— Abfuhr der Rest- und Bioabfallsammelbehältnisse inkl. Restabfall- und Windelsäcken im Landkreisgebiet Pfaffenhofen a.d.Ilm an den Haushalten und sonstigen Anfallstellen. — Transport der Restabfallmengen zur MVA Ingolstadt oder im Revisionsfall o. ä. an eine Deponie des Zweckverbandes MVA Ingolstadt (derzeit: Deponie Eberstetten im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm). — Transport der Bioabfallmengen an die Übernahmestelle die vom AG bzw. einem beauftragtem Drittengestellt wird. — Behälteränderungsdienst. — Beschaffung der Restabfall- und Windelsäcke. — Vorhalten einer Niederlassung/eines Betriebshofs innerhalb der Landkreisgrenzen bzw. in einer maximalen Entfernung von 15 km von der Landkreisgrenze. — Ausrüstung der Sammelfahrzeuge des AN mit einem Identifikationssystem für die Rest- und Bioabfallabfuhr, um die integrierten Transpondern in den vorhandenen Rest- und Bioabfallsammelbehältnissen lesen zu können. Die beim AG im Einsatz befindliche Behälterverwaltung (ATHOS Version V9) bleibt im Einsatz. Der AN rüstet seine Fahrzeuge hierzu mit einem kompatiblen Identsystem inkl. GPRS-Datenübertragung aus. Die Datenübergabe von den Fahrzeugen des AN zur EDV-Zentrale des AG und umgekehrt hat im Regelfall per GPRS-Datenübertragung und im Ausnahmefall (z. B. bei Ausfall der GPRS-Datenübertragung) mittels physikalischem Speichermedium (USB-Stick etc.) zu erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm ist als Eigenbetrieb der entsorgungspflichtigen Körperschaft Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm zuständig für die Rest- und Bioabfallentsorgung. Das Landkreisgebiet umfasst etwa 760 km2. In den 19 Gemeinden waren zum 31.12.2013 119 987 Einwohner gemeldet.Gegenstand dieser Ausschreibung ist die alternierende Sammlung und die Abfuhr der über die grauen Abfallsammelbehältnisse erfassten Restabfallmengen (Hausmüll) inkl. Transport/Anlieferung an das Müllheizkraftwerk Ingolstadt sowie die Sammlung und die Abfuhr der über die braunen Abfallsammelbehältnisse erfassten Bioabfallmengen (Biogut) inkl. Transport / Anlieferung an die vom AG bzw. einem beauftragtem Dritten zu stellende Übernahmestelle.Die Gebührenabrechnung im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm erfolgt über das seit 2006 installierte Behälteridentifikations- und Informationssystem (BIS). Sämtliche Rest- und Bioabfallsammelbehälter sind hierzu bereits mit entsprechenden Transpondern ausgerüstet. Ebenso verfügt der AG bereits über die Software zur Erstellung und Auswertung der Tour- bzw. Leerungsdaten.Die für den Einsatz des BIS erforderliche Fahrzeug- und Datenübertragungstechnik ist vom AN für seine Sammelfahrzeuge bereitzustellen und zu betrieben und die spezifischen Daten mit dem AN auszutauschen.Zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit hat der AN eine Niederlassung / einen Betriebshof (Standort der Fahrzeuge und des Personals der Sammeltouren) innerhalb der Landkreisgrenzen bzw. in einer maximalen Entfernung von 15 km von der Landkreisgrenze einzurichten, vorzuhalten und zu betreiben bzw. eine bestehende Niederlassung/Betriebshof mit o. g. räumlichen Vorgaben s zu nutzen.Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind somit folgende Leistungen:— Abfuhr der Rest- und Bioabfallsammelbehältnisse inkl. Restabfall- und Windelsäcke im Landkreisgebiet Pfaffenhofen a.d.Ilm an den Haushalten und sonstigen Anfallstellen. Zum Stand 31.12.2014 sind 37 437 Restabfallbehälter und 27 301 Bioabfallbehälter im gesamten Landkreis angemeldet. Im Jahr 2014 wurden 6 251 Stück 70 l Restabfallsäcke und 80 667 Stück 50 l Windelsäcke verbraucht.