Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK), beabsichtigt die Einführung einer ERP (Enterprise Resource Planning)-Lösung für 13 Sächsische Hochschulen (siehe Auflistung in Anhang A)(zusammen: Der „Auftraggeber“). In Bezug auf die zu beschaffenden Leistungen wird wie folgt differenziert: (1) ERP-Kernbestandteile (im Folgenden: „ERP-Kern“) mit — Finanzbuchhaltung (FiBu), — Haushaltsmanagement, — Einkauf/Materialwirtschaft, — Kosten- und Leistungsrechnung, Projektverwaltung, — Controlling/Berichtswesen, — Schnittstellenstruktur zu den vorhandenen vor- und nachgelagerten Fachverfahren an den Hochschulen. (2) Weitere ERP-Bestandteile (im Folgenden: „ERP-Satelliten“) mit (2a): — Flächenmanagement, — dezentraler Beschaffungsantrag (E-Procurement mit Web-Oberfläche), — dezentrale Vorbereitung der Fakturierung, — umfassende Projektverwaltung, — erweitertes Berichtswesen, Forecasting, Simulation, (2b): — Personalmanagement. Der ERP-Kern (1) sowie die ERP-Satelliten (2a) mit Ausnahme des Personalmanagements (2b) sollen an allen beteiligten Hochschulen ab Beginn der Vertragslaufzeit schrittweise eingeführt und bis zum 1.12.2018 produktiv gesetzt werden. Der ERP-Satellit Personalmanagement (2b) soll an den Hochschulen zeitlich versetzt ab dem 1.1.2019 schrittweise eingeführt und bis zum 31.12.2020 produktiv gesetzt werden. Zusätzlich ist die Möglichkeit einer zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr vorgesehen, um evtl. im Rahmen der Grundlaufzeit des Vertrages noch nicht eingeführte Leistungsbestandteile auch nach dem Enddatum (31.12.2020) abrufen zu können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket für die Unternehmensressourcenplanung (ERP)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket für die Unternehmensressourcenplanung (ERP)📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Sachsen, vertreten durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Postanschrift: Wigardstraße 17
Postleitzahl: 01097
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.smwk.sachsen.de🌏
E-Mail: vergabeerp@smwk.sachsen.de📧
Telefon: +49 3515646127📞
Fax: +49 3515646109 📠
1) Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Für den Fall, dass nicht alle Unterlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, kann der Bewerber aus formellen Gründen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
2) Die Teilnahmeanträge sind zweifach schriftlich und unterschrieben (1 Original und 1 Kopie) sowie einfach in elektronischer Form (CD/DVD) in einem geschlossenen Behältnis sowie mit dem Aktenzeichen versehenen Aufschrift bei der Kontaktstelle einzureichen. Im Falle von Abweichungen, gilt das schriftliche Original.
3) Rückfragen zur Erstellung der Teilnahmeanträge sind bis spätestens zum 18.6.2015 um 12:00 Uhr ausschließlich per E-Mail an die o.um 12:00 Uhr ausschließlich per E-Mail an die o. g. Kontaktstelle zu richten. Jede sonstige Kontaktaufnahme zum Auftraggeber ist unerwünscht und kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen (Grundsatz der Verfahrensintegrität).
4) Alle Einträge müssen dokumentenecht sein. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm getätigten Eintragungen dokumentenecht sind. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein.
5) Die unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) jeweils mit „Mindeststandard“ gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestbedingung an die Eignung der Bewerber dar, die zwingend zu erfüllen ist. Bewerber, die nicht über diese als Mindestbedingung gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen erfüllen, sind allein deswegen nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die verlangten Mindestbedingungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 10 EG Abs. 1 VOL/A) im Übrigen bleibt unberührt.
6) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags
(a) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Bewerber namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen;
(b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und;
(c) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
7) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
8) Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
9) Ferner sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Vordruck).
10) Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
11) Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
12) Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.7.2012, VII-Verg 27/12).
13) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt;
14) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen;
15) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/ Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A);
16) Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch.
17) Die Vergabestelle weist bereits jetzt darauf hin, dass sie das Vergabeverfahren unter Anwendung des am 1.1.2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) durchführt. Dies bedeutet insbesondere, dass sie ihrer Pflicht aus § 19 Abs. 4 MiLoG nachkommen wird und vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung desjenigen Bieters anfordern wird, welcher den Zuschlag erhalten soll.
1) Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Für den Fall, dass nicht alle Unterlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, kann der Bewerber aus formellen Gründen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
2) Die Teilnahmeanträge sind zweifach schriftlich und unterschrieben (1 Original und 1 Kopie) sowie einfach in elektronischer Form (CD/DVD) in einem geschlossenen Behältnis sowie mit dem Aktenzeichen versehenen Aufschrift bei der Kontaktstelle einzureichen. Im Falle von Abweichungen, gilt das schriftliche Original.
3) Rückfragen zur Erstellung der Teilnahmeanträge sind bis spätestens zum 18.6.2015 um 12:00 Uhr ausschließlich per E-Mail an die o.um 12:00 Uhr ausschließlich per E-Mail an die o. g. Kontaktstelle zu richten. Jede sonstige Kontaktaufnahme zum Auftraggeber ist unerwünscht und kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen (Grundsatz der Verfahrensintegrität).
4) Alle Einträge müssen dokumentenecht sein. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm getätigten Eintragungen dokumentenecht sind. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein.
5) Die unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) jeweils mit „Mindeststandard“ gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestbedingung an die Eignung der Bewerber dar, die zwingend zu erfüllen ist. Bewerber, die nicht über diese als Mindestbedingung gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen erfüllen, sind allein deswegen nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die verlangten Mindestbedingungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 10 EG Abs. 1 VOL/A) im Übrigen bleibt unberührt.
6) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags
(a) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Bewerber namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen;
(b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und;
(c) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
7) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
8) Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
9) Ferner sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Vordruck).
10) Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
11) Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
12) Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.7.2012, VII-Verg 27/12).
13) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt;
14) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen;
15) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/ Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A);
16) Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch.
17) Die Vergabestelle weist bereits jetzt darauf hin, dass sie das Vergabeverfahren unter Anwendung des am 1.1.2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) durchführt. Dies bedeutet insbesondere, dass sie ihrer Pflicht aus § 19 Abs. 4 MiLoG nachkommen wird und vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung desjenigen Bieters anfordern wird, welcher den Zuschlag erhalten soll.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK), beabsichtigt die Einführung einer ERP (Enterprise Resource Planning)-Lösung für 13 Sächsische Hochschulen (siehe Auflistung in Anhang A)(zusammen: Der „Auftraggeber“).
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK), beabsichtigt die Einführung einer ERP (Enterprise Resource Planning)-Lösung für 13 Sächsische Hochschulen (siehe Auflistung in Anhang A)(zusammen: Der „Auftraggeber“).
In Bezug auf die zu beschaffenden Leistungen wird wie folgt differenziert:
(1) ERP-Kernbestandteile (im Folgenden: „ERP-Kern“) mit
— Finanzbuchhaltung (FiBu),
— Haushaltsmanagement,
— Einkauf/Materialwirtschaft,
— Kosten- und Leistungsrechnung, Projektverwaltung,
— Controlling/Berichtswesen,
— Schnittstellenstruktur zu den vorhandenen vor- und nachgelagerten Fachverfahren an den Hochschulen.
(2) Weitere ERP-Bestandteile (im Folgenden: „ERP-Satelliten“) mit
(2a):
— Flächenmanagement,
— dezentraler Beschaffungsantrag (E-Procurement mit Web-Oberfläche),
Der ERP-Kern (1) sowie die ERP-Satelliten (2a) mit Ausnahme des Personalmanagements (2b) sollen an allen beteiligten Hochschulen ab Beginn der Vertragslaufzeit schrittweise eingeführt und bis zum 1.12.2018 produktiv gesetzt werden. Der ERP-Satellit Personalmanagement (2b) soll an den Hochschulen zeitlich versetzt ab dem 1.1.2019 schrittweise eingeführt und bis zum 31.12.2020 produktiv gesetzt werden. Zusätzlich ist die Möglichkeit einer zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr vorgesehen, um evtl. im Rahmen der Grundlaufzeit des Vertrages noch nicht eingeführte Leistungsbestandteile auch nach dem Enddatum (31.12.2020) abrufen zu können.
