Einrichtung und Betrieb einer Regiestelle zur Begleitung der geplanten ESF-Richtlinie Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern
1. Ziel des Vertrages
Die Ausschreibung verfolgt das Ziel, ein Unternehmen oder Konsortium mit der Einrichtung und dem Betrieb einer Regiestelle zur Begleitung der Umsetzung der ESF-Richtlinie: „Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ (Sozialpartnerrichtlinie) zu betrauen. Die Regiestelle soll voraussichtlich im April 2015 mit der Arbeit beginnen und bis Ende März 2021 die fachliche Begleitung des Programms übernehmen.
2. Ausgangssituation
In der ESF-Förderperiode 2014-2020 wird die Sozialpartnerrichtlinie neu aufgelegt. Die Richtlinie wurde gemeinsam von BMAS, BDA, DGB, ZDH und dem Deutschen Frauenrat erarbeitet und umfasst die Förderschwerpunkte betriebliche Weiterbildung und Gleichstellung.
Zur Unterstützung der Programmumsetzung wird eine unabhängige Regiestelle per Ausschreibung mit Sitz in Berlin eingerichtet. Die Regiestelle arbeitet im Auftrag des BMAS unter Anleitung der Steuerungsgruppe und muss zur Abdeckung der beiden gleichberechtigten Themenfelder Weiterbildung und Gleichstellung die entsprechende personelle und inhaltliche Expertise für beide Themen vorhalten. Sie ist für inhaltlich-organisatorische und strategische Fragestellungen zur Zielerreichung der Richtlinie verantwortlich.
3. Aufgaben der Regiestelle
a) Sensibilisierung und Mobilisierung für das Programm
Die Regiestelle gibt Hilfestellungen hinsichtlich der inhaltlichen Ausrichtung von geplanten Projekten und gibt Antragstellenden Hinweise zu inhaltlichen Fördervoraussetzungen. Nachfragen zu finanztechnischen und formalen Bedingungen werden an die Bewilligungsstelle (BVA) weiter vermittelt.
Die Beantragung einer Förderung nach der Sozialpartnerrichtlinie setzt eine regionale oder branchenbezogene Vereinbarung zur Weiterbildung bzw. eine Interessenbekundung zur Gleichstellung voraus (siehe 1.3 der Richtlinie). Die Regiestelle hat die Aufgabe, die Sozialpartner bzw. Betriebsparteien beim Abschluss solcher Vereinbarungen bzw. Bekundungen zu unterstützen. Nach den ersten drei Jahren entfällt diese Aufgabe.
b) inhaltliche Vorprüfung der eingereichten Interessenbekundungen
Die Förderung erfolgt über Aufrufe zur Einreichung von Interessenbekundungen. Die Regiestelle bereitet auf Basis der durch das BMAS erstellten und durch die Steuerungsgruppe bestätigten Auswahlkriterien die jeweils bis zu diesem Arbeitstreffen eingegangen Interessenbekundungen zur Entscheidung durch die Steuerungsgruppe auf. Hierzu hat sie Zugang zum EDV-System ZUWES, indem alle Informationen zu den Interessenbekundungen abgelegt sind. In den ersten drei Jahren werden voraussichtlich 2 Förderaufrufe pro Jahr durchgeführt. Danach entfällt diese Aufgabe.
c) inhaltliche Begleitung der Programmumsetzung
Die Regiestelle ist während der Programmumsetzung Ansprechpartnerin für die Projektträger und Sozialpartner zu allen inhaltlichen Fragen der Programmumsetzung. Zudem soll sie regelmäßig über den Stand der Umsetzung berichten. Hierzu hat sie Zugang zu den entsprechenden EDV-Systemen des BVA und des BMAS.
d) Unterstützung der Steuerungsgruppe
Aufgabe der Regiestelle ist es, die Treffen der Steuerungsgruppe vor- und nachzubereiten und regelmäßig über die Entwicklungen bei der Umsetzung der Richtlinie zu informieren. In den ersten drei Jahren sind mindestens zwei Treffen der Steuerungsgruppe pro Jahr vorgesehen; der weitere Sitzungsrhythmus wird nach Bedarf festgelegt.
e) Austausch und Transfer von Erfahrungen
Die Regiestelle fördert den Informations- und Erfahrungsaustausch unter den Projekten durch die Bereitstellung von Informationsmaterial, Auswertungen und Berichten. Hierzu kann sie auf Ergebnisse des begleitenden Monitoring und der Evaluation zugreifen. Von ihr werden übergreifende Fachveranstaltungen sowie Vernetzungstreffen der Projektträger inhaltlich erarbeitet, organisiert und dokumentiert.
f) programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit
Um eine breite Außendarstellung der Sozialpartnerrichtlinie in der Öffentlichkeit, in den Betrieben und bei den Beschäftigten zu erreichen, führt die Regiestelle in enger Abstimmung mit dem für die ESF-Öffentlichkeitsarbeit verantwortlichen Stelle eine zentrale Öffentlichkeitsarbeit durch. Diese umfasst vor allem einen Internetauftritt und einen regelmäßigen Newsletter sowie Publikationen von Guten Beispielen. Sie berät auch die Projekte bei deren Öffentlichkeitsarbeit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-30.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-01-30
|
Auftragsbekanntmachung
|