Der Landkreis Märkisch-Oderland als zuständige Behörde nach Art. 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hatte am 31.07.2014 mit der Vorinformation Nr. 2014/S 145-259883 im EU-Amtsblatt das Vergabeverfahren angekündigt und war damit seiner Transparenzverpflichtung nach Art. 7 Abs. 2 der VO (EG) 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG nachgekommen. Mit der Vorabbekanntmachung Nr. 2015/ S 024-038946 vom 04.02.2015 und einer Berichtigung Nr. 2015/S 037-062232 am 21.02.2015 hat die zuständige Behörde die Möglichkeit zur Abgabe eigenwirtschaftlicher Genehmigungsanträge für die zum 31.12.2016 auslaufenden Genehmigungen der im Linienbündel „Bus-MOL/1“ zusammengefassten gegenwärtig 35 Stadt-, Orts- und Regionalbuslinien eingeräumt. Innerhalb der dreimonatigen Antragsfrist sind keine genehmigungsfähigen eigenwirtschaftlichen Anträge eingegangen. Entsprechend der Ankündigung in vorstehender Vorinformation vergibt die zuständige Behörde die Gesamtleistung nunmehr im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 als öffentliche Dienstleistungskonzession (öDK). Dabei findet entsprechend Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der VO (EG) 1370/2007 das Kartellvergaberecht (EG-VOL/A, GWB, VgV) keine bzw. nur insoweit Anwendung, wie dies aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) abzuleiten ist. Das Verfahren ist als Verhandlungsverfahren mit offener Teilnahmemöglichkeit angelegt, bei dem die Bieter jedoch unmittelbar verbindliche Angebote einreichen müssen. Nur in Ausnahmefällen wird die Vergabestelle mit den Bietern Verhandlungen führen und im Anschluss zur erneuten Angebotsabgabe auffordern. Die Durchführung des Verfahrens erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Genehmigungsbehörde des Landes Brandenburg und dem zuständigen Aufgabenträger. Die Durchführung der Leistungen erfolgt im gesamten Gebiet des Landkreises Märkisch-Oderland, mit Ausnahme des nördlichen Teilgebietes (Linienbündel „Bus-MOL/2“), sowie mit Teilleistungeni im angrenzenden Landkreis Oder-Spree, in der Kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) und im Land Berlin. Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt mindestens 4,00 Mio. Fahrplan-km pro Jahr, darunter je Auftragsjahr zwischen 5,0 % und 10,0 % des Angebotsumfanges als liniengebundene bedarfsabhängige Leistungen, zuzüglich eines bedarfsabhängigen Angebotes im Raum Oderbruch-Süd. Die Laufzeit des Auftrages und der Genehmigungen beträgt 10 Jahre (vom 01.01.2017 – 31.12.2026). Angebote sind nur zulässig für das Gesamtlos und die gesamte Laufzeit und bei Eingang innerhalb einer Angebotsfrist vom 16.11.2015, 12:00 Uhr, bis zum 15.12.2015, 12:00 Uhr. Die erforderlichen Angaben zu den Anforderungen und Bedingungen der Leistungsdurchführung, die auf dem geltenden Nahverkehrsplan des Landkreises Märkisch-Oderland beruhen und Vorgaben zur Einhaltung von Sozialstandards beinhalten, sowie Angaben zur Verfahrensdurchführung und zu den Bewertungskriterien sind bei der angegebenen Kontaktstelle gemäß Anhang A II) schriftlich unter Beifügung der Kopie eines zulässigen Fachkundenachweises für die gewerbliche Personenbeförderung gemäß § 3 PBZugV anzufordern. Die Verfahrensteilnehmer erhalten auf dieser Grundlage Zugang zu einem entsprechenden Datenportal. Die Zusammenarbeit zwischen dem Aufgabenträger und dem Leistungsbetreiber und Inhaber der Liniengenehmigungen wird in einem Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag (Verkehrsvertrag) als Nettovertrag geregelt, der unter anderem die Leistungsbeschreibung über die quantitative und qualitative Leistungsdurchführung sowie Berichts- und Auskunftsverpflichtungen und die Regelungen über den finanziellen Beitrag des Landkreises als Auftraggeber als Zuschuss zum Ausgleich der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung beinhaltet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-12.