Der ERP-Kern (1) sowie die ERP-Satelliten (2a) mit Ausnahme des Personalmanagements (2b) sollen an allen beteiligten Hochschulen ab Beginn der Vertragslaufzeit schrittweise eingeführt und bis zum 1.12.2018 produktiv gesetzt werden. Der ERP-Satellit Personalmanagement (2b) soll an den Hochschulen zeitlich versetzt ab dem 1.1.2019 schrittweise eingeführt und bis zum 31.12.2020 produktiv gesetzt werden. Zusätzlich ist die Möglichkeit einer zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr vorgesehen, um evtl. im Rahmen der Grundlaufzeit des Vertrages noch nicht eingeführte Leistungsbestandteile auch nach dem Enddatum (31.12.2020) abrufen zu können.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: 1-0275.80/7/1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sachsen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie) (Vordruck). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein. Sollte der Bewerber gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist dieser Umstand mittels einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung zu erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen.
1.) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie) (Vordruck). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein. Sollte der Bewerber gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist dieser Umstand mittels einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung zu erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen.
2.) Darstellung des Bewerbers (Leistungsspektrum und Kerngeschäft) und der Organisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit mit anderen Unternehmen (Vordruck).
2.) Darstellung des Bewerbers (Leistungsspektrum und Kerngeschäft) und der Organisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit mit anderen Unternehmen (Vordruck).
3.) Eigenerklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A (Vordruck): Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung darüber, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
a. § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b. § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c. § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d. § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e. § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e. § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g. § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
g. § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormenanderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormenanderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
4.) Eigenerklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A (Vordruck): Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung darüber, dass Folgendes nicht für den Bewerber zutrifft:
a. über das Vermögen des Bewerbers wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt,
b. der Bewerber befindet die sich in Liquidation,
c. der Bewerber hat nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d. der Bewerber hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt,
e. der Bewerber hat im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Angabe über den Gesamtumsatz (Brutto, je Jahr) des Bewerbers bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie des Umsatzes mit Leistungen, die mit dem vorliegend zu erbringenden Leistungen (ERP-Leistungen bei öffentlichen Auftraggebern nach § 98 GWB) vergleichbar ist (Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.) Angabe über den Gesamtumsatz (Brutto, je Jahr) des Bewerbers bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie des Umsatzes mit Leistungen, die mit dem vorliegend zu erbringenden Leistungen (ERP-Leistungen bei öffentlichen Auftraggebern nach § 98 GWB) vergleichbar ist (Vordruck).
2.) Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Vorlage in unbeglaubigter Kopie ist zulässig (Vordruck).
Mindeststandards:
Zu 2.): Die Haftpflichtdeckungshöhe muss mindestens zusammen 4 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr betragen.
Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (a) einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (b) die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bewerber bereit ist.
Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (a) einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (b) die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bewerber bereit ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Anzahl qualifizierter Mitarbeiter:
Anzahl der Mitarbeiter (Projektleiter, Entwickler, Berater), mit für das vorliegende Projekt adäquater Qualifikation(Hochschulabschluss), mit Zuordnung zu:
— Gesamtanzahl Mitarbeiter Unternehmen,
— Anzahl Mitarbeiter mit Tätigkeitsbereich Betreuung von…
… Öffentlichen Auftraggebern gem. § 98 GWB,
… Hochschulen.
Eine Tätigkeitsbereichszuordnung setzt hierbei voraus, dass der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren im Schnitt mindestens zu 40 Prozent, bezogen auf seine Arbeitszeit, in diesem Bereich tätig war.
2.) Referenzen.
Nennung von Referenzprojekten, die nicht älter als 5 Jahre sein dürfen (Projektabschluss in 2010 oder später),die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (vergleichbare Leistungen sind (1) ERP-Kern =
— Finanzbuchhaltung (FiBu),
— Haushaltsmanagement,
— Einkauf/Materialwirtschaft,
— Kosten- und Leistungsrechnung, Projektverwaltung,
— Controlling/Berichtswesen,
— Schnittstellenstruktur zu den vorhandenen vor- und nachgelagerten Fachverfahren an den Hochschulen sowie ergänzend (2) ERP-Satelliten=
— Personalmanagement,
— Flächenmanagement,
— dezentraler Beschaffungsantrag (E-Procurement mit Web-Oberfläche),
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen (Vordruck).
