Das Schiff VWFS WEGA ist seit 25 Jahren für das BSH; Hamburg-Rostock als Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiff in der Nord- und Ostsee im Einsatz. Die VWFS WEGA ist nach den Vorschriften des Det Norske Veritas-Germanischer Lloyd (DNV-GL) klassifiziert. Gemäß den Vorschriften der Klassifikationsgesellschaft Det Noske Veritas-Germanischer Lloyd ist nach 5 Jahren die Klasseerneuerung mit Besichtigung des Schiffes im Trockendock durchzuführen. Das Schiff ist für die notwendigen Besichtigungen und Abnahmen trocken (eingedockt) zu stellen und muss für die Zweck in eine Werft gebracht werden, um dort die Abnahmen zur Klassenerneuerung einschließlich Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Es sind Prüfungen und Abnahmen im Rahmen der Klassenerneuerung einschließlich aller notwendigen Reparatur – und Instandsetzungsarbeiten nach den Vorschriften sowie unter Aufsicht der Klassifikationsgesellschaft Det Noske Veritas-Germanischen Lloyd im September 2015 für ca. 22 Tage durchzugeführen. Das Schiff wird an die Werft gebracht. Danach wird das Schiff trocken gestellt d. h.eingedockt, damit Besichtigungen, Befundungen und Prüfungen unter Aufsicht des DNV-GL vorgenommen werden können. — Das Schwarzwasserrohrleitungssystem einschließlich Fäkalienanlage soll gereinigt, befundet und bei Bedarf instandgesetzt werden. — Ferner sollen an den Maschinen- und Decksanlagen und Systemen weitere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden. — Die Propellerwelle und die Ruderanlage werden komplett zerlegt, befundet, aufgemessen und instandgesetzt, einschließlich der Lieferung von Ersatzteilen. — Das Schiff wird im Über- und Unterwasserbereich mit Hochdruckwasserstrahlverfahren gereinigt und dann konserviert. — Alle Trink- und Ballastwassertanks werden für die Besichtigung geöffnet, gereinigt, befundet und bei Bedarf instandgesetzt. — Falls erforderlich sollen die Trink- und B.W.-Tanks auf Grund von Korrosion komplett gesandstrahlt sowie neu konserviert werden. Weitere Positionen sind der Beschreibung der Leistung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Schifffahrt und anderen Einrichtungen
Menge oder Umfang: 1 Werftaufenthalt für ca. 22 Tage.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Schifffahrt und anderen Einrichtungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße 78
Postleitzahl: 20359
Postort: Hamburg
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bsh.de📧
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes.
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-16:00 Uhr. Freitag von 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-14:00 Uhr, dieser Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur).
Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A. nicht mehr beantwortet werden.
(4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“, Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen!
(6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot.
Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHL-BVI und der VOL Teil A in der Fassung 2010 inkl. ZVL 03/2013.
— Bekanntmachung der Ausschreibung – VOL/B
— AGB des BSH, einzulesen unter: http://www.bsh.de/de/Das_BSH/Ausschreibungen/Vertragsbedingungen/index.jsp
(Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen).
— Angebot des Teilnehmers.
(11) Es gilt deutsches Recht.
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes.
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-16:00 Uhr. Freitag von 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-14:00 Uhr, dieser Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur).
Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A. nicht mehr beantwortet werden.
(4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“, Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen!
(6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot.
Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHL-BVI und der VOL Teil A in der Fassung 2010 inkl. ZVL 03/2013.
(Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen).
— Angebot des Teilnehmers.
(11) Es gilt deutsches Recht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Schiff VWFS WEGA ist seit 25 Jahren für das BSH; Hamburg-Rostock als Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiff in der Nord- und Ostsee im Einsatz. Die VWFS WEGA ist nach den Vorschriften des Det Norske Veritas-Germanischer Lloyd (DNV-GL) klassifiziert.
Das Schiff VWFS WEGA ist seit 25 Jahren für das BSH; Hamburg-Rostock als Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiff in der Nord- und Ostsee im Einsatz. Die VWFS WEGA ist nach den Vorschriften des Det Norske Veritas-Germanischer Lloyd (DNV-GL) klassifiziert.
Gemäß den Vorschriften der Klassifikationsgesellschaft Det Noske Veritas-Germanischer Lloyd ist nach 5 Jahren die Klasseerneuerung mit Besichtigung des Schiffes im Trockendock durchzuführen. Das Schiff ist für die notwendigen Besichtigungen und Abnahmen trocken (eingedockt) zu stellen und muss für die Zweck in eine Werft gebracht werden, um dort die Abnahmen zur Klassenerneuerung einschließlich Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Es sind Prüfungen und Abnahmen im Rahmen der Klassenerneuerung einschließlich aller notwendigen Reparatur – und Instandsetzungsarbeiten nach den Vorschriften sowie unter Aufsicht der Klassifikationsgesellschaft Det Noske Veritas-Germanischen Lloyd im September 2015 für ca. 22 Tage durchzugeführen.
Gemäß den Vorschriften der Klassifikationsgesellschaft Det Noske Veritas-Germanischer Lloyd ist nach 5 Jahren die Klasseerneuerung mit Besichtigung des Schiffes im Trockendock durchzuführen. Das Schiff ist für die notwendigen Besichtigungen und Abnahmen trocken (eingedockt) zu stellen und muss für die Zweck in eine Werft gebracht werden, um dort die Abnahmen zur Klassenerneuerung einschließlich Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Es sind Prüfungen und Abnahmen im Rahmen der Klassenerneuerung einschließlich aller notwendigen Reparatur – und Instandsetzungsarbeiten nach den Vorschriften sowie unter Aufsicht der Klassifikationsgesellschaft Det Noske Veritas-Germanischen Lloyd im September 2015 für ca. 22 Tage durchzugeführen.
Das Schiff wird an die Werft gebracht. Danach wird das Schiff trocken gestellt d. h.eingedockt, damit Besichtigungen, Befundungen und Prüfungen unter Aufsicht des DNV-GL vorgenommen werden können.
— Das Schwarzwasserrohrleitungssystem einschließlich Fäkalienanlage soll gereinigt, befundet und bei Bedarf instandgesetzt werden.
— Ferner sollen an den Maschinen- und Decksanlagen und Systemen weitere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden.
— Die Propellerwelle und die Ruderanlage werden komplett zerlegt, befundet, aufgemessen und instandgesetzt, einschließlich der Lieferung von Ersatzteilen.
— Das Schiff wird im Über- und Unterwasserbereich mit Hochdruckwasserstrahlverfahren gereinigt und dann konserviert.
— Alle Trink- und Ballastwassertanks werden für die Besichtigung geöffnet, gereinigt, befundet und bei Bedarf instandgesetzt.
— Falls erforderlich sollen die Trink- und B.W.-Tanks auf Grund von Korrosion komplett gesandstrahlt sowie neu konserviert werden.
Weitere Positionen sind der Beschreibung der Leistung zu entnehmen.
Referenznummer: 066_10031649_2015-N31_Z1150
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
E.1: Folgende unternehmensbezogene Angaben sind zum Nachweis der Eignung erforderlich, diese sind:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Angabe von drei oder mehr Referenzleistungen;
— Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
— Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
— Angabe, ob ein ,Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
— Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen;
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Mindeststandards:
E.1: Das Formblatt 333-L „Eigenerklärung zur Eignung“ vollständig ausgefüllt und signiert, oder Angabe eine Präqualifizierung gemäß PQ-VOL oder vergleichbar zu einem der angegebenen CPV-Codes (vgl. diese Bekanntmachung II.1.6)) unter Ziffer 7 im Formular „Anlage 1 zum Angebotsanschreiben“ (Dateiname: 03b_Angebotsanschreiben_ Anl.1_Fbl_331-L.pdf).
E.1: Das Formblatt 333-L „Eigenerklärung zur Eignung“ vollständig ausgefüllt und signiert, oder Angabe eine Präqualifizierung gemäß PQ-VOL oder vergleichbar zu einem der angegebenen CPV-Codes (vgl. diese Bekanntmachung II.1.6)) unter Ziffer 7 im Formular „Anlage 1 zum Angebotsanschreiben“ (Dateiname: 03b_Angebotsanschreiben_ Anl.1_Fbl_331-L.pdf).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
E.2: Erklärung zur Nutzung des Formblatt 721-L, 722 Abnahmeprotokoll bei Abnahme des Schiffes sowie Protokollierung der Besprechungen zu dieser Werftzeit.
