Einführung eines neuen Risikoklassifizierungsverfahrens in der TAB

Thüringer Aufbaubank

Die Thüringer Aufbaubank (TAB) plant die Einführung eines Risikoklassifizierungsverfahrens nach MaRisk für die Kreditwürdigkeitsprüfung.
Das Vorhaben umfasst die Bereitstellung, Wartung und laufende Pflege - insbesondere Validierung - einer standardisierten Softwarelösung (?Ratinganwendung?), die zur Analyse von Bonitätsinformationen sowie zur Erstellung und Festsetzung von Ratings geeignet ist.
In der Ratinganwendung dürfen nur aufsichtsrechtlich anerkannte Verfahren eingesetzt werden. Die Erfüllung sämtlicher einschlägiger aufsichtsrechtlicher Vorgaben (insb. §25a (1) KWG / MaRisk) ist unabdingbar. Die Verfahren sollten außerdem IRBA-zulassungsfähig sein.
Die Ratinganwendung basiert auf einem vom Anbieter einzubringenden und qualitätszusichernden Datenpool mit statistisch geeigneter Datenbasis (Referenzdaten aus Deutschland, idealerweise mit TAB-spezifischen Subsegmenten).
Bei der Kreditbearbeitung im Neu- und Bestandsgeschäft sind bilanzierende Unter-nehmen (Nichtbanken) sowie Wohnungsunternehmen jeweils verschiedener Grö-ßenklassen, Rechtsformen und Rechungsabschlüssen, außerdem Existenzgründer, Start-Up-Firmen, Freiberufler und Privatpersonen im Rahmen der Eigenheimfinanzie-rung mit jeweils geeigneten Verfahren zu bewerten.
Optional sollen folgende Ratingobjekte bewertet werden können: Immobilienfinanzie-rungen, Projektfinanzierungen, Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, Agrarunternehmen und Kreditinstitute.
Die Anwendung muss die Auswertung sämtlicher banküblicher Bonitätsunterlagen ermöglichen, insbesondere Einzel- und Konzernabschlüsse nach HGB und IFRS so-wie Einnahmen-/Überschussrechnungen, BWA, EK-Steuerbescheide /-erklärungen, Vermögens- und Schuldenaufstellungen, aber auch Planungsunterlagen.
Als Ergebnis ermittelt die Anwendung eine Ratingnote mit einer zugeordneten Einjah-res-Ausfallwahrscheinlichkeit (PD in % p.a.), die auf einer Masterskala eingestuft wird (Mapping). Außerdem werden Migrationswahrscheinlichkeiten ermittelt.
Die Anwendung ermöglicht die Abbildung einer Ratinghistorie und stellt kundenindivi-duelle Auswertungs- und Weiterverarbeitungsmöglichkeiten der Ratingergebnisse, auch zusammen mit vorhandenen TAB-spezifischen Daten, zur Verfügung.
Die Ratinganwendung ist mindestens jährlich quantitativ zu validieren. Dabei sind die eingesetzten Verfahren auf Grundlage eines methodisch konsistenten Validierungs-konzeptes hinsichtlich Trennschärfe, Stabilität und Kalibrierung zu überprüfen. Die Validierungshandlungen und -ergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren und zu bewerten (Validierungsbericht).
Die Softwarelösung wird durch die TAB lizenziert und ist durch den Dienstleister vor-zugsweise als Service zur Verfügung zu stellen oder in die Systemlandschaft der TAB zu integrieren.
Die technische und fachliche Betreuung des Ratingsystems ist durch den Dienstleis-ter durch ein Serviceteam sicher zu stellen. Die dauerhafte Softwarepflege durch neue Releases oder Updates ist zu gewährleisten.
Das prognostizierte Mengengerüst der TAB wurde aufgrund der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre folgendermaßen geschätzt:
Anzahl Ratings
— Wohnungsunternehmen: ca. 120 Ratings p.a.