— Auftraggeber,
— Ansprechpartner mit Funktionsbezeichnung und Rufnummer,
— Beschreibung des Auftragsgegenstand (Art und Umfang in Beratertage), zumindest Nennung der eingeführten Funktionen/Module,
— Projektzeitraum und (aggregierte) Meilensteine Projektziele,
— Nennung welche Teile des Auftragsgegenstandes durch den Bewerber,
eingeführt wurden (inkl. Angabe der Beratertage)
— Produktivsetzung bezogen auf oben genannte Funktionen/Module (ja/nein),
— Ist Erstellung eines nach HGB testierten Jahresabschlusses erfolgt? (Erläuterung).
3.) IDW Prüfungsstandard PS 880.
Testat über IDW Prüfungsstandard PS 880 (einfache Kopie).
Mindeststandards:
Zu 2.):
— Mindestens eins der genannten Referenzprojekte muss an einer Hochschule, die dem deutschen Recht(insbesondere dem Haushaltsrecht) unterliegt, mit mehr als 10 000 Studierenden durchgeführt worden sein und muss mit produktivgesetzter Finanzbuchhaltung und kaufmännischer Buchung im ERP-System abgeschlossen sein.
— Mindestens eins der genannten Referenzprojekte muss an einer Hochschule, die dem deutschen Recht(insbesondere dem Haushaltsrecht) unterliegt, mit mehr als 10 000 Studierenden durchgeführt worden sein und muss mit produktivgesetzter Finanzbuchhaltung und kaufmännischer Buchung im ERP-System abgeschlossen sein.
zu 3.): IDW Prüfungsstandard PS 880.
Die vom Bewerber angebotene Software muss gemäß IDW Prüfungsstandard PS 880 testiert sein.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Abschnitt III.2.2) sowie Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bewerber versendet werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Freistaat Sachsen hat die Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung – SäHO) anzuwenden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine Eigenerklärung über die Bildung einer Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters vorzulegen (Vordruck).
Dem Teilnahmeantrag ist ferner eine Übersicht über die Projektbeteiligten beizufügen.
Im Übrigen gelten die Hinweise und Bedingungen in den Bewerbungbedingungen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der von den Bewerbern vorgelegten Erklärungen und Nachweise diejenigen geeigneten Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Ersten Angebots aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt, – soweit eine hinreichende Anzahl von Teilnahmeanträgen geeigneter Bewerber vorliegt – 4 geeignete Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufzufordern. Die Auswahl unter den Teilnahmeanträgen, die die formalen Anforderungen und die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt unter den Gesichtspunkten der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde anhand der gemäß Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) vorgelegten Unterlagen. Sollte die Prüfung der Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr als 4 Bewerber die Anforderungen an die Eignung erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Insgesamt kann ein Teilnahmeantrag eines Bewerbers maximal 22 Punkte erreichen. Die entsprechende Bewertung wird die Vergabestelle wie folgt vornehmen:Bewertungskriterien:— In Abschnitt III.2.2): Zur Bewertung wird der durchschnittliche Jahresumsatz (Brutto) mit vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren herangezogen. Bei durchschnittlichem Jahresumsatz ab 10 000 000 EUR mit vergleichbaren Leistungen = 2 P. Bei durchschnittlichem Jahresumsatz von 5 000 000-9 999 999 EUR Umsatz mit vergleichbaren Leistungen = 1 P. Bei durchschnittlichem Jahresumsatz bis 4 999 999 EUR Umsatz mit vergleichbaren Leistungen = 0 P. Maximal erreichbare Punktzahl sind hier 2 Punkte.— In Abschnitt III.2.3): Bewertung Anzahl qualifizierter Mitarbeiter:a) Tätigkeitsbereich Betreuung von Hochschulen:— Ab 26 Mitarbeitern der entsprechenden Qualifikation sowie Position = 5 P— 21-25 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position = 4 P.— 16-20 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position = 3 P.— 11-15 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position = 2 P.— 6-10 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position = 1 P.— Bis 5 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position = 0 P.b)Tätigkeitsbereich Betreuung von Öffentlichen Auftraggebern: – Ab 80 Mitarbeitern der entsprechenden Qualifikation sowie Position = 3 P.