E.3: Erklärung zur Rechnungstellung wie durch das Leistungsverzeichnis (Excel-Datei/ Fbl. 342-L) vorgegeben.
E.4: Einverständniserklärung, dass das BSH unter Berücksichtigung des § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern wird.
E.5: Erklärung mit den Instandsetzungsarbeiten an dem VWFS WEGA spätestens im September 2015 zu beginnen.
E.6: Erklärung, für anfallende Farbarbeiten ausschließlich Farben des Herstellers „BASF Coatings; GmbH“ zu verwenden.
E.7: Erklärung, dass ein Dock (Trocken-/Schwimmdock) oder Liftanlage mit einer mindest Pallenhöhe von 1,20 Metern vorhanden ist.
E.8: Erklärung, dass die Eindockung des Schiffes auf ebenem Kiel, ohne Vertrimmung/ Slipanlage erfolgt.
E.9: Erklärung, dass der Dockplatz 24 Stunden am Tag trocken ist.
E.10: Erklärung, dass bei Arbeiten an verschiedenen Standorten jeder Standort die Anforderungen aus III.2.3) ggf. III.2.2) erfüllt, die entsprechenden Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Es ergeht für diesen Fall der Hinweis, dass nur der am weitesten entfernte Standort bei den Verlegekosten Berücksichtigung findet (weil auch Kosten für diese Strecke anfallen).
E.10: Erklärung, dass bei Arbeiten an verschiedenen Standorten jeder Standort die Anforderungen aus III.2.3) ggf. III.2.2) erfüllt, die entsprechenden Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Es ergeht für diesen Fall der Hinweis, dass nur der am weitesten entfernte Standort bei den Verlegekosten Berücksichtigung findet (weil auch Kosten für diese Strecke anfallen).
E.11: Nachweis eines gültigen Qualitätsmanagements nach ISO DIN EN 9001.2008.
E.12: Nachweis eines gültigen Umweltmanagement DIN EN ISO 14001: 2009 für Dockungen, Reparatur und Umbau/Wartung von Seeschiffen und anderen Wasserfahrzeugen.
E.13: Nachweis der Teilnahme an einer der beiden Besichtigungstermine (Termine: 10.6.2015 oder 24.7.2015 an Bord der „VWFS WEGA“).
Mindeststandards:
E.2-E.10: Eigenerklärungen, beispielsweise abzugeben im Formblatt „Leistungsbeschreibung“.
E.11-E.13: Nachweise wie gefordert.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Regelungen der VOL Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen) finden Anwendung.Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungseingang im BSH. Gemäß § 15 VOL/B ist die Rechnung übersichtlich zu gestalten. Die Reihenfolge der Posten entspricht der in den Vergabeunterlagen verwendeten Reihenfolge. Art und Umfang nachzuweisender Positionen sind zu belegen. Die Rechnungspositionen beinhalten auch die sich ergebenden Änderungen und Ergänzungen. Nicht diesen Vorgaben entsprechende Rechnungen werden zurückgewiesen und sind diesen Vorgaben entsprechend zu korrigieren.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Regelungen der VOL Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen) finden Anwendung.Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungseingang im BSH. Gemäß § 15 VOL/B ist die Rechnung übersichtlich zu gestalten. Die Reihenfolge der Posten entspricht der in den Vergabeunterlagen verwendeten Reihenfolge. Art und Umfang nachzuweisender Positionen sind zu belegen. Die Rechnungspositionen beinhalten auch die sich ergebenden Änderungen und Ergänzungen. Nicht diesen Vorgaben entsprechende Rechnungen werden zurückgewiesen und sind diesen Vorgaben entsprechend zu korrigieren.
