Einsammlung, Transport und Entsorgung von insgesamt ca. 5 300 t/a Rechengut, Sandfanggut und Spülgut aus abwassertechnischen Anlagen des Wasserverbandes Eifel-Rur

Wasserverband Eifel-Rur

Einsammlung, Transport und Entsorgung von insgesamt ca. 5 300 t/a Rechengut, Sandfanggut und Spülgut aus abwassertechnischen Anlagen des Wasserverbandes Eifel-Rur.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-30 Auftragsbekanntmachung
2015-11-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
Menge oder Umfang:
Einsammlung, Transport und Entsorgung von Rechengut, Sandfanggut und Spülgut aus abwassertechnischen Anlagen des Wasserverbandes Eifel-Rur.Los 1 beinhaltet Behältergestellung, Transport und Verwertung von insgesamt ca. 1 900 t/a Sandfanggut in Absetzmulden.Los 2 beinhaltet Behältergestellung, Transport und Verwertung von insgesamt ca. 2 250 t/a Rechengut und Rechengut-/Sandfanggut-Gemischen in Absetzmulden oder in Abrollcontainern.Los 3 beinhaltet Behältergestellung, Einsammlung, Tarnsport und Verwertung von insgesamt ca. 350 t/a Rechengut-/Sandfanggut-Gemischen in 1,1 cbm-Umleerbehältern.Los 4 beinhaltetet Übernahme, Transport und Verwertung von insgesamt ca. 800 t/a entwässertem Spülgut aus drei zentralen Spülgutannahmestellen des WVER sowie Rangier- und Reinigungsarbeiten an diesen zentralen Annahmestellen.Vertragslaufzeit vom 1.1.2016 bis 31.12.2018 im optionaler 1-jähriger Verlängerung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasserverband Eifel-Rur
Postanschrift: Eisenbahnstr. 5
Postleitzahl: 52353
Postort: Düren
Kontakt
Internetadresse: http://www.wver.de 🌏
E-Mail: doris.erkens@wver.de 📧
Telefon: +49 24214941077 📞
Fax: +49 24214941509 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-30 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 148-273715
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 113-204901
ABl. S-Ausgabe: 148
Zusätzliche Informationen
1. Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. 2. Die Bieter werden nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden, a) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG NRW dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen, b) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten werden, c) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, d) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31.7.2009 (BAnz Nr. 155 a vom 15.10.2009), geändert durch Nr. II Änd. Der VOB/A Abschnitt 1 und Änd. der VOB/B vom 26.6.2012 (BAnz AT 13.7.2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen, die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) vom 5.8.2003 zum Vertragsinhalt zu machen, e) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden. 3. Öffentliche Aufträge sollen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe in einer Erklärung schriftlich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmer durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Dies gilt nur 1. für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Ausbildung beschäftigten, und 2. für Aufträge über Leistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 50 000 EUR und für Aufträge über Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 150 000 EUR. Außerdem haben die Bewerber eine Erklärung darüber abzugeben, dass Eintragungen im Vergaberegister des Landes NRW nicht vorliegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Einsammlung, Transport und Entsorgung von insgesamt ca. 5 300 t/a Rechengut, Sandfanggut und Spülgut aus abwassertechnischen Anlagen des Wasserverbandes Eifel-Rur.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1
Kurze Beschreibung:
Beinhaltet Behältergestellung, Transport und Verwertung von insgesamt ca.1 900 t/a Sandfanggut in Absetzmulden.
Menge oder Umfang: Ca. 1 900 t/a.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2
Kurze Beschreibung:
Beinhaltet Behältergestellung, Transport und Verwertung von insgesamt 2 250 t/a Rechengut- und Rechengut-/Sandfanggut-Gemischen in Absetzmulden oder in Abrollcontaintern.
Menge oder Umfang: 2 250 t/a.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3
Kurze Beschreibung:
Beinhaltet Behältergestellung, Einsammlung, Transport und Verwertung von insgesamt ca. 350 t/a Rechengut-/ Sandfanggut-Gemischen in 1,1 cbm-Umleerbehältern.
Menge oder Umfang: 350 t/a.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4
Kurze Beschreibung:
Beinhaltet Übernahme, Transport und Verwertung von insgesamt ca. 800 t/a entwässertem Spülgut aus drei zentralen Spülgutannahmestellen des WVER sowie Rangier- und Reinigungsarbeiten an diesen zentralen Annahmestellen.
Menge oder Umfang: 800 t/a.
Einsammlung, Transport und Entsorgung von Rechengut, Sandfanggut und Spülgut aus abwassertechnischen Anlagen des Wasserverbandes Eifel-Rur.
Los 1 beinhaltet Behältergestellung, Transport und Verwertung von insgesamt ca. 1 900 t/a Sandfanggut in Absetzmulden.
Los 2 beinhaltet Behältergestellung, Transport und Verwertung von insgesamt ca. 2 250 t/a Rechengut und Rechengut-/Sandfanggut-Gemischen in Absetzmulden oder in Abrollcontainern.
Los 3 beinhaltet Behältergestellung, Einsammlung, Tarnsport und Verwertung von insgesamt ca. 350 t/a Rechengut-/Sandfanggut-Gemischen in 1,1 cbm-Umleerbehältern.
Los 4 beinhaltetet Übernahme, Transport und Verwertung von insgesamt ca. 800 t/a entwässertem Spülgut aus drei zentralen Spülgutannahmestellen des WVER sowie Rangier- und Reinigungsarbeiten an diesen zentralen Annahmestellen.
Vertragslaufzeit vom 1.1.2016 bis 31.12.2018 im optionaler 1-jähriger Verlängerung.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre mit der Option einer einjährigen Verlängerung. Auftragsbeginn ist der 1.1.2016; der Vertrag endet am 31.12.2018. Eine Verlängerung bis 31.12.2019 müssen beide Vertragsparteien bis zum 30.6.2018 einvernehmlich und schriftlich vereinbart haben.
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Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 30 Monate