Auftragsbekanntmachung (2015-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge oder Umfang:
Mindestens 4,00 Mio. Fahrplan-km pro Auftragsjahr über 10 Jahre im Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2026, in Summe also mindestens 40,0 Mio. Fahrplan-km, darunter zwischen 5,0 % und 10,0 % pro Jahr als liniengebundene bedarfsabhängige Leistungen, zuzüglich der Weiterführung eines vorhandenen Bedarfsverkehrs im Raum Oderbruch-Süd.
Mindestens 4,00 Mio. Fahrplan-km pro Auftragsjahr über 10 Jahre im Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2026, in Summe also mindestens 40,0 Mio. Fahrplan-km, darunter zwischen 5,0 % und 10,0 % pro Jahr als liniengebundene bedarfsabhängige Leistungen, zuzüglich der Weiterführung eines vorhandenen Bedarfsverkehrs im Raum Oderbruch-Süd.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Märkisch-Oderland
Postanschrift: Puschkinplatz 12
Postleitzahl: 15306
Postort: Seelow
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreismol.de🌏
E-Mail: joerg_schleinitz@landkreismol.de📧
Telefon: +49 33468507610📞
Fax: +49 33468507609 📠
Die grundsätzlichen quantitativen und qualitativen Anforderungen an das Verkehrsangebot (Definition der ausreichenden Verkehrsbedienung) sowie die Anforderungen an die Qualität der Fahrzeuge, der betrieblichen Infrastruktur und des Personals ergeben sich aus dem vom Kreistag beschlossenen Nahverkehrsplan des Landkreises Märkisch-Oderland im Zeitraum 2015 – 2019. Die zuständige Behörde hat auf dieser Grundlage Vergabeunterlagen erarbeitet, die auch die Angaben zu den Berichts- und Auskunftspflichten gegenüber dem Auftraggeber sowie die Angaben zu den Bewertungskriterien bei konkurrierenden Angeboten beinhalten.
Der Zugang zu diesen Vergabeunterlagen ist bei der angegebenen Kontaktstelle laut Anhang A II) nach dem Verfahren laut II.1.5) abzufordern.
Die Einhaltung der Vorgaben ist mit dem/n abgegebenen Angebot/en nachzuweisen und wird durch den Abschluss des Verkehrsvertrages verbindlich.
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die in Abschnitt I.1) und Anhang A I) genannte Kontaktstelle unverzüglich, spätestens jedoch mit Ablauf der Angebotsfrist, schriftlich darauf hinzuweisen. Die
Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn Bieter – unabhängig zu welchem Zeitpunkt – Fehler in den jeweiligen Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennen oder zu erkennen glauben.
Andernfalls kann ein Bieter sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder die Verstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren.
Die grundsätzlichen quantitativen und qualitativen Anforderungen an das Verkehrsangebot (Definition der ausreichenden Verkehrsbedienung) sowie die Anforderungen an die Qualität der Fahrzeuge, der betrieblichen Infrastruktur und des Personals ergeben sich aus dem vom Kreistag beschlossenen Nahverkehrsplan des Landkreises Märkisch-Oderland im Zeitraum 2015 – 2019. Die zuständige Behörde hat auf dieser Grundlage Vergabeunterlagen erarbeitet, die auch die Angaben zu den Berichts- und Auskunftspflichten gegenüber dem Auftraggeber sowie die Angaben zu den Bewertungskriterien bei konkurrierenden Angeboten beinhalten.
Der Zugang zu diesen Vergabeunterlagen ist bei der angegebenen Kontaktstelle laut Anhang A II) nach dem Verfahren laut II.1.5) abzufordern.
Die Einhaltung der Vorgaben ist mit dem/n abgegebenen Angebot/en nachzuweisen und wird durch den Abschluss des Verkehrsvertrages verbindlich.
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die in Abschnitt I.1) und Anhang A I) genannte Kontaktstelle unverzüglich, spätestens jedoch mit Ablauf der Angebotsfrist, schriftlich darauf hinzuweisen. Die
Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn Bieter – unabhängig zu welchem Zeitpunkt – Fehler in den jeweiligen Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennen oder zu erkennen glauben.