— 40-79 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position = 2 P.— 11-39 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position = 1 P.— Bis 10 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position = 0 P.c) Gesamtanzahl Mitarbeiter Unternehmen: Diese Angabe dient der Plausibilisierung der vorgenannten Angaben und wird nicht bewertet. Maximal erreichbare Punktzahl sind hier 8 Punkte. Referenzen: Die Bewertung der Referenzen erfolgt in den folgenden Bewertungskategorien: Verbundprojekte (Maximal 6 Punkte), Projekte mit Funktionsumfang ERP-Kern (Maximal 4 Punkte), Projekte mit Funktionsumfang ERP-Satelliten (Maximal 2 Punkte). In den jeweiligen Bewertungskategorien erfolgt die Wertung wie folgt:— Verbundprojekte: Referenzen zur ERP-Einführung an Hochschulverbünden (Funktionsumfang vergleichbar mit dem ERP-Kern) (Maximal 6 Punkte) oder weiteren Verbünden im öffentlichen Bereich, also von öffentlichen Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB (Maximal 4 Punkte) (Anmerkung: Mindestens 5 eigenständige Einrichtungen des öffentlichen Rechts mit mind. kumulierten 100 000 000 EUR Haushaltsvolumen müssen im Verbund enthalten sein).— Projekte mit Funktionsumfang ERP-Kern: Referenzen zur ERP-Einführung an Hochschulen(Funktionsumfang vergleichbar mit dem ERP-Kern) (Maximal 4 Punkte) oder weiteren öffentlichen Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB (Maximal 2 Punkte).— Projekte mit Funktionsumfang ERP-Satelliten: Referenzen an Hochschulen zum ERP-Umfang bzgl. der Satelliten (Maximal 2 Punkte) oder weiteren öffentlichen Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB (Maximal 1 Punkt). Insgesamt können hier maximal 12 Punkte erlangt werden (Zum Erreichen der maximalen Punktzahl muss der Bewerber Referenzen vorlegen, die in allen Bewertungskategorien jeweils die Maximalpunktzahl erreichen (6 Punkte + 4 Punkte + 2 Punkte). Hinsichtlich der einzureichenden Referenzen kommt es der Vergabestelle insbesondere auf deren Qualität und deren Vergleichbarkeit hinsichtlich des vorliegend aus geschriebenen Projektes an und nicht auf die Quantität der Nachweise an. Ein Referenzprojekt kann auch für mehrere Bewertungskategorien herangezogen werden, wenn es mehrere Bewertungskategorien abdeckt. Jedoch kann je Bewertungskategorie über alle Einzelreferenzen hinweg nicht mehr als die oben angegebene Maximalpunktzahl je Bewertungskategorie erreicht werden. Das bedeutet, dass unabhängig von der Anzahl der eingereichten Referenzen nicht mehr als 12 Punkte erreicht werden können. Bei der Bewertung der Referenzen werden die folgenden Kriterien berücksichtigt:- Erfolgreicher Projektabschluss: Erfolgreiche Umsetzung und Produktivsetzung gemäß der im Projekt festgelegten Fach-/Feinkonzeption (u. a. vorgesehene Module/Funktionen)- Erfolgreiche Abarbeitung gesetzter Meilensteine- Erfolgreiche Erreichung der Projektziele- Projektaufwand (vergleichbarer Projektumfang, Verhältnis von Leistungsumfang zu Projektaufwand)- Ergänzend zu Projekten mit Funktionsumfang ERP-Kern/ERP-Satelliten: Fachliche Abdeckung der Einzelfunktionen/Einzelmodule; Berücksichtigung, ob ein nach HGB testierter Jahresabschluss erstellt werden konnte.— Ergänzend zu Verbundprojekten: Erfolgreicher Projektabschluss des Verbundes, d. h. Produktivsetzung aller Verbundteilnehmer bzw. erfolgreiche Abarbeitung einzelner Meilensteine für alle Teilnehmer im Verbund.— Ergänzend zu Verbundprojekten: Tatsächliche Erreichung einer leistungsfähigen, standardisierten Verbundlösung.— Ergänzend zu Verbundprojekten: Vergleichbarkeit der Verbundteilnehmer und –anzahl mit vorliegendem Projekt (Anmerkung: Eine Abweichung aufgrund höherer Komplexität im Referenzprojekt führt nicht zur Abwertung). Es ist den Bewerbern unbenommen, nicht abgeschlossene Referenzprojekte einzureichen, in diesem Fall würde dies in Teilbereichen zu einer schlechteren Bewertung führen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der von den Bewerbern vorgelegten Erklärungen und Nachweise diejenigen geeigneten Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Ersten Angebots aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt, – soweit eine hinreichende Anzahl von Teilnahmeanträgen geeigneter Bewerber vorliegt – 4 