Energetische Sanierung des Kreisverwaltungsgebäudes – Innenraum- und Brandschutzsanierung – Objektplanung/-überwachung gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2013

Kreisverwaltung Kaiserslautern

Das Kreisverwaltungsgebäude wurde als L-förmiger Baukörper von 1956-1960 errichtete (GK 5 gem. § 2(2) LBauO). Es besteht aus einem sechsgeschossigem unterkellerten Haupttrakt und einem dreigeschossigem unterkellerten Seitentrakt. Aufgrund seiner architektonischen und städtebaulichen Qualität wurde das Gebäude 1993 formell unter Denkmalschutz gestellt. Der Schutz erstreckt sich auch auf den Innenraum.
Im Frühjahr des Jahres 2015 wurde mit der umfassenden äußeren Sanierung der vorhandenen baufälligen Natursteinfassade begonnen. Die denkmalgerechte Baumaßnahme umfasst im Wesentlichen die Neuerrichtung einer gedämmten vorgehängten und hinterlüfteten Natursteinfassade, den Einbau neuer Fenster sowie dezentraler Raumbelüftungsanlagen. Nach derzeitiger Zeitplanung ist die Fertigstellung für Mitte 2017 geplant.
Für die Zeit der Baumaßnahme wird ab März 2016 die komplette Verwaltung in provisorische Ersatzräume umziehen. Das Gebäude wird beim Umzug nicht vollständig leergeräumt, sondern Teile der Möblierung werden dort verbleiben.
Für den Landkreis Kaiserslautern hat sich mit Einführung des Kommunalinvestitionsprogramm 3.0 des Bundes die Möglichkeit eröffnet, eine Investitionsförderung für weitere Sanierungsmaßnahmen der energetischen Ertüchtigung (und deren Folgemaßnahmen) im Gebäudeinnern zu erhalten. Der Kreistag hat sich daher auf Basis einer „Machbarkeitsstudie für die Sanierung der Haustechnik“ entschlossen, die ursprünglich für spätere Jahre geplante Innensanierungsmaßnahmen vorzuziehen und teilweise parallel zur Außensanierungsmaßnahme durchzuführen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Objektplanungsleistungen für die Innenraumsanierung des Kreisverwaltungsgebäudes. Hierzu zählen insb. die Objektplanungsleistungen, welche durch die Sanierung der Haustechnik erforderlich werden sowie Baumaßnahmen zur Ertüchtigung des baulichen Brandschutzes, einschließlich damit zusammenhängender Bauelemente und Bauteile. Entsprechende Fachplanungsaufträge für Wärmeversorgungsanlagen (KG 420), Lufttechnischen Anlagen (KG 430), Starkstromanlagen einschl. Beleuchtung (KG 440) sowie für die fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 450) sind bereits für die LPH 1-3 HOAI erteilt.
Zur Flankierung dieses zusätzlichen komplexen Bauprojektes sollen nunmehr Objektplanungsleistungen mit den nachfolgenden Planungsinhalten vergeben werden:
1) Es sind alle technischen, gestalterischen und baulogistischen Zusammenhänge zwischen den TGA-Gewerken planerisch zu bewältigen.
2) Für die TGA- Bauleistungen im Gebäudeinnern sind bauseitige Abbruch-, Erneuerungs- und Renovierungsarbeiten unter Berücksichtigung der Schadstoffproblematik vorzunehmen, die u. U. auch zu baugenehmigungspflichtigen Planungen führen können.
3) Die Anordnung der Raum- bzw. Arbeitsplatzbeleuchtung in den Büros ist funktionalgestalterisch zu lösen.
4) Im Haupttreppenhaus muss eine baulich/gestalterische Lösung für die Erneuerung der abgehängten Decken erarbeitet werden.
5) Gestaltungsfragen, wie die Erhöhung der Treppengeländer oberhalb von 12 m Absturzhöhe (also ab dem 3. OG aufwärts) sind ebenso zu beantworten wie die gestalterische Einpassung der Raumbeheizung im Treppenhaus.
6) Die vorgesehenen Brandschutzmaßnahmen (bereits erarbeitet, jedoch noch mit der Brandschutzdienststelle abschließend abzustimmen) müssen durchgeplant werden: u.a. Deckenertüchtigungen, soweit erforderlich, Ergänzung oder Ersatz von Brandschutztüren, Einbau von Brandschutzvorhängen o. ä. in ausgewählten Situationen (Bürgercenter, Keller), Ertüchtigung der Schottung von Rauchschutztüren und Leitungen.
7) Neben den vorstehenden Planungsarbeiten (LPH 1-4) sind die darauf aufsetzenden Umsetzungsschritte durchzuführen – Leistungsverzeichnisse, Ausschreibung und Vergabe, Bauüberwachung und Abnahme, d. h. LPH 5-9.
Die Planungslösungen sind mithin auf die laufende Fassadensanierungsmaßnahme abzustimmen, sie sollen die technischen Lösungen der Fachplanungen koordinieren und integrieren, bzw. sind für den Bereich baulicher Brandschutz aus den vorhandenen abgestimmten Maßnahmenvorschlägen zu entwickeln.
Die zu vergebenden Objektplanungsleistungen umfassen alle Leistungsphasen nach HOAI, wobei zunächst nur die LPH 1-3 beauftragt werden; die Leistungsphasen 4-9 werden jeweils stufenweise beauftragt (Option).
Für diese Aufgabe ist ein insbesondere mit den technischen Innenraumsanierung von Bestandsgebäuden und in der Bauabwicklung versiertes Planungsbüro gesucht. Eine zusätzliche Expertise im Bereich Denkmalpflege und Brandschutz ist nachzuweisen.
Da der formelle Denkmalschutz auch die bauliche Innengestaltung des Gebäudes umfasst, ist die Einbeziehung denkmalpflegerischer Gesichtspunkte in die Objektplanung von besonderer Bedeutung.
Die Bruttogeschoßfläche (BGF) des Kreisverwaltungsgebäudes beträgt ca. 6 700 m²;
Geschätzte Nettobaukosten KG 300 ca. 2 000 000 EUR;
Geschätzte Nettobaukosten KG 400 ca. 2 000 000 EUR.
Vorgesehene Termine sind:
Zuschlagserteilung: 2. Quartal 2016;
Fertigstellungstermin: spätestens 3. Quartal 2018.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-26.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-26 Auftragsbekanntmachung
2016-05-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge