Durchführung von Freigestelltem Schülerverkehr zu und von der Vincenzschule Aulhausen im St.-Vincenzstift in Rüdesheim-Aulhausen
Los 1: Beförderungsleistungen zur Vincenzschule Aulhausen und zurück (nicht MEP - Mobilitätseingeschränkte Personen, Rollstuhlbeförderung)
Los 2: Beförderungsleistungen zur Vincenzschule Aulhausen und zurück "MEP - Mobilitätseingeschränkte Personen, Rollstuhlbeförderung".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Heimbacher Straße 7
Postleitzahl: 65307
Postort: Bad Schwalbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.r-t-v.de/🌏
“Der Bieter hat bis zum Ablauf der Angebotsfrist folgende sonstige Angebotsunterlagen vorzulegen. Die Nichtvorlage von einzelnen, im Folgenden aufgeführten,...”
Der Bieter hat bis zum Ablauf der Angebotsfrist folgende sonstige Angebotsunterlagen vorzulegen. Die Nichtvorlage von einzelnen, im Folgenden aufgeführten, Unterlagen kann zum Angebotsausschluss führen:
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Quelle: OJS 2015/S 047-081660 (2015-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Ausführung der Verkehrsleistungen durch Unterauftragnehmer ist auf 30 % der maximal in der Verkehrsspitze einzusetzenden Fahrzeuge beschränkt.”
Quelle: OJS 2015/S 149-276017 (2015-07-31)