Andernfalls kann ein Bieter sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder die Verstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Märkisch-Oderland als zuständige Behörde nach Art. 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hatte am 31.07.2014 mit der Vorinformation Nr. 2014/S 145-259883 im EU-Amtsblatt das Vergabeverfahren angekündigt und war damit seiner Transparenzverpflichtung nach Art. 7 Abs. 2 der VO (EG) 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG nachgekommen. Mit der Vorabbekanntmachung Nr. 2015/ S 024-038946 vom 04.02.2015 und einer Berichtigung Nr. 2015/S 037-062232 am 21.02.2015 hat die zuständige Behörde die Möglichkeit zur Abgabe eigenwirtschaftlicher Genehmigungsanträge für die zum 31.12.2016 auslaufenden Genehmigungen der im Linienbündel „Bus-MOL/1“ zusammengefassten gegenwärtig 35 Stadt-, Orts- und Regionalbuslinien eingeräumt. Innerhalb der dreimonatigen Antragsfrist sind keine genehmigungsfähigen eigenwirtschaftlichen Anträge eingegangen.
Der Landkreis Märkisch-Oderland als zuständige Behörde nach Art. 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hatte am 31.07.2014 mit der Vorinformation Nr. 2014/S 145-259883 im EU-Amtsblatt das Vergabeverfahren angekündigt und war damit seiner Transparenzverpflichtung nach Art. 7 Abs. 2 der VO (EG) 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG nachgekommen. Mit der Vorabbekanntmachung Nr. 2015/ S 024-038946 vom 04.02.2015 und einer Berichtigung Nr. 2015/S 037-062232 am 21.02.2015 hat die zuständige Behörde die Möglichkeit zur Abgabe eigenwirtschaftlicher Genehmigungsanträge für die zum 31.12.2016 auslaufenden Genehmigungen der im Linienbündel „Bus-MOL/1“ zusammengefassten gegenwärtig 35 Stadt-, Orts- und Regionalbuslinien eingeräumt. Innerhalb der dreimonatigen Antragsfrist sind keine genehmigungsfähigen eigenwirtschaftlichen Anträge eingegangen.
Entsprechend der Ankündigung in vorstehender Vorinformation vergibt die zuständige Behörde die Gesamtleistung nunmehr im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 als öffentliche Dienstleistungskonzession (öDK). Dabei findet entsprechend Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der VO (EG) 1370/2007 das Kartellvergaberecht (EG-VOL/A, GWB, VgV) keine bzw. nur insoweit Anwendung, wie dies aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) abzuleiten ist. Das Verfahren ist als Verhandlungsverfahren mit offener Teilnahmemöglichkeit angelegt, bei dem die Bieter jedoch unmittelbar verbindliche Angebote einreichen müssen. Nur in Ausnahmefällen wird die Vergabestelle mit den Bietern Verhandlungen führen und im Anschluss zur erneuten Angebotsabgabe auffordern.
Entsprechend der Ankündigung in vorstehender Vorinformation vergibt die zuständige Behörde die Gesamtleistung nunmehr im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 als öffentliche Dienstleistungskonzession (öDK). Dabei findet entsprechend Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der VO (EG) 1370/2007 das Kartellvergaberecht (EG-VOL/A, GWB, VgV) keine bzw. nur insoweit Anwendung, wie dies aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) abzuleiten ist. Das Verfahren ist als Verhandlungsverfahren mit offener Teilnahmemöglichkeit angelegt, bei dem die Bieter jedoch unmittelbar verbindliche Angebote einreichen müssen. Nur in Ausnahmefällen wird die Vergabestelle mit den Bietern Verhandlungen führen und im Anschluss zur erneuten Angebotsabgabe auffordern.
Die Durchführung des Verfahrens erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Genehmigungsbehörde des Landes Brandenburg und dem zuständigen Aufgabenträger.
Die Durchführung der Leistungen erfolgt im gesamten Gebiet des Landkreises Märkisch-Oderland, mit Ausnahme des nördlichen Teilgebietes (Linienbündel „Bus-MOL/2“), sowie mit Teilleistungeni im angrenzenden Landkreis Oder-Spree, in der Kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) und im Land Berlin.
Die Durchführung der Leistungen erfolgt im gesamten Gebiet des Landkreises Märkisch-Oderland, mit Ausnahme des nördlichen Teilgebietes (Linienbündel „Bus-MOL/2“), sowie mit Teilleistungeni im angrenzenden Landkreis Oder-Spree, in der Kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) und im Land Berlin.
Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt mindestens 4,00 Mio. Fahrplan-km pro Jahr, darunter je Auftragsjahr zwischen 5,0 % und 10,0 % des Angebotsumfanges als liniengebundene bedarfsabhängige Leistungen, zuzüglich eines bedarfsabhängigen Angebotes im Raum Oderbruch-Süd.
Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt mindestens 4,00 Mio. Fahrplan-km pro Jahr, darunter je Auftragsjahr zwischen 5,0 % und 10,0 % des Angebotsumfanges als liniengebundene bedarfsabhängige Leistungen, zuzüglich eines bedarfsabhängigen Angebotes im Raum Oderbruch-Süd.
Die Laufzeit des Auftrages und der Genehmigungen beträgt 10 Jahre (vom 01.01.2017 – 31.12.2026).
Angebote sind nur zulässig für das Gesamtlos und die gesamte Laufzeit und bei Eingang innerhalb einer Angebotsfrist vom 16.11.2015, 12:00 Uhr, bis zum 15.12.2015, 12:00 Uhr.
Die erforderlichen Angaben zu den Anforderungen und Bedingungen der Leistungsdurchführung, die auf dem geltenden Nahverkehrsplan des Landkreises Märkisch-Oderland beruhen und Vorgaben zur Einhaltung von Sozialstandards beinhalten, sowie Angaben zur Verfahrensdurchführung und zu den Bewertungskriterien sind bei der angegebenen Kontaktstelle gemäß Anhang A II) schriftlich unter Beifügung der Kopie eines zulässigen Fachkundenachweises für die gewerbliche Personenbeförderung gemäß § 3 PBZugV anzufordern. Die Verfahrensteilnehmer erhalten auf dieser Grundlage Zugang zu einem entsprechenden Datenportal.
Die erforderlichen Angaben zu den Anforderungen und Bedingungen der Leistungsdurchführung, die auf dem geltenden Nahverkehrsplan des Landkreises Märkisch-Oderland beruhen und Vorgaben zur Einhaltung von Sozialstandards beinhalten, sowie Angaben zur Verfahrensdurchführung und zu den Bewertungskriterien sind bei der angegebenen Kontaktstelle gemäß Anhang A II) schriftlich unter Beifügung der Kopie eines zulässigen Fachkundenachweises für die gewerbliche Personenbeförderung gemäß § 3 PBZugV anzufordern. Die Verfahrensteilnehmer erhalten auf dieser Grundlage Zugang zu einem entsprechenden Datenportal.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Aufgabenträger und dem Leistungsbetreiber und Inhaber der Liniengenehmigungen wird in einem Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag (Verkehrsvertrag) als Nettovertrag geregelt, der unter anderem die Leistungsbeschreibung über die quantitative und qualitative Leistungsdurchführung sowie Berichts- und Auskunftsverpflichtungen und die Regelungen über den finanziellen Beitrag des Landkreises als Auftraggeber als Zuschuss zum Ausgleich der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung beinhaltet.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Aufgabenträger und dem Leistungsbetreiber und Inhaber der Liniengenehmigungen wird in einem Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag (Verkehrsvertrag) als Nettovertrag geregelt, der unter anderem die Leistungsbeschreibung über die quantitative und qualitative Leistungsdurchführung sowie Berichts- und Auskunftsverpflichtungen und die Regelungen über den finanziellen Beitrag des Landkreises als Auftraggeber als Zuschuss zum Ausgleich der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung beinhaltet.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Referenznummer: mol2015gem
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MF05
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Märkisch-Oderland im Land Brandenburg, mit Ausnahme des nördlichen Teilgebietes, sowie mit Teilleistungen im Landkreis Oder-Spree, in der Kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) und im Land Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter haben die Eignungsnachweise einzureichen, die für die Beantragung von Liniengenehmigungen nach § 42 PBefG gemäß §§ 12; 13 Absatz 1 PBefG und PBZugV bzw. Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 7091/2009 verlangt werden. Diese sind gemäß den Ziffern 4 und 19 des Antragsformulars der Genehmigungsbehörde
Die Bieter haben die Eignungsnachweise einzureichen, die für die Beantragung von Liniengenehmigungen nach § 42 PBefG gemäß §§ 12; 13 Absatz 1 PBefG und PBZugV bzw. Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 7091/2009 verlangt werden. Diese sind gemäß den Ziffern 4 und 19 des Antragsformulars der Genehmigungsbehörde