— Transport der Restabfallmengen (Restabfallmenge 2014: 13 568) zur MVA Ingolstadt oder im Revisionsfall o. ä. an eine Deponie des Zweckverbandes MVA Ingolstadt (derzeit: Deponie Eberstetten im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm).— Transport der Bioabfallmengen (Bioabfallmenge 2014: 6 518 Mg) an die Übernahmestelle die vom AG bzw. einem beauftragtem Drittengestellt wird.— Behälteränderungsdienst (Im Jahr 2014 wurden 1.274 Änderungsdienste durchgeführt.)— Beschaffung der Restabfall- und Windelsäcke (Im Jahr 2014 wurden 6 251 Stück 70 l Restabfallsäcke und 80 667 Stück 50 l Windelsäcke verbraucht).— Vorhalten einer Niederlassung/eines Betriebshofs innerhalb der Landkreisgrenzen bzw. in einer maximalen Entfernung von 15 km von der Landkreisgrenze.— Ausrüstung der Sammelfahrzeuge des AN mit einem Identifikationssystem für die Rest- und Bioabfallabfuhr, um die integrierten Transpondern in den vorhandenen Rest- und Bioabfallsammelbehältnissen lesen zu können. Die beim AG im Einsatz befindliche Behälterverwaltung (ATHOS Version V9) bleibt im Einsatz. Der AN rüstet seine Fahrzeuge hierzu mit einem kompatiblen Identsystem inkl. GPRS-Datenübertragung aus. Die Datenübergabe von den Fahrzeugen des AN zur EDV-Zentrale des AG und umgekehrt hat im Regelfall per GPRS-Datenübertragung und im Ausnahmefall (z.B. bei Ausfall der GPRS-Datenübertragung) mittels physikalischem Speichermedium (USB-Stick etc.) zu erfolgen (siehe auch Anlage B-2).Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm ist als Eigenbetrieb der entsorgungspflichtigen Körperschaft Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm zuständig für die Rest- und Bioabfallentsorgung. Das Landkreisgebiet umfasst etwa 760 km2. In den 19 Gemeinden waren zum 31.12.2013 119 987 Einwohner gemeldet.Gegenstand dieser Ausschreibung ist die alternierende Sammlung und die Abfuhr der über die grauen Abfallsammelbehältnisse erfassten Restabfallmengen (Hausmüll) inkl. Transport/Anlieferung an das Müllheizkraftwerk Ingolstadt sowie die Sammlung und die Abfuhr der über die braunen Abfallsammelbehältnisse erfassten Bioabfallmengen (Biogut) inkl. Transport / Anlieferung an die vom AG bzw. einem beauftragtem Dritten zu stellende Übernahmestelle.Die Gebührenabrechnung im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm erfolgt über das seit 2006 installierte Behälteridentifikations- und Informationssystem (BIS). Sämtliche Rest- und Bioabfallsammelbehälter sind hierzu bereits mit entsprechenden Transpondern ausgerüstet. Ebenso verfügt der AG bereits über die Software zur Erstellung und Auswertung der Tour- bzw. Leerungsdaten.Die für den Einsatz des BIS erforderliche Fahrzeug- und Datenübertragungstechnik ist vom AN für seine Sammelfahrzeuge bereitzustellen und zu betrieben und die spezifischen Daten mit dem AN auszutauschen.Zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit hat der AN eine Niederlassung / einen Betriebshof (Standort der Fahrzeuge und des Personals der Sammeltouren) innerhalb der Landkreisgrenzen bzw. in einer maximalen Entfernung von 15 km von der Landkreisgrenze einzurichten, vorzuhalten und zu betreiben bzw. eine bestehende Niederlassung/Betriebshof mit o. g. räumlichen Vorgaben s zu nutzen.Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind somit folgende Leistungen:— Abfuhr der Rest- und Bioabfallsammelbehältnisse inkl. Restabfall- und Windelsäcke im Landkreisgebiet Pfaffenhofen a.d.Ilm an den Haushalten und sonstigen Anfallstellen. Zum Stand 31.12.2014 sind 37 437 Restabfallbehälter und 27 301 Bioabfallbehälter im gesamten Landkreis angemeldet. Im Jahr 2014 wurden 6 251 Stück 70 l Restabfallsäcke und 80 667 Stück 50 l Windelsäcke verbraucht.