Einrichtung und Betrieb einer Regiestelle zur Begleitung der geplanten ESF-Richtlinie Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

1. Ziel des Vertrages
Die Ausschreibung verfolgt das Ziel, ein Unternehmen oder Konsortium mit der Einrichtung und dem Betrieb einer Regiestelle zur Begleitung der Umsetzung der ESF-Richtlinie: „Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ (Sozialpartnerrichtlinie) zu betrauen. Die Regiestelle soll voraussichtlich im April 2015 mit der Arbeit beginnen und bis Ende März 2021 die fachliche Begleitung des Programms übernehmen.
2. Ausgangssituation
In der ESF-Förderperiode 2014-2020 wird die Sozialpartnerrichtlinie neu aufgelegt. Die Richtlinie wurde gemeinsam von BMAS, BDA, DGB, ZDH und dem Deutschen Frauenrat erarbeitet und umfasst die Förderschwerpunkte betriebliche Weiterbildung und Gleichstellung.
Zur Unterstützung der Programmumsetzung wird eine unabhängige Regiestelle per Ausschreibung mit Sitz in Berlin eingerichtet. Die Regiestelle arbeitet im Auftrag des BMAS unter Anleitung der Steuerungsgruppe und muss zur Abdeckung der beiden gleichberechtigten Themenfelder Weiterbildung und Gleichstellung die entsprechende personelle und inhaltliche Expertise für beide Themen vorhalten. Sie ist für inhaltlich-organisatorische und strategische Fragestellungen zur Zielerreichung der Richtlinie verantwortlich.
3. Aufgaben der Regiestelle
a) Sensibilisierung und Mobilisierung für das Programm
Die Regiestelle gibt Hilfestellungen hinsichtlich der inhaltlichen Ausrichtung von geplanten Projekten und gibt Antragstellenden Hinweise zu inhaltlichen Fördervoraussetzungen. Nachfragen zu finanztechnischen und formalen Bedingungen werden an die Bewilligungsstelle (BVA) weiter vermittelt.
Die Beantragung einer Förderung nach der Sozialpartnerrichtlinie setzt eine regionale oder branchenbezogene Vereinbarung zur Weiterbildung bzw. eine Interessenbekundung zur Gleichstellung voraus (siehe 1.3 der Richtlinie). Die Regiestelle hat die Aufgabe, die Sozialpartner bzw. Betriebsparteien beim Abschluss solcher Vereinbarungen bzw. Bekundungen zu unterstützen. Nach den ersten drei Jahren entfällt diese Aufgabe.
b) inhaltliche Vorprüfung der eingereichten Interessenbekundungen
Die Förderung erfolgt über Aufrufe zur Einreichung von Interessenbekundungen. Die Regiestelle bereitet auf Basis der durch das BMAS erstellten und durch die Steuerungsgruppe bestätigten Auswahlkriterien die jeweils bis zu diesem Arbeitstreffen eingegangen Interessenbekundungen zur Entscheidung durch die Steuerungsgruppe auf. Hierzu hat sie Zugang zum EDV-System ZUWES, indem alle Informationen zu den Interessenbekundungen abgelegt sind. In den ersten drei Jahren werden voraussichtlich 2 Förderaufrufe pro Jahr durchgeführt. Danach entfällt diese Aufgabe.
c) inhaltliche Begleitung der Programmumsetzung
Die Regiestelle ist während der Programmumsetzung Ansprechpartnerin für die Projektträger und Sozialpartner zu allen inhaltlichen Fragen der Programmumsetzung. Zudem soll sie regelmäßig über den Stand der Umsetzung berichten. Hierzu hat sie Zugang zu den entsprechenden EDV-Systemen des BVA und des BMAS.
d) Unterstützung der Steuerungsgruppe
Aufgabe der Regiestelle ist es, die Treffen der Steuerungsgruppe vor- und nachzubereiten und regelmäßig über die Entwicklungen bei der Umsetzung der Richtlinie zu informieren. In den ersten drei Jahren sind mindestens zwei Treffen der Steuerungsgruppe pro Jahr vorgesehen; der weitere Sitzungsrhythmus wird nach Bedarf festgelegt.