Referenznummer: 2.2 - Submission: 03.09.2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verbandsgebiet des WVER.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht werden.
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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— Ausländische Bieter haben einen gleichwertigen Nachweise/eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
— Nachweis, dass die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vollständig entrichten wurden (§ 7 Abs. 1 TVgG NRW).
Soweit dies nicht durch eine gültige Bescheinigung des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. oder durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich erfolgt, kann der Nachweis durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten.
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— Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG NRW nicht vorliegen.
— Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vorlage von Nachweisen in einer anderen Amtssprache können nur in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung eines öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer geprüft werden.
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— Die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers muss die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung garantieren können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht werden.
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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— Ausländische Bieter haben einen gleichwertigen Nachweise/eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
— Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vorlage von Nachweisen in einer anderen Amtssprache können nur in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung eines öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer geprüft werden.
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Mindeststandards:
— Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 000 000 EUR (einschl. einer Versicherung zur Abdeckung v. Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz).
Diese Anforderungen für den Versicherungsschutz sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
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Der AN muss dem AG unaufgefordert nach Zusage der beabsichtigten Beauftragung (gemäß § 101a GWB), jedoch vor der Auftragserteilung, die geforderten Versicherungsnachweise vorlegen. Ohne diese Nachweise kann nicht mit den Arbeiten begonnen werden.
— KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 100 000 000 EUR (einschließlich einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mind. 5 000 000 EUR) für die eingesetzten Fahrzeuge.
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Die Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen die Gewähr dafür bieten, dass die Leistung erbracht werden kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) erbracht werden.
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärungen zur Eignung“ vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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— Ausländische Bieter haben einen gleichwertigen Nachweise/eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
— Die geforderten Nachweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Vorlage von Nachweisen in einer anderen Amtssprache können nur in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung eines öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer geprüft werden.
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Mindeststandards:
— Genehmigter Abfallartenkatalog der Entsorgungsanlage/alternativ Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb.
— Befördererlaubnis (gewerbliche Beförderung) gem. §§ 53, 54 KrWG/alternativ Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme.
Es dürfen nur Bürgschaften der in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitute und Kreditversicherer angenommen werden. Bei Arbeitsgemeinschaften ist eine Bürgschaft für die Arbeitsgemeinschaft vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Rechnungsstellung hat für jede abgebende Kläranlage separat bis zum 20. Kalendertag des Folgemonats zu erfolgen. An einzelnen Kalendertagen entsorgte Mengen sind als Einzelpositionen auszuweisen.
Alternativ kann auch die monatliche Gesamtmenge in Summe ausgewiesen werden, wenn eine Liste aller Einzelanlieferungen mit Angabe des tagesgenauen Leistungsdatums beigelegt wird.
Jeder Rechnung sind die zugehörenden, korrekt ausgefüllten und unterschriebenen Leistungsscheine sowie alle Wiegebelege beizulegen.
Auf allen Rechnungen ist gut sichtbar die SAP-Bestellnummer aufzudrucken, die dem AN nach Auftragserteilung mitgeteilt wird. Die Zahlung durch den AG erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der vollständigen und damit prüfbaren Rechnung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters sowie der einzelnen Mitglieder mit dem Angebot.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Zahlungsweise für die Unterlagen:
1.) Download:
Die Vergabeunterlagen stehen ab sofort auf dem Ausschreibungsportal des WVER unter https://vergabe.wver.de zum kostenlosen Download bereit.
2.) schriftliche Anforderung:
Alternativ können die Unterlagen 1-fach schriftlich (per Brief oder Fax), dies jedoch kostenpflichtig,
beim Wasserverband Eifel-Rur, Zentrale Vergabe,
Eisenbahnstr. 5, 52353 Düren,
Fax: +49 24214941509,
angefordert werden.
Zahlungsempfänger: Wasserverband Eifel-Rur
Sparkasse Düren,
Konto-Nr.: 169 060,
BLZ: 395 501 10,
IBAN DE66 3955 0110 0000 1690 60.
BIC SDUEDE33XXX.
Im Verwendungszweck sind der Firmenname sowie der Vermerk „KST 110903“ zu nennen. Der schriftlichen Anforderung der Verdingungsunterlagen ist die Einzahlungsquittung beizufügen.
Die eingezahlte Gebühr wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-03 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabe
Frau Erkens

