Einbindung in den öffentlichen Rettungsdienst der Stadt Bochum gem. § 13 RettG NRW. Es werden Intensivtransporte (Kalkulation pro Jahr 700), Transportkilometer in einfacher Wegstrecke außerhalb des Bochumer Stadtgebietes (Kalkulation pro Jahr: 15 000), Begleitkilometer des Notarztes in einfacher Wegstrecke außerhalb des Bochumer Stadtgebietes (Kalkulation pro Jahr: 15 000) sowie Fahrzeugdesinfektionen (Kalkulation pro Jahr: 220) anhand der tatsächlich durchgeführten und abrechenbaren Einsätze monatlich aufgrund einer einzureichenden Rechnung des Auftragnehmers erstattet. Die kalkulierten Zahlen anhand der die Angebote ausgewertet werden sind Durchschnittswerte der letzten Abrechnungsperioden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-23.
Auftragsbekanntmachung (2015-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang:
Tatsächlich, abrechenbare ITW-Fahrten (Kalkulation pro Jahr: 700), Transportkilometer in einfacher Wegstrecke außerhalb des Bochumer Stadtgebietes (Kalkulation pro Jahr: 15 000), Begleitkilometer des Notarztes in einfacher Wegstrecke außerhalb des Bochumer Stadtgebietes (Kalkulation pro Jahr: 15 000) sowie Fahrzeugdesinfektionen (Kalkulation pro Jahr: 220).1 130 119
Tatsächlich, abrechenbare ITW-Fahrten (Kalkulation pro Jahr: 700), Transportkilometer in einfacher Wegstrecke außerhalb des Bochumer Stadtgebietes (Kalkulation pro Jahr: 15 000), Begleitkilometer des Notarztes in einfacher Wegstrecke außerhalb des Bochumer Stadtgebietes (Kalkulation pro Jahr: 15 000) sowie Fahrzeugdesinfektionen (Kalkulation pro Jahr: 220).1 130 119
Gesamtwert des Auftrags: 1 130 119 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bochum, Feuerwehr und Rettungsdienst
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2-6
Postleitzahl: 44777
Postort: Bochum
Kontakt
E-Mail: jwerdelmann@bochum.de📧
Telefon: +49 2349254511📞
Fax: +49 2349254554 📠
Einbindung in den öffentlichen Rettungsdienst der Stadt Bochum gem. § 13 RettG NRW. Es werden Intensivtransporte (Kalkulation pro Jahr 700), Transportkilometer in einfacher Wegstrecke außerhalb des Bochumer Stadtgebietes (Kalkulation pro Jahr: 15 000), Begleitkilometer des Notarztes in einfacher Wegstrecke außerhalb des Bochumer Stadtgebietes (Kalkulation pro Jahr: 15 000) sowie Fahrzeugdesinfektionen (Kalkulation pro Jahr: 220) anhand der tatsächlich durchgeführten und abrechenbaren Einsätze monatlich aufgrund einer einzureichenden Rechnung des Auftragnehmers erstattet. Die kalkulierten Zahlen anhand der die Angebote ausgewertet werden sind Durchschnittswerte der letzten Abrechnungsperioden.
Einbindung in den öffentlichen Rettungsdienst der Stadt Bochum gem. § 13 RettG NRW. Es werden Intensivtransporte (Kalkulation pro Jahr 700), Transportkilometer in einfacher Wegstrecke außerhalb des Bochumer Stadtgebietes (Kalkulation pro Jahr: 15 000), Begleitkilometer des Notarztes in einfacher Wegstrecke außerhalb des Bochumer Stadtgebietes (Kalkulation pro Jahr: 15 000) sowie Fahrzeugdesinfektionen (Kalkulation pro Jahr: 220) anhand der tatsächlich durchgeführten und abrechenbaren Einsätze monatlich aufgrund einer einzureichenden Rechnung des Auftragnehmers erstattet. Die kalkulierten Zahlen anhand der die Angebote ausgewertet werden sind Durchschnittswerte der letzten Abrechnungsperioden.
Menge oder Umfang:
Tatsächlich, abrechenbare ITW-Fahrten (Kalkulation pro Jahr: 700), Transportkilometer in einfacher Wegstrecke außerhalb des Bochumer Stadtgebietes (Kalkulation pro Jahr: 15 000), Begleitkilometer des Notarztes in einfacher Wegstrecke außerhalb des Bochumer Stadtgebietes (Kalkulation pro Jahr: 15 000) sowie Fahrzeugdesinfektionen (Kalkulation pro Jahr: 220).
Tatsächlich, abrechenbare ITW-Fahrten (Kalkulation pro Jahr: 700), Transportkilometer in einfacher Wegstrecke außerhalb des Bochumer Stadtgebietes (Kalkulation pro Jahr: 15 000), Begleitkilometer des Notarztes in einfacher Wegstrecke außerhalb des Bochumer Stadtgebietes (Kalkulation pro Jahr: 15 000) sowie Fahrzeugdesinfektionen (Kalkulation pro Jahr: 220).
Referenznummer: 37 12 Nr. 06/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bochum.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gültige Genehmigung nach §§ 17 ff. Rettg NRW oder ein Nachweis über eine aktuelle Einbindung in den öffentlichen Rettungsdienst im Sinne des § 13 RettG NRW.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Vergabeunterlagen.
Mindeststandards: Siehe Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
VOL Teil B v. 5.8.2003; zusätzliche und etwaige besondere Vertragsbedingungen der Stadt Bochum.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Notarzt, Rettungsassistent, Rettungssanitäter (MPG und RettG NRW, Empfehlungen der DVI und Band).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-05 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (400)
2. Qualität/Ausstattung des ITW (medizinisch-technischer Wert, technische Reserve) (250)
3. Referenzen/nachgeweisene Fahrtenanzahl (200)
4. Konzept/Erreichbarkeit/Reaktionszeit/Personal (150)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 37 12 Nr. 06/2015
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (101a GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (101a GWB).
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.