e) Austausch und Transfer von Erfahrungen
Die Regiestelle fördert den Informations- und Erfahrungsaustausch unter den Projekten durch die Bereitstellung von Informationsmaterial, Auswertungen und Berichten. Hierzu kann sie auf Ergebnisse des begleitenden Monitoring und der Evaluation zugreifen. Von ihr werden übergreifende Fachveranstaltungen sowie Vernetzungstreffen der Projektträger inhaltlich erarbeitet, organisiert und dokumentiert.
f) programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit
Um eine breite Außendarstellung der Sozialpartnerrichtlinie in der Öffentlichkeit, in den Betrieben und bei den Beschäftigten zu erreichen, führt die Regiestelle in enger Abstimmung mit dem für die ESF-Öffentlichkeitsarbeit verantwortlichen Stelle eine zentrale Öffentlichkeitsarbeit durch. Diese umfasst vor allem einen Internetauftritt und einen regelmäßigen Newsletter sowie Publikationen von Guten Beispielen. Sie berät auch die Projekte bei deren Öffentlichkeitsarbeit.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-01-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der Verwaltung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der Verwaltung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Postanschrift: Rochusstraße 1
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmas.bund.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de 📧
Telefon: +49 228995271604 📞
Fax: +49 228995272253 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-30 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 024-040087
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
Auf die Möglichkeit zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch Einsatz von Subunternehmern wird hingewiesen. Die nachfolgenden Informationen hierzu sind zu beachten. Information zur Bildung einer Bietergemeinschaft: Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben: „Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären sowohl für die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet. Information zum Einsatz von Subunternehmern: Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben: „Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“ (Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.) Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig über das Amt für amtliche Veröffentlichung der Europäischen Gemeinschaft, obwohl der Auftrag unter die Kategorie 27 des Anhangs I Teil B fällt und damit nicht der europaweiten Bekanntmachungspflicht unterliegt. Information zur Form des Teilnahmeantrages: Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle Rochusstraße 1 53123 Bonn Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Aktenzeichen Zb1-04812-6/19 des Verfahren Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei. Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahme- / Angebotsfrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Information zum Versand von Unterlagen Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung. Information zum Zuschlagsvorbehalt Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel. Information zur Sprache, in der Teilnahmeanträge und Angebote abgegeben werden müssen: Teilnahmeanträge oder Angebote müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Angebote ist alleine die Deutsche Fassung des Angebots.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Ziel des Vertrages
Die Ausschreibung verfolgt das Ziel, ein Unternehmen oder Konsortium mit der Einrichtung und dem Betrieb einer Regiestelle zur Begleitung der Umsetzung der ESF-Richtlinie: „Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ (Sozialpartnerrichtlinie) zu betrauen. Die Regiestelle soll voraussichtlich im April 2015 mit der Arbeit beginnen und bis Ende März 2021 die fachliche Begleitung des Programms übernehmen.
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2. Ausgangssituation
In der ESF-Förderperiode 2014-2020 wird die Sozialpartnerrichtlinie neu aufgelegt. Die Richtlinie wurde gemeinsam von BMAS, BDA, DGB, ZDH und dem Deutschen Frauenrat erarbeitet und umfasst die Förderschwerpunkte betriebliche Weiterbildung und Gleichstellung.
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Zur Unterstützung der Programmumsetzung wird eine unabhängige Regiestelle per Ausschreibung mit Sitz in Berlin eingerichtet. Die Regiestelle arbeitet im Auftrag des BMAS unter Anleitung der Steuerungsgruppe und muss zur Abdeckung der beiden gleichberechtigten Themenfelder Weiterbildung und Gleichstellung die entsprechende personelle und inhaltliche Expertise für beide Themen vorhalten. Sie ist für inhaltlich-organisatorische und strategische Fragestellungen zur Zielerreichung der Richtlinie verantwortlich.
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3. Aufgaben der Regiestelle
a) Sensibilisierung und Mobilisierung für das Programm
Die Regiestelle gibt Hilfestellungen hinsichtlich der inhaltlichen Ausrichtung von geplanten Projekten und gibt Antragstellenden Hinweise zu inhaltlichen Fördervoraussetzungen. Nachfragen zu finanztechnischen und formalen Bedingungen werden an die Bewilligungsstelle (BVA) weiter vermittelt.
