Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der Restabfälle der Landeshauptstadt Potsdam ab 1.5.2016

Landeshauptstadt Potsdam

Leistungsgegenstand ist die Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) von jährlich 30 500 bis 50 000 Mg gemischter Siedlungsabfälle (AVV 200 301) und ca. 3 500 bis 5 000 Mg Sperrmüll zur Beseitigung (AVV 200 307) ab dem 1.5.2016. Es handelt sich um Restabfälle, die der Landeshauptstadt Potsdam als öffentlich rechtlichem Entsorgungsträger überlassen werden. Die Sammlung der Restabfälle und die Beförderung zur Entsorgungsanlage sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Der Abfalltransport wird unabhängig vom Standort der Behandlungsanlage durch die Landeshauptstadt Potsdam sichergestellt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-10 Auftragsbekanntmachung
2016-04-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Menge oder Umfang:
Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) von jährlich ca. 30 500 bis 50 000 Mg gemischter Siedlungsabfälle (AVV 200 301) und ca. 3 500 bis 5 000 Mg Sperrmüll zur Beseitigung (AVV 200 307) für den Zeitraum 1.5.2016-31.12.2018 mit der Option der Verlängerung um ein Jahr (31.12.2019).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Potsdam
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 79/81
Postleitzahl: 14469
Postort: Potsdam
Kontakt
E-Mail: vergabestelle-zentrale.dienste@rathaus.potsdam.de 📧
Telefon: +49 3312891191 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-10 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 178-323836
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
(1) Die Vergabeunterlagen können über den Vergabemarktplatz Brandenburg nach kostenloser Registrierung der Unternehmen heruntergeladen werden. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgebenen Vordrucke der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. (2) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „OV-L-325/79/15 – Entsorgung von Restabfall“ bei der unter Anhang A III angegebenen Kontaktstelle einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/ Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können. 6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Angebotsabgabe notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bieterfragen werden allen Bietern in anonymisierter Form per E-Mail zur Verfügung gestellt, ferner werden die Antworten unter www.vergabemarktplatz.brandenburg.de zur Verfügung gestellt. 7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. 8. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen oder des Angebotes. Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRYLZ5.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) von jährlich 30 500 bis 50 000 Mg gemischter Siedlungsabfälle (AVV 200 301) und ca. 3 500 bis 5 000 Mg Sperrmüll zur Beseitigung (AVV 200 307) ab dem 1.5.2016. Es handelt sich um Restabfälle, die der Landeshauptstadt Potsdam als öffentlich rechtlichem Entsorgungsträger überlassen werden. Die Sammlung der Restabfälle und die Beförderung zur Entsorgungsanlage sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Der Abfalltransport wird unabhängig vom Standort der Behandlungsanlage durch die Landeshauptstadt Potsdam sichergestellt.
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat gemäß § 22 Abs. 2 der Besonderen Vertragsbedingungen das Recht, den Leistungszeitraum einmal durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um zwölf Monate bis zum 31.12.2019 zu verlängern. Die Erklärung, dass der Auftraggeber von seinem Recht zur Vertragsverlängerung Gebrauch macht, muss dem Auftragnehmer bis spätestens zum 31.12.2017 schriftlich zugehen.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: OV-L-325/79/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 14469 Potsdam.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohnes nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz für Auftragnehmer und Nachunternehmen;
(2) Eigenerklärung zur Verhinderung von Schwarzarbeit nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen;
(3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 6 EG VOL/A. Die Vergabestelle behält sich insoweit vor, Nachweise i.S.v. § 7 Abs. 7 EG VOL/A nachzufordern.
(4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 4 EG VOL/A;
(5) Erklärung der Bietergemeinschaft, dass:
das bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffene Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden;
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(6) Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwille Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist;
(7) Übersicht mit Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses;
(8) Nachweis einer Betriebshaftpflichversicherungsdeckung:
über mindestens 3 000 000 EUR für Personen- Sachschäden und mindestens 1 000 000 EUR für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für 2 Schadensfälle pro Jahr (also zweifach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung.