— Transport der Restabfallmengen (Restabfallmenge 2014: 13 568) zur MVA Ingolstadt oder im Revisionsfall o. ä. an eine Deponie des Zweckverbandes MVA Ingolstadt (derzeit: Deponie Eberstetten im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm).— Transport der Bioabfallmengen (Bioabfallmenge 2014: 6 518 Mg) an die Übernahmestelle die vom AG bzw. einem beauftragtem Drittengestellt wird.— Behälteränderungsdienst (Im Jahr 2014 wurden 1.274 Änderungsdienste durchgeführt.)— Beschaffung der Restabfall- und Windelsäcke (Im Jahr 2014 wurden 6 251 Stück 70 l Restabfallsäcke und 80 667 Stück 50 l Windelsäcke verbraucht).— Vorhalten einer Niederlassung/eines Betriebshofs innerhalb der Landkreisgrenzen bzw. in einer maximalen Entfernung von 15 km von der Landkreisgrenze.— Ausrüstung der Sammelfahrzeuge des AN mit einem Identifikationssystem für die Rest- und Bioabfallabfuhr, um die integrierten Transpondern in den vorhandenen Rest- und Bioabfallsammelbehältnissen lesen zu können. Die beim AG im Einsatz befindliche Behälterverwaltung (ATHOS Version V9) bleibt im Einsatz. Der AN rüstet seine Fahrzeuge hierzu mit einem kompatiblen Identsystem inkl. GPRS-Datenübertragung aus. Die Datenübergabe von den Fahrzeugen des AN zur EDV-Zentrale des AG und umgekehrt hat im Regelfall per GPRS-Datenübertragung und im Ausnahmefall (z.B. bei Ausfall der GPRS-Datenübertragung) mittels physikalischem Speichermedium (USB-Stick etc.) zu erfolgen (siehe auch Anlage B-2).Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb Lkr. Pfaffenhofen an der Ilm
Postanschrift: Scheyerer Str. 76
Postleitzahl: 85276
Postort: Pfaffenhofen
Kontakt
E-Mail: a.gaenger@awp-paf.de📧
Telefon: +49 8441787919📞
Fax: +49 8441787979 📠
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Abfuhr der Rest- und Bioabfallsammelbehältnisse inkl. Restabfall- und Windelsäcken im Landkreisgebiet Pfaffenhofen a.d.Ilm an den Haushalten und sonstigen Anfallstellen.
— Transport der Restabfallmengen zur MVA Ingolstadt oder im Revisionsfall o. ä. an eine Deponie des Zweckverbandes MVA Ingolstadt (derzeit: Deponie Eberstetten im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm).
— Transport der Bioabfallmengen an die Übernahmestelle die vom AG bzw. einem beauftragtem Drittengestellt wird.
— Behälteränderungsdienst.
— Beschaffung der Restabfall- und Windelsäcke.
— Vorhalten einer Niederlassung/eines Betriebshofs innerhalb der Landkreisgrenzen bzw. in einer maximalen Entfernung von 15 km von der Landkreisgrenze.
— Ausrüstung der Sammelfahrzeuge des AN mit einem Identifikationssystem für die Rest- und Bioabfallabfuhr, um die integrierten Transpondern in den vorhandenen Rest- und Bioabfallsammelbehältnissen lesen zu können. Die beim AG im Einsatz befindliche Behälterverwaltung (ATHOS Version V9) bleibt im Einsatz. Der AN rüstet seine Fahrzeuge hierzu mit einem kompatiblen Identsystem inkl. GPRS-Datenübertragung aus. Die Datenübergabe von den Fahrzeugen des AN zur EDV-Zentrale des AG und umgekehrt hat im Regelfall per GPRS-Datenübertragung und im Ausnahmefall (z. B. bei Ausfall der GPRS-Datenübertragung) mittels physikalischem Speichermedium (USB-Stick etc.) zu erfolgen.
— Ausrüstung der Sammelfahrzeuge des AN mit einem Identifikationssystem für die Rest- und Bioabfallabfuhr, um die integrierten Transpondern in den vorhandenen Rest- und Bioabfallsammelbehältnissen lesen zu können. Die beim AG im Einsatz befindliche Behälterverwaltung (ATHOS Version V9) bleibt im Einsatz. Der AN rüstet seine Fahrzeuge hierzu mit einem kompatiblen Identsystem inkl. GPRS-Datenübertragung aus. Die Datenübergabe von den Fahrzeugen des AN zur EDV-Zentrale des AG und umgekehrt hat im Regelfall per GPRS-Datenübertragung und im Ausnahmefall (z. B. bei Ausfall der GPRS-Datenübertragung) mittels physikalischem Speichermedium (USB-Stick etc.) zu erfolgen.
