Im Rahmen des offenes Verfahrens wird ein „Einkristalldiffraktometer mit zwei Microfokus-Röntgenquellen (Mo, Cu), einen Flächendetektor (CCD-Technik) und einem Cryostream Kühlsystem“ ausgeschrieben. An der TU Dresden im Arbeitskreis der Professur für anorganische Molekülchemie wird ein Vierkreis Röntgeneinkristalldiffraktometer mit CCD-Detektor für die Bearbeitung einer große Bandbreite chemischer, physikalischer und materialwissenschaftlicher Fragestellungen benötigt. Das Gerät sollte die Flexibilität für Untersuchungen in all diesen Bereichen bieten. Die zu untersuchenden Verbindungen liegen mitunter als extrem kleine und schwach streuende Kristalle vor und stellen damit höchste Anforderungen bei den Untersuchungen. Zusätzlich sollte das anzuschaffende Gerät die Möglichkeit zur Analyse kleiner Mengen polykristalliner Verbindungen analog der Pulverdiffraktometrie besitzen, was sich durch „Micro-Diffraktion“ ermöglichen ließe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erkennungs- und Analysegeräte
Menge oder Umfang:
Einkristallröntgendiffraktometer bestehend aus:1 Stück Diffraktometer1 Stück CCD (Charge Coupled Device) Flächendetektor1 Stück Röntgenquellen und Generator1 Stück PC und Software1 Stück Kristall-Temperiereinheit1 Stück Polarisationsmikroskop mit LED-BeleuchtungLieferung, Installation mit Abnahme, Einweisung des Personals im Hause des Auftraggebers.369 750
Einkristallröntgendiffraktometer bestehend aus:1 Stück Diffraktometer1 Stück CCD (Charge Coupled Device) Flächendetektor1 Stück Röntgenquellen und Generator1 Stück PC und Software1 Stück Kristall-Temperiereinheit1 Stück Polarisationsmikroskop mit LED-BeleuchtungLieferung, Installation mit Abnahme, Einweisung des Personals im Hause des Auftraggebers.369 750
Gesamtwert des Auftrags: 369 750 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erkennungs- und Analysegeräte📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Dresden
Postanschrift: Helmholtzstraße 10
Postleitzahl: 01069
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.tu-dresden.de🌏
E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de📧
Telefon: +49 35146334223📞
Fax: +49 35146337102 📠
Bewertungssystematik:
Die Bewertung der Angebote und die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode nach UfAB V Version 2.0 (Ermittlung des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses).
Zugang zu den Vergabeunterlagen:
Ausschließlich postalische Zusendung der Vergabeunterlagen (bitte unbedingt postalische Adresse zur Versendung mit Abforderung angeben); Bestellung per E-Mail (via beschaffung@tu-dresden.de), Post oder Fax unter Angabe des Aktenzeichens AZ 025007/15.
Die Bewertung der Angebote und die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode nach UfAB V Version 2.0 (Ermittlung des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses).
Zugang zu den Vergabeunterlagen:
Ausschließlich postalische Zusendung der Vergabeunterlagen (bitte unbedingt postalische Adresse zur Versendung mit Abforderung angeben); Bestellung per E-Mail (via beschaffung@tu-dresden.de), Post oder Fax unter Angabe des Aktenzeichens AZ 025007/15.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des offenes Verfahrens wird ein „Einkristalldiffraktometer mit zwei Microfokus-Röntgenquellen (Mo, Cu), einen Flächendetektor (CCD-Technik) und einem Cryostream Kühlsystem“ ausgeschrieben. An der TU Dresden im Arbeitskreis der Professur für anorganische Molekülchemie wird ein Vierkreis Röntgeneinkristalldiffraktometer mit CCD-Detektor für die Bearbeitung einer große Bandbreite chemischer, physikalischer und materialwissenschaftlicher Fragestellungen benötigt. Das Gerät sollte die Flexibilität für Untersuchungen in all diesen Bereichen bieten. Die zu untersuchenden Verbindungen liegen mitunter als extrem kleine und schwach streuende Kristalle vor und stellen damit höchste Anforderungen bei den Untersuchungen. Zusätzlich sollte das anzuschaffende Gerät die Möglichkeit zur Analyse kleiner Mengen polykristalliner Verbindungen analog der Pulverdiffraktometrie besitzen, was sich durch „Micro-Diffraktion“ ermöglichen ließe.