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Die Beantragung einer Förderung nach der Sozialpartnerrichtlinie setzt eine regionale oder branchenbezogene Vereinbarung zur Weiterbildung bzw. eine Interessenbekundung zur Gleichstellung voraus (siehe 1.3 der Richtlinie). Die Regiestelle hat die Aufgabe, die Sozialpartner bzw. Betriebsparteien beim Abschluss solcher Vereinbarungen bzw. Bekundungen zu unterstützen. Nach den ersten drei Jahren entfällt diese Aufgabe.
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b) inhaltliche Vorprüfung der eingereichten Interessenbekundungen
Die Förderung erfolgt über Aufrufe zur Einreichung von Interessenbekundungen. Die Regiestelle bereitet auf Basis der durch das BMAS erstellten und durch die Steuerungsgruppe bestätigten Auswahlkriterien die jeweils bis zu diesem Arbeitstreffen eingegangen Interessenbekundungen zur Entscheidung durch die Steuerungsgruppe auf. Hierzu hat sie Zugang zum EDV-System ZUWES, indem alle Informationen zu den Interessenbekundungen abgelegt sind. In den ersten drei Jahren werden voraussichtlich 2 Förderaufrufe pro Jahr durchgeführt. Danach entfällt diese Aufgabe.
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c) inhaltliche Begleitung der Programmumsetzung
Die Regiestelle ist während der Programmumsetzung Ansprechpartnerin für die Projektträger und Sozialpartner zu allen inhaltlichen Fragen der Programmumsetzung. Zudem soll sie regelmäßig über den Stand der Umsetzung berichten. Hierzu hat sie Zugang zu den entsprechenden EDV-Systemen des BVA und des BMAS.
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d) Unterstützung der Steuerungsgruppe
Aufgabe der Regiestelle ist es, die Treffen der Steuerungsgruppe vor- und nachzubereiten und regelmäßig über die Entwicklungen bei der Umsetzung der Richtlinie zu informieren. In den ersten drei Jahren sind mindestens zwei Treffen der Steuerungsgruppe pro Jahr vorgesehen; der weitere Sitzungsrhythmus wird nach Bedarf festgelegt.
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e) Austausch und Transfer von Erfahrungen
Die Regiestelle fördert den Informations- und Erfahrungsaustausch unter den Projekten durch die Bereitstellung von Informationsmaterial, Auswertungen und Berichten. Hierzu kann sie auf Ergebnisse des begleitenden Monitoring und der Evaluation zugreifen. Von ihr werden übergreifende Fachveranstaltungen sowie Vernetzungstreffen der Projektträger inhaltlich erarbeitet, organisiert und dokumentiert.
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f) programmbezogene Öffentlichkeitsarbeit
Um eine breite Außendarstellung der Sozialpartnerrichtlinie in der Öffentlichkeit, in den Betrieben und bei den Beschäftigten zu erreichen, führt die Regiestelle in enger Abstimmung mit dem für die ESF-Öffentlichkeitsarbeit verantwortlichen Stelle eine zentrale Öffentlichkeitsarbeit durch. Diese umfasst vor allem einen Internetauftritt und einen regelmäßigen Newsletter sowie Publikationen von Guten Beispielen. Sie berät auch die Projekte bei deren Öffentlichkeitsarbeit.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: Zb1-04812-6/19
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Diverse Projekte im Rahmen der ESF-Förderperiode.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
I.1) Name, Adresse und Hauptsitz des Unternehmens
I.2) Angabe einer Kontaktperson, mit Telefonnummer und sonstigen Kommunikationsadressen;
I.3) Kurzdarstellung des Unternehmens und seiner Personalstruktur;
I.4) aktuelles Organigramm (soweit vorhanden);
I.5) Angabe zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die über Erfahrungen in folgenden Bereichen verfügen:
I.5.1) Themengebiete berufliche Weiterbildung und Gleichstellung;
I.5.2) Beratungserfahrungen mit Sozialpartner / Betriebsparteien, insbesondere zum Abschluss von regionalen oder branchenbezogenen Vereinbarungen zur Weiterbildung bzw. Interessenbekundungen zur Gleichstellung;
I.5.3) Erfahrung mit der Vorprüfung von Projektvorhaben;
I.5.4) Erfahrung mit der Beratung von Projekten sowie Organisation von Fachaustausch und Vernetzung der Projekte.
I.6) unterschriebene Erklärung des Bieters (bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied abzugeben), dass
a. über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet noch die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
b. er sich nicht in Liquidation befindet;
c. keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, wegen der in § 6 EG Abs. 4 Buchstabe a) bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt ist (unter "Personen, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist"; ist das Handeln von Führungspersonal, vertretungsberechtigten Personen, Mitgliedern der Kontroll- und Aufsichtsorgane und anderen, diesen vergleichbaren Personen zu verstehen);
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d. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
e. er allen evtl. bestehenden Meldepflichten gegenüber Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, IHK oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts nachkommt.
Mir/uns ist bewusst, dass eine Änderung des Textes der vorstehenden Erklärung zu Punkt I.6) sowie jede wahrheitswidrige Angabe bei Bekanntwerden meinen/unseren Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren bzw. zur Folge hat bzw. im Falle der Auftragserteilung wahrheitswidrige Angaben zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen können.“.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Keine.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Technische Leistungsfähigkeit (Fachkunde) des Teilnehmers (möglichst nicht mehr als max. 10 DINA4-Seiten):
Zur Sicherstellung einer hochwertigen Aufgabenbearbeitung ist die fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit des Teilnehmers sowie des eingesetzten Personals durch folgende Punkte nachzuweisen:
— Intensive Kontakte zu den Sozialpartnern und
— langjährige Erfahrungen in der Beratung der Sozialpartner sowie
— der Beratung im Bereich der ESF-Förderung.
— Fachexpertise in den einschlägigen Disziplinen der betrieblichen Arbeitsmarktforschung.
— Erfahrung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich des ESF.
1) Fachliche Kompetenz und Erfahrung des Teilnehmers in Bezug auf das Themenspektrum „Einrichtung und Betrieb einer Regiestelle zur Begleitung der geplanten ESF-Richtlinie Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“
Der Teilnehmer hat eine Referenzliste über Projekte vorzulegen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurden. Dabei sind die Auftraggeber mit Kontaktdaten sowie die Dauer der Projekte anzugeben. Zur Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projekte mit der ausgeschriebenen Leistung sind mindestens zwei Projekte aus der Referenzliste näher zu erläutern.
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Die Referenzen sollen folgende Themenfelder umfassen:
— Beratung im Bereich der ESF-Förderung,
— Beratung im Bereich Qualifizierung und Gleichstellung in Betrieben oder bei den Sozialpartnern,
— Beratung und Moderation bei der Programmbegleitung;
— Öffentlichkeitsarbeit im Bereich des ESF.
2) Benennung von einer/eine für die Leitung der Regiestelle verantwortlichen Person und deren Stellvertretung
Folgende Nachweise über die fachliche Eignung und Erfahrung der leitungsverantwortlichen Person und der stellvertretenden Person sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
a) Nachweis eines für die Leistungserbringung relevanten abgeschlossenen Hochschulstudiums;
b) Mindestens eine 3-jährige Erfahrung als Projektleiter/-in im Bereich betrieblicher Arbeitsmarktforschung sowie mindestens eine 3-jährige Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von Beratungsprojekten im Themenfeld betriebliche Weiterbildung und Gleichstellung;
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c) Mindestens eine 3-jährige Erfahrung mit der Vorprüfung von Projektvorhaben im Bereich ESF.
Alle Nachweise zu Nr. 2 sind mit dem Teilnahmeantrag in Form einer rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung zu erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, ggfs. entsprechende Kopien von Studienabschlüssen, Nachweisen über berufliche Tätigkeiten und Zusatzqualifikationen u. a. jederzeit nachzufordern.