— Unternehmen/Gewerbliche Kunden: ca. 200 Ratings p.a.
— Privatpersonen/Eigenheimfinanzierung: ca. 50 Scorings p.a.
Anzahl Nutzer
derzeit ca. 25 Nutzer, davon 3 Administratoren
Hinweis: Der Auftragsgegenstand wurde an dieser Stelle grob skizziert. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind potenzielle Unternehmen aufgefordert sich zu bewerben und Ihre technische Leistungsfähigkeit zu erläutern s. Ziff. 10 C. Die Anforderungen werden anschließend im Rahmen der Angebotsaufforderung in den Vergabeunterlagen weiter konkretisiert.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-08 Auftragsbekanntmachung
2015-12-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang: Siehe Teilnahmeantrag bzw. Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thüringer Aufbaubank
Postanschrift: Gorkistraße 9
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.aufbaubank.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 092-165850
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.voeb-service.de/beratung/evergabeplattform/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort den Teilnahmeantrag kostenlos anfordern und herunterladen. Weitere Auskünfte sind möglichst in schriftlicher Form über den Projektraum der Vergabeplattform zu stellen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZYY8S.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Thüringer Aufbaubank (TAB) plant die Einführung eines Risikoklassifizierungsverfahrens nach MaRisk für die Kreditwürdigkeitsprüfung.
Das Vorhaben umfasst die Bereitstellung, Wartung und laufende Pflege - insbesondere Validierung - einer standardisierten Softwarelösung (?Ratinganwendung?), die zur Analyse von Bonitätsinformationen sowie zur Erstellung und Festsetzung von Ratings geeignet ist.
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In der Ratinganwendung dürfen nur aufsichtsrechtlich anerkannte Verfahren eingesetzt werden. Die Erfüllung sämtlicher einschlägiger aufsichtsrechtlicher Vorgaben (insb. §25a (1) KWG / MaRisk) ist unabdingbar. Die Verfahren sollten außerdem IRBA-zulassungsfähig sein.
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Die Ratinganwendung basiert auf einem vom Anbieter einzubringenden und qualitätszusichernden Datenpool mit statistisch geeigneter Datenbasis (Referenzdaten aus Deutschland, idealerweise mit TAB-spezifischen Subsegmenten).
Bei der Kreditbearbeitung im Neu- und Bestandsgeschäft sind bilanzierende Unter-nehmen (Nichtbanken) sowie Wohnungsunternehmen jeweils verschiedener Grö-ßenklassen, Rechtsformen und Rechungsabschlüssen, außerdem Existenzgründer, Start-Up-Firmen, Freiberufler und Privatpersonen im Rahmen der Eigenheimfinanzie-rung mit jeweils geeigneten Verfahren zu bewerten.
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Optional sollen folgende Ratingobjekte bewertet werden können: Immobilienfinanzie-rungen, Projektfinanzierungen, Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, Agrarunternehmen und Kreditinstitute.
Die Anwendung muss die Auswertung sämtlicher banküblicher Bonitätsunterlagen ermöglichen, insbesondere Einzel- und Konzernabschlüsse nach HGB und IFRS so-wie Einnahmen-/Überschussrechnungen, BWA, EK-Steuerbescheide /-erklärungen, Vermögens- und Schuldenaufstellungen, aber auch Planungsunterlagen.
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Als Ergebnis ermittelt die Anwendung eine Ratingnote mit einer zugeordneten Einjah-res-Ausfallwahrscheinlichkeit (PD in % p.a.), die auf einer Masterskala eingestuft wird (Mapping). Außerdem werden Migrationswahrscheinlichkeiten ermittelt.
Die Anwendung ermöglicht die Abbildung einer Ratinghistorie und stellt kundenindivi-duelle Auswertungs- und Weiterverarbeitungsmöglichkeiten der Ratingergebnisse, auch zusammen mit vorhandenen TAB-spezifischen Daten, zur Verfügung.
