Durchführung von Wissens- und Technologietransfer-Beratungsleistungen

Landkreis Diepholz

Die Stadt Delmenhorst, der Landkreis Diepholz und die ICO InnovationsCentrum Osnabrück GmbH als gemeinsame Gesellschaft von Stadt und Landkreis Osnabrück führen das Vergabeverfahren gemeinsam durch. Auf der Auftragsseite handelt es daher um drei separate Auftraggeber. Die abzuschließenden Verträge kommen jeweils nur zwischen dem einzelnen Auftraggeber und dem gemeinsam ausgewählten Auftragnehmer zustande.
Ziel des Auftrags ist es, die KMU im Kooperationsraum der an der Vergabe teilnehmenden Städte und Landkreise durch den Auftragnehmer über Forschungs- und Entwicklungsergebnisse, Kooperationsmöglichkeiten und öffentliche Finanzierungshilfen zu informieren sowie zu Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekten anzuregen. Die Unternehmen sollen motiviert werden, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln sowie neue Technologie-, Prozess oder Organisationsinnovationen einzuführen und umzusetzen. Hierzu hat der der Auftragnehmer die Unternehmen in den teilnehmenden Städten und Landkreisen in deutscher Sprache zu beraten und zu betreuen mit dem Ziel, durch die Zusammenarbeit z. B. Hochschul- und Forschungseinrichtungen, vorrangig aus der Region, wirtschaftliche Vorteile für die KMU vor Ort zu erarbeiten. Zu den konkreten Leistungen gehören insbesondere:
1. Die aktive Erschließung und Ansprache der KMU im Kooperationsraum über schriftliche und telefonische Kontaktaufnahme sowie begleitende PR in Absprache mit den Auftraggebern.
2. Die Ermittlung und Erfassung des Unterstützungs- und Beratungsbedarfs von KMU durch Aufschlussgespräche in den Unternehmen.
3. Informationsvermittlung für KMU zu wissenschaftlichen Einrichtungen, insbesondere in der Region, bedeutenden Forschungs- und Entwicklungsergebnissen und technologischen Trends.
4. Informationsvermittlung zu öffentlichen Finanzierungshilfen zur Umsetzung von Innovationsprojekten.
5. Informationsvermittlung und Kontaktherstellung zu für die KMU relevanten Clustern und Netzwerken.
6. Kontaktvermittlung zu für die KMU relevanten Experten für eine qualifizierte Beratung.
7. Initiierung, Bearbeitung und Begleitung von Kooperationen zwischen KMU und wissenschaftlichen Einrichtungen, vorrangig aus der Region und aus Niedersachsen, insbesondere durch Berücksichtigung des Netzwerkes der niedersächsischen Technologietransfereinrichtungen. Dabei werden auch Kooperationsprojekte mit mehreren Teilnehmern aus Wirtschaft und Wissenschaft, jeweils vorrangig aus der Region, unterstützt.
8. Die qualifizierte Beratung von KMU zu Potenzialen neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen.
9. Die qualifizierte Beratung von KMU bei der Implementierung neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen.
10. Die qualifizierte Beratung von KMU zur Entwicklung und Umsetzung eigener Projektideen in neue Produkte und Dienstleistungen.
11. Die Unterstützung von KMU bei der Antragstellung zu Innovationsförderprogrammen.
12. Die Durchführung und Unterstützung von Veranstaltungen zur Darstellung des Wissens- und Technologietransferprojektes im gesamten Kooperationsraum und in Teilräumen der Auftraggeber.
13. Die Unterstützung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt des Wissens- und Technologietransfers im Kooperationsraum sowie die Teilnahme an Infoveranstaltungen.
14. Die Unterstützung der drei Auftraggeber bei der Organisation der Kooperation, insbesondere durch die Vor- und Nachbereitung gemeinsamer Sitzungen und Abstimmungen.
15. Die vor- und nachbereitende administrative Abwicklung der Förderung durch die NBank gemäß der Richtlinie „Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zur Unterstützung des Wissens- und Technologietransfer (Quellhinweis) hinsichtlich der Mittelabrufe, der Zwischen- und des abschließenden Verwendungsnachweises, der Pflege des Webportals webSta, der Nachweise über die durchgeführten Beratungen und der Einholung und Vorlage von notwendigen Deminimis-Bescheinigungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Diepholz
Postanschrift: Niedersachsenstraße 2
Postleitzahl: 49356
Postort: Diepholz
Kontakt
Internetadresse: http://www.diepholz.de 🌏
E-Mail: sven.moerker@diepholz.de 📧
Fax: +49 54419761768 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 174-316927
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeber sind öffentliche Auftraggeber nach § 98 Nr. 1 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach der VOF durchgeführt. Der Landkreis Diepholz vertritt die anderen Auftraggeber (ICO InnovationsCentrum Osnabrück GmbH als gemeinsamer Gesellschaft von Stadt und Landkreis Osnabrück, Stadt Delmenhorst) im Rahmen der Verfahrensdurchführung des Teilnehmerwettbewerbs. Nicht von der Vertretung umfasst sind behördliche oder gerichtliche Verfahren. Die Auftraggeber werden nachfolgend aus Vereinfachungsgründen stets einheitlich als „der Auftrageber“ bezeichnet. Es gibt für dieses Verfahren einen vorgefertigten Bewerbungsvordruck, der bei Interesse angefordert und per eMail zugesandt werden kann. Die Verwendung dieses Bewerbungsvordrucks ist jedoch keinesfalls zwingend. Die Bewerbung hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Die Teilnahmeanträge sollen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.3.4) im verschlossenen Umschlag bei dem Landkreis Diepholz, Wirtschaftsförderung, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz, eingehen. Elektronisch übersandte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag soll mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb Wissenstransfer Landkreis Diepholz – Nicht öffnen!“ o. ä. versehen werden. Die Vergabeunterlagen werden an die 3 bis 6 bestgeeignetsten Bewerber zeitgleich abgesandt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben zu Dokumentationszwecken bei dem Auftraggeber. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein Verhandlungsverfahren nach der VOF durchgeführt. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Die Angebote sind schriftlich einzureichen. Sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) können auch in elektronischer Form, z. B. per Fax oder eMail übermittelt werden. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 11 Abs. 3 VOF bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Die ausgewählten Bieter werden aufgefordert, mit ihren Angeboten auch ein Beratungskonzept vorzulegen, welches wesentliche Grundlage für die Zuschlagsentscheidung werden wird. Mit den Bietern, welche form- und fristgerecht ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel auch eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen technischer, rechtlicher und auch kaufmännischer Art erörtert werden. Die Bieter werden aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Verabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote entsprechend der nachfolgenden Ausführungen gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangeote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der jeweiligen Angebote entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmen der jeweiligen Angebote berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenenen Bieter ggfs. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist. Der Preis wird nach der Formel „MaxP – ((MaxP*(Ao-Amin))/Amin)“ bewertet, d. h. dass ein Angebot mit dem doppelten Preis des billigsten Angebots nur noch null Punkte in der Preisbewertung erhält und dass die Preispunkte auf den Abstand zwischen dem billigsten Angebot und einem doppelt so teuren Angebot linear verteilt werden. Qualitative Kriterien werden nach Schulnoten bewertet, wobei für ein „ungenügend“ null Punkte vergeben werden und für ein „sehr gut“ 5 Punkte. Angebote mit einer Bewertung des Konzepts unterhalb der Schulnote „befriedigend“ werden ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Delmenhorst, der Landkreis Diepholz und die ICO InnovationsCentrum Osnabrück GmbH als gemeinsame Gesellschaft von Stadt und Landkreis Osnabrück führen das Vergabeverfahren gemeinsam durch. Auf der Auftragsseite handelt es daher um drei separate Auftraggeber. Die abzuschließenden Verträge kommen jeweils nur zwischen dem einzelnen Auftraggeber und dem gemeinsam ausgewählten Auftragnehmer zustande.
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Ziel des Auftrags ist es, die KMU im Kooperationsraum der an der Vergabe teilnehmenden Städte und Landkreise durch den Auftragnehmer über Forschungs- und Entwicklungsergebnisse, Kooperationsmöglichkeiten und öffentliche Finanzierungshilfen zu informieren sowie zu Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekten anzuregen. Die Unternehmen sollen motiviert werden, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln sowie neue Technologie-, Prozess oder Organisationsinnovationen einzuführen und umzusetzen. Hierzu hat der der Auftragnehmer die Unternehmen in den teilnehmenden Städten und Landkreisen in deutscher Sprache zu beraten und zu betreuen mit dem Ziel, durch die Zusammenarbeit z. B. Hochschul- und Forschungseinrichtungen, vorrangig aus der Region, wirtschaftliche Vorteile für die KMU vor Ort zu erarbeiten. Zu den konkreten Leistungen gehören insbesondere:
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1. Die aktive Erschließung und Ansprache der KMU im Kooperationsraum über schriftliche und telefonische Kontaktaufnahme sowie begleitende PR in Absprache mit den Auftraggebern.
2. Die Ermittlung und Erfassung des Unterstützungs- und Beratungsbedarfs von KMU durch Aufschlussgespräche in den Unternehmen.
3. Informationsvermittlung für KMU zu wissenschaftlichen Einrichtungen, insbesondere in der Region, bedeutenden Forschungs- und Entwicklungsergebnissen und technologischen Trends.
4. Informationsvermittlung zu öffentlichen Finanzierungshilfen zur Umsetzung von Innovationsprojekten.
5. Informationsvermittlung und Kontaktherstellung zu für die KMU relevanten Clustern und Netzwerken.
6. Kontaktvermittlung zu für die KMU relevanten Experten für eine qualifizierte Beratung.
7. Initiierung, Bearbeitung und Begleitung von Kooperationen zwischen KMU und wissenschaftlichen Einrichtungen, vorrangig aus der Region und aus Niedersachsen, insbesondere durch Berücksichtigung des Netzwerkes der niedersächsischen Technologietransfereinrichtungen. Dabei werden auch Kooperationsprojekte mit mehreren Teilnehmern aus Wirtschaft und Wissenschaft, jeweils vorrangig aus der Region, unterstützt.
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8. Die qualifizierte Beratung von KMU zu Potenzialen neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen.
9. Die qualifizierte Beratung von KMU bei der Implementierung neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen.
10. Die qualifizierte Beratung von KMU zur Entwicklung und Umsetzung eigener Projektideen in neue Produkte und Dienstleistungen.
11. Die Unterstützung von KMU bei der Antragstellung zu Innovationsförderprogrammen.
12. Die Durchführung und Unterstützung von Veranstaltungen zur Darstellung des Wissens- und Technologietransferprojektes im gesamten Kooperationsraum und in Teilräumen der Auftraggeber.
13. Die Unterstützung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt des Wissens- und Technologietransfers im Kooperationsraum sowie die Teilnahme an Infoveranstaltungen.
14. Die Unterstützung der drei Auftraggeber bei der Organisation der Kooperation, insbesondere durch die Vor- und Nachbereitung gemeinsamer Sitzungen und Abstimmungen.
15. Die vor- und nachbereitende administrative Abwicklung der Förderung durch die NBank gemäß der Richtlinie „Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zur Unterstützung des Wissens- und Technologietransfer (Quellhinweis) hinsichtlich der Mittelabrufe, der Zwischen- und des abschließenden Verwendungsnachweises, der Pflege des Webportals webSta, der Nachweise über die durchgeführten Beratungen und der Einholung und Vorlage von notwendigen Deminimis-Bescheinigungen.
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Beschreibung der Optionen:
Einseitige Verlängerungsoption zugunsten der Auftraggeber für die zweite Förderperiode/Phase (2020-2022/2023).
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Diepholz, Osnabrück, Delmenhorst.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis der Unterschriftsberechtigung des Unterzeichners des Teilnahmeantrages.
2. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt gem. § 2 Abs. 3 VOF.
3. Eigenerklärung des Bewerbers nach 4 Abs. 2 VOF, welche wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Erklärung zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, d. h. im relevanten Geschäftsbereich des „Wissens- und Technologietransfers sowie der Fördermittelberatung für KMU in Gebietskörperschaften“.in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
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2. Vorlage einer positiven Bankauskunft (z. B. entsprechend einer sog. Bank-zu-Bank-Auskunft) nicht älter als 3 Monate.
4. Unternehmensdarstellung mit Angabe der Anzahl der Beschäftigten unter Angabe der verschiedenen Qualifikationsgruppen – insbesondere hinsichtlich der für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags vorgesehenen Mitarbeiter.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Benennung entsprechender Referenzaufträge der letzten 3 Jahre mit kurzer Darstellung des jeweiligen Umfangs und der erzielten Erfolge.