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3) Fachliche Kompetenz und Erfahrung des Mitarbeiterteams:
Die mit der Wahrnehmung der Aufgaben zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung betrauten Mitarbeiter/-innen müssen fachlich erfahren und qualifiziert sein. Zum Nachweis der fachlichen Erfahrung der Mitarbeiter/-innen ist mit dem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung mit folgendem Inhalt vorzulegen:
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a) „Die eingesetzten Mitarbeiter/-innen decken als Gesamtteam entsprechend der ausgeschriebenen Leistung alle erforderlichen unterschiedlichen Fachrichtungen ab.
b) Die ein gesetzten Mitarbeiter/-innen verfügen in jedem einzelnen Fall über einen fachlich adäquaten Studienabschluss oder mindestens über eine 3-jährige Berufserfahrung in Bezug auf das folgende Themenspektrum oder mehreren Teilbereichen des genannten Themenspektrums, in dem der jeweilige vorrangige Einsatz erfolgen soll:
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Berufliche Weiterbildung und Gleichstellung;
Beratungserfahrungen mit Sozialpartner / Betriebsparteien, insbesondere zum Abschluss von regionalen oder branchenbezogenen Vereinbarungen zur Weiterbildung bzw. Interessenbekundungen zur Gleichstellung;
Erfahrung mit der Vorprüfung von Projektvorhaben im Bereich des ESF;
Erfahrung mit der Beratung von Projekten sowie Organisation von Fachaustausch und Vernetzung der Projekte;
Erfahrung im Bereich der Programmbegleitung/- management und der Öffentlichkeitsarbeit“
4) Lektorat für alle zu erstellenden Publikationen mit Außenwirkung
Für die Erstellung und Endredaktion von Publikationen ist ein/e Mitarbeiter/in zu benennen die/der über mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Erstellung und Endredaktion von Texten verfügt, die für die Veröffentlichung im politischen Raum vorgesehen sind. Die Erfahrungen sind durch eine Referenzliste mit mindestens drei Beispielen nachzuweisen.
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Der Nachweis zu Punkt 4) gilt auch dann als erbracht, wenn die zu benennenden Personen gleichzeitig über mehrere der geforderten Kompetenzen verfügen. Mehrfachnennung einzelner Personen zu den verschiedenen Nachweisen ist daher möglich.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) – siehe VI.3).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (ca. 3 DIN A 4 Seiten) zu der unter Abschnitt II.1.5. umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand dieser Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit und die Problemorientierung der Projektskizze sein. Es wird schon jetzt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser kurzen Projektskizze eine Nachfrist analog zu § 16 / § 19 EG Abs. 2 VOL/A nicht eingeräumt werden kann. Das Fehlen dieser Projektskizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren, um bezgl. der Frist für die Erstellung der Skizze für alle Teilnehmer die gleichen wettbewerblichen Bedingungen zu gewährleisten.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bmas.bund.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Zb1-04812-6/19
Zusätzliche Informationen
Auf die Möglichkeit zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch Einsatz von Subunternehmern wird hingewiesen.
Die nachfolgenden Informationen hierzu sind zu beachten.
Information zur Bildung einer Bietergemeinschaft:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
„Wir, [namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft], erklären sowohl für die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
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Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
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„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“
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(Der Begriff "Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.)
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Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig über das Amt für amtliche Veröffentlichung der Europäischen Gemeinschaft, obwohl der Auftrag unter die Kategorie 27 des Anhangs I Teil B fällt und damit nicht der europaweiten Bekanntmachungspflicht unterliegt.
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Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat Zb 1 – Zentrale Vergabestelle
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Aktenzeichen Zb1-04812-6/19 des Verfahren
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahme- / Angebotsfrist ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Information zum Versand von Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
Information zum Zuschlagsvorbehalt
Die Erteilung des Zuschlags steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel.
Information zur Sprache, in der Teilnahmeanträge und Angebote abgegeben werden müssen:
Teilnahmeanträge oder Angebote müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Angebote ist alleine die Deutsche Fassung des Angebots.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 78
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 101 a und 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung.
Quelle: OJS 2015/S 024-040087 (2015-01-30)