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-13 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2.2 - Submission: 03.09.2015
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 113-204901
Zusätzliche Informationen
1. Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
2. Die Bieter werden nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden,
a) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG NRW dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen,
b) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten werden,
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c) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
d) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31.7.2009 (BAnz Nr. 155 a vom 15.10.2009), geändert durch Nr. II Änd. Der VOB/A Abschnitt 1 und Änd. der VOB/B vom 26.6.2012 (BAnz AT 13.7.2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen, die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) vom 5.8.2003 zum Vertragsinhalt zu machen,
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e) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden.
3. Öffentliche Aufträge sollen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe in einer Erklärung schriftlich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmer durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Dies gilt nur
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1. für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Ausbildung beschäftigten, und
2. für Aufträge über Leistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 50 000 EUR und für Aufträge über Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 150 000 EUR.
Außerdem haben die Bewerber eine Erklärung darüber abzugeben, dass Eintragungen im Vergaberegister des Landes NRW nicht vorliegen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50677
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.htm 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wiederkehrender Auftrag
August 2018.
Quelle: OJS 2015/S 148-273715 (2015-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 225-410244
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 148-273715
ABl. S-Ausgabe: 225
Zusätzliche Informationen
1. Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. 2. Die Bieter werden nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden, a) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG NRW dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen; b) bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten werden; c) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt; d) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31.7.2009 (BAnz Nr. 155 a vom 15.10.2009), geändert durch Nr. II Änd. Der VOB/A Abschnitt 1 und Änd. der VOB/B vom 26.6.2012 (BAnz AT 13.7.2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen, die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) vom 5.8.2003 zum Vertragsinhalt zu machen; e) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden, 3. Öffentliche Aufträge sollen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe in einer Erklärung schriftlich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmer durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Dies gilt nur — für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Ausbildung beschäftigten, und — für Aufträge über Leistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 50 000 EUR und für Aufträge über Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 150 000 EUR. Außerdem haben die Bewerber eine Erklärung darüber abzugeben, dass Eintragungen im Vergaberegister des Landes NRW nicht vorliegen.
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Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-30 📅
Name: Remineral GmbH & Co. KG
Postanschrift: Vulkanstraße 36
Postort: Duisburg
Postleitzahl: 47053
E-Mail: r.reichenstein@remineral.de 📧
Internetadresse: www.remineral.de 🌏

2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-30 📅
Name: BG Schönmacker Umweltdienste GmbH & Co. KG, EGN Entsorgungsges. Niederrhein mbH
Postanschrift: Hooghe Weg 1
Postort: Kempen
Postleitzahl: 47906
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen@schoenmackers.de 📧
Internetadresse: www.schoenmackers.de 🌏

3️⃣
Name: Drekopf Recyclingzentrum Erkelenz GmbH
Postanschrift: Ferdinand-Clasen-Str. 35
Postort: 41812
Postleitzahl: Erkelenz
E-Mail: hans-werner.feck@drekopf.de 📧
Internetadresse: www.drekopf.de 🌏

4️⃣
Postanschrift: Vulkanstr. 36
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
3
Quelle: OJS 2015/S 225-410244 (2015-11-18)