Menge oder Umfang:
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm ist als Eigenbetrieb der entsorgungspflichtigen Körperschaft Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm zuständig für die Rest- und Bioabfallentsorgung. Das Landkreisgebiet umfasst etwa 760 km
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die alternierende Sammlung und die Abfuhr der über die grauen Abfallsammelbehältnisse erfassten Restabfallmengen (Hausmüll) inkl. Transport/Anlieferung an das Müllheizkraftwerk Ingolstadt sowie die Sammlung und die Abfuhr der über die braunen Abfallsammelbehältnisse erfassten Bioabfallmengen (Biogut) inkl. Transport / Anlieferung an die vom AG bzw. einem beauftragtem Dritten zu stellende Übernahmestelle.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die alternierende Sammlung und die Abfuhr der über die grauen Abfallsammelbehältnisse erfassten Restabfallmengen (Hausmüll) inkl. Transport/Anlieferung an das Müllheizkraftwerk Ingolstadt sowie die Sammlung und die Abfuhr der über die braunen Abfallsammelbehältnisse erfassten Bioabfallmengen (Biogut) inkl. Transport / Anlieferung an die vom AG bzw. einem beauftragtem Dritten zu stellende Übernahmestelle.
Die Gebührenabrechnung im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm erfolgt über das seit 2006 installierte Behälteridentifikations- und Informationssystem (BIS). Sämtliche Rest- und Bioabfallsammelbehälter sind hierzu bereits mit entsprechenden Transpondern ausgerüstet. Ebenso verfügt der AG bereits über die Software zur Erstellung und Auswertung der Tour- bzw. Leerungsdaten.
Die Gebührenabrechnung im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm erfolgt über das seit 2006 installierte Behälteridentifikations- und Informationssystem (BIS). Sämtliche Rest- und Bioabfallsammelbehälter sind hierzu bereits mit entsprechenden Transpondern ausgerüstet. Ebenso verfügt der AG bereits über die Software zur Erstellung und Auswertung der Tour- bzw. Leerungsdaten.
Die für den Einsatz des BIS erforderliche Fahrzeug- und Datenübertragungstechnik ist vom AN für seine Sammelfahrzeuge bereitzustellen und zu betrieben und die spezifischen Daten mit dem AN auszutauschen.
Zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit hat der AN eine Niederlassung / einen Betriebshof (Standort der Fahrzeuge und des Personals der Sammeltouren) innerhalb der Landkreisgrenzen bzw. in einer maximalen Entfernung von 15 km von der Landkreisgrenze einzurichten, vorzuhalten und zu betreiben bzw. eine bestehende Niederlassung/Betriebshof mit o. g. räumlichen Vorgaben s zu nutzen.
Zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit hat der AN eine Niederlassung / einen Betriebshof (Standort der Fahrzeuge und des Personals der Sammeltouren) innerhalb der Landkreisgrenzen bzw. in einer maximalen Entfernung von 15 km von der Landkreisgrenze einzurichten, vorzuhalten und zu betreiben bzw. eine bestehende Niederlassung/Betriebshof mit o. g. räumlichen Vorgaben s zu nutzen.
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind somit folgende Leistungen:
— Abfuhr der Rest- und Bioabfallsammelbehältnisse inkl. Restabfall- und Windelsäcke im Landkreisgebiet Pfaffenhofen a.d.Ilm an den Haushalten und sonstigen Anfallstellen. Zum Stand 31.12.2014 sind 37 437 Restabfallbehälter und 27 301 Bioabfallbehälter im gesamten Landkreis angemeldet. Im Jahr 2014 wurden 6 251 Stück 70 l Restabfallsäcke und 80 667 Stück 50 l Windelsäcke verbraucht.
— Abfuhr der Rest- und Bioabfallsammelbehältnisse inkl. Restabfall- und Windelsäcke im Landkreisgebiet Pfaffenhofen a.d.Ilm an den Haushalten und sonstigen Anfallstellen. Zum Stand 31.12.2014 sind 37 437 Restabfallbehälter und 27 301 Bioabfallbehälter im gesamten Landkreis angemeldet. Im Jahr 2014 wurden 6 251 Stück 70 l Restabfallsäcke und 80 667 Stück 50 l Windelsäcke verbraucht.