Die Ratinganwendung ist mindestens jährlich quantitativ zu validieren. Dabei sind die eingesetzten Verfahren auf Grundlage eines methodisch konsistenten Validierungs-konzeptes hinsichtlich Trennschärfe, Stabilität und Kalibrierung zu überprüfen. Die Validierungshandlungen und -ergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren und zu bewerten (Validierungsbericht).
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Die Softwarelösung wird durch die TAB lizenziert und ist durch den Dienstleister vor-zugsweise als Service zur Verfügung zu stellen oder in die Systemlandschaft der TAB zu integrieren.
Die technische und fachliche Betreuung des Ratingsystems ist durch den Dienstleis-ter durch ein Serviceteam sicher zu stellen. Die dauerhafte Softwarepflege durch neue Releases oder Updates ist zu gewährleisten.
Das prognostizierte Mengengerüst der TAB wurde aufgrund der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre folgendermaßen geschätzt:
Anzahl Ratings
— Wohnungsunternehmen: ca. 120 Ratings p.a.
— Unternehmen/Gewerbliche Kunden: ca. 200 Ratings p.a.
— Privatpersonen/Eigenheimfinanzierung: ca. 50 Scorings p.a.
Anzahl Nutzer
derzeit ca. 25 Nutzer, davon 3 Administratoren
Hinweis: Der Auftragsgegenstand wurde an dieser Stelle grob skizziert. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind potenzielle Unternehmen aufgefordert sich zu bewerben und Ihre technische Leistungsfähigkeit zu erläutern s. Ziff. 10 C. Die Anforderungen werden anschließend im Rahmen der Angebotsaufforderung in den Vergabeunterlagen weiter konkretisiert.
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Beschreibung der Optionen: Siehe Teilnahmeantrag bzw. Vergabeunterlagen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 2015-TAB-0001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Thüringer Aufbaubank, Gorkistr. 9, 99084 Erfurt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Teilnahmeantrag.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Teilnahmeantrag.
Mindeststandards: Siehe Teilnahmeantrag.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Teilnahmeantrag.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Wird in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Deutsches Recht als Vertragsgrundlage,
— Angebote, Schriftverkehr, Dokumentation in deutscher Sprache.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise und durch Bewertung der Angaben gemäß dem Teilnahmenatrag. Unter den Bewerbern, die nicht nach § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A-EG auszuschließen sind, entscheidet die technische Leistungsfähigkeit, jedoch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: VÖB-Service GmbH
Postanschrift: Godesberger Allee 88
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Kontaktperson: Dror Miesen
Telefon: +49 2288192147 📞
E-Mail: vergabe@voeb-service.de 📧
Fax: +49 2288192234 📠
URL für weitere Informationen: http://www.voeb-service.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.voeb-service.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.voeb-service.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.voeb-service.de/beratung/evergabeplattform/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015-TAB-0001
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.voeb-service.de/beratung/evergabeplattform/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort den Teilnahmeantrag kostenlos anfordern und herunterladen. Weitere Auskünfte sind möglichst in schriftlicher Form
über den Projektraum der Vergabeplattform zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZYY8S.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Postfach 2249
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: +49 36137737254 📞
Fax: +49 36137739354 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB.
Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend
machen möchte. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 092-165850 (2015-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von Software
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bereitstellung von Software 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 253-463290
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 092-165850
ABl. S-Ausgabe: 253
Zusätzliche Informationen
— BankVerlag GmbH (Servicebetrieb im RZ); — Risk. Research Prof. Hamerle GmbH & Co. KG (Teilleistungen im Rahmen der Validierung); — innoQ Deutschland GmbH (Unterstützung im Bereich der Softwareentwicklung).

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 99084 Erfurt.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-14 📅
Name: CredaRate Solutions GmbH
Postanschrift: Bayenwerft 14
Postort: Köln
Postleitzahl: 50678
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
URL der Dokumente: http://www.dtvp.de/Center/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB.
Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 253-463290 (2015-12-29)