Durchführung der Schnee- und Glättebeseitigung auf öffentlichen Gehwegen und Grundstücken im Bereich der Hansestadt Lübeck

Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen

Durchführung der Schnee- und Glättebeseitigung auf öffentlichen Gehwegen und Grundstücken.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-31 Auftragsbekanntmachung
2016-04-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schneeräumung
Menge oder Umfang: Gesamtreinigungsfläche 30 167,27 Quadratmeter.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen
Postanschrift: Fackenburger Allee 27
Postleitzahl: 23554
Postort: Lübeck
Kontakt
Internetadresse: http://www.luebeck.de 🌏
E-Mail: logistik@luebeck.de 📧
Telefon: +49 4511227464 📞
Fax: +49 4511227399 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-31 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 149-275692
ABl. S-Ausgabe: 149

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung der Schnee- und Glättebeseitigung auf öffentlichen Gehwegen und Grundstücken.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Schnee- und Glättebeseitigung
Kurze Beschreibung: Bezirk A.
Menge oder Umfang: Ca. 4 893,70 m².
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Bezirk B.
Menge oder Umfang: Ca. 5 430,80 m².
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Bezirk C.
Menge oder Umfang: Ca. 5 756 m².
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Bezirk D.
Menge oder Umfang: Ca. 4 333 m².
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Bezirk E.
Menge oder Umfang: Ca. 4 880,05 m².
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: Bezirk F.
Menge oder Umfang: Ca. 4 873,72 m².
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 1.102.1.20 - 16/15 -
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gesamtes Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Ausschreibungsunterlagen Anl. 5, 6 und 7.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Ausschreibungsunterlagen Anl. 5, 8a und 8b.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eine Referenzliste von mindestens 3 Kunden der letzten 3 Jahre mit Aufträgen in vergleichbarer Größenordnung mit Angaben zum Auftragsumfang und -zeitraum sowie mit Benennung von deutschsprechende Ansprechpartnern und deren Telefonnummern gem. Anl. 3 A. e).
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Ausschreibungssunterlagen insb. Anl. 3 – Leistungsverzeichnis.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Angebote von Arbeitsgemeinschaften (AG) im Sinne von §§ 705 ff BGB werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Angebot der ausschreibenden Stelle übergeben werden:
a. ein Verzeichnis der AG-Mitglieder mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
b. eine von allen AG-Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass
b1) der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten AG-Mitglieder gegenüber der ausschreibenden bzw. vergebenden Stelle vertritt und insbesondere, dass
b2) der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, sowie dass
b3) alle AG-Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 6
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Zahlungsweise für die Unterlagen: Text.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-25 📅
Öffnungsort: Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Fackenburger Allee 27, 23554 Lübeck.
Ort des Eröffnungstermins: Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Fackenburger Allee 27, 23554 Lübeck.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen
Hartmut Müller

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 1.102.1.20 - 16/15 -

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
Wiederkehrender Auftrag
1.8.2017.
Quelle: OJS 2015/S 149-275692 (2015-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 451122-7464 📞
Fax: +49 451122-7399 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 076-134698
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 149-275692
ABl. S-Ausgabe: 76

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-06 📅
Name: Gebäudereinigung Beulcke GmbH
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23556
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Kaboclean GmbH & Co. KG
Postleitzahl: 23566

3️⃣

4️⃣

5️⃣
Name: Kaboclean Gmbh & Co. KG

6️⃣
Postort: LÜbeck
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht. 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
Quelle: OJS 2016/S 076-134698 (2016-04-14)