kontaktdaten des Ansprechpartners beim Auftraggeber;
— inhaltliche Darstellung des Projekts sowie aussagekräftige Angaben zu:
a) Art und Umfang der erbrachten Leistung;
b) Projektdauer (Anfangs- und Enddatum).
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Subunternehmers können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers nachzuweisen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Subunternehmers können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers nachzuweisen.
Mindeststandards:
Zu 3) a.:
Für Los 1:
— Projektleiter mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung bezüglich des zu vergebenden Auftragsgegenstands und einen Abschluss als Wirtschaftsprüfer;
— 7 Projektmitarbeiter, die im Rahmen der Prüfungen eingesetzt werden können mit mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich der Projekt- und/oder Abschlussprüfung;
Für Los 2:
— 5 Projektmitarbeiter, die im Rahmen der Prüfungen eingesetzt werden können mit mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich der Projekt- und/oder Abschlussprüfung.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften müssen jedoch Kartellrechtskonformität eigenverantwortlich prüfen und sicherstellen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat eine rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, in der
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften müssen jedoch Kartellrechtskonformität eigenverantwortlich prüfen und sicherstellen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat eine rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, in der
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind;
— es erklärt, dass es im Vergabeverfahren sowie bei der Durchführung des sich hieraus eventuell ergebenden Auftrags von einem zu bezeichnenden Mitglied der Bietergemeinschaft vertreten wird (gilt nicht für das zum Vertreter bestimmte Mitglied); und
— es sich bezüglich aller Forderungen im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren sowie der Durchführung des sich hieraus eventuell ergebenden Auftrags gegenüber dem Auftraggeber der gesamtschuldnerischen Haftung gemäß § 421 BGB unterwirft.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-11 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Alexander Matiasko
Name: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Kontaktperson: Roland Kasparak
E-Mail: roland.kasparak@stmwi.bayern.de📧
URL der Dokumente: http://www.stmwi.bayern.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-02-12 📅
Datum des Endes: 2018-02-11 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EU-P-3144f/1049
Zusätzliche Informationen
1) Anforderung der Vergabeunterlagen.
Die Vergabeunterlagen werden nur per Email übersandt und sind anzufordern unter Angabe des Betreffs „Vergabeunterlagen der EU-Prüfbehörde“ bei: roland.kasparak@stmwi.bayern.de
2) Fragen zu den Vergabeunterlagen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 17. Dezember 2015 – 12.00 UHR per E-Mail unter Angabe des Betreffs „Prüfleistungen der EU-Prüfbehörde“ zu übermitteln an: roland.kasparak@stmwi.bayern.de
3) Hinweis zur Abgabe des Angebots.
Das unterschrieben Angebot ist schriftlich in einem Umschlag mit der Aufschrift „Bitte nicht öffnen. Angebot für Prüfleistungen der EU-Prüfbehörde“ Az. EU-P-3144f/1049“ an die oben genannte Stelle zu richten. Die Abgabe der E-Mail oder Fax ist nicht zugelassen. Das Angebot ist in deutscher Sprache zu verfassen.
Das unterschrieben Angebot ist schriftlich in einem Umschlag mit der Aufschrift „Bitte nicht öffnen. Angebot für Prüfleistungen der EU-Prüfbehörde“ Az. EU-P-3144f/1049“ an die oben genannte Stelle zu richten. Die Abgabe der E-Mail oder Fax ist nicht zugelassen. Das Angebot ist in deutscher Sprache zu verfassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2015/S 226-411657 (2015-11-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 843 710 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 892162-2455📞
Fax: +49 892162-3455 📠
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität der Prüfungsdurchführung (35)
2. Qualität des Projektmanagements (15)
3. Preis (50)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-12 📅
Name: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Max-Keith-Str. 66
Postort: Essen
Postleitzahl: 45136
Land: Deutschland 🇩🇪