Eine Urkalkulation wird nur bei Bedarf angefordert. Es müssen berechtigte Zweifel bzw. Unklarheiten bei der Gesamtkalkulation erkennbar sein, die diesen Schritt rechtfertigen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bei Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung des ausgeschriebenen Vertrages im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus dem ausgeschriebenen Vertrag erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bei Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung des ausgeschriebenen Vertrages im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus dem ausgeschriebenen Vertrag erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Zu sämtlichen der nachfolgenden Eignungskriterien (E.1-E.13) müssen Angaben in der gewünschten Form erbracht werden. Zur Vereinfachung können Bieter die Formulare „Eigenerklärung zur Eignung/Leistungsbeschreibung“ benutzen. Für einige Eignungskriterien ist die Vorlage gesonderter Zertifikate oder Ähnliches vorgesehen. Diese sind entsprechend der Anforderungen zu liefern. Jedes einzelne Eignungskriterium muss erfüllt sein. Es kann kein einzelnes nicht vorhandenes Kriterium durch die Vorlage besonders guter anderer Eignungskriterien wettgemacht werden. Bei der Angabe zu den Punkten E.1 bis E.13 handelt es sich jeweils um Ausschlusskriterien.
Zu sämtlichen der nachfolgenden Eignungskriterien (E.1-E.13) müssen Angaben in der gewünschten Form erbracht werden. Zur Vereinfachung können Bieter die Formulare „Eigenerklärung zur Eignung/Leistungsbeschreibung“ benutzen. Für einige Eignungskriterien ist die Vorlage gesonderter Zertifikate oder Ähnliches vorgesehen. Diese sind entsprechend der Anforderungen zu liefern. Jedes einzelne Eignungskriterium muss erfüllt sein. Es kann kein einzelnes nicht vorhandenes Kriterium durch die Vorlage besonders guter anderer Eignungskriterien wettgemacht werden. Bei der Angabe zu den Punkten E.1 bis E.13 handelt es sich jeweils um Ausschlusskriterien.
Der Nachweis zu E.10 ist fakultativ und muss auf Anforderung der Vergabestelle BSH erbracht werden, wenn Teile der Bereechnung oder die Berechnung insgesamt einer Aufklärung bedarf.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-07-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie nur über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (eVergabe) im Menue des Angebotsassistenten (ANA) unter Anfragen/Sonstiges; weiterführende Informationen unter:
Postanschrift: www.evergabe-online.de oder www.evergabe-online.info
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 066_10031649_2015-N31_Z1150
Zusätzliche Informationen
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes.
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes.
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-16:00 Uhr. Freitag von 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-14:00 Uhr, dieser Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-16:00 Uhr. Freitag von 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-14:00 Uhr, dieser Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur).
Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A. nicht mehr beantwortet werden.
Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A. nicht mehr beantwortet werden.
(4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“, Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“, Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen!
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen!
(6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot.
Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHL-BVI und der VOL Teil A in der Fassung 2010 inkl. ZVL 03/2013.
(Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen).
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes.
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info; Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-16:00 Uhr. Freitag von 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-14:00 Uhr, dieser Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur).
Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A. nicht mehr beantwortet werden.
(4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“, Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen!
(6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot;
Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHL-BVI und der VOL Teil A in der Fassung 2010 inkl. ZVL 03/2013;
— Bekanntmachung der Ausschreibung, – VOL/B;
— AGB des BSH, einzulesen unter: http://www.bsh.de/de/Das_BSH/Ausschreibungen/Vertragsbedingungen/index.jsp;
(Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen).
— Angebot des Teilnehmers.
(11) Es gilt deutsches Recht.
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes.
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info; Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-16:00 Uhr. Freitag von 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-14:00 Uhr, dieser Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur).
Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A. nicht mehr beantwortet werden.
(4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“, Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen!
(6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot;
Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHL-BVI und der VOL Teil A in der Fassung 2010 inkl. ZVL 03/2013;
(Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen).
— Angebot des Teilnehmers.
(11) Es gilt deutsches Recht.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-17 📅
Name: German Dry Docks GmbH & Co. KG
Postanschrift: Barkhausenstraße 60
Postort: Bremerhaven
Postleitzahl: 25768
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2015/S 160-294015 (2015-08-17)