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(9) Hinweise auf bestehende Fabrikations- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse;
(10) Hinweise auf bestehende gewerbliche Schutzrechte.
Folgende Unterlagen sind noch nicht mit dem Angebot abzugeben, können aber von der Vergabestelle ergänzende angefordert werden:
a) Kopie des Handelsregisterauszuges oder eines entsprechenden Firmenregisterauszuges, jeweils nicht älter als 6 Monate.
b) Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialabgaben, Behördenbestätigung nicht älter als drei Monate.
c) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
d) Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherungen bzw. andere nach § 10 Abs. 2 UmweltHG zulässiger Versorgungsnachweise.
e) Benennung von Unterauftragsnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden.
f) Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auch vom Unterauftragnehmer.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern wird.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (d. h. Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen und Sperrmüll zur Beseitigung aus privaten Haushaltungen, jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters;
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(2) Qualifizierte, d. h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte Bereitschaftserklärung eines Kreditinstitutes bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Bruttoauftragssumme nach näherer Vorgabe in § 15 der Besonderen Vertragsbedingungen (Kapitel III der Vergabeunterlagen) sowie Ziffer 9. der Bewerbungsbedingungen (Kapitel I der Vergabeunterlagen).
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(3) Urkalkulation des Bieters.
Folgende Unterlagen sind noch nicht mit dem Angebot abzugeben, können aber von der Vergabestelle ergänzend angefordert werden:
Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen im Sinne von § 7 Abs. 2 lit. c EG/VOl/A.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG(Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde, jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen. Ein eventuell ausgestelltes Zertifkat kann in Kopie eingereicht werden;
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(2) Referenzangaben zu Leistungen, die mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind (d. h. Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen und Sperrmüll zur Beseitigung aus privaten Haushaltungen) nach Maßgabe von § 7 Abs. 3 lit. a EG VOL/A, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
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— Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer und E-Mail Adresse);
— Beschreibung des Leistungsumfanges;
— Auftragssumme (netto);
— Ausführungszeitraum.
(3) Angaben und Nachweise zur Logistik:
Der Abfalltransport zu der als Anlieferungsort gekennzeichneten Entsorgungsanlage in Anlage 1 zum Entsorgungsvertrag gehört nicht zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Der Abfalltransport zur Entsorgungs-anlage wird durch die Landeshauptstadt Potsdam sichergestellt.
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Der Bieter hat das Betriebsregime der Abfallanlieferung an der Entsorgungsanlage textlich und graphisch (Lageplan mit Annahmebereich, Verkehrswegen etc.) nachvollziehbar darzustellen.
Der Bieter hat die gemäß nachfolgenden Ausführungen ermittelte Transportentfernung zur Entsorgungsanlage mit einem Ausdruck des Routenplaners nachzuweisen. Dieser Ausdruck hat eine detaillierte Beschreibung der Wegstrecke, der Entfernung und der erforderlichen Zeit zu enthalten.
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Die maßgebliche Transportentfernung zur Entsorgungsanlage wird mittels des Routenplaners www.falk.de berechnet. Maßgeblich ist hierbei die Entfernung, die der Routenplaner für den kürzesten Weg angibt.
Als Startpunkt der Routenberechnung ist nachfolgend aufgeführte Adresse einzugeben:
STEP GmbH, Drewitzer Straße 47, 14478 Potsdam.
Sofern der Standort der Entsorgungsanlage als Zielpunkt nicht in den Routenplaner eingegeben werden kann, ist der zum Anlagenstandort nächstgelegene Zielpunkt zu wählen und die Restentfernung separat auszuweisen.
b) Angaben und Nachweise zur Abfallentsorgung
aa) Behandlung
Unter Behandlung wird hierbei eine thermische, mechanische und/oder mechanisch-biologische Behandlung verstanden, deren Zielsetzung es ist, die für eine abschließende Verwertung und Beseitigung jeweils erforderlichen Annahmekriterien/Zuordnungskriterien im Rahmen dieser Behandlung zu erreichen.
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Durch den Bieter sind folgende Informationen/Unterlagen zu übergeben:
— Ausgefüllte Technische Datenblätter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
— Nachvollziehbare textliche Beschreibung und graphische Darstellung
(Sankey-Diagramm) der für die vom Auftraggeber überlassenen Abfälle vorgesehenen Entsorgungswege. Die Beschreibung ist für jeden einzelnen Entsorgungsweg einzureichen, sofern in Abhängigkeit der Abfallart oder der Aufteilung von Abfallmengen verschiedene Entsorgungswege vorgesehen sind. Die Beschreibung umfasst neben der Abfallbehandlung auch die weiterführenden Beseitigungs- und Verwertungswege. Aus der Beschreibung muss sich ggf. auch nachvollziehen lassen, welche prozentualen Anteile der Abfälle hier gemessen an einer Jahresdurchschnittsmenge von 43.250 Mg (Gemischte Siedlungsabfälle und Sperrabfälle zur Beseitigung) nach der als Anlieferungsort bezeichneten Entsorgungsanlage noch zu weiteren Entsorgungsanlagen weitertransportiert werden und inwieweit eine Hochwertigkeit der Verwertung gegeben ist.
aller für den Anlagenbetrieb der Abfallbehandlung wesentlichen Verfahrensschritte und Anlagenkomponenten. Die für den Anlagenbetrieb wesentlichen Anlagenkomponenten umfassen auch Anlagen der Abluft- bzw. Abgasreinigung.
— Bei der Beschreibung sind auch die Flexibilität gegenüber Schwankungen in der Abfallmenge oder in der Abfallzusammensetzung sowie der Umgang mit Störstoffen bzw. gefährlichen Abfällen aufzuzeigen. Für die wesentlichen Anlagenkomponenten sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen u. a. die folgenden Daten einzutragen.
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— Fabrikat/Hersteller.
— Durchsatz (Maximalwert, Auslegungswert).
— Nachvollziehbare textliche Beschreibung und graphische Darstellung der Stoffströme innerhalb der Behandlung sowie der aus der Behandlung resultierenden Stoffströme mit Angabe der Bezeichnung gemäß AVV (Stoffstromschema).
Bei den aus der Behandlung resultierenden Stoffströmen sind zu berücksichtigen:
— Stoffströme, die im Rahmen des regulären Anlagenbetriebs anfallen (zur Deponierung bzw. zur Verwertung vorgesehene Stoffströme).
— Stoffströme, die im Rahmen der Qualitätskontrolle anfallen (Stoffströme die bzw. die nicht die geforderten Annahme- bzw. Zuordnungskriterien erfüllen).
In der Beschreibung sind Angaben über den prozentualen Anteil der jeweiligen Teilströme an der gesamten Input-Menge zu machen. Weiterhin sind für jeden Teilstrom die für den nachfolgenden Behandlungsschritt oder die nachfolgende Verwertung bzw. Beseitigung relevanten Stoffparameter anzugeben.
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— Nachvollziehbare textliche Beschreibung und graphische Darstellung aller für die Verwertung und Beseitigung von Abfallmengen vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungswege incl. Aussagen zu den Stoffströmen in geeigneter Weise.
Sind für einzelne Abfallarten gemäß AVV oder für Teilmengen von Abfällen unterschiedliche Entsorgungswege vorgesehen, so sind die vorgenannten Unterlagen und Angaben unter Nennung der für den Entsorgungsweg vorgesehenen Abfallmenge für jeden einzelnen Entsorgungsweg einzureichen.
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Zur Nachvollziehbarkeit der Gewährleistung der Entsorgungssicherheit hat der Bieter mit dem Angebot die folgenden Nachweise und Angaben einzureichen:
— Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Behandlungsanlage, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, die zur Annahme genehmigten Abfallarten gemäß AVV, die aus der Behandlung resultierenden Abfallarten gemäß AVV, die immissionsschutzrechtlich und für den Anlagenbetrieb relevanten Genehmigungsauflagen sowie der Genehmigungszeitraum hervorgehen.
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— Angabe zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
— Verbindliche Angaben zu den freien Behandlungskapazitäten über den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung. Weiterhin sind verbindliche Angