Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel „Oder-Spree/Bus“

Landkreis Oder-Spree

Der Landkreis Oder-Spree als zuständige Behörde nach Art. 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hatte am 23.7.2014 mit der Vorinformation Nr. 2013/S 139-248700 und einer Berichtigung am 1.8.2014 Nr. 2014/S 146-261505 die Möglichkeit zur Abgabe eigenwirtschaftlicher Genehmigungsanträge für die zum 16.7.2016 auslaufenden Genehmigungen der im Linienbündel „Oder-Spree/Bus“ zusammengefassten gegenwärtig 36 Regional- und Stadtbuslinien eingeräumt. Innerhalb der dreimonatigen Antragsfrist sind keine genehmigungsfähigen eigenwirtschaftlichen Anträge eingegangen.
Entsprechend der Ankündigung in vorstehender Vorinformation vergibt die zuständige Behörde die Gesamtleistung nunmehr im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung auf der Grundlage des Art. 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 als öffentliche Dienstleistungskonzession (öDK). Dabei findet entsprechend Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der VO (EG) 1370/2007 das Kartellvergaberecht (VOL/A, GWB, VgV) keine bzw. nur insoweit Anwendung, wie dies aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) abzuleiten ist. Das Vergabeverfahren ist als Verhandlungsverfahren angelegt, bei dem jedoch eine offene Verfahrensteilnahme gewährleistet und die Abgabe verbindlicher Angebote verlangt werden.
Die Durchführung des Verfahrens erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Genehmigungsbehörde des Landes Brandenburg und dem zuständigen Aufgabenträger.
Die Durchführung der Leistungen erfolgt im gesamten Gebiet des Landkreises Oder-Spree, mit Teilleistungen in den angrenzenden Landkreisen Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland sowie in der Kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt mindestens 4,300 Mio. Fahrplan-km pro Jahr, darunter je Auftragsjahr maximal 7 % des Angebotsumfanges als bedarfsabhängige Leistungen.
Die Laufzeit des Auftrages und der Genehmigungen beträgt 10 Jahre (vom 17.7.2016-16.7.2026).
Angebote sind nur zulässig für das Gesamtlos und die gesamte Laufzeit und bei Eingang innerhalb einer Angebotsfrist vom 1.6.2015, 12:00 Uhr, bis zum 30.6.2015, 12:00 Uhr.
Die erforderlichen Angaben zu den Anforderungen und Bedingungen der Leistungsdurchführung, die auf dem geltenden Nahverkehrsplan des Landkreises Oder-Spree beruhen und Vorgaben zur Einhaltung von Sozialstandards beinhalten, sowie Angaben zur Verfahrensdurchführung und zu den Bewertungskriterien sind bei der angegebenen Kontaktstelle gemäß „I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ schriftlich unter Beifügung der Kopie eines zulässigen Fachkundenachweises für die gewerbliche Personenbeförderung gemäß § 3 PBZugV anzufordern. Bieter erhalten auf dieser Grundlage Zugang zu einem entsprechenden Datenportal.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Aufgabenträger und dem Leistungsbetreiber und Inhaber der Liniengenehmigungen wird in einem Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag (Verkehrsvertrag) als Nettovertrag geregelt, der unter anderem die Leistungsbeschreibung über die quantitative und qualitative Leistungsdurchführung sowie Berichts- und Auskunftsverpflichtungen und die Regelungen über den finanziellen Beitrag des Landkreises als Auftraggeber als Zuschuss zum Ausgleich der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung beinhaltet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-02-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge oder Umfang:
Mindestens 4,300 Mio. Fahrplan-km pro vollständiges Auftragsjahr über 10 Jahre im Zeitraum 17.7.2016 bis 16.7.2026, in Summe also mindestens 43,0 Mio. Fahrplan-km, darunter maximal 7 % pro Jahr als bedarfsabhängige Leistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Oder-Spree
Postanschrift: Breitscheidstraße 7
Postleitzahl: 15848
Postort: Beeskow
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-oder-spree.de 🌏
E-Mail: rainer.hellmich@landkreis-oder-spree.de 📧
Telefon: +49 3366353265 📞
Fax: +49 3366351209 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-12 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 033-056425
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 139-248700
ABl. S-Ausgabe: 33
Zusätzliche Informationen
Die grundsätzlichen quantitativen und qualitativen Anforderungen an das Verkehrsangebot (Definition der ausreichenden Verkehrsbedienung) sowie die Anforderungen an die Qualität der Fahrzeuge, der betrieblichen Infrastruktur und des Personals ergeben sich aus dem vom Kreistag beschlossenen Nahverkehrsplan des Landkreises Oder-Spree im Zeitraum 2012-2016. Die zuständige Behörde hat auf dieser Grundlage Vergabeunterlagen erarbeitet, die auch die Angaben zu den Berichts- und Auskunftspflichten gegenüber dem Auftraggeber sowie die Angaben zu den Bewertungskriterien bei konkurrierenden Angeboten beinhalten. Der Zugang zu diesen Vergabeunterlagen ist bei der angegebenen Kontaktstelle laut Anhang „I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ nach dem Verfahren laut II.1.5) abzufordern. Die Einhaltung der Vorgaben ist mit dem/n abgegebenen Angebot/en nachzuweisen und wird durch den Abschluss des Verkehrsvertrages verbindlich. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die in Abschnitt I.1) und „I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):Weitere Auskünfte erteilen“ genannte Kontaktstelle unverzüglich, spätestens jedoch mit Ablauf der Angebotsfrist, schriftlich darauf hinzuweisen. Die Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn Bieter – unabhängig zu welchem Zeitpunkt – Fehler in den jeweiligen Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennen oder zu erkennen glauben. Andernfalls kann ein Bieter sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder die Verstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Oder-Spree als zuständige Behörde nach Art. 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hatte am 23.7.2014 mit der Vorinformation Nr. 2013/S 139-248700 und einer Berichtigung am 1.8.2014 Nr. 2014/S 146-261505 die Möglichkeit zur Abgabe eigenwirtschaftlicher Genehmigungsanträge für die zum 16.7.2016 auslaufenden Genehmigungen der im Linienbündel „Oder-Spree/Bus“ zusammengefassten gegenwärtig 36 Regional- und Stadtbuslinien eingeräumt. Innerhalb der dreimonatigen Antragsfrist sind keine genehmigungsfähigen eigenwirtschaftlichen Anträge eingegangen.
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Entsprechend der Ankündigung in vorstehender Vorinformation vergibt die zuständige Behörde die Gesamtleistung nunmehr im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung auf der Grundlage des Art. 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 als öffentliche Dienstleistungskonzession (öDK). Dabei findet entsprechend Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der VO (EG) 1370/2007 das Kartellvergaberecht (VOL/A, GWB, VgV) keine bzw. nur insoweit Anwendung, wie dies aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) abzuleiten ist. Das Vergabeverfahren ist als Verhandlungsverfahren angelegt, bei dem jedoch eine offene Verfahrensteilnahme gewährleistet und die Abgabe verbindlicher Angebote verlangt werden.
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Die Durchführung des Verfahrens erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Genehmigungsbehörde des Landes Brandenburg und dem zuständigen Aufgabenträger.
Die Durchführung der Leistungen erfolgt im gesamten Gebiet des Landkreises Oder-Spree, mit Teilleistungen in den angrenzenden Landkreisen Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland sowie in der Kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt mindestens 4,300 Mio. Fahrplan-km pro Jahr, darunter je Auftragsjahr maximal 7 % des Angebotsumfanges als bedarfsabhängige Leistungen.
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Die Laufzeit des Auftrages und der Genehmigungen beträgt 10 Jahre (vom 17.7.2016-16.7.2026).
Angebote sind nur zulässig für das Gesamtlos und die gesamte Laufzeit und bei Eingang innerhalb einer Angebotsfrist vom 1.6.2015, 12:00 Uhr, bis zum 30.6.2015, 12:00 Uhr.
Die erforderlichen Angaben zu den Anforderungen und Bedingungen der Leistungsdurchführung, die auf dem geltenden Nahverkehrsplan des Landkreises Oder-Spree beruhen und Vorgaben zur Einhaltung von Sozialstandards beinhalten, sowie Angaben zur Verfahrensdurchführung und zu den Bewertungskriterien sind bei der angegebenen Kontaktstelle gemäß „I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ schriftlich unter Beifügung der Kopie eines zulässigen Fachkundenachweises für die gewerbliche Personenbeförderung gemäß § 3 PBZugV anzufordern. Bieter erhalten auf dieser Grundlage Zugang zu einem entsprechenden Datenportal.
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Die Zusammenarbeit zwischen dem Aufgabenträger und dem Leistungsbetreiber und Inhaber der Liniengenehmigungen wird in einem Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrag (Verkehrsvertrag) als Nettovertrag geregelt, der unter anderem die Leistungsbeschreibung über die quantitative und qualitative Leistungsdurchführung sowie Berichts- und Auskunftsverpflichtungen und die Regelungen über den finanziellen Beitrag des Landkreises als Auftraggeber als Zuschuss zum Ausgleich der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung beinhaltet.
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Es werden Varianten akzeptiert
Referenznummer: los2015gem
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MF05
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Oder-Spree im Land Brandenburg, mit Teilleistungen in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland sowie in der Kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter haben die Eignungsnachweise einzureichen, die für die Beantragung von Liniengenehmigungen nach § 42 PBefG gemäß §§ 12; 13 Absatz 1 PBefG und PBZugV bzw. Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 7091/2009 verlangt werden. Diese sind gemäß den Ziffern 4 und 19 des Antragsformulars der Genehmigungsbehörde des Landes Brandenburg (LBV), erhältlich auf deren Internetseite, sowie den Vergabeunterlagen des Auftraggebers zu entnehmen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes fehlende, veraltete oder unvollständige Nachweise und Erklärungen von Bietern nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe bei III.2.1). Es ist zu beachten, dass der geforderte Eigenkapitalnachweis ausdrücklich auch etwaig zu vergebende Nachauftragnehmerleistungen einschließen muss.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe bei III.2.1).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Angebote von Bietergemeinschaften sind zulässig. Besondere Rechtsformen werden nicht vorgegeben. Mit der Angebotsabgabe muss deutlich gemacht werden, welcher Bieter die Betriebsführerschaft nach § 3 Absatz 2 PBefG ausüben wird.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rainer Hellmich
Internetadresse: www.landkreis-oder-spree.de 🌏
Name: Landkreis Oder-Spree
Fax: +49 3366353209 📠
URL für weitere Informationen: http://www.landkreis-oder-spree.de 🌏
Name: PROZIV Verkehrs- & Regionalplaner GmbH & Co. KG
Postanschrift: Warschauer Straße 59A
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Kontaktperson: Herrn Dr. Ralf Günzel
Telefon: +49 30293396920 📞
E-Mail: los2015gem@proziv.de 📧
Fax: +49 30293396910 📠
URL der Dokumente: http://www.proziv.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-17 📅
Datum des Endes: 2026-07-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-23 📅
2014-08-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: los2015gem
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 139-248700
2014/S 146-261505
Zusätzliche Informationen
Die grundsätzlichen quantitativen und qualitativen Anforderungen an das Verkehrsangebot (Definition der ausreichenden Verkehrsbedienung) sowie die Anforderungen an die Qualität der Fahrzeuge, der betrieblichen Infrastruktur und des Personals ergeben sich aus dem vom Kreistag beschlossenen Nahverkehrsplan des Landkreises Oder-Spree im Zeitraum 2012-2016. Die zuständige Behörde hat auf dieser Grundlage Vergabeunterlagen erarbeitet, die auch die Angaben zu den Berichts- und Auskunftspflichten gegenüber dem Auftraggeber sowie die Angaben zu den Bewertungskriterien bei konkurrierenden Angeboten beinhalten.
Mehr anzeigen
Der Zugang zu diesen Vergabeunterlagen ist bei der angegebenen Kontaktstelle laut Anhang „I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ nach dem Verfahren laut II.1.5) abzufordern.
Mehr anzeigen
Die Einhaltung der Vorgaben ist mit dem/n abgegebenen Angebot/en nachzuweisen und wird durch den Abschluss des Verkehrsvertrages verbindlich.
Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die in Abschnitt I.1) und „I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):Weitere Auskünfte erteilen“ genannte Kontaktstelle unverzüglich, spätestens jedoch mit Ablauf der Angebotsfrist, schriftlich darauf hinzuweisen. Die Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn Bieter – unabhängig zu welchem Zeitpunkt – Fehler in den jeweiligen Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennen oder zu erkennen glauben.
Mehr anzeigen
Andernfalls kann ein Bieter sich auf eine Unklarheit, einen Fehler oder die Verstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de 🌏
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 102 ff. GWB. Ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Leitet der Bieter kein Nachprüfungsverfahren ein, so darf er sich auf den Rechtsverstoß nicht mehr berufen. Leicht erkennbare Vergabeverstöße sind in Konkretisierung zu § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von wenigen Tagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, zu rügen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 033-056425 (2015-02-12)
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