geeignete Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufzufordern. Die Auswahl unter den Teilnahmeanträgen, die die formalen Anforderungen und die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt unter den Gesichtspunkten der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde anhand der gemäß Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) vorgelegten Unterlagen. Sollte die Prüfung der Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr als 4 Bewerber die Anforderungen an die Eignung erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Insgesamt kann ein Teilnahmeantrag eines Bewerbers maximal 22 Punkte erreichen. Die entsprechende Bewertung wird die Vergabestelle wie folgt vornehmen:Bewertungskriterien:— In Abschnitt III.2.2): Zur Bewertung wird der durchschnittliche Jahresumsatz (Brutto) mit vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren herangezogen. Bei durchschnittlichem Jahresumsatz ab 10 000 000 EUR mit vergleichbaren Leistungen = 2 P. Bei durchschnittlichem Jahresumsatz von 5 000 000-9 999 999 EUR Umsatz mit vergleichbaren Leistungen = 1 P. Bei durchschnittlichem Jahresumsatz bis 4 999 999 EUR Umsatz mit vergleichbaren Leistungen = 0 P. Maximal erreichbare Punktzahl sind hier 2 Punkte.— In Abschnitt III.2.3): Bewertung Anzahl qualifizierter Mitarbeiter:a) Tätigkeitsbereich Betreuung von Hochschulen:— Ab 26 Mitarbeitern der entsprechenden Qualifikation sowie Position = 5 P— 21-25 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position = 4 P.— 16-20 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position = 3 P.— 11-15 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position = 2 P.— 6-10 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position = 1 P.— Bis 5 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position = 0 P.b)Tätigkeitsbereich Betreuung von Öffentlichen Auftraggebern: – Ab 80 Mitarbeitern der entsprechenden Qualifikation sowie Position = 3 P.— 40-79 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position = 2 P.— 11-39 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position = 1 P.— Bis 10 Mitarbeiter der entsprechenden Qualifikation sowie Position = 0 P.c) Gesamtanzahl Mitarbeiter Unternehmen: Diese Angabe dient der Plausibilisierung der vorgenannten Angaben und wird nicht bewertet. Maximal erreichbare Punktzahl sind hier 8 Punkte. Referenzen: Die Bewertung der Referenzen erfolgt in den folgenden Bewertungskategorien: Verbundprojekte (Maximal 6 Punkte), Projekte mit Funktionsumfang ERP-Kern (Maximal 4 Punkte), Projekte mit Funktionsumfang ERP-Satelliten (Maximal 2 Punkte). In den jeweiligen Bewertungskategorien erfolgt die Wertung wie folgt:— Verbundprojekte: Referenzen zur ERP-Einführung an Hochschulverbünden (Funktionsumfang vergleichbar mit dem ERP-Kern) (Maximal 6 Punkte) oder weiteren Verbünden im öffentlichen Bereich, also von öffentlichen Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB (Maximal 4 Punkte) (Anmerkung: Mindestens 5 eigenständige Einrichtungen des öffentlichen Rechts mit mind. kumulierten 100 000 000 EUR Haushaltsvolumen müssen im Verbund enthalten sein).— Projekte mit Funktionsumfang ERP-Kern: Referenzen zur ERP-Einführung an Hochschulen(Funktionsumfang vergleichbar mit dem ERP-Kern) (Maximal 4 Punkte) oder weiteren öffentlichen Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB (Maximal 2 Punkte).— Projekte mit Funktionsumfang ERP-Satelliten: Referenzen an Hochschulen zum ERP-Umfang bzgl. der Satelliten (Maximal 2 Punkte) oder weiteren öffentlichen Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB (Maximal 1 Punkt). Insgesamt können hier maximal 12 Punkte erlangt werden (Zum Erreichen der maximalen Punktzahl muss der Bewerber Referenzen vorlegen, die in allen Bewertungskategorien jeweils die Maximalpunktzahl erreichen (6 Punkte + 4 Punkte + 2 Punkte). Hinsichtlich der einzureichenden Referenzen kommt es der Vergabestelle insbesondere auf deren Qualität und deren Vergleichbarkeit hinsichtlich des vorliegend aus geschriebenen Projektes an und nicht auf die Quantität der Nachweise an. Ein Referenzprojekt kann auch für mehrere Bewertungskategorien herangezogen werden, wenn es mehrere Bewertungskategorien abdeckt. Jedoch kann je Bewertungskategorie über alle Einzelreferenzen hinweg nicht mehr als die oben