Gemäß § 8a Abs.2 Satz 2 i.V.m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der Regierung der Oberpfalz, 93039 Regensburg, als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen.