Einzelbetriebliche Beratung für eine Nachhaltige Landwirtschaft in den Fachbereichen Grünland, Integrierter Pflanzenschutz, Klima/Energie, Tiergesundheit und Ökolandbau gemäß Art. 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vom 17.12.2013 (ELER)
Umsetzung und Durchführung eines modular aufgebauten einzelbetrieblichen Beratungssystems „Nachhaltige Landwirtschaft“ für landwirtschaftliche Betriebe jeweils für die Bereiche Grünland, Integrierter Pflanzenschutz, Klima/Energie, Tiergesundheit und Ökolandbau gemäß Art. 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vom 17.12.2013 (ELER). Das bedeutet, dass im Falle einer späteren Beauftragung, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte der EU-Förderung gem. Art. 15 der vorgenannten VO sein werden. Die ausgewählten Beratungsorganisationen können einen – je nach Beratungsmodul unterschiedlich hohen – Anteil ihres Beratungshonorars unmittelbar gegenüber dem Land Schleswig-Holstein abrechnen. Eine Mindestauslastung wird nicht gewährt. Das wirtschaftliche Risiko liegt insoweit bei den ausgewählten Beratungsorganisationen. Die ausgewählten Beratungsorganisationen haben sich selbständig um Beratungsaufträge bei landwirtschaftlichen Betrieben in Schleswig-Holstein zu bemühen. Die Beratungen finden auf landwirtschaftlichen Betrieben mit Sitz in Schleswig-Holstein statt und haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Gegenstand des Beratungssystems für eine Nachhaltige Landwirtschaft sind die Fachbereiche Grünland, Integrierter Pflanzenschutz, Klima/Energie, Tiergesundheit und Ökolandbau innerhalb derer verschiedene Beratungsmodule angeboten werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft
Menge oder Umfang:
Gegenstand des Beratungssystems für eine Nachhaltige Landwirtschaft sind die Fachbereiche Grünland, Integrierter Pflanzenschutz, Klima/Energie, Tiergesundheit und Ökolandbau innerhalb derer verschiedene Beratungsmodule angeboten werden.Entsprechend dieser Einteilung ist die Ausschreibung in 7 Lose mit 20 Modulen wie folgt aufgeteilt:Losnummer 01:Grünland (2 Module):Grünland-Grundmodul undGrünland – Aufbaumodul.Losnummer 02:Modul: Integrierter Pflanzenschutz (IPS) im Ackerbau.Losnummer 03:Integrierter Pflanzenschutz (IPS) in Baumschulen (2 Module):Grundmodul IPS Baumschulen undSpezialmodul zum biologischen Pflanzenschutz Baumschulen.Losnummer 04:Klima/Energie (3 Module):Klima/Energie-Grundmodul undKlima/Energie-Spezialmodul Pflanzenproduktion undKlima/Energie-Spezialmodul Tierproduktion.Losnummer 05:Ökolandbau (neun Module):Umstellung auf Ökologischen Landbau: Entscheidung sowieUmstellung auf Ökologischen Landbau: Umsetzung sowieÖko-Verordnung und Öko-Kontrolle sowieBetriebliche Standortbestimmung/Betriebsentwicklung sowiePflanzenbau sowieTierhaltung sowieVermarktung – in mehrstufigen Handel sowieVermarktung – Direktvermarktung sowieHofnachfolge.Losnummer 06:Tiergesundheit bei Rindern (2 Module):Beratung in milchkuhhaltenden Betrieben zur Vermeidung von Produktionskrankheiten bei Rindern – Erstbesuch und Situationsanalyse sowieBeratung in milchkuhhaltenden Betrieben zur Vermeidung von Produktionskrankheiten bei Rindern – Folgebesuch.Losnummer 07:Tiergesundheit bei Schweinen:Modul: Beratung in schweinehaltenden Betrieben zur Vermeidung des regelmäßigen Kupierens von Schwänzen bei Schweinen.Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Bieter, die die fachlichen Anforderungen und Eignungen erfüllen, zur Abgabe eines Angebotes je Beratungsmodul und Los, für welches der Bieter sein Interesse bekundet hat, aufgefordert.Die Aufträge zur Beratung Nachhaltige Landwirtschaft werden vom Auftraggeber einzeln je Los vergeben.Jedes Los wird an nur einen Bieter vergeben.Es ist zulässig, dass ein Bieter alle Lose für sich entscheidet.Geschätzter Wert: 5 000 000 EUR (1.1.2016-31.12.2020).Spanne von: 100 EUR bis: 1 500 EUR je Beratungsmodul.Die Fördersätze für die drei Beratungsmodule des Loses 05 – Ökolandbau: Betriebliche Standortbestimmung/Betriebsentwicklung, Pflanzenbau und Tierhaltung betragen nur 75 %.Die Fördersätze für die übrigen Beratungsmodule betragen 100 %.
Gegenstand des Beratungssystems für eine Nachhaltige Landwirtschaft sind die Fachbereiche Grünland, Integrierter Pflanzenschutz, Klima/Energie, Tiergesundheit und Ökolandbau innerhalb derer verschiedene Beratungsmodule angeboten werden.Entsprechend dieser Einteilung ist die Ausschreibung in 7 Lose mit 20 Modulen wie folgt aufgeteilt:Losnummer 01:Grünland (2 Module):Grünland-Grundmodul undGrünland – Aufbaumodul.Losnummer 02:Modul: Integrierter Pflanzenschutz (IPS) im Ackerbau.Losnummer 03:Integrierter Pflanzenschutz (IPS) in Baumschulen (2 Module):Grundmodul IPS Baumschulen undSpezialmodul zum biologischen Pflanzenschutz Baumschulen.Losnummer 04:Klima/Energie (3 Module):Klima/Energie-Grundmodul undKlima/Energie-Spezialmodul Pflanzenproduktion undKlima/Energie-Spezialmodul Tierproduktion.Losnummer 05:Ökolandbau (neun Module):Umstellung auf Ökologischen Landbau: Entscheidung sowieUmstellung auf Ökologischen Landbau: Umsetzung sowieÖko-Verordnung und Öko-Kontrolle sowieBetriebliche Standortbestimmung/Betriebsentwicklung sowiePflanzenbau sowieTierhaltung sowieVermarktung – in mehrstufigen Handel sowieVermarktung – Direktvermarktung sowieHofnachfolge.Losnummer 06:Tiergesundheit bei Rindern (2 Module):Beratung in milchkuhhaltenden Betrieben zur Vermeidung von Produktionskrankheiten bei Rindern – Erstbesuch und Situationsanalyse sowieBeratung in milchkuhhaltenden Betrieben zur Vermeidung von Produktionskrankheiten bei Rindern – Folgebesuch.Losnummer 07:Tiergesundheit bei Schweinen:Modul: Beratung in schweinehaltenden Betrieben zur Vermeidung des regelmäßigen Kupierens von Schwänzen bei Schweinen.Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Bieter, die die fachlichen Anforderungen und Eignungen erfüllen, zur Abgabe eines Angebotes je Beratungsmodul und Los, für welches der Bieter sein Interesse bekundet hat, aufgefordert.Die Aufträge zur Beratung Nachhaltige Landwirtschaft werden vom Auftraggeber einzeln je Los vergeben.Jedes Los wird an nur einen Bieter vergeben.Es ist zulässig, dass ein Bieter alle Lose für sich entscheidet.Geschätzter Wert: 5 000 000 EUR (1.1.2016-31.12.2020).Spanne von: 100 EUR bis: 1 500 EUR je Beratungsmodul.Die Fördersätze für die drei Beratungsmodule des Loses 05 – Ökolandbau: Betriebliche Standortbestimmung/Betriebsentwicklung, Pflanzenbau und Tierhaltung betragen nur 75 %.Die Fördersätze für die übrigen Beratungsmodule betragen 100 %.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.gmsh.de🌏
E-Mail: jan.joachim@gmsh.de📧
Telefon: +49 4318991524📞
Fax: +49 4318991465 📠
1. Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine öffentliche Aufforderung zur Bewerbung um Teilnahme am Verfahren.
2. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren gem. der VOL.
3. E-Vergabe:
Informationen erhalten Sie unter http://www.e-vergabe.gmsh.de/. Bei der Registrierung auf unserer e-Vergabeplattform fällt einmalig eine Registrierungsgebühr in Höhe von 36 EUR an. Für dieses und alle weiteren Vergabeverfahren entstehen für Sie dann keine weiteren Kosten mehr. Teilnahmeanträge können bereits auf der E-Vergabeplattform eingereicht werden (Registrierung vorausgesetzt).
4. Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
5. Das Verfahren gliedert sich in zwei Verfahrensschritte:
Im 1. Verfahrensschritt sind die unter III.2.1)-III.2.3) geforderten Nachweise/Erklärungen u. dgl. dem Teilnahmeantrag in der numerischen Reihenfolge auf einem jeweils gesonderten Blatt (Format DIN A 4), unter Angabe der angegebenen Nummerierung beizufügen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Der verschlossene Umschlag ist von außen im linken unteren Feld mit der Bezeichnung „Teilnahmeantrag für Vergabe- Nr. ZB-50-15-0028000-4121.1“ zu versehen. Der Teilnehmerantrag ist in Papierform oder elektronisch über die E-Vergabeplattform der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR einzureichen. Für fehlende oder nicht vollständig eingereichte Erklärungen/Nachweise/Angaben behält sich die Vergabestelle eine Nachforderung vor.
Weitergehende Unterlagen/Informationen als diese, welche in dieser Bekanntmachung enthalten sind, werden im ersten Verfahrensschritt (Teilnahmewettbewerb) nicht versendet.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe auserwählten Bewerber erfolgt nach einem Punktesystem. Diese Auswahlmatrix wird mit der Bekanntmachung unter „http://www.gmsh.de/ausschreibungen/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/“ veröffentlicht.
Fragen zum 1. Verfahrensschritt:
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens zum 17.8.2015 zu richten an: Herrn Jan Joachim, E-Mail: jan.joachim@gmsh.de oder Fax: +49 4315991465. Für alle registrierten Bewerber der E-Vergabe (siehe 3.) können Fragen auch über das E-Vergabesystem eingereicht werden. Fragen- und Antworten zum Teilnahmewettbewerb werden auf der Internetseite der GMSH unter http://www.gmsh.de/ausschreibungen/veroeffentlichungen/bewerber-und-bieterfragen/ eingestellt.
Informationen zum 2.Verfahrensschritt:
Nach Wertung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden voraussichtlich am 3.9.2015 je Los mind. 3 max. 4 Bewerber zur konkreten Angebotsabgabe aufgefordert.
Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens zum 17.9.2014, 10:00 Uhr, zu richten an: Herr Jan Joachim, E-Mail: jan.joachim@gmsh.de oder Fax: +49 4315991465.
Die Bewertungsmatrix für die Zuschlagskriterien/Bewertung der Angebote/Konzepte wird erst mit den Vergabeunterlagen versendet.
6. mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben:
— Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.5.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H.2013 S. 239).
7. Der Eingang der Angebote ist für den 25.9.2015 um 7:30 Uhr vorgesehen.
8. Die Verhandlungsgespräche/Präsentationen sollen voraussichtlich in der 43. KW 2015 stattfinden.
1. Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine öffentliche Aufforderung zur Bewerbung um Teilnahme am Verfahren.
2. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren gem. der VOL.
3. E-Vergabe:
Informationen erhalten Sie unter http://www.e-vergabe.gmsh.de/. Bei der Registrierung auf unserer e-Vergabeplattform fällt einmalig eine Registrierungsgebühr in Höhe von 36 EUR an. Für dieses und alle weiteren Vergabeverfahren entstehen für Sie dann keine weiteren Kosten mehr. Teilnahmeanträge können bereits auf der E-Vergabeplattform eingereicht werden (Registrierung vorausgesetzt).
4. Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
5. Das Verfahren gliedert sich in zwei Verfahrensschritte:
Im 1. Verfahrensschritt sind die unter III.2.1)-III.2.3) geforderten Nachweise/Erklärungen u. dgl. dem Teilnahmeantrag in der numerischen Reihenfolge auf einem jeweils gesonderten Blatt (Format DIN A 4), unter Angabe der angegebenen Nummerierung beizufügen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Der verschlossene Umschlag ist von außen im linken unteren Feld mit der Bezeichnung „Teilnahmeantrag für Vergabe- Nr. ZB-50-15-0028000-4121.1“ zu versehen. Der Teilnehmerantrag ist in Papierform oder elektronisch über die E-Vergabeplattform der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR einzureichen. Für fehlende oder nicht vollständig eingereichte Erklärungen/Nachweise/Angaben behält sich die Vergabestelle eine Nachforderung vor.
Weitergehende Unterlagen/Informationen als diese, welche in dieser Bekanntmachung enthalten sind, werden im ersten Verfahrensschritt (Teilnahmewettbewerb) nicht versendet.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe auserwählten Bewerber erfolgt nach einem Punktesystem. Diese Auswahlmatrix wird mit der Bekanntmachung unter „http://www.gmsh.de/ausschreibungen/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/“ veröffentlicht.
Fragen zum 1. Verfahrensschritt:
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens zum 17.8.2015 zu richten an: Herrn Jan Joachim, E-Mail: jan.joachim@gmsh.de oder Fax: +49 4315991465. Für alle registrierten Bewerber der E-Vergabe (siehe 3.) können Fragen auch über das E-Vergabesystem eingereicht werden. Fragen- und Antworten zum Teilnahmewettbewerb werden auf der Internetseite der GMSH unter http://www.gmsh.de/ausschreibungen/veroeffentlichungen/bewerber-und-bieterfragen/ eingestellt.
Informationen zum 2.Verfahrensschritt:
Nach Wertung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden voraussichtlich am 3.9.2015 je Los mind. 3 max. 4 Bewerber zur konkreten Angebotsabgabe aufgefordert.
Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens zum 17.9.2014, 10:00 Uhr, zu richten an: Herr Jan Joachim, E-Mail: jan.joachim@gmsh.de oder Fax: +49 4315991465.
Die Bewertungsmatrix für die Zuschlagskriterien/Bewertung der Angebote/Konzepte wird erst mit den Vergabeunterlagen versendet.
6. mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben:
— Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.5.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H.2013 S. 239).
7. Der Eingang der Angebote ist für den 25.9.2015 um 7:30 Uhr vorgesehen.
8. Die Verhandlungsgespräche/Präsentationen sollen voraussichtlich in der 43. KW 2015 stattfinden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Umsetzung und Durchführung eines modular aufgebauten einzelbetrieblichen Beratungssystems „Nachhaltige Landwirtschaft“ für landwirtschaftliche Betriebe jeweils für die Bereiche Grünland, Integrierter Pflanzenschutz, Klima/Energie, Tiergesundheit und Ökolandbau gemäß Art. 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vom 17.12.2013 (ELER).
Umsetzung und Durchführung eines modular aufgebauten einzelbetrieblichen Beratungssystems „Nachhaltige Landwirtschaft“ für landwirtschaftliche Betriebe jeweils für die Bereiche Grünland, Integrierter Pflanzenschutz, Klima/Energie, Tiergesundheit und Ökolandbau gemäß Art. 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vom 17.12.2013 (ELER).
Das bedeutet, dass im Falle einer späteren Beauftragung, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte der EU-Förderung gem. Art. 15 der vorgenannten VO sein werden.
Die ausgewählten Beratungsorganisationen können einen – je nach Beratungsmodul unterschiedlich hohen – Anteil ihres Beratungshonorars unmittelbar gegenüber dem Land Schleswig-Holstein abrechnen.
Eine Mindestauslastung wird nicht gewährt. Das wirtschaftliche Risiko liegt insoweit bei den ausgewählten Beratungsorganisationen. Die ausgewählten Beratungsorganisationen haben sich selbständig um Beratungsaufträge bei landwirtschaftlichen Betrieben in Schleswig-Holstein zu bemühen.
Eine Mindestauslastung wird nicht gewährt. Das wirtschaftliche Risiko liegt insoweit bei den ausgewählten Beratungsorganisationen. Die ausgewählten Beratungsorganisationen haben sich selbständig um Beratungsaufträge bei landwirtschaftlichen Betrieben in Schleswig-Holstein zu bemühen.
Die Beratungen finden auf landwirtschaftlichen Betrieben mit Sitz in Schleswig-Holstein statt und haben in deutscher Sprache zu erfolgen.
Gegenstand des Beratungssystems für eine Nachhaltige Landwirtschaft sind die Fachbereiche Grünland, Integrierter Pflanzenschutz, Klima/Energie, Tiergesundheit und Ökolandbau innerhalb derer verschiedene Beratungsmodule angeboten werden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 01 – Grünland
Kurze Beschreibung:
Das Los 01 Grünland unterteilt sich in 2…
… Module:Grünland-Grundmodul und Grünland – Aufbaumodul.Die landwirtschaftliche Flächennutzung ist in Schleswig-Holstein zu mehr als einem Drittel durch Grünland geprägt, in einigen Landschaftsräumen des Landes besteht standortbedingt keine Alternative zu dieser Form der Bodennutzung. Der Erhalt von Grünland genießt aus Umweltgründen eine hohe Priorität. Die landwirtschaftliche Grünlandnutzung ist im Vergleich zur Ackernutzung ökonomisch unattraktiver, der Flächenumfang ist aber weitgehend rechtlich fixiert. Dadurch sind die Bewirtschaftungs- und Nutzungsmöglichkeiten der Landwirte eingeschränkt, besonders in der Schutzkulisse nach Dauergrünlanderhaltungsgesetz. Die Grünlandberatung steht mithin vor erheblichen Herausforderungen. Die geplanten Beratungsmodule sollen einerseits eine allgemeine Grundberatung ermöglichen mit dem Ziel, Konzepte zur standortgerechten Grünlandwirtschaft zu erstellen und einen effizienteren Ressourceneinsatz umzusetzen. Andererseits sollen im Spezialmodul Fragen zur Grünlandnutzung vor allem auf speziellen Standorten, z.B. Moore, oder zu speziellen Nutzungsalternativen, z. B. Weidehaltung und Förderung der Biodiversität, fokussiert werden.
… Module:
Grünland-Grundmodul und Grünland – Aufbaumodul.
Die landwirtschaftliche Flächennutzung ist in Schleswig-Holstein zu mehr als einem Drittel durch Grünland geprägt, in einigen Landschaftsräumen des Landes besteht standortbedingt keine Alternative zu dieser Form der Bodennutzung. Der Erhalt von Grünland genießt aus Umweltgründen eine hohe Priorität. Die landwirtschaftliche Grünlandnutzung ist im Vergleich zur Ackernutzung ökonomisch unattraktiver, der Flächenumfang ist aber weitgehend rechtlich fixiert. Dadurch sind die Bewirtschaftungs- und Nutzungsmöglichkeiten der Landwirte eingeschränkt, besonders in der Schutzkulisse nach Dauergrünlanderhaltungsgesetz. Die Grünlandberatung steht mithin vor erheblichen Herausforderungen. Die geplanten Beratungsmodule sollen einerseits eine allgemeine Grundberatung ermöglichen mit dem Ziel, Konzepte zur standortgerechten Grünlandwirtschaft zu erstellen und einen effizienteren Ressourceneinsatz umzusetzen. Andererseits sollen im Spezialmodul Fragen zur Grünlandnutzung vor allem auf speziellen Standorten, z.B. Moore, oder zu speziellen Nutzungsalternativen, z. B. Weidehaltung und Förderung der Biodiversität, fokussiert werden.
Die landwirtschaftliche Flächennutzung ist in Schleswig-Holstein zu mehr als einem Drittel durch Grünland geprägt, in einigen Landschaftsräumen des Landes besteht standortbedingt keine Alternative zu dieser Form der Bodennutzung. Der Erhalt von Grünland genießt aus Umweltgründen eine hohe Priorität. Die landwirtschaftliche Grünlandnutzung ist im Vergleich zur Ackernutzung ökonomisch unattraktiver, der Flächenumfang ist aber weitgehend rechtlich fixiert. Dadurch sind die Bewirtschaftungs- und Nutzungsmöglichkeiten der Landwirte eingeschränkt, besonders in der Schutzkulisse nach Dauergrünlanderhaltungsgesetz. Die Grünlandberatung steht mithin vor erheblichen Herausforderungen. Die geplanten Beratungsmodule sollen einerseits eine allgemeine Grundberatung ermöglichen mit dem Ziel, Konzepte zur standortgerechten Grünlandwirtschaft zu erstellen und einen effizienteren Ressourceneinsatz umzusetzen. Andererseits sollen im Spezialmodul Fragen zur Grünlandnutzung vor allem auf speziellen Standorten, z.B. Moore, oder zu speziellen Nutzungsalternativen, z. B. Weidehaltung und Förderung der Biodiversität, fokussiert werden.
Menge oder Umfang: Veranschlagte Kosten ohne MwSt.: 1 000 000 EUR (1.1.2016-31.12.2020).Spanne von: 100 bis: 1 500 EUR je Beratungsmodul.
Veranschlagte Kosten ohne MwSt.: 1 000 000 EUR (1.1.2016-31.12.2020).
Spanne von: 100 bis: 1 500 EUR je Beratungsmodul.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 02 – Integrierter Pflanzenschutz im Ackerbau
Kurze Beschreibung:
… Ackerbau.Mit der Durchführung einer einzelbetrieblichen Vor-Ort-Beratung zur Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes auf Ackerbaubetrieben in Schleswig-Holstein soll das Pflanzenschutzmanagement im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes optimiert werden, das Wissen über Schadorganismen und Entscheidungshilfen zu deren Regulierung sollen verbessert werden und der Pflanzenschutzmitteleinsatz soll auf freiwilliger Basis weiter eingeschränkt werden.Den Betrieben soll darüber hinaus ein Anreiz gegeben werden, durch das auf die betrieblichen Verhältnisse zugeschnittene Beratungsangebot die integrierte Pflanzenschutzpraxis zu verbessern und Reduktionspotentiale zu nutzen.
… Ackerbau.
Mit der Durchführung einer einzelbetrieblichen Vor-Ort-Beratung zur Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes auf Ackerbaubetrieben in Schleswig-Holstein soll das Pflanzenschutzmanagement im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes optimiert werden, das Wissen über Schadorganismen und Entscheidungshilfen zu deren Regulierung sollen verbessert werden und der Pflanzenschutzmitteleinsatz soll auf freiwilliger Basis weiter eingeschränkt werden.
Mit der Durchführung einer einzelbetrieblichen Vor-Ort-Beratung zur Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes auf Ackerbaubetrieben in Schleswig-Holstein soll das Pflanzenschutzmanagement im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes optimiert werden, das Wissen über Schadorganismen und Entscheidungshilfen zu deren Regulierung sollen verbessert werden und der Pflanzenschutzmitteleinsatz soll auf freiwilliger Basis weiter eingeschränkt werden.
Den Betrieben soll darüber hinaus ein Anreiz gegeben werden, durch das auf die betrieblichen Verhältnisse zugeschnittene Beratungsangebot die integrierte Pflanzenschutzpraxis zu verbessern und Reduktionspotentiale zu nutzen.
Menge oder Umfang: Veranschlagte Kosten ohne MwSt.: 750 000 EUR (1.1.2016-31.12.2020).Spanne von: 100 bis:1 500 EUR je Beratungsmodul.
Veranschlagte Kosten ohne MwSt.: 750 000 EUR (1.1.2016-31.12.2020).
Spanne von: 100 bis:1 500 EUR je Beratungsmodul.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 03 – Integrierter Pflanzenschutz
Kurze Beschreibung:
Das Los 03 Integrierter Pflanzenschutz (IPS) in Baumschulbetrieben (Ziergehölzbaumschulen und Forstbaumschulen) unterteilt sich in 2…
… Beratungsmodule:Grundmodul IPS Baumschulen und Spezialmodul zum biologischen Pflanzenschutz Baumschulen.Mit der Durchführung einer einzelbetrieblichen Vor-Ort-Beratung zur Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes in Baumschulbetrieben (Ziergehölzbaumschulen und Forstbaumschulen) in Schleswig-Holstein soll das Pflanzenschutzmanagement im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes optimiert werden, das Wissen über Schadorganismen und Entscheidungshilfen zu deren Regulierung sollen verbessert werden und der Pflanzenschutzmitteleinsatz soll auf freiwilliger Basis weiter eingeschränkt werden.Den Betrieben soll darüber hinaus ein Anreiz gegeben werden, durch das auf die betrieblichen Verhältnisse zugeschnittene Beratungsangebot die integrierte Pflanzenschutzpraxis zu verbessern und Reduktionspotentiale zu nutzen.Die Baumschulbetriebe sollen zusätzlich eine spezielle Beratung in den Verfahren und Mitteln des biologischen Pflanzenschutzes, insbesondere beim Nützlingseinsatz, erhalten.
… Beratungsmodule:
Grundmodul IPS Baumschulen und Spezialmodul zum biologischen Pflanzenschutz Baumschulen.
Mit der Durchführung einer einzelbetrieblichen Vor-Ort-Beratung zur Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes in Baumschulbetrieben (Ziergehölzbaumschulen und Forstbaumschulen) in Schleswig-Holstein soll das Pflanzenschutzmanagement im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes optimiert werden, das Wissen über Schadorganismen und Entscheidungshilfen zu deren Regulierung sollen verbessert werden und der Pflanzenschutzmitteleinsatz soll auf freiwilliger Basis weiter eingeschränkt werden.
Mit der Durchführung einer einzelbetrieblichen Vor-Ort-Beratung zur Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes in Baumschulbetrieben (Ziergehölzbaumschulen und Forstbaumschulen) in Schleswig-Holstein soll das Pflanzenschutzmanagement im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes optimiert werden, das Wissen über Schadorganismen und Entscheidungshilfen zu deren Regulierung sollen verbessert werden und der Pflanzenschutzmitteleinsatz soll auf freiwilliger Basis weiter eingeschränkt werden.
Die Baumschulbetriebe sollen zusätzlich eine spezielle Beratung in den Verfahren und Mitteln des biologischen Pflanzenschutzes, insbesondere beim Nützlingseinsatz, erhalten.
Menge oder Umfang: Veranschlagte Kosten ohne MwSt: 250 000 EUR (1.1.2016-31.12.2020).Spanne von: 100 bis: 1 500 EUR je Beratungsmodul.
Veranschlagte Kosten ohne MwSt: 250 000 EUR (1.1.2016-31.12.2020).
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 04 – Klima/Energie
Kurze Beschreibung:
Das Los 04 Klima/Energie unterteilt sich in drei…
… Beratungsmodule:Klima/Energie-Grundmodul undKlima/Energie-Spezialmodul Pflanzenproduktion undKlima/Energie-Spezialmodul Tierproduktion.In Bezug auf Klimaschutz und -wandel befindet sich die Landwirtschaft in einer ambivalenten Situation: sie ist einerseits Verursacherin von Treibhausgasen und andererseits Betroffene bei den Auswirkungen des Klimawandels. Daher ist eine Beratung zur Reduktion treibhausbedingter Emissionen und zur Anpassung an den Klimawandel unumgänglich.Es ist sowohl eine allgemeine Grundberatung zur Verbesserung der Energieeffizienz und der energetischen Leistungsfähigkeit des Betriebes geplant. Andererseits wird für Betriebe mit den Schwerpunkten Pflanzenproduktion und Gartenbau eine spezielle Klima- und Energieberatung mit dem Ziel der Reduzierung des Einsatzes fossiler Energie und des Einsatzes von Betriebsmitteln im Pflanzenbau sowie einer Beratung zur Verminderung der Freisetzung von Klima relevanten Treibhausgasen angeboten. Darüber hinaus sollen Tier haltende Betriebe mit einer Fokussierung der Beratung zur Verminderung der Freisetzung von Klima relevanten Treibhausgasen und der klimafreundlichen Wirtschaftsdüngerlagerung und -ausbringung beraten werden.
… Beratungsmodule:
Klima/Energie-Grundmodul und
Klima/Energie-Spezialmodul Pflanzenproduktion und
Klima/Energie-Spezialmodul Tierproduktion.
In Bezug auf Klimaschutz und -wandel befindet sich die Landwirtschaft in einer ambivalenten Situation: sie ist einerseits Verursacherin von Treibhausgasen und andererseits Betroffene bei den Auswirkungen des Klimawandels. Daher ist eine Beratung zur Reduktion treibhausbedingter Emissionen und zur Anpassung an den Klimawandel unumgänglich.
In Bezug auf Klimaschutz und -wandel befindet sich die Landwirtschaft in einer ambivalenten Situation: sie ist einerseits Verursacherin von Treibhausgasen und andererseits Betroffene bei den Auswirkungen des Klimawandels. Daher ist eine Beratung zur Reduktion treibhausbedingter Emissionen und zur Anpassung an den Klimawandel unumgänglich.
Es ist sowohl eine allgemeine Grundberatung zur Verbesserung der Energieeffizienz und der energetischen Leistungsfähigkeit des Betriebes geplant. Andererseits wird für Betriebe mit den Schwerpunkten Pflanzenproduktion und Gartenbau eine spezielle Klima- und Energieberatung mit dem Ziel der Reduzierung des Einsatzes fossiler Energie und des Einsatzes von Betriebsmitteln im Pflanzenbau sowie einer Beratung zur Verminderung der Freisetzung von Klima relevanten Treibhausgasen angeboten. Darüber hinaus sollen Tier haltende Betriebe mit einer Fokussierung der Beratung zur Verminderung der Freisetzung von Klima relevanten Treibhausgasen und der klimafreundlichen Wirtschaftsdüngerlagerung und -ausbringung beraten werden.
Es ist sowohl eine allgemeine Grundberatung zur Verbesserung der Energieeffizienz und der energetischen Leistungsfähigkeit des Betriebes geplant. Andererseits wird für Betriebe mit den Schwerpunkten Pflanzenproduktion und Gartenbau eine spezielle Klima- und Energieberatung mit dem Ziel der Reduzierung des Einsatzes fossiler Energie und des Einsatzes von Betriebsmitteln im Pflanzenbau sowie einer Beratung zur Verminderung der Freisetzung von Klima relevanten Treibhausgasen angeboten. Darüber hinaus sollen Tier haltende Betriebe mit einer Fokussierung der Beratung zur Verminderung der Freisetzung von Klima relevanten Treibhausgasen und der klimafreundlichen Wirtschaftsdüngerlagerung und -ausbringung beraten werden.
Menge oder Umfang: Veranschlagte Kosten ohne MwSt.: 500 000 EUR (1.1.2016-31.12.2020).Spanne von: 100 bis: 1 500 EUR je Beratungsmodul.
Veranschlagte Kosten ohne MwSt.: 500 000 EUR (1.1.2016-31.12.2020).
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los 05 – Ökolandbau
Kurze Beschreibung:
Das Los 05 Ökolandbau unterteilt sich in neun…
… Beratungsmodule:Umstellung auf Ökologischen Landbau: Entscheidung sowieUmstellung auf Ökologischen Landbau: Umsetzung sowieÖko-Verordnung und Öko-Kontrolle sowieBetriebliche Standortbestimmung/Betriebsentwicklung sowiePflanzenbau sowieTierhaltung sowieVermarktung – in mehrstufigen Handel sowieVermarktung – Direktvermarktung sowieHofnachfolge.Die Nährstoffbelastung von Grundwasser und Oberflächengewässern in Schleswig-Holstein ist trotz der bisher ergriffenen Maßnahmen immer noch zu hoch. Die diffusen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft sind wesentliche Ursache für die bestehenden Gewässerbelastungen und ein wesentlicher Grund dafür, dass die Ziele und Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie nicht eingehalten werden.Die landwirtschaftliche Produktion gemäß den Richtlinien der EU-Öko-Verordnung (VO (EU) 834/2007) führt aufgrund des an die landwirtschaftliche Fläche gebundenen Tierbesatzes und des Verzichts auf mineralische Stickstoffdünger erwiesenermaßen zu niedrigen Stickstoff-Bilanzsalden, mit denen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreichbar sind.Darüber hinaus entlastet der weitgehende Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel die Umweltmedien Wasser, Boden und Luft, wild lebende Pflanzen und Tiere sowie die erzeugten landwirtschaftlichen Produkte von potenziell schädlichen Stoffen.Der Ökologische Landbau soll deshalb ausgeweitet und möglichst dauerhaft betrieben werden.Das Land Schleswig-Holstein fördert daher im Rahmen der Beratung für eine nachhaltige Landwirtschaft die Beratung für den Ökologischen Landbau.
… Beratungsmodule:
Umstellung auf Ökologischen Landbau: Entscheidung sowie
Umstellung auf Ökologischen Landbau: Umsetzung sowie
Öko-Verordnung und Öko-Kontrolle sowie
Betriebliche Standortbestimmung/Betriebsentwicklung sowie
Pflanzenbau sowie
Tierhaltung sowie
Vermarktung – in mehrstufigen Handel sowie
Vermarktung – Direktvermarktung sowie
Hofnachfolge.
Die Nährstoffbelastung von Grundwasser und Oberflächengewässern in Schleswig-Holstein ist trotz der bisher ergriffenen Maßnahmen immer noch zu hoch. Die diffusen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft sind wesentliche Ursache für die bestehenden Gewässerbelastungen und ein wesentlicher Grund dafür, dass die Ziele und Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie nicht eingehalten werden.
Die Nährstoffbelastung von Grundwasser und Oberflächengewässern in Schleswig-Holstein ist trotz der bisher ergriffenen Maßnahmen immer noch zu hoch. Die diffusen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft sind wesentliche Ursache für die bestehenden Gewässerbelastungen und ein wesentlicher Grund dafür, dass die Ziele und Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie nicht eingehalten werden.
Die landwirtschaftliche Produktion gemäß den Richtlinien der EU-Öko-Verordnung (VO (EU) 834/2007) führt aufgrund des an die landwirtschaftliche Fläche gebundenen Tierbesatzes und des Verzichts auf mineralische Stickstoffdünger erwiesenermaßen zu niedrigen Stickstoff-Bilanzsalden, mit denen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreichbar sind.
Die landwirtschaftliche Produktion gemäß den Richtlinien der EU-Öko-Verordnung (VO (EU) 834/2007) führt aufgrund des an die landwirtschaftliche Fläche gebundenen Tierbesatzes und des Verzichts auf mineralische Stickstoffdünger erwiesenermaßen zu niedrigen Stickstoff-Bilanzsalden, mit denen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreichbar sind.
Darüber hinaus entlastet der weitgehende Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel die Umweltmedien Wasser, Boden und Luft, wild lebende Pflanzen und Tiere sowie die erzeugten landwirtschaftlichen Produkte von potenziell schädlichen Stoffen.
Darüber hinaus entlastet der weitgehende Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel die Umweltmedien Wasser, Boden und Luft, wild lebende Pflanzen und Tiere sowie die erzeugten landwirtschaftlichen Produkte von potenziell schädlichen Stoffen.
Der Ökologische Landbau soll deshalb ausgeweitet und möglichst dauerhaft betrieben werden.
Das Land Schleswig-Holstein fördert daher im Rahmen der Beratung für eine nachhaltige Landwirtschaft die Beratung für den Ökologischen Landbau.
Menge oder Umfang: Veranschlagte Kosten ohne MwSt.: 1 250 000 EUR (1.1.2016-31.12.2020).Spanne von: 100 bis: 1 500 EUR je Beratungsmodul.Die Fördersätze für die Module Betriebliche Standortbestimmung/Betriebsentwicklung, Pflanzenbau und Tierhaltung betragen nur 75 %.Die Fördersätze für die übrigen Module betragen 100 %.
Veranschlagte Kosten ohne MwSt.: 1 250 000 EUR (1.1.2016-31.12.2020).
Die Fördersätze für die Module Betriebliche Standortbestimmung/Betriebsentwicklung, Pflanzenbau und Tierhaltung betragen nur 75 %.
Die Fördersätze für die übrigen Module betragen 100 %.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Los 06 – Tiergesundheit bei Rindern
Kurze Beschreibung:
Das Los 06 Tiergesundheit bei Rindern unterteilt sich in 2…
… Beratungsmodule:Beratung in milchkuhhaltenden Betrieben zur Vermeidung von Produktionskrankheiten bei Rindern – Erstbesuch und Situationsanalyse sowieBeratung in milchkuhhaltenden Betrieben zur Vermeidung von Produktionskrankheiten bei Rindern – Folgebesuch.Mehrere Studien mit Schwerpunkten in Schleswig-Holstein geben deutliche Hinweise darauf, dass in maßgeblichem Umfang das Tierwohl in milchkuhhaltenden landwirtschaftlichen Betrieben beeinträchtigt ist. Im Fokus stehen dabei Symptombilder, die auf multifaktorielle Erkrankungen hinweisen und heterogen ausgeprägt sind. Schwerpunktfelder sind neben Beeinträchtigungen des Allgemeinbefindens Störungen des Stoffwechsels, des Bewegungsapparates, des Immunsystems, der Reproduktion und der Eutergesundheit.Ursächlich im Vordergrund stehen Rahmenbedingungen in den Tierhaltungen, die von den gehaltenen Tieren nur unzureichend kompensiert werden. Solche Ursachen stehen maßgeblich im Zusammenhang mit Haltung, Fütterung, Leistung, Züchtung und Management (d. h. mit biologischen, technologischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten des Produktionsverfahrens). Derartige zumeist herdenweit gehäuft auftretende tiergesundheitliche Beeinträchtigungen werden als Produktionskrankheiten bezeichnet. Neben Milchkühen sind regelmäßig auch Kälber und Jungrinder von Produktionskrankheiten betroffen.Das Auftreten von Produktionskrankheiten ist Ausdruck einer situativen oder längerdauernden Überforderung der Tiere eines Bestandes und steht damit unmittelbar für eine Beeinträchtigung des Tierwohls. Eine systematische Situationsanalyse zu vorhandenen Produktionskrankheiten und die Erhebung der betrieblichen Rahmenstrukturen sind unverzichtbare Grundlage für eine Verbesserung des Tierwohls. Sie bilden mit Blick auf m. o. w. unspezifische Leistungsdepression auch einen Indikator für Optionen zur Verbesserung der Betriebsführung unter ökonomischen Gesichtspunkten.Im Anschluss an die o. g. Risikoanalyse soll für die jeweiligen Betriebe zur Verbesserung der Art- und Bedarfsgerechtigkeit der Tierhaltung ein spezifisches strategisches Konzept erarbeitet werden. Gemeinsam mit dem Betriebsleiter soll die Umsetzung von Tierwohl und Tiergesundheit besonders vorrangiger Entwicklungsziele vereinbart werden. Neben einer inhaltlichen Beschreibung gehört hierzu auch die Formulierung eines Umsetzungszeitplanes. Durch Folgebesuche soll die Eignung der vereinbarten Maßnahmen und ihre Umsetzung bewertet werden. Zur weiteren Entwicklung der Tierhaltung können Umsetzungsziele ggfs. aktualisiert werden. Weiterhin können weitere Entwicklungsschritte formuliert werden.Ein besonderes Ziel der Erst- und Folgebesuche besteht auch darin, den teilnehmenden Betrieben gezielt und anhand ihrer Strukturanalyse priorisiert den Zugang zu individuell besonders zweckmäßigen Schulungs- und Beratungsangeboten zu erleichtern.
… Beratungsmodule:
Beratung in milchkuhhaltenden Betrieben zur Vermeidung von Produktionskrankheiten bei Rindern –…
… Erstbesuch und Situationsanalyse sowie
… Folgebesuch.
Mehrere Studien mit Schwerpunkten in Schleswig-Holstein geben deutliche Hinweise darauf, dass in maßgeblichem Umfang das Tierwohl in milchkuhhaltenden landwirtschaftlichen Betrieben beeinträchtigt ist. Im Fokus stehen dabei Symptombilder, die auf multifaktorielle Erkrankungen hinweisen und heterogen ausgeprägt sind. Schwerpunktfelder sind neben Beeinträchtigungen des Allgemeinbefindens Störungen des Stoffwechsels, des Bewegungsapparates, des Immunsystems, der Reproduktion und der Eutergesundheit.
Mehrere Studien mit Schwerpunkten in Schleswig-Holstein geben deutliche Hinweise darauf, dass in maßgeblichem Umfang das Tierwohl in milchkuhhaltenden landwirtschaftlichen Betrieben beeinträchtigt ist. Im Fokus stehen dabei Symptombilder, die auf multifaktorielle Erkrankungen hinweisen und heterogen ausgeprägt sind. Schwerpunktfelder sind neben Beeinträchtigungen des Allgemeinbefindens Störungen des Stoffwechsels, des Bewegungsapparates, des Immunsystems, der Reproduktion und der Eutergesundheit.
Ursächlich im Vordergrund stehen Rahmenbedingungen in den Tierhaltungen, die von den gehaltenen Tieren nur unzureichend kompensiert werden. Solche Ursachen stehen maßgeblich im Zusammenhang mit Haltung, Fütterung, Leistung, Züchtung und Management (d. h. mit biologischen, technologischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten des Produktionsverfahrens). Derartige zumeist herdenweit gehäuft auftretende tiergesundheitliche Beeinträchtigungen werden als Produktionskrankheiten bezeichnet. Neben Milchkühen sind regelmäßig auch Kälber und Jungrinder von Produktionskrankheiten betroffen.
Ursächlich im Vordergrund stehen Rahmenbedingungen in den Tierhaltungen, die von den gehaltenen Tieren nur unzureichend kompensiert werden. Solche Ursachen stehen maßgeblich im Zusammenhang mit Haltung, Fütterung, Leistung, Züchtung und Management (d. h. mit biologischen, technologischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten des Produktionsverfahrens). Derartige zumeist herdenweit gehäuft auftretende tiergesundheitliche Beeinträchtigungen werden als Produktionskrankheiten bezeichnet. Neben Milchkühen sind regelmäßig auch Kälber und Jungrinder von Produktionskrankheiten betroffen.
Das Auftreten von Produktionskrankheiten ist Ausdruck einer situativen oder längerdauernden Überforderung der Tiere eines Bestandes und steht damit unmittelbar für eine Beeinträchtigung des Tierwohls. Eine systematische Situationsanalyse zu vorhandenen Produktionskrankheiten und die Erhebung der betrieblichen Rahmenstrukturen sind unverzichtbare Grundlage für eine Verbesserung des Tierwohls. Sie bilden mit Blick auf m. o. w. unspezifische Leistungsdepression auch einen Indikator für Optionen zur Verbesserung der Betriebsführung unter ökonomischen Gesichtspunkten.
