— Prüfung des Jahresabschlusses und ggf. des Konzernabschlusses der NRW.BANK (Bilanzsumme ca. 145 000 000 000 EUR) für die Geschäftsjahre 2016 bis 2019 einschließlich der besonderen Feststellungen gem. § 29 Kreditwesengesetz (KWG); — Prüfung des Lageberichts und ggf. des Konzernlageberichts für die Geschäftsjahre 2016 bis 2019; — Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und die Darstellung gem. § 53 Abs. 1 Nr. 2 Haushaltsgrundsätzegesetz unter Beachtung der Anlage zu Nr. 2 Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 68 Landeshaushaltsordnung (LHO) und des Prüfungsstandards IDW PS 720 sowie unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und des Förderauftrages der NRW.BANK; — Prüfung des Deckungsregisters; — Prüfung nach § 36 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG); — Prüfung der Vermögensaufstellung eines Treuhandvermögens mit separater Berichterstattung; — Prüfung von 3 steuerlichen Auszugsbilanzen von Betrieben gewerblicher Art; — Erstellung eines Comfort Letters für das Debt Issuance Program (DIP) der NRW.BANK.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-13.
Auftragsbekanntmachung (2015-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nrw.bank
Postanschrift: Kavalleriestr. 22
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.nrwbank.de🌏
E-Mail: vergabe@nrwbank.de📧
Telefon: +49 211917410📞
Fax: +49 211917411746 📠
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Die Auftragserteilung erfolgt jährlich. Voraussetzung der Auftragserteilung ist die ebenfalls jährliche Bestellung zum Abschlussprüfer durch die Gremien.
Darüber hinaus erfolgt die Bestellung des Abschlussprüfers durch die Gremien im Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof NRW. Die deutsche Bankenaufsicht kann nach Auftragserteilung aufgrund § 28 KWG die Bestellung eines anderen Abschlussprüfers verlangen.
Die NRW.BANK hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese jeweils bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gemäß § 4 und § 16 Abs. 5 erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Mit dem Angebot wird der Bieter auch erklären, bei der Auftragsdurchführung die geltende Frauen- und Familienfoerderung zu beachten (§ 19 TVgG NRW).
Entsprechende Vordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5YMUG.
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Die Auftragserteilung erfolgt jährlich. Voraussetzung der Auftragserteilung ist die ebenfalls jährliche Bestellung zum Abschlussprüfer durch die Gremien.
Darüber hinaus erfolgt die Bestellung des Abschlussprüfers durch die Gremien im Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof NRW. Die deutsche Bankenaufsicht kann nach Auftragserteilung aufgrund § 28 KWG die Bestellung eines anderen Abschlussprüfers verlangen.
Die NRW.BANK hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese jeweils bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gemäß § 4 und § 16 Abs. 5 erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Mit dem Angebot wird der Bieter auch erklären, bei der Auftragsdurchführung die geltende Frauen- und Familienfoerderung zu beachten (§ 19 TVgG NRW).
Entsprechende Vordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5YMUG.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Prüfung des Jahresabschlusses und ggf. des Konzernabschlusses der NRW.BANK (Bilanzsumme ca. 145 000 000 000 EUR) für die Geschäftsjahre 2016 bis 2019 einschließlich der besonderen Feststellungen gem. § 29 Kreditwesengesetz (KWG);
— Prüfung des Lageberichts und ggf. des Konzernlageberichts für die Geschäftsjahre 2016 bis 2019;
— Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und die Darstellung gem. § 53 Abs. 1 Nr. 2 Haushaltsgrundsätzegesetz unter Beachtung der Anlage zu Nr. 2 Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 68 Landeshaushaltsordnung (LHO) und des Prüfungsstandards IDW PS 720 sowie unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und des Förderauftrages der NRW.BANK;
— Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und die Darstellung gem. § 53 Abs. 1 Nr. 2 Haushaltsgrundsätzegesetz unter Beachtung der Anlage zu Nr. 2 Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 68 Landeshaushaltsordnung (LHO) und des Prüfungsstandards IDW PS 720 sowie unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und des Förderauftrages der NRW.BANK;
— Prüfung des Deckungsregisters;
— Prüfung nach § 36 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG);
— Prüfung der Vermögensaufstellung eines Treuhandvermögens mit separater Berichterstattung;
— Prüfung von 3 steuerlichen Auszugsbilanzen von Betrieben gewerblicher Art;
— Erstellung eines Comfort Letters für das Debt Issuance Program (DIP) der NRW.BANK.