Im Rahmen des offenes Verfahrens wird ein „Einkristalldiffraktometer mit zwei Microfokus-Röntgenquellen (Mo, Cu), einen Flächendetektor (CCD-Technik) und einem Cryostream Kühlsystem“ ausgeschrieben. An der TU Dresden im Arbeitskreis der Professur für anorganische Molekülchemie wird ein Vierkreis Röntgeneinkristalldiffraktometer mit CCD-Detektor für die Bearbeitung einer große Bandbreite chemischer, physikalischer und materialwissenschaftlicher Fragestellungen benötigt. Das Gerät sollte die Flexibilität für Untersuchungen in all diesen Bereichen bieten. Die zu untersuchenden Verbindungen liegen mitunter als extrem kleine und schwach streuende Kristalle vor und stellen damit höchste Anforderungen bei den Untersuchungen. Zusätzlich sollte das anzuschaffende Gerät die Möglichkeit zur Analyse kleiner Mengen polykristalliner Verbindungen analog der Pulverdiffraktometrie besitzen, was sich durch „Micro-Diffraktion“ ermöglichen ließe.
1 Stück Polarisationsmikroskop mit LED-Beleuchtung
Lieferung, Installation mit Abnahme, Einweisung des Personals im Hause des Auftraggebers.
Referenznummer: 025007/15
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.2.1. eine Erklärung der Stelle, die das Insolvenzregister führt,
oder – in Ermangelung solcher – eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens, aus der hervorgeht, dass für das Unternehmen nicht einer der genannten Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Absatz 6 VOL/A vorliegt. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Wird eine solche Bescheinigung in dem zutreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch Eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus.
oder – in Ermangelung solcher – eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens, aus der hervorgeht, dass für das Unternehmen nicht einer der genannten Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Absatz 6 VOL/A vorliegt. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Wird eine solche Bescheinigung in dem zutreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch Eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.2.2.1: Vorlage einer amtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Nachweis über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben)
III.2.2.2: eine Eigenerklärung über die pflichtgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Mindeststandards:
Zu III.2.2.1: Die amtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes kann als Kopie dem Angebot beigelegt werden.
Alternativ zu III.2.2.1. kann dem Angebot eine Eigenerklärung (Original mit Unterschrift) über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung beigelegt werden.
zu III.2.2.2: Eine Eigenerklärung über die pflichtgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3: Referenzliste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer).
III.2.3: Referenzliste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer).
Mindeststandards:
Zu III.2.3: mindestens drei vergleichbare Referenzen in den letzten fünf Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer). Die Liste der Referenzkunden soll nachweisen, dass der Bieter im Bereich von Geräten mit vergleichbaren Strahlungsquellen, auch als Zwei-Quellen-Aufbau (Cu, Mo) etabliert ist und erfolgreiche abgeschlossene Referenzen besitzt.
Zu III.2.3: mindestens drei vergleichbare Referenzen in den letzten fünf Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer). Die Liste der Referenzkunden soll nachweisen, dass der Bieter im Bereich von Geräten mit vergleichbaren Strahlungsquellen, auch als Zwei-Quellen-Aufbau (Cu, Mo) etabliert ist und erfolgreiche abgeschlossene Referenzen besitzt.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Laut Vergabebedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung
Herrn Beuthner
Internetadresse: www.tu-dresden.de🌏
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 025007/15
Zusätzliche Informationen
Bewertungssystematik:
Die Bewertung der Angebote und die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode nach UfAB V Version 2.0 (Ermittlung des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses).
Zugang zu den Vergabeunterlagen:
Ausschließlich postalische Zusendung der Vergabeunterlagen (bitte unbedingt postalische Adresse zur Versendung mit Abforderung angeben); Bestellung per E-Mail (via beschaffung@tu-dresden.de), Post oder Fax unter Angabe des Aktenzeichens AZ 025007/15.
Ausschließlich postalische Zusendung der Vergabeunterlagen (bitte unbedingt postalische Adresse zur Versendung mit Abforderung angeben); Bestellung per E-Mail (via beschaffung@tu-dresden.de), Post oder Fax unter Angabe des Aktenzeichens AZ 025007/15.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419771402📞
Internetadresse: http://www.ldl.sachsen.de🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfe gemäß § 107 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 107 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 085-151667 (2015-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 369 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bewertungssystematik:
Die Bewertung der Angebote und die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode nach UfAB V Version 2.0 (Ermittlung des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses).
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Vgl. VI.2) einfache Richtwertmethode nach UfAB V Version 2.0 (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-07 📅
Name: Rigaku Europe
Postanschrift: Chaucer Business Park (Kemsing Sevenoaks)
Postort: Kent
Postleitzahl: TN15 6QY
Land: Vereinigtes Königreich 🇬🇧
E-Mail: info@rigaku.com📧
Internetadresse: www.rigaku.com🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: D-04107
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfe gemäß § 107 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.