Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel „Bus-MOL/1“
Der Landkreis Märkisch-Oderland als zuständige Behörde nach Art. 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hatte am 31.07.2014 mit der Vorinformation Nr. 2014/S 145-259883 im EU-Amtsblatt das Vergabeverfahren angekündigt und war damit seiner Transparenzverpflichtung nach Art. 7 Abs. 2 der VO (EG) 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG nachgekommen. Mit der Vorabbekanntmachung Nr. 2015/ S 024-038946 vom 04.02.2015 und einer Berichtigung Nr. 2015/S 037-062232 am 21.02.2015 hat die zuständige Behörde die Möglichkeit zur Abgabe eigenwirtschaftlicher Genehmigungsanträge für die zum 31.12.2016 auslaufenden Genehmigungen der im Linienbündel „Bus-MOL/1“ zusammengefassten gegenwärtig 35 Stadt-, Orts- und Regionalbuslinien eingeräumt. Innerhalb der dreimonatigen Antragsfrist sind keine genehmigungsfähigen eigenwirtschaftlichen Anträge eingegangen.
Entsprechend der Ankündigung in vorstehender Vorinformation vergibt die zuständige Behörde die Gesamtleistung nunmehr im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 als öffentliche Dienstleistungskonzession (öDK). Dabei findet entsprechend Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der VO (EG) 1370/2007 das Kartellvergaberecht (EG-VOL/A, GWB, VgV) keine bzw. nur insoweit Anwendung, wie dies aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) abzuleiten ist. Das Verfahren ist als Verhandlungsverfahren mit offener Teilnahmemöglichkeit angelegt, bei dem die Bieter jedoch unmittelbar verbindliche Angebote einreichen müssen. Nur in Ausnahmefällen wird die Vergabestelle mit den Bietern Verhandlungen führen und im Anschluss zur erneuten Angebotsabgabe auffordern.
Die Durchführung des Verfahrens erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Genehmigungsbehörde des Landes Brandenburg und dem zuständigen Aufgabenträger.
Die Durchführung der Leistungen erfolgt im gesamten Gebiet des Landkreises Märkisch-Oderland, mit Ausnahme des nördlichen Teilgebietes (Linienbündel „Bus-MOL/2“), sowie mit Teilleistungeni im angrenzenden Landkreis Oder-Spree, in der Kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) und im Land Berlin.
Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt mindestens 4,00 Mio. Fahrplan-km pro Jahr, darunter je Auftragsjahr zwischen 5,0 % und 10,0 % des Angebotsumfanges als liniengebundene bedarfsabhängige Leistungen, zuzüglich eines bedarfsabhängigen Angebotes im Raum Oderbruch-Süd.
Die Laufzeit des Auftrages und der Genehmigungen beträgt 10 Jahre (vom 01.01.2017 – 31.12.2026).
Angebote sind nur zulässig für das Gesamtlos und die gesamte Laufzeit und bei Eingang innerhalb einer Angebotsfrist vom 16.11.2015, 12:00 Uhr, bis zum 15.12.2015, 12:00 Uhr.
Die erforderlichen Angaben zu den Anforderungen und Bedingungen der Leistungsdurchführung, die auf dem geltenden Nahverkehrsplan des Landkreises Märkisch-Oderland beruhen und Vorgaben zur Einhaltung von Sozialstandards beinhalten, sowie Angaben zur Verfahrensdurchführung und zu den Bewertungskriterien sind bei der angegebenen Kontaktstelle gemäß Anhang A II) schriftlich unter Beifügung der Kopie eines zulässigen Fachkundenachweises für die gewerbliche Personenbeförderung gemäß § 3 PBZugV anzufordern. Die Verfahrensteilnehmer erhalten auf dieser Grundlage Zugang zu einem entsprechenden Datenportal.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Aufgabenträger und dem Leistungsbetreiber und Inhaber der Liniengenehmigungen wird in einem Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag (Verkehrsvertrag) als Nettovertrag geregelt, der unter anderem die Leistungsbeschreibung über die quantitative und qualitative Leistungsdurchführung sowie Berichts- und Auskunftsverpflichtungen und die Regelungen über den finanziellen Beitrag des Landkreises als Auftraggeber als Zuschuss zum Ausgleich der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung beinhaltet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-12.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-08-12
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Auftragsbekanntmachung
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