Referenznummer: 101-79511
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: NRW.BANK, Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Abgabe einer Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers nach Ziffer 7.2.1 des Public Corporate Governance Kodexes der NRW.BANK;
2. Eigenerklärung, dass keine Interessenkollisionen mit aktuellen bzw. früheren Prüfungs- und Beratungsmandaten bestehen;
3. Aktueller Handelsregisterauszug bei juristischen Personen;
4. Eigenerklärung, dass eine Ablehnung als Abschlussprüfer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht vorliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung, dass keine Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig sind oder waren.
Mindeststandards:
1. Referenzliste der in den letzten 5 Jahren durchgeführten Abschlussprüfungen deutscher Kreditinstitute von mit der NRW.BANK vergleichbarer Größe;
2. Referenzliste der in den letzten 5 Jahren durchgeführten Beratungsmandate bei deutschen Kreditinstituten von mit der NRW.BANK vergleichbarer Größe;
3. Aufstellung über die im Unternehmen vorliegenden Qualifikationen für ein Prüfungsteam;
4. Erklärung, ob und seit wann sich der Bewerber einem „Peer Review“ der Qualitätsstandards durch eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzieht;
5. Teilnahmebescheinigung über die letzte durchgeführte externe Qualitätskontrolle (sog. Peer Review).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Gültigkeit der Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1.1.2002. Erweiterung der in Nr. 9 Absatz 2 Satz 5.1 und 5.5 der AAB genannten Haftungshöchstsummen auf 10 000 000 EUR bei fahrlässig verursachten Schäden.
Gültigkeit der Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1.1.2002. Erweiterung der in Nr. 9 Absatz 2 Satz 5.1 und 5.5 der AAB genannten Haftungshöchstsummen auf 10 000 000 EUR bei fahrlässig verursachten Schäden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie das Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschafterklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein. Bietergemeinschaften haben außerdem mit dem Angebot ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft zuständig sein sollen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie das Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschafterklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein. Bietergemeinschaften haben außerdem mit dem Angebot ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft zuständig sein sollen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Auftragserteilung findet das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Anwendung. Hieraus ergeben sich Pflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer, die u. a. vertraglich geregelt werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (vergl. § 340 k in Verbindung mit § 319 Abs. 1, Satz 1 HGB).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl erfolgt insbesondere anhand der geforderten Referenzen gem. Ziffer III.2.3) und anhand der eingereichten Qualifikationen.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-05-01 📅
Datum des Endes: 2020-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2010-07-07 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 101-79511
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2010/S 131-201269
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Die Auftragserteilung erfolgt jährlich. Voraussetzung der Auftragserteilung ist die ebenfalls jährliche Bestellung zum Abschlussprüfer durch die Gremien.
Darüber hinaus erfolgt die Bestellung des Abschlussprüfers durch die Gremien im Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof NRW. Die deutsche Bankenaufsicht kann nach Auftragserteilung aufgrund § 28 KWG die Bestellung eines anderen Abschlussprüfers verlangen.
Darüber hinaus erfolgt die Bestellung des Abschlussprüfers durch die Gremien im Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof NRW. Die deutsche Bankenaufsicht kann nach Auftragserteilung aufgrund § 28 KWG die Bestellung eines anderen Abschlussprüfers verlangen.
Die NRW.BANK hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese jeweils bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gemäß § 4 und § 16 Abs. 5 erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Mit dem Angebot wird der Bieter auch erklären, bei der Auftragsdurchführung die geltende Frauen- und Familienfoerderung zu beachten (§ 19 TVgG NRW).
Die NRW.BANK hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese jeweils bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gemäß § 4 und § 16 Abs. 5 erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Mit dem Angebot wird der Bieter auch erklären, bei der Auftragsdurchführung die geltende Frauen- und Familienfoerderung zu beachten (§ 19 TVgG NRW).
Entsprechende Vordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.