des Landes Brandenburg (LBV), erhältlich auf deren Internetseite, sowie den Vergabeunterlagen des Auftraggebers zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes fehlende, veraltete oder unvollständige Nachweise und Erklärungen von Bietern nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe bei III.2.1). Es ist zu beachten, dass der geforderte Eigenkapitalnachweis ausdrücklich auch etwaig zu vergebende Nachauftragnehmerleistungen einschließen muss.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe bei III.2.1).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Angebote von Bietergemeinschaften sind zulässig. Besondere Rechtsformen werden nicht vorgegeben. Mit der Angebotsabgabe muss deutlich gemacht werden, welcher Bieter die Betriebsführerschaft nach § 3 Absatz 2 PBefG ausüben wird.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich I, Wirtschaftsamt
Herrn Jörg Schleinitz
Internetadresse: www.landkreismol.de🌏
Name: Landkreis Märkisch-Oderland
URL für weitere Informationen: http://www.landkreismol.de🌏
Name: PROZIV Verkehrs- & Regionalplaner GmbH & Co. KG
Postanschrift: Warschauer Straße 59A
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Kontaktperson: Herrn Dr. Ralf Günzel
Telefon: +49 30293396920📞
E-Mail: mol2015gem@proziv.de📧
Fax: +49 30293396910 📠
URL der Dokumente: http://www.proziv.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-31 📅
2015-02-04 📅
2015-02-21 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: mol2015gem
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 145-259883
2015/S 24-038946
2015/S 37-062232
Zusätzliche Informationen
Die grundsätzlichen quantitativen und qualitativen Anforderungen an das Verkehrsangebot (Definition der ausreichenden Verkehrsbedienung) sowie die Anforderungen an die Qualität der Fahrzeuge, der betrieblichen Infrastruktur und des Personals ergeben sich aus dem vom Kreistag beschlossenen Nahverkehrsplan des Landkreises Märkisch-Oderland im Zeitraum 2015 – 2019. Die zuständige Behörde hat auf dieser Grundlage Vergabeunterlagen erarbeitet, die auch die Angaben zu den Berichts- und Auskunftspflichten gegenüber dem Auftraggeber sowie die Angaben zu den Bewertungskriterien bei konkurrierenden Angeboten beinhalten.
Die grundsätzlichen quantitativen und qualitativen Anforderungen an das Verkehrsangebot (Definition der ausreichenden Verkehrsbedienung) sowie die Anforderungen an die Qualität der Fahrzeuge, der betrieblichen Infrastruktur und des Personals ergeben sich aus dem vom Kreistag beschlossenen Nahverkehrsplan des Landkreises Märkisch-Oderland im Zeitraum 2015 – 2019. Die zuständige Behörde hat auf dieser Grundlage Vergabeunterlagen erarbeitet, die auch die Angaben zu den Berichts- und Auskunftspflichten gegenüber dem Auftraggeber sowie die Angaben zu den Bewertungskriterien bei konkurrierenden Angeboten beinhalten.
Der Zugang zu diesen Vergabeunterlagen ist bei der angegebenen Kontaktstelle laut Anhang A II) nach dem Verfahren laut II.1.5) abzufordern.
Die Einhaltung der Vorgaben ist mit dem/n abgegebenen Angebot/en nachzuweisen und wird durch den Abschluss des Verkehrsvertrages verbindlich.
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die in Abschnitt I.1) und Anhang A I) genannte Kontaktstelle unverzüglich, spätestens jedoch mit Ablauf der Angebotsfrist, schriftlich darauf hinzuweisen. Die
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die in Abschnitt I.1) und Anhang A I) genannte Kontaktstelle unverzüglich, spätestens jedoch mit Ablauf der Angebotsfrist, schriftlich darauf hinzuweisen. Die
Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn Bieter – unabhängig zu welchem Zeitpunkt – Fehler in den jeweiligen Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennen oder zu erkennen glauben.
Andernfalls kann ein Bieter sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder die Verstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de🌏
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 102 ff. GWB. Ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Leitet der Bieter kein Nachprüfungsverfahren ein, so darf er sich auf den Rechtsverstoß nicht mehr berufen. Leicht erkennbare Vergabeverstöße sind in Konkretisierung zu § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von wenigen Tagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 102 ff. GWB. Ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Leitet der Bieter kein Nachprüfungsverfahren ein, so darf er sich auf den Rechtsverstoß nicht mehr berufen. Leicht erkennbare Vergabeverstöße sind in Konkretisierung zu § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von wenigen Tagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, zu rügen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 157-289228 (2015-08-12)