Mindeststandards:
Mindestens 3 entsprechende Vergleichsaufträge während der letzten 3 Jahre mit nachweisbaren Erfolgen, die jeweils durch Vorlage von Referenzschreiben entweder der Auftraggeber oder im Rahmen der Auftragsdurchführung beratener Unternehmen zu belegen sind.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gessamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches diese im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem/den Auftraggeber(n) rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Siehe Vergabeunterlagen:
Der/die im Teilnahmeantrag für die Ausführung des Auftrags benannte(n) Mitarbeiter sind im Auftragsfall einzusetzen. Sollte dies aus nicht dem Auftragnehmer zuzurechnenden Gründen nicht möglich sein, kann der Auftraggeber den Einsatz des vom Auftragnehmer vorgeschlagenen anderen Mitarbeiters aus sachlichen Gründen ablehnen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Anzahl und Qualität (Einschlägigkeit) der nachgewiesenen Referenzaufträge der letzten 3 Jahre.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Diepholz, Fachdienst Wirtschaftsförderung
Herrn Sven Mörker

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeber sind öffentliche Auftraggeber nach § 98 Nr. 1 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach der VOF durchgeführt.
Der Landkreis Diepholz vertritt die anderen Auftraggeber (ICO InnovationsCentrum Osnabrück GmbH als gemeinsamer Gesellschaft von Stadt und Landkreis Osnabrück, Stadt Delmenhorst) im Rahmen der Verfahrensdurchführung des Teilnehmerwettbewerbs. Nicht von der Vertretung umfasst sind behördliche oder gerichtliche Verfahren. Die Auftraggeber werden nachfolgend aus Vereinfachungsgründen stets einheitlich als „der Auftrageber“ bezeichnet.
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Es gibt für dieses Verfahren einen vorgefertigten Bewerbungsvordruck, der bei Interesse angefordert und per eMail zugesandt werden kann. Die Verwendung dieses Bewerbungsvordrucks ist jedoch keinesfalls zwingend. Die Bewerbung hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Die Teilnahmeanträge sollen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.3.4) im verschlossenen Umschlag bei dem Landkreis Diepholz, Wirtschaftsförderung, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz, eingehen. Elektronisch übersandte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag soll mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb Wissenstransfer Landkreis Diepholz – Nicht öffnen!“ o. ä. versehen werden. Die Vergabeunterlagen werden an die 3 bis 6 bestgeeignetsten Bewerber zeitgleich abgesandt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben zu Dokumentationszwecken bei dem Auftraggeber. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
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Verfahrensablauf: Es wird ein Verhandlungsverfahren nach der VOF durchgeführt. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Die Angebote sind schriftlich einzureichen. Sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) können auch in elektronischer Form, z. B. per Fax oder eMail übermittelt werden. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 11 Abs. 3 VOF bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Die ausgewählten Bieter werden aufgefordert, mit ihren Angeboten auch ein Beratungskonzept vorzulegen, welches wesentliche Grundlage für die Zuschlagsentscheidung werden wird. Mit den Bietern, welche form- und fristgerecht ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel auch eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen technischer, rechtlicher und auch kaufmännischer Art erörtert werden. Die Bieter werden aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Verabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote entsprechend der nachfolgenden Ausführungen gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangeote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der jeweiligen Angebote entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmen der jeweiligen Angebote berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenenen Bieter ggfs. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist.
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Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist.
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Der Preis wird nach der Formel „MaxP – ((MaxP*(Ao-Amin))/Amin)“ bewertet, d. h. dass ein Angebot mit dem doppelten Preis des billigsten Angebots nur noch null Punkte in der Preisbewertung erhält und dass die Preispunkte auf den Abstand zwischen dem billigsten Angebot und einem doppelt so teuren Angebot linear verteilt werden.
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Qualitative Kriterien werden nach Schulnoten bewertet, wobei für ein „ungenügend“ null Punkte vergeben werden und für ein „sehr gut“ 5 Punkte. Angebote mit einer Bewertung des Konzepts unterhalb der Schulnote „befriedigend“ werden ausgeschlossen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131151334 📞
Internetadresse: http://mw.niedersachsen.de 🌏
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
1. soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und nicht unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angbotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Quelle: OJS 2015/S 174-316927 (2015-09-04)