Das Auftreten von Produktionskrankheiten ist Ausdruck einer situativen oder längerdauernden Überforderung der Tiere eines Bestandes und steht damit unmittelbar für eine Beeinträchtigung des Tierwohls. Eine systematische Situationsanalyse zu vorhandenen Produktionskrankheiten und die Erhebung der betrieblichen Rahmenstrukturen sind unverzichtbare Grundlage für eine Verbesserung des Tierwohls. Sie bilden mit Blick auf m. o. w. unspezifische Leistungsdepression auch einen Indikator für Optionen zur Verbesserung der Betriebsführung unter ökonomischen Gesichtspunkten.
Im Anschluss an die o. g. Risikoanalyse soll für die jeweiligen Betriebe zur Verbesserung der Art- und Bedarfsgerechtigkeit der Tierhaltung ein spezifisches strategisches Konzept erarbeitet werden. Gemeinsam mit dem Betriebsleiter soll die Umsetzung von Tierwohl und Tiergesundheit besonders vorrangiger Entwicklungsziele vereinbart werden. Neben einer inhaltlichen Beschreibung gehört hierzu auch die Formulierung eines Umsetzungszeitplanes. Durch Folgebesuche soll die Eignung der vereinbarten Maßnahmen und ihre Umsetzung bewertet werden. Zur weiteren Entwicklung der Tierhaltung können Umsetzungsziele ggfs. aktualisiert werden. Weiterhin können weitere Entwicklungsschritte formuliert werden.
Im Anschluss an die o. g. Risikoanalyse soll für die jeweiligen Betriebe zur Verbesserung der Art- und Bedarfsgerechtigkeit der Tierhaltung ein spezifisches strategisches Konzept erarbeitet werden. Gemeinsam mit dem Betriebsleiter soll die Umsetzung von Tierwohl und Tiergesundheit besonders vorrangiger Entwicklungsziele vereinbart werden. Neben einer inhaltlichen Beschreibung gehört hierzu auch die Formulierung eines Umsetzungszeitplanes. Durch Folgebesuche soll die Eignung der vereinbarten Maßnahmen und ihre Umsetzung bewertet werden. Zur weiteren Entwicklung der Tierhaltung können Umsetzungsziele ggfs. aktualisiert werden. Weiterhin können weitere Entwicklungsschritte formuliert werden.
Ein besonderes Ziel der Erst- und Folgebesuche besteht auch darin, den teilnehmenden Betrieben gezielt und anhand ihrer Strukturanalyse priorisiert den Zugang zu individuell besonders zweckmäßigen Schulungs- und Beratungsangeboten zu erleichtern.
Menge oder Umfang: Veranschlagte Kosten ohne MwSt.: 1 100 000 EUR (1.1.2016-31.12.2020).Spanne von: 100 bis: 1 500 EUR je Beratungsmodul.
Veranschlagte Kosten ohne MwSt.: 1 100 000 EUR (1.1.2016-31.12.2020).
Spanne von: 100 bis: 1 500 EUR je Beratungsmodul.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Los 07 – Tiergesundheit bei Schweinen
Kurze Beschreibung:
Beratungsmodul:Beratung in schweinehaltenden Betrieben zur Vermeidung des regelmäßigen Kupierens von Schwänzen bei Schweinen.Ein verbreitetes Problem in der Schweinehaltung ist das wechselseitige Beknabbern der Schwänze bei gemeinsam gehaltenen Schweinen. Die Folge sind schwerwiegende Verletzungen mit m. o. w. vollständigem Verlust des Schwanzes. Betroffenen Tieren entstehen damit Schmerzen und Leiden. Diese sog. Caudophagie tritt insbesondere in Aufzucht und Mast von Schweinen auf und beginnt in frühen Haltungsabschnitten.Verbreitet wird hiergegen insbesondere zur Vorbereitung von Aufzucht und Mast vorsorglich der Schwanz entfernt (kupiert). Diese Maßnahme verhindert zwar regelmäßig wirkungsvoll Schmerzen und Leiden in der Vorbereitung auf die spätere Schlachtung und hat dann eine verbesserte Bonitur zur Folge (weniger Wunden und Narben am Tierkörper). Sie steht aber im Widerspruch zu den Vorgaben des nationalen und des supranationalen Tierschutzrechts.Die betriebliche Beratung soll den Schweinehaltern ermöglichen, den Umfang der Caudophagie und damit auch das Erfordernis des Kupierens bei Schweinen bestmöglich zu minimieren.
Beratungsmodul:Beratung in schweinehaltenden Betrieben zur Vermeidung des regelmäßigen Kupierens von Schwänzen bei Schweinen.Ein verbreitetes Problem in der Schweinehaltung ist das wechselseitige Beknabbern der Schwänze bei gemeinsam gehaltenen Schweinen. Die Folge sind schwerwiegende Verletzungen mit m. o. w. vollständigem Verlust des Schwanzes. Betroffenen Tieren entstehen damit Schmerzen und Leiden. Diese sog. Caudophagie tritt insbesondere in Aufzucht und Mast von Schweinen auf und beginnt in frühen Haltungsabschnitten.Verbreitet wird hiergegen insbesondere zur Vorbereitung von Aufzucht und Mast vorsorglich der Schwanz entfernt (kupiert). Diese Maßnahme verhindert zwar regelmäßig wirkungsvoll Schmerzen und Leiden in der Vorbereitung auf die spätere Schlachtung und hat dann eine verbesserte Bonitur zur Folge (weniger Wunden und Narben am Tierkörper). Sie steht aber im Widerspruch zu den Vorgaben des nationalen und des supranationalen Tierschutzrechts.Die betriebliche Beratung soll den Schweinehaltern ermöglichen, den Umfang der Caudophagie und damit auch das Erfordernis des Kupierens bei Schweinen bestmöglich zu minimieren.
Beratungsmodul:
Beratung in schweinehaltenden Betrieben zur Vermeidung des regelmäßigen Kupierens von Schwänzen bei Schweinen.
Ein verbreitetes Problem in der Schweinehaltung ist das wechselseitige Beknabbern der Schwänze bei gemeinsam gehaltenen Schweinen. Die Folge sind schwerwiegende Verletzungen mit m. o. w. vollständigem Verlust des Schwanzes. Betroffenen Tieren entstehen damit Schmerzen und Leiden. Diese sog. Caudophagie tritt insbesondere in Aufzucht und Mast von Schweinen auf und beginnt in frühen Haltungsabschnitten.
Ein verbreitetes Problem in der Schweinehaltung ist das wechselseitige Beknabbern der Schwänze bei gemeinsam gehaltenen Schweinen. Die Folge sind schwerwiegende Verletzungen mit m. o. w. vollständigem Verlust des Schwanzes. Betroffenen Tieren entstehen damit Schmerzen und Leiden. Diese sog. Caudophagie tritt insbesondere in Aufzucht und Mast von Schweinen auf und beginnt in frühen Haltungsabschnitten.
Verbreitet wird hiergegen insbesondere zur Vorbereitung von Aufzucht und Mast vorsorglich der Schwanz entfernt (kupiert). Diese Maßnahme verhindert zwar regelmäßig wirkungsvoll Schmerzen und Leiden in der Vorbereitung auf die spätere Schlachtung und hat dann eine verbesserte Bonitur zur Folge (weniger Wunden und Narben am Tierkörper). Sie steht aber im Widerspruch zu den Vorgaben des nationalen und des supranationalen Tierschutzrechts.
Verbreitet wird hiergegen insbesondere zur Vorbereitung von Aufzucht und Mast vorsorglich der Schwanz entfernt (kupiert). Diese Maßnahme verhindert zwar regelmäßig wirkungsvoll Schmerzen und Leiden in der Vorbereitung auf die spätere Schlachtung und hat dann eine verbesserte Bonitur zur Folge (weniger Wunden und Narben am Tierkörper). Sie steht aber im Widerspruch zu den Vorgaben des nationalen und des supranationalen Tierschutzrechts.
Die betriebliche Beratung soll den Schweinehaltern ermöglichen, den Umfang der Caudophagie und damit auch das Erfordernis des Kupierens bei Schweinen bestmöglich zu minimieren.
Menge oder Umfang: Veranschlagte Kosten ohne MwSt.: 100 000 EUR (1.1.2016-31.12.2020).Spanne von: 100 bis: 1 500 EUR je Beratungsmodul.
Veranschlagte Kosten ohne MwSt.: 100 000 EUR (1.1.2016-31.12.2020).
Gegenstand des Beratungssystems für eine Nachhaltige Landwirtschaft sind die Fachbereiche Grünland, Integrierter Pflanzenschutz, Klima/Energie, Tiergesundheit und Ökolandbau innerhalb derer verschiedene Beratungsmodule angeboten werden.
Entsprechend dieser Einteilung ist die Ausschreibung in 7 Lose mit 20 Modulen wie folgt aufgeteilt:
Losnummer 01:
Grünland (2 Module):
Grünland-Grundmodul und
Grünland – Aufbaumodul.
Losnummer 02:
Modul: Integrierter Pflanzenschutz (IPS) im Ackerbau.
Losnummer 03:
Integrierter Pflanzenschutz (IPS) in Baumschulen (2 Module):
Grundmodul IPS Baumschulen und
Spezialmodul zum biologischen Pflanzenschutz Baumschulen.
Losnummer 04:
Klima/Energie (3 Module):
Klima/Energie-Grundmodul und
Klima/Energie-Spezialmodul Pflanzenproduktion und
Klima/Energie-Spezialmodul Tierproduktion.
Losnummer 05:
Ökolandbau (neun Module):
Umstellung auf Ökologischen Landbau: Entscheidung sowie
Umstellung auf Ökologischen Landbau: Umsetzung sowie
Öko-Verordnung und Öko-Kontrolle sowie
Betriebliche Standortbestimmung/Betriebsentwicklung sowie
Pflanzenbau sowie
Tierhaltung sowie
Vermarktung – in mehrstufigen Handel sowie
Vermarktung – Direktvermarktung sowie
Hofnachfolge.
Losnummer 06:
Tiergesundheit bei Rindern (2 Module):
Beratung in milchkuhhaltenden Betrieben zur Vermeidung von Produktionskrankheiten bei Rindern –…
… Erstbesuch und Situationsanalyse sowie
… Folgebesuch.
Losnummer 07:
Tiergesundheit bei Schweinen:
Modul: Beratung in schweinehaltenden Betrieben zur Vermeidung des regelmäßigen Kupierens von Schwänzen bei Schweinen.
Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die Bieter, die die fachlichen Anforderungen und Eignungen erfüllen, zur Abgabe eines Angebotes je Beratungsmodul und Los, für welches der Bieter sein Interesse bekundet hat, aufgefordert.
Die Aufträge zur Beratung Nachhaltige Landwirtschaft werden vom Auftraggeber einzeln je Los vergeben.
Jedes Los wird an nur einen Bieter vergeben.
Es ist zulässig, dass ein Bieter alle Lose für sich entscheidet.
Spanne von: 100 EUR bis: 1 500 EUR je Beratungsmodul.
Die Fördersätze für die drei Beratungsmodule des Loses 05 – Ökolandbau: Betriebliche Standortbestimmung/Betriebsentwicklung, Pflanzenbau und Tierhaltung betragen nur 75 %.
Die Fördersätze für die übrigen Beratungsmodule betragen 100 %.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers einmalig um drei weitere Jahre verlängert werden (längstens jedoch bis zum 31.12.2020).
Referenznummer: ZB-50-15-0028000-4121.1
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Art. 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vom 17.12.2013 (ELER).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.
Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN A-4-Seiten) 2.
Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3.
Erklärung ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4.
Eigenerklärung über aussagekräftige Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2012 bis 2014) erbrachten und hinsichtlich Art und Umfang vergleichbarer Leistungen (Erfahrungen in der Beratung Art. 15 ELER) unter Nennung von Leistungsumfang, Auftraggeber, Dauer des Auftrages sowie Auftragssumme inklusive Angaben zu Ansprechpartnern mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Zudem werden Angaben erwartet hinsichtlich der Erfahrung in der Verwaltung und der Abrechnung von EU-Fördermitteln.
Eigenerklärung über aussagekräftige Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2012 bis 2014) erbrachten und hinsichtlich Art und Umfang vergleichbarer Leistungen (Erfahrungen in der Beratung Art. 15 ELER) unter Nennung von Leistungsumfang, Auftraggeber, Dauer des Auftrages sowie Auftragssumme inklusive Angaben zu Ansprechpartnern mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Zudem werden Angaben erwartet hinsichtlich der Erfahrung in der Verwaltung und der Abrechnung von EU-Fördermitteln.
5.
Eigenerklärung bzw. Nachweis über die Vernetzung mit Kooperationspartnern (landwirtschaftliche Verbände, Beratungsringe etc.).
6.
Eigenerklärung bzw. Nachweis über einen vorhandenen bzw. geplanten Internetauftritt u.a. zur Bekanntmachung der angebotenen Beratungsleistung.
7.
Eigenerklärung bzw. Nachweis über die Fortbildung der eingesetzten Beratungskräfte (bislang und während der Vertragslaufzeit).
8.
Eigenerklärung bzw. Nachweis über ein flächendeckendes Beratungsangebot in Schleswig-Holstein während der Vertragslaufzeit (Präsenz Vorort).
9.
Eigenerklärung bzw. Nachweis über die langjährige Kompetenz der eingesetzten Beratungskräfte.
10.
Eigenerklärung bzw. Nachweis über angemessene Ressourcen in Form von ausreichendem Personal.
11.
Eigenerklärung bzw. Nachweis über angemessene Ressourcen in Form von hinreichend qualifiziertem Personal.
Die o. g. Nachweise und Erklärungen sind auch für Unterauftragnehmer vorzulegen. Die unter III.1.1), III.2.1)-III.2.3) geforderten Nachweise/Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag in der numerischen Reihenfolge auf einem jeweils gesonderten Blatt, unter Angabe der angegebenen Nummerierung beizufügen.
Die o. g. Nachweise und Erklärungen sind auch für Unterauftragnehmer vorzulegen. Die unter III.1.1), III.2.1)-III.2.3) geforderten Nachweise/Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag in der numerischen Reihenfolge auf einem jeweils gesonderten Blatt, unter Angabe der angegebenen Nummerierung beizufügen.
Der Teilnehmerantrag ist in Papierform oder elektronisch über das E-Vergabesystem der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR einzureichen.
Für fehlende oder nicht vollständig eingereichte Erklärungen/ Nachweise/ Angaben behält sich die Vergabestelle eine Nachforderung vor.
Weitergehende Unterlagen/Informationen als diese, welche in dieser Bekanntmachung enthalten sind, werden im ersten Verfahrensschritt (Teilnahmewettbewerb) nicht versendet.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Konsortialführer benennen. Die Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Mehrfachbeteiligungen (einzeln und als Mitglied einer Bietergemeinschaft) sind unzulässig. Andere Mehrfachbeteiligungen (insbesondere als Bieter und Nachunternehmer eines anderen Bieters) sind nur zulässig, wenn die Wahrung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist; die Vergabestelle behält sich eine entsprechende Überprüfung und Kontaktaufnahme vor. Kartellrechtlich unzulässige Bietergemeinschaften unterliegen dem Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur Prüfung der Zulässigkeit abzufordern.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Konsortialführer benennen. Die Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Mehrfachbeteiligungen (einzeln und als Mitglied einer Bietergemeinschaft) sind unzulässig. Andere Mehrfachbeteiligungen (insbesondere als Bieter und Nachunternehmer eines anderen Bieters) sind nur zulässig, wenn die Wahrung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist; die Vergabestelle behält sich eine entsprechende Überprüfung und Kontaktaufnahme vor. Kartellrechtlich unzulässige Bietergemeinschaften unterliegen dem Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur Prüfung der Zulässigkeit abzufordern.
Im Verfahren tritt mit der Beteiligung grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Identität des Bieters sowie der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft oder ggf. benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Im Verfahren tritt mit der Beteiligung grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Identität des Bieters sowie der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft oder ggf. benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. (§ 8 Abs. 1 TTG).
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. (§ 8 Abs. 1 TTG).
Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Einreichung des Teilnahmeantrages:
Der gesamte Teilnahmeantrag ist vollständig in Papierform abzugeben, wenn dieser nicht über das e-Vergabesystem der GMSH eingereicht wird. Wird der Teilnahmeantrag in Papierform abgegeben, dann ist dieser zusätzlich digitalisiert auf einer CD einzureichen.
Der gesamte Teilnahmeantrag ist vollständig in Papierform abzugeben, wenn dieser nicht über das e-Vergabesystem der GMSH eingereicht wird. Wird der Teilnahmeantrag in Papierform abgegeben, dann ist dieser zusätzlich digitalisiert auf einer CD einzureichen.
Grundsätzlich sind als Nachweise Eigenerklärungen abzugeben. Die nachfolgend aufgezählten Nachweise und Erklärungen sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden etc.) und noch gültig sein.
Grundsätzlich sind als Nachweise Eigenerklärungen abzugeben. Die nachfolgend aufgezählten Nachweise und Erklärungen sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden etc.) und noch gültig sein.
Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll; die Aufteilung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaften zu den Leistungsbestandteilen ist anzugeben.
Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll; die Aufteilung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaften zu den Leistungsbestandteilen ist anzugeben.
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die von dem jeweiligen Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen sowie die entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweise auch für den jeweiligen Nachunternehmer einzureichen. Darüber hinaus hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel (personelle und technische Ressourcen) des jeweiligen Nachunternehmers zur Verfügung stehen werden. Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers geführt werden. Hierzu erfolgt eine Aufforderung durch den Auftraggeber. Ausländische Bewerber können an Stelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die von dem jeweiligen Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang zu benennen sowie die entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweise auch für den jeweiligen Nachunternehmer einzureichen. Darüber hinaus hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel (personelle und technische Ressourcen) des jeweiligen Nachunternehmers zur Verfügung stehen werden. Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers geführt werden. Hierzu erfolgt eine Aufforderung durch den Auftraggeber. Ausländische Bewerber können an Stelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare
Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollten die geforderten Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bewerber nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt; das Recht hierzu behält sich der Auftraggeber jedoch vor. Das Format der Unterlagen darf DIN A4 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen sind deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der geforderten Reihenfolge zu kennzeichnen. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Präqualifikation: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollten die geforderten Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bewerber nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt; das Recht hierzu behält sich der Auftraggeber jedoch vor. Das Format der Unterlagen darf DIN A4 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen sind deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der geforderten Reihenfolge zu kennzeichnen. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Präqualifikation: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Hinweise:
— Weitergehende Unterlagen/Informationen als diese, welche in dieser Bekanntmachung enthalten sind, werden im ersten Verfahrensschritt (Teilnahmewettbewerb) nicht versendet.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Siehe Hinweise zum Auswahlverfahren unter VI.3) (siehe III 2.1) bis III 2.3)). Je Los werden mind. 3 max. 4 Bewerber zur konkreten Angebotsabgabe aufgefordert.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-09-03 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (30)
2. Qualität und Schlüssigkeit des Angebotes (Konzept) (50)
3. Präsentation (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Mercatorstraße 3
Postleitzahl: 24106
Kontakt
Kontaktperson: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Herrn Jan Joachim
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZB-50-15-0028000-4121.1
Zusätzliche Informationen
1. Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine öffentliche Aufforderung zur Bewerbung um Teilnahme am Verfahren.
2. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren gem. der VOL.
3. E-Vergabe:
Informationen erhalten Sie unter http://www.e-vergabe.gmsh.de/. Bei der Registrierung auf unserer e-Vergabeplattform fällt einmalig eine Registrierungsgebühr in Höhe von 36 EUR an. Für dieses und alle weiteren Vergabeverfahren entstehen für Sie dann keine weiteren Kosten mehr. Teilnahmeanträge können bereits auf der E-Vergabeplattform eingereicht werden (Registrierung vorausgesetzt).
Informationen erhalten Sie unter http://www.e-vergabe.gmsh.de/. Bei der Registrierung auf unserer e-Vergabeplattform fällt einmalig eine Registrierungsgebühr in Höhe von 36 EUR an. Für dieses und alle weiteren Vergabeverfahren entstehen für Sie dann keine weiteren Kosten mehr. Teilnahmeanträge können bereits auf der E-Vergabeplattform eingereicht werden (Registrierung vorausgesetzt).
4. Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
5. Das Verfahren gliedert sich in zwei Verfahrensschritte:
Im 1. Verfahrensschritt sind die unter III.2.1)-III.2.3) geforderten Nachweise/Erklärungen u. dgl. dem Teilnahmeantrag in der numerischen Reihenfolge auf einem jeweils gesonderten Blatt (Format DIN A 4), unter Angabe der angegebenen Nummerierung beizufügen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Im 1. Verfahrensschritt sind die unter III.2.1)-III.2.3) geforderten Nachweise/Erklärungen u. dgl. dem Teilnahmeantrag in der numerischen Reihenfolge auf einem jeweils gesonderten Blatt (Format DIN A 4), unter Angabe der angegebenen Nummerierung beizufügen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Der verschlossene Umschlag ist von außen im linken unteren Feld mit der Bezeichnung „Teilnahmeantrag für Vergabe- Nr. ZB-50-15-0028000-4121.1“ zu versehen. Der Teilnehmerantrag ist in Papierform oder elektronisch über die E-Vergabeplattform der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR einzureichen. Für fehlende oder nicht vollständig eingereichte Erklärungen/Nachweise/Angaben behält sich die Vergabestelle eine Nachforderung vor.
Der verschlossene Umschlag ist von außen im linken unteren Feld mit der Bezeichnung „Teilnahmeantrag für Vergabe- Nr. ZB-50-15-0028000-4121.1“ zu versehen. Der Teilnehmerantrag ist in Papierform oder elektronisch über die E-Vergabeplattform der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR einzureichen. Für fehlende oder nicht vollständig eingereichte Erklärungen/Nachweise/Angaben behält sich die Vergabestelle eine Nachforderung vor.
Weitergehende Unterlagen/Informationen als diese, welche in dieser Bekanntmachung enthalten sind, werden im ersten Verfahrensschritt (Teilnahmewettbewerb) nicht versendet.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe auserwählten Bewerber erfolgt nach einem Punktesystem. Diese Auswahlmatrix wird mit der Bekanntmachung unter „http://www.gmsh.de/ausschreibungen/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/“ veröffentlicht.
Fragen zum 1. Verfahrensschritt:
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens zum 17.8.2015 zu richten an: Herrn Jan Joachim, E-Mail: jan.joachim@gmsh.de oder Fax: +49 4315991465. Für alle registrierten Bewerber der E-Vergabe (siehe 3.) können Fragen auch über das E-Vergabesystem eingereicht werden. Fragen- und Antworten zum Teilnahmewettbewerb werden auf der Internetseite der GMSH unter http://www.gmsh.de/ausschreibungen/veroeffentlichungen/bewerber-und-bieterfragen/ eingestellt.
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens zum 17.8.2015 zu richten an: Herrn Jan Joachim, E-Mail: jan.joachim@gmsh.de oder Fax: +49 4315991465. Für alle registrierten Bewerber der E-Vergabe (siehe 3.) können Fragen auch über das E-Vergabesystem eingereicht werden. Fragen- und Antworten zum Teilnahmewettbewerb werden auf der Internetseite der GMSH unter http://www.gmsh.de/ausschreibungen/veroeffentlichungen/bewerber-und-bieterfragen/ eingestellt.
Informationen zum 2.Verfahrensschritt:
Nach Wertung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden voraussichtlich am 3.9.2015 je Los mind. 3 max. 4 Bewerber zur konkreten Angebotsabgabe aufgefordert.
Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens zum 17.9.2014, 10:00 Uhr, zu richten an: Herr Jan Joachim, E-Mail: jan.joachim@gmsh.de oder Fax: +49 4315991465.
Die Bewertungsmatrix für die Zuschlagskriterien/Bewertung der Angebote/Konzepte wird erst mit den Vergabeunterlagen versendet.
6. mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben:
— Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.5.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H.2013 S. 239).
7. Der Eingang der Angebote ist für den 25.9.2015 um 7:30 Uhr vorgesehen.
8. Die Verhandlungsgespräche/Präsentationen sollen voraussichtlich in der 43. KW 2015 stattfinden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠
Name: Vergabeprüfstelle bei der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Fax: +49 4315991119 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es handelt sich um eine Dienstleistung gemäß § 3 EG Abs. 3 VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es handelt sich um eine Dienstleistung gemäß § 3 EG Abs. 3 VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB), (…)
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 4315991112📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Herr Jan Joachim
Telefon: +49 4315991524📞
Fax: +49 4315991465 📠
Quelle: OJS 2015/S 139-256995 (2015-07-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Kontakt
E-Mail: florian.seelig@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991479📞
Fax: +49 4315991465 📠
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 2. Qualität und Schlüssigkeit des Angebotes Konzept) (50)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-23 📅
Name: Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Grüner Kamp 15-17
Postort: Rendsburg
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland 🇩🇪
4️⃣
Name: Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt (IGLU)
Postanschrift: Bühlstraße 10
Postort: Göttingen
Postleitzahl: 37073
5️⃣
Name: Ökoring
6️⃣
Name: Spermavertrieb Nord GmbH
Postanschrift: Rendsburger Straße 178
Postort: Neumünster
Postleitzahl: 24537
7️⃣
Postanschrift: Gutshof 1
Postort: Blekendorf
Postleitzahl: 24327
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Florian Seelig
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postleitzahl: 24106
Telefon: +49 4315991479📞
Quelle: OJS 2015/S 230-418587 (2015-11-24)