angegebene Maximalpunktzahl je Bewertungskategorie erreicht werden. Das bedeutet, dass unabhängig von der Anzahl der eingereichten Referenzen nicht mehr als 12 Punkte erreicht werden können. Bei der Bewertung der Referenzen werden die folgenden Kriterien berücksichtigt:- Erfolgreicher Projektabschluss: Erfolgreiche Umsetzung und Produktivsetzung gemäß der im Projekt festgelegten Fach-/Feinkonzeption (u. a. vorgesehene Module/Funktionen)- Erfolgreiche Abarbeitung gesetzter Meilensteine- Erfolgreiche Erreichung der Projektziele- Projektaufwand (vergleichbarer Projektumfang, Verhältnis von Leistungsumfang zu Projektaufwand)- Ergänzend zu Projekten mit Funktionsumfang ERP-Kern/ERP-Satelliten: Fachliche Abdeckung der Einzelfunktionen/Einzelmodule; Berücksichtigung, ob ein nach HGB testierter Jahresabschluss erstellt werden konnte.— Ergänzend zu Verbundprojekten: Erfolgreicher Projektabschluss des Verbundes, d. h. Produktivsetzung aller Verbundteilnehmer bzw. erfolgreiche Abarbeitung einzelner Meilensteine für alle Teilnehmer im Verbund.— Ergänzend zu Verbundprojekten: Tatsächliche Erreichung einer leistungsfähigen, standardisierten Verbundlösung.— Ergänzend zu Verbundprojekten: Vergleichbarkeit der Verbundteilnehmer und –anzahl mit vorliegendem Projekt (Anmerkung: Eine Abweichung aufgrund höherer Komplexität im Referenzprojekt führt nicht zur Abwertung). Es ist den Bewerbern unbenommen, nicht abgeschlossene Referenzprojekte einzureichen, in diesem Fall würde dies in Teilbereichen zu einer schlechteren Bewertung führen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: ERP-Kompetenzzentrum Sächsischer Hochschulen e. G. (in Gründung) am Standort der Technischen Universität Bergakademie Freiberg.
Postanschrift: Akademiestr. 6
Postort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Chemnitz
Postanschrift: Straße der Nationen 62
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Bergakademie Freiberg
Universität Leipzig
Postanschrift: Ritterstr. 26
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochschule für Bildende Künste Dresden
Postanschrift: Brühlsche Terrasse 1
Postleitzahl: 01067
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden
Postanschrift: Wettiner Platz 13
Name des öffentlichen Auftraggebers: Palucca Hochschule für Tanz Dresden
Postanschrift: Basteiplatz 4
Postleitzahl: 01277
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig
Postanschrift: Wächterstr. 11
Postleitzahl: 04107
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig
Postanschrift: Grassistr. 8
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Postanschrift: Friedrich-List-Platz 1
Postleitzahl: 01069
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 132
Postleitzahl: 04277
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochschule Mittweida
Postanschrift: Technikumplatz 17
Postort: Mittweida
Postleitzahl: 09648
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochschule Zittau/Görlitz
Postanschrift: Theodor-Körner-Allee 16
Postort: Zittau
Postleitzahl: 02763
Name des öffentlichen Auftraggebers: Westsächsische Hochschule Zwickau
Postanschrift: Dr.-Friedrichs-Ring 2a
Postort: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung zentrale Angelegenheiten
Herrn Abteilungsleiter Matthias Hüchelheim
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-23 📅
2014-12-20 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 1-0275.80/7/1
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 99-178828
2014/S 246-433607
Zusätzliche Informationen
1) Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Für den Fall, dass nicht alle Unterlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, kann der Bewerber aus formellen Gründen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
1) Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Für den Fall, dass nicht alle Unterlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, kann der Bewerber aus formellen Gründen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
2) Die Teilnahmeanträge sind zweifach schriftlich und unterschrieben (1 Original und 1 Kopie) sowie einfach in elektronischer Form (CD/DVD) in einem geschlossenen Behältnis sowie mit dem Aktenzeichen versehenen Aufschrift bei der Kontaktstelle einzureichen. Im Falle von Abweichungen, gilt das schriftliche Original.
