Dynamischer Klimawechselprüfstand

Hochschule Hamm-Lippstadt

Die Hochschule Hamm-Lippstadt schreibt einen Dynamischen Klimaprüfstand aus.
Dieser soll sich durch eine hohe Vielseitigkeit der Testbedingungen (z. B. Vibration, Temperatur, Feuchte und Sonnenlichtsimulation) auszeichnen, so dass mechanische Bauteile und elektrische bzw. mechatronische Baugruppen für unterschiedlichste Anwendungen untersucht werden können.
Für den Einsatz in der Lehre muss der dynamische Klimawechselprüfstand folgende Anforderungen erfüllen:
1. Messungen müssen einfach ohne besondere Schulungen durchführbar sein.
2. Eine Automatisierung von Schwing- und Klimaprüfungen soll möglich sein (Programmierung von Testzyklen).
3. Das System muss robust sein und sollte optimal zwischen Schwingerregereinheit und Prüfraum entkoppelt sein (Temperaturbarriere).
4. Einfache Kalibration der Messungen ist erforderlich.
5. Das System sollte in der verwendeten Form industriellen Standards genügen und weitläufig im kommerziellen Gebrauch sein.
6. Auswertung der Messdaten muss auf Einsteiger- und auf Expertenniveau möglich sein.
7. Vorbereitung der Messobjekte sollte entfallen oder sehr einfach sein, die Proben müssen leicht in den Ausgangszustand zurückversetzt werden können.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-29 Auftragsbekanntmachung
2015-09-14 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-07-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Industrielle Maschinen
Menge oder Umfang:
1 Dynamischer Klimaprüfstand bestehend aus:— Klimagerät mit Kammer;— Shaker;— Externer Kammer.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Industrielle Maschinen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochschule Hamm-Lippstadt
Postanschrift: Marker Allee 76-78
Postleitzahl: 59063
Postort: Hamm
Kontakt
Internetadresse: http://www.hshl.de 🌏
E-Mail: beschaffung@hshl.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-29 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 152-280052
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMLYBCH.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hochschule Hamm-Lippstadt schreibt einen Dynamischen Klimaprüfstand aus.
Dieser soll sich durch eine hohe Vielseitigkeit der Testbedingungen (z. B. Vibration, Temperatur, Feuchte und Sonnenlichtsimulation) auszeichnen, so dass mechanische Bauteile und elektrische bzw. mechatronische Baugruppen für unterschiedlichste Anwendungen untersucht werden können.
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Für den Einsatz in der Lehre muss der dynamische Klimawechselprüfstand folgende Anforderungen erfüllen:
1. Messungen müssen einfach ohne besondere Schulungen durchführbar sein.
2. Eine Automatisierung von Schwing- und Klimaprüfungen soll möglich sein (Programmierung von Testzyklen).
3. Das System muss robust sein und sollte optimal zwischen Schwingerregereinheit und Prüfraum entkoppelt sein (Temperaturbarriere).
4. Einfache Kalibration der Messungen ist erforderlich.
5. Das System sollte in der verwendeten Form industriellen Standards genügen und weitläufig im kommerziellen Gebrauch sein.
6. Auswertung der Messdaten muss auf Einsteiger- und auf Expertenniveau möglich sein.
7. Vorbereitung der Messobjekte sollte entfallen oder sehr einfach sein, die Proben müssen leicht in den Ausgangszustand zurückversetzt werden können.
Menge oder Umfang:
1 Dynamischer Klimaprüfstand bestehend aus:
— Klimagerät mit Kammer;
— Shaker;
— Externer Kammer.
Referenznummer: 2.1.1-L299/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hochschule Hamm-Lippstadt, Campus Lippstadt, Dr.-Arnold-Hueck-Str. 3, 59557 Lippstadt.
Sonstige Angaben zum Leistungsort:
L3.3-E02-070.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen:
1. Nachweis, dass keine Gründe für den Ausschluss nach § 6 EG Absatz 4 und 6 VOL/A vorliegen (C06);
2. Unterschriebene Verpflichtungserklärung zu Einzelbietern sowie bei Bietergemeinschaften (C03);
3. Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Die geforderten Nachweise können auch durch eine Eintragung in ein Präqualifikationsregister erbracht werden.
Die Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern abzugeben. Sofern ein Bieter Nachunternehmer benennt, sind die Erklärungen auch von jedem Nachunternehmer abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung zum Gesamtumsatz sowie Umsatz der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils der letzten 3 Geschäftsjahre nach § 7 EG Absatz 2 d) VOL/A.
Die geforderten Nachweise können auch durch eine Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden.
Die Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern abzugeben. Sofern ein Bieter Nachunternehmer benennt, sind die Erklärungen auch von jedem Nachunternehmer abzugeben.
Mindeststandards:
Eine Leistung ist vergleichbar, wenn die geforderten Mindeststandards an das System erfüllt sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise sind vorzulegen:
1. Referenzen mit Angaben zu abgewickelten Aufträgen vergleichbarer Leistung der letzten 5 Jahre;
2. Nachweis der Verfügbarkeit von deutschsprachigem Servicepersonal.
Die geforderten Nachweise können auch durch eine Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden.
Die Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern abzugeben. Sofern ein Bieter Nachunternehmer benennt, sind die Erklärungen auch von jedem Nachunternehmer abzugeben.
Mindeststandards:
Zu 1:
Es sind mindestens 5 Referenzen, davon 2 aus dem Hochschulbereich, vorzulegen.
Folgende Angaben sind zu den Referenzen zu machen:
a) Name und Adresse des Auftraggebers/Kunden,
b) Umfang der ausgeführten Leistung (ggf. detaillierte Beschreibung des Systems),
c) Ausführungszeitraum,
d) Umsatz (netto),
e) Ansprechpartner mit Adressdaten.
Eine Leistung ist vergleichbar, wenn die geforderten Mindeststandards an das System erfüllt sind und der Umsatz beim Referenzobjekt dem hier ausgeschriebenen Umsatz annähernd entspricht.
Zu 2:
Machen Sie Angaben zu Anzahl, Namen und Standort.
Folgende Nachweise sind zu erbringen:
— technische Ausbildung,
— Schulungszertifikate am entsprechenden Gerätetyp.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei der Auftragsübernahme durch Bietergemeinschaften ist dem Auftraggeber ein der Bietergemeinschaft angehörendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen haftet jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auch nach ihrer Auflösung gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber ist berechtigt, Zahlungen mit befreiender Wirkung an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Im Rahmen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW sind folgende Erklärungen mit dem Angebot abzugeben:
C07_Verpflichtungserklärung ILO_VOL5g EG
C08_Eigenerklärung Frauenförderung_VOL5i EG
C09_Erklärung zu § 16 TVgG
Die Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern abzugeben. Sofern ein Bieter Nachunternehmer benennt, sind die Erklärungen auch von jedem Nachunternehmer abzugeben.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.hshl.de 🌏
Name: Hochschule Hamm-Lippstadt
Postort: 59063
Postleitzahl: Hamm
Kontaktperson: Angebotssammelstelle
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2.1.1-L299/15

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514113514 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
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Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1;
Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 152-280052 (2015-07-29)
Ergänzende Angaben (2015-09-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-14 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 182-328966
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 152-280052
ABl. S-Ausgabe: 182
Quelle: OJS 2015/S 182-328966 (2015-09-14)