Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Region Taunus mit einem Beschäftigungsäquvalent von 1,5 AK
Die Region Taunus (Kreisteil Untertaunus mit 10 Städte und Gemeinden sowie die Gemeinden Glashütten, Schmitten und Weilrod im Hochtaunuskreis) hat sich als Hessische LEADER-Förderregion beworben. Mit Schreiben des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11.12.2014 wird die Region Taunus als Hessische LEADER-Förderregion anerkannt. Der Verein Regionalentwicklung Untertaunus e. V. wird umbenannt in Verein Regionalentwicklung Taunus e. V. und bildet künftig die lokale Aktionsgruppe (LAG) im Sinne der Hessischen LEADER-Strategie und ist in dieser Hinsicht Auftraggeber des Regionalmanagements für die LEADER-Region Taunus.
Die Region hat das Regionale Entwicklungskozept 2014-2020 für die Region Taunus (REK) als Grundlage für den Einsatz von Fördermitteln erarbeitet. Das Konzept wurde in einem breiten Beteiligungsprozess der „Regionalen Akteure“ erstellt und enthält die wesentlichen Strategien und Aktivitäten zur Entwicklung der Region für die EU-Förderperiode 2014-2020. Es ist auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises unter dem Titel „Regionales Entwicklungskonzept 2014-2020 für die Region Taunus“ veröffentlicht (www.rheingau-taunus.de; Schaltflächen: Wirtschaft und Verkehr/Kreisentwicklung/LEADER-Förderregion).
Zur Steuerung des Umsetzungsprozesses ist die Einrichtung eines Regionalemanagements in einem Umfang von mindestens 1,5 nachweislich qualifizierten AK erforderlich.
Das Regionalmenagement hat folgene wesentlichen Aufgaben zu erfüllen:
1. Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie Taunus, wie sie im REK dargelegt ist, Unterstützung der Projektträger bei der umsetzungsorientierten Entwicklung der Projekte und bei der Beantragung von Fördermittel sowie Mitwirkung bei der Fortschreibung des REK. Eine wichtige Aufgabe ist hierbei auch die zielgereichtete Intentifizierung von Projekten der Regionalentwicklung, die Akquisition von potenzielle Projektträgern und die Information und Motivierung der Akteure. Für die Priorisierung und Auswahl von Projekten hat das Regionalmanagement an Hand der Verfahrensweise und den Auswahlkriterien des REKs jeweils Vorschläge zu erarbeiten.
2. Vorbereitung, Moderation und Nachbereitung von Sitzungen der „Lokalen Aktionsgruppe“ (LAG) und von Arbeitsgruppen bzw. Fachforen.
3. Kontaktpflege mit politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Entscheidungsträgern sowie mit anderen Partnerregionen und Kooperationspartner.
4. Unterstützung der LAG bei der Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit (Internet, Pressearbeit) und Durchführung eines jährlichen Regionalforums.
5. Unterstützung der LAG bei der Durchführung und Umsetzung des Prozessmonitiorings und der Evaluierung entsprechend den Vorgaben aus dem REK. Darüber hinaus hat das Regionalmanagement einen Jahrebericht zu erstellen und Quartalsberichte als Nachweis der Aufgabenerfüllung vorzulegen.
Einzelheiten der Aufgabenstellung gehen aus den Vergabeunterlagen/Auschreibung hervor.
Es ist zu beachten, dass der Auftraggeber zur Durchführung des Regionalmanagements für die LEADER-Region Taunus Fördermittel im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Regionalentwicklung des Landes Hessen beantragen wird. Der Auftrag kann erst erteilt werden, wenn der Förderantrag bzw. der vorzeitige Maßnahmenbeginn durch die zuständige Behörde bewilligt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass die Auftragsvergabe unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel im Rahmen der Förderung der ländlichen Regionalentwicklung durch das Land Hessen steht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-02-12
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Auftragsbekanntmachung
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2015-06-29
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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