2) Die Teilnahmeanträge sind zweifach schriftlich und unterschrieben (1 Original und 1 Kopie) sowie einfach in elektronischer Form (CD/DVD) in einem geschlossenen Behältnis sowie mit dem Aktenzeichen versehenen Aufschrift bei der Kontaktstelle einzureichen. Im Falle von Abweichungen, gilt das schriftliche Original.
3) Rückfragen zur Erstellung der Teilnahmeanträge sind bis spätestens zum 18.6.2015 um 12:00 Uhr ausschließlich per E-Mail an die o.um 12:00 Uhr ausschließlich per E-Mail an die o. g. Kontaktstelle zu richten. Jede sonstige Kontaktaufnahme zum Auftraggeber ist unerwünscht und kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen (Grundsatz der Verfahrensintegrität).
3) Rückfragen zur Erstellung der Teilnahmeanträge sind bis spätestens zum 18.6.2015 um 12:00 Uhr ausschließlich per E-Mail an die o.um 12:00 Uhr ausschließlich per E-Mail an die o. g. Kontaktstelle zu richten. Jede sonstige Kontaktaufnahme zum Auftraggeber ist unerwünscht und kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen (Grundsatz der Verfahrensintegrität).
4) Alle Einträge müssen dokumentenecht sein. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm getätigten Eintragungen dokumentenecht sind. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein.
5) Die unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) jeweils mit „Mindeststandard“ gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestbedingung an die Eignung der Bewerber dar, die zwingend zu erfüllen ist. Bewerber, die nicht über diese als Mindestbedingung gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen erfüllen, sind allein deswegen nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die verlangten Mindestbedingungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 10 EG Abs. 1 VOL/A) im Übrigen bleibt unberührt.
5) Die unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) jeweils mit „Mindeststandard“ gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestbedingung an die Eignung der Bewerber dar, die zwingend zu erfüllen ist. Bewerber, die nicht über diese als Mindestbedingung gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen erfüllen, sind allein deswegen nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die verlangten Mindestbedingungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 10 EG Abs. 1 VOL/A) im Übrigen bleibt unberührt.
6) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags
(a) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Bewerber namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen;
(b) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und;
(c) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
7) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
7) Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
8) Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
8) Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
9) Ferner sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Vordruck).
9) Ferner sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Vordruck).
10) Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
10) Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
11) Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
12) Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.7.2012, VII-Verg 27/12).
12) Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.7.2012, VII-Verg 27/12).
13) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt;
14) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen;
14) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen;
15) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/ Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A);
16) Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch.
17) Die Vergabestelle weist bereits jetzt darauf hin, dass sie das Vergabeverfahren unter Anwendung des am 1.1.2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) durchführt. Dies bedeutet insbesondere, dass sie ihrer Pflicht aus § 19 Abs. 4 MiLoG nachkommen wird und vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung desjenigen Bieters anfordern wird, welcher den Zuschlag erhalten soll.
17) Die Vergabestelle weist bereits jetzt darauf hin, dass sie das Vergabeverfahren unter Anwendung des am 1.1.2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) durchführt. Dies bedeutet insbesondere, dass sie ihrer Pflicht aus § 19 Abs. 4 MiLoG nachkommen wird und vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung desjenigen Bieters anfordern wird, welcher den Zuschlag erhalten soll.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773202📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. § 101a Abs. 1 GWB lautet:
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Telefon: +49 3419773202📞
Fax: +49 3419771049 📠
Quelle: OJS 2015/S 119-217977 (2015-06-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-19 📅
Name: Mach ag
Postanschrift: Wielandstraße 14
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23558
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: https://www.mach.de/🌏
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: ERP-Kompetenzzentrum Sächsischer Hochschulen e. G. (in Gründung) am Standort der Technischen Universität Bergakademie Freiberg
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 099-178828
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind“.
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg
versendet,verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es