— Transport der Restabfallmengen (Restabfallmenge 2014: 13 568) zur MVA Ingolstadt oder im Revisionsfall o. ä. an eine Deponie des Zweckverbandes MVA Ingolstadt (derzeit: Deponie Eberstetten im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm).
— Transport der Bioabfallmengen (Bioabfallmenge 2014: 6 518 Mg) an die Übernahmestelle die vom AG bzw. einem beauftragtem Drittengestellt wird.
— Behälteränderungsdienst (Im Jahr 2014 wurden 1.274 Änderungsdienste durchgeführt.)
— Beschaffung der Restabfall- und Windelsäcke (Im Jahr 2014 wurden 6 251 Stück 70 l Restabfallsäcke und 80 667 Stück 50 l Windelsäcke verbraucht).
— Vorhalten einer Niederlassung/eines Betriebshofs innerhalb der Landkreisgrenzen bzw. in einer maximalen Entfernung von 15 km von der Landkreisgrenze.
— Ausrüstung der Sammelfahrzeuge des AN mit einem Identifikationssystem für die Rest- und Bioabfallabfuhr, um die integrierten Transpondern in den vorhandenen Rest- und Bioabfallsammelbehältnissen lesen zu können. Die beim AG im Einsatz befindliche Behälterverwaltung (ATHOS Version V9) bleibt im Einsatz. Der AN rüstet seine Fahrzeuge hierzu mit einem kompatiblen Identsystem inkl. GPRS-Datenübertragung aus. Die Datenübergabe von den Fahrzeugen des AN zur EDV-Zentrale des AG und umgekehrt hat im Regelfall per GPRS-Datenübertragung und im Ausnahmefall (z.B. bei Ausfall der GPRS-Datenübertragung) mittels physikalischem Speichermedium (USB-Stick etc.) zu erfolgen (siehe auch Anlage B-2).
— Ausrüstung der Sammelfahrzeuge des AN mit einem Identifikationssystem für die Rest- und Bioabfallabfuhr, um die integrierten Transpondern in den vorhandenen Rest- und Bioabfallsammelbehältnissen lesen zu können. Die beim AG im Einsatz befindliche Behälterverwaltung (ATHOS Version V9) bleibt im Einsatz. Der AN rüstet seine Fahrzeuge hierzu mit einem kompatiblen Identsystem inkl. GPRS-Datenübertragung aus. Die Datenübergabe von den Fahrzeugen des AN zur EDV-Zentrale des AG und umgekehrt hat im Regelfall per GPRS-Datenübertragung und im Ausnahmefall (z.B. bei Ausfall der GPRS-Datenübertragung) mittels physikalischem Speichermedium (USB-Stick etc.) zu erfolgen (siehe auch Anlage B-2).
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragsdauer kann als Option um jeweils zwei Jahre verlängert werden. Der Vertrag verlängert sich im Rahmen der o. g. Optionen automatisch, wenn nicht bis spätestens 10 Monate vor Vertragsablauf die schriftliche Kündigung eines der beiden Vertragspartner vorliegt.
Die Vertragsdauer kann als Option um jeweils zwei Jahre verlängert werden. Der Vertrag verlängert sich im Rahmen der o. g. Optionen automatisch, wenn nicht bis spätestens 10 Monate vor Vertragsablauf die schriftliche Kündigung eines der beiden Vertragspartner vorliegt.
Referenznummer: 20824 AWP RA/BA 2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend unter 11.1 bis 11.3 genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend unter 11.1 bis 11.3 genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend unter 11.2 und 11.3 aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden nachweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters zur Mitgliedschaft des Auftragnehmers in Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gewerblich tätig sind: Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung, für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gewerblich tätig sind: Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung, für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6 EG (6a) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6 EG (6a) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 6 EG (6b) VOL/A; siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 6 EG (6d) VOL/A siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 6 EG (6d) VOL/A siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 6 EG (6c) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen) z. B.
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),
wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Personen mit Leitungsaufgaben, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzuordnen ist, wegen
— Aufsichts- und Organisationsverschulden (§ 130 OWiG),
— Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind oder § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden bin/sind.
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind oder § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden bin/sind.
Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend unter 11.1 bis 11.3 genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend unter 11.1 bis 11.3 genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend unter 11.2 und 11.3 aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden nachweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend unter 11.1 bis 11.3 genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend unter 11.1 bis 11.3 genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend unter 11.2 und 11.3 aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden nachweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er…
… die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung die geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen spätestens zum Leistungsbeginn besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
… sich verpflichtet qualitätsfördernde Maßnahmen regelmäßig durchzuführen und anzuregen; z.B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder anderes (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
… für die Sammlung und die Transporte des Rest- und Bioabfalls ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass für die Leistungen Sammeln und Transport (Befördern) von Rest- und Bioabfall spätestens zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorliegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass für die Leistungen Sammeln und Transport (Befördern) von Rest- und Bioabfall spätestens zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorliegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung zur Vorhaltung einer Niederlassung/eines Betriebshofes zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit innerhalb der Landkreisgrenzen bzw. in einer maximalen Entfernung von 15 km von der Landkreisgrenze (vgl. Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung zur Vorhaltung einer Niederlassung/eines Betriebshofes zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit innerhalb der Landkreisgrenzen bzw. in einer maximalen Entfernung von 15 km von der Landkreisgrenze (vgl. Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.
Angabe von jeweils mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt für:
— die Sammlung von Restabfall im Holsystem unter Einsatz eines Behälteridentifikationssystems mit mindestens 15.000 Sammelbehältern (oder vergleichbar; z. B. Bioabfall),
— die Sammlung von Bioabfall im Holsystem,
(die Sammlung von Restabfall, Altpapier, Gelben Säcken wird nicht als vergleichbar angesehen)
in den letzten 5 Jahren, bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
in den letzten 5 Jahren, bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Firmendarstellung der/des Unternehmen/s mit Angaben über Größe, Mitarbeiteranzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit.
Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
— Darstellung eines verbindlichen Konzeptes zur Durchführung der Sammlung von Rest- und Bioabfall im Holsystem,
— Allgemeine Durchführung der Sammlung,
— Abfuhr in den schwerzugänglichen Straßen, Wegen, Einzelbebauungen und Stichstraßen (mit und ohne Wendehammer),
— Abfuhr bei schlechter Witterung und im Winter,
— Behälteridentifikationssystem,
— Darstellung eines verbindlichen Konzeptes zur Durchführung des Behälteränderungsdienstes.
Verbindliche Angabe der Anzahl der Personen/Beschäftigten, die speziell für die Leistungsausführung erforderlich sind bzw. eingesetzt werden (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung) sowie Angabe der Anzahl an Fahrzeugen inkl. Ersatzfahrzeuge), die für die Leistungsausführung eingesetzt werden.
Verbindliche Angabe der Anzahl der Personen/Beschäftigten, die speziell für die Leistungsausführung erforderlich sind bzw. eingesetzt werden (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung) sowie Angabe der Anzahl an Fahrzeugen inkl. Ersatzfahrzeuge), die für die Leistungsausführung eingesetzt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
(1) Der AN ist verpflichtet, spätestens 6 Wochen nach Beauftragung dem AG eine Bankbürgschaft über 5 % der beauftragten Leistung (inkl. Mehrwertsteuer) vorzulegen. Diese Höhe bemisst sich nach der Summe der Gesamtwertungspreise über die Vertragslaufzeit i. S. v. Ziff. 2 Abs. 2 (Teil C) dieser Vertragsbedingungen. Die Sicherheit für die Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher bis zur Abnahme entstandenen Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere Ansprüche auf Vertragsstrafe, Verzugsschadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung, Schadensersatz statt der Leistung, vertragliche Rückgriffsansprüche oder Ansprüche aus sonstigen Gründen einschließlich deliktischer Ansprüche sowie sämtliche, auch künftige Ansprüche nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Weiter umfasst sind
(1) Der AN ist verpflichtet, spätestens 6 Wochen nach Beauftragung dem AG eine Bankbürgschaft über 5 % der beauftragten Leistung (inkl. Mehrwertsteuer) vorzulegen. Diese Höhe bemisst sich nach der Summe der Gesamtwertungspreise über die Vertragslaufzeit i. S. v. Ziff. 2 Abs. 2 (Teil C) dieser Vertragsbedingungen. Die Sicherheit für die Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher bis zur Abnahme entstandenen Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere Ansprüche auf Vertragsstrafe, Verzugsschadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung, Schadensersatz statt der Leistung, vertragliche Rückgriffsansprüche oder Ansprüche aus sonstigen Gründen einschließlich deliktischer Ansprüche sowie sämtliche, auch künftige Ansprüche nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Weiter umfasst sind
— gesetzliche Regressansprüche des AG gegen den AN im Falle der Inanspruchnahme des AG
— Ansprüche nach § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz durch Arbeitnehmer des AN oder durch Arbeitnehmer eines in der Nachunternehmerkette enthaltenen Nachunternehmers auf Zahlung des Mindestlohns oder wegen bezahlten Urlaubs,
— Ansprüche nach § 28e Abs. 3a SGB IV durch deutsche Sozialversicherungsträger, deren Einzugsstellen oder zuständige Stellen eines anderen EWR-Staates oder Drittstaates wegen ausstehender Beiträge,
— Ansprüche nach § 150 Abs. 3 SGB VII, ZVB 28e Abs. 3a SGB IV durch deutsche Berufsgenossenschaften oder zuständige Stellen eines anderen EWR-Staates oder Drittstaates wegen ausstehender Unfallversicherungsbeiträge
— etwaige Regressansprüche des AG wegen gegen ihn verhängten Bußgeldern aufgrund illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern;
— Rückerstattungsansprüche des AG wegen Überzahlungen einschließlich Zinsen;
— Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen gemäß § 241 BGB.
(2) Im Übrigen gilt § 18 VOL/B.
Weitere siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
(1) Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
(2) Für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt. Die zu zahlenden Entgelte werden für jeden Abrechnungsmonat gesondert im Nachhinein der durchgeführten Leistung abgerechnet.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
(2) Für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt. Die zu zahlenden Entgelte werden für jeden Abrechnungsmonat gesondert im Nachhinein der durchgeführten Leistung abgerechnet.
(3) Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß § 6 EG (2) VOL/A zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (siehe Formblatt F02). Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß § 6 EG (2) VOL/A zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (siehe Formblatt F02). Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Es darf insbesondere kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erläutern und nachzuweisen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Es darf insbesondere kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erläutern und nachzuweisen.
Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren. Ihnen dürfen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen gestellt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach – bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren. Ihnen dürfen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen gestellt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach – bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
Die Nachunternehmer müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Zahlungsbedingungen und -weise: Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannten Kontaktstelle gegen Zahlung von 25 EUR per Verrechnungsscheck und einer schriftlichen Anforderung zu erhalten. Eine gesonderte Rechnung wird nicht ausgestellt. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des Verrechnungsschecks. Eine Rückerstattung des Betrages ist nicht möglich.
Zahlungsbedingungen und -weise: Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannten Kontaktstelle gegen Zahlung von 25 EUR per Verrechnungsscheck und einer schriftlichen Anforderung zu erhalten. Eine gesonderte Rechnung wird nicht ausgestellt. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des Verrechnungsschecks. Eine Rückerstattung des Betrages ist nicht möglich.
Die Anforderung der Vergabeunterlagen muss enthalten:
— Name und Adresse des Interessenten (Versandadresse für die Vergabeunterlagen),
— Ansprechpartner,
— Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners.
Die Vergabeunterlagen können alternativ bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannten Kontaktstelle gegen Zahlung von 25 EUR abgeholt werden. Hierbei sind ebenfalls bei der Kontaktstelle zu hinterlassen:
— Name und Adresse des Interessenten,
Der Erhalt der Vergabeunterlagen muss bei der Kontaktstelle im Falle der Abholung quittiert werden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Anton Gänger
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20824 AWP RA/BA 2015
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Bayerstr. 30
Postort: München
Postleitzahl: 80334
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 895143647📞
Fax: +49 895143767 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 12 EG Abs. 8 VOL/A sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist per Telefax zu übermitteln.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 12 EG Abs. 8 VOL/A sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist per Telefax zu übermitteln.
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gemäß der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S. 2114, ber. 2009 I S. 3850), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.8.2013 (BGBl. I S. 3154) m.W.v. 15.8.2013, insbesondere:
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
§ 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 059-103882 (2015-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-06 📅
Name: Heinz GmbH & Co. KG
Postanschrift: Neue Industriestraße 1
Postort: Moosburg
Postleitzahl: 85368
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101b Unwirksamkeit
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.