Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel „Oder-Spree/Bus“
Der Landkreis Oder-Spree als zuständige Behörde nach Art. 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hatte am 23.7.2014 mit der Vorinformation Nr. 2013/S 139-248700 und einer Berichtigung am 1.8.2014 Nr. 2014/S 146-261505 die Möglichkeit zur Abgabe eigenwirtschaftlicher Genehmigungsanträge für die zum 16.7.2016 auslaufenden Genehmigungen der im Linienbündel „Oder-Spree/Bus“ zusammengefassten gegenwärtig 36 Regional- und Stadtbuslinien eingeräumt. Innerhalb der dreimonatigen Antragsfrist sind keine genehmigungsfähigen eigenwirtschaftlichen Anträge eingegangen.
Entsprechend der Ankündigung in vorstehender Vorinformation vergibt die zuständige Behörde die Gesamtleistung nunmehr im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung auf der Grundlage des Art. 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 als öffentliche Dienstleistungskonzession (öDK). Dabei findet entsprechend Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der VO (EG) 1370/2007 das Kartellvergaberecht (VOL/A, GWB, VgV) keine bzw. nur insoweit Anwendung, wie dies aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) abzuleiten ist. Das Vergabeverfahren ist als Verhandlungsverfahren angelegt, bei dem jedoch eine offene Verfahrensteilnahme gewährleistet und die Abgabe verbindlicher Angebote verlangt werden.
Die Durchführung des Verfahrens erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Genehmigungsbehörde des Landes Brandenburg und dem zuständigen Aufgabenträger.
Die Durchführung der Leistungen erfolgt im gesamten Gebiet des Landkreises Oder-Spree, mit Teilleistungen in den angrenzenden Landkreisen Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland sowie in der Kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt mindestens 4,300 Mio. Fahrplan-km pro Jahr, darunter je Auftragsjahr maximal 7 % des Angebotsumfanges als bedarfsabhängige Leistungen.
Die Laufzeit des Auftrages und der Genehmigungen beträgt 10 Jahre (vom 17.7.2016-16.7.2026).
Angebote sind nur zulässig für das Gesamtlos und die gesamte Laufzeit und bei Eingang innerhalb einer Angebotsfrist vom 1.6.2015, 12:00 Uhr, bis zum 30.6.2015, 12:00 Uhr.
Die erforderlichen Angaben zu den Anforderungen und Bedingungen der Leistungsdurchführung, die auf dem geltenden Nahverkehrsplan des Landkreises Oder-Spree beruhen und Vorgaben zur Einhaltung von Sozialstandards beinhalten, sowie Angaben zur Verfahrensdurchführung und zu den Bewertungskriterien sind bei der angegebenen Kontaktstelle gemäß „I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ schriftlich unter Beifügung der Kopie eines zulässigen Fachkundenachweises für die gewerbliche Personenbeförderung gemäß § 3 PBZugV anzufordern. Bieter erhalten auf dieser Grundlage Zugang zu einem entsprechenden Datenportal.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Aufgabenträger und dem Leistungsbetreiber und Inhaber der Liniengenehmigungen wird in einem Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag (Verkehrsvertrag) als Nettovertrag geregelt, der unter anderem die Leistungsbeschreibung über die quantitative und qualitative Leistungsdurchführung sowie Berichts- und Auskunftsverpflichtungen und die Regelungen über den finanziellen Beitrag des Landkreises als Auftraggeber als Zuschuss zum Ausgleich der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung beinhaltet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-12.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-02-12
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Auftragsbekanntmachung
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