Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (sowie ggf. ergänzender Vorschriften des Kreditwesengesetzes und der Prüfberichtsverordnung) sowie Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln nach § 36 WpHG für die Geschäftsjahre 2015 bis 2018
Die FMS Wertmanagement AöR (FMS-WM) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 8. Juli 2010 hat der Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß § 8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen.
Die FMS-WM übernahm zum 1. Oktober 2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln. Dabei minimiert sie Verluste und nimmt Ertragschancen wahr.
Die FMS Wertmanagement Service GmbH (FMS-SG) wurde im Mai 2012 als 100 %-iges Tochterunternehmen der FMS-WM gegründet und hat zum 1. Oktober 2013 ihren operativen Betrieb aufgenommen. Seitdem erbringt die FMS-SG auf Grundlage des bestehenden Servicing-Vertrages umfassende Portfolioservicingleistungen für die FMS-WM. Hierzu hat die FMS-SG unter anderem erfahrene Mitarbeiter der HRE-Gruppe übernommen, die bereits zuvor in der Portfolioverwaltung für die FMS-WM tätig waren. Die FMS-SG hat ihre Hauptniederlassung in Unterschleißheim bei München und betreibt Auslandsniederlassungen in London, Dublin und New York.
Die FMS-SG hat die Erlaubnis, die folgenden Finanzdienstleistungen zu erbringen: a. Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), b. Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG), c. Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG) und d. Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG).
Die FMS-SG unterliegt als Finanzdienstleistungsinstitut nach Maßgabe der §§ 340 Abs. 4 und 340k HGB der gesetzlichen Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts gemäß den § 316 ff HGB.
Die besonderen Prüfungspflichten nach § 29 KWG sowie die Prüfungs- und Berichtserfordernisse der Prüfungsberichtsverordnung (PrüfBV) sind zu beachten.
Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung der FMS-SG stellt die Geschäftsführung in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres den Jahresabschluss und den Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften sowie ergänzend den für Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den Vorschriften der Kreditinstitute-Rechnungslegungsverordnung auf.
Unabhängig von gesetzlichen oder satzungsgemäßen Fristen erwartet der Auftraggeber (insbesondere zur Einhaltung von Terminvorgaben der FMS-WM im Rahmen deren Jahresabschlusserstellungsprozesses), dass die Prüfung jeweils bis spätestens am 15. Februar des auf den Abschlussstichtag folgenden Jahres abgeschlossen ist (Testatsdatum). Das Geschäftsjahr der FMS-SG ist das Kalenderjahr.
Die FMS-SG ist darüber hinaus als Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß § 2 Abs. 4 WpHG hinsichtlich der Einhaltung der Meldepflichten und Verhaltensregeln nach § 36 Abs. 1 Satz 1 WpHG prüfungspflichtig.
Die Ausschreibung erfolgt mit dem Ziel, einen Rahmenvertrag über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung sowie im Zusammenhang damit stehende Neben- und weitere Bestätigungsleistungen mit einer geeigneten Prüfungsgesellschaft abzuschließen. Hierdurch soll die Erfüllung der bezeichneten Pflichten sichergestellt werden.
Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen insbesondere, aber nicht ausschließlich:
— Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der FMS-SG nach Maßgabe der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (sowie ggf. ergänzender Vorschriften des Kreditwesengesetzes und der Prüfberichtsverordnung sowie einschließlich der ggf. vorgegebenen Prüfungsschwerpunkte),
— auf gesonderte Anforderung Durchführung von Sonderprüfungen,
— Vorstellung der Prüfungsergebnisse in den Gremien der FMS-SG sowie ggf. der FMS-WM (Geschäftsbereichsleitung, Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung),
— Erstellung der Prüfberichte nach Maßgabe des Prüfungsstandards PS 450 des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW PS 450),
— Prüfung nach HGrG (optional),
— Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln nach § 36 WpHG unter Berücksichtigung des Einbezugs von Zweigniederlassungen i.S.d. § 24a KWG,
— Erbringung einer weiteren Bestätigungsleistung hinsichtlich der für die Berechnung des Jahresbeitrages erforderlichen Angaben und Nachweise gemäß § 2 Abs. 4 EdWBeitrV.
Der Ort der Leistungserbringung ist Unterschleißheim als Hauptstandort.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-08-28
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Auftragsbekanntmachung
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2015-09-03
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Ergänzende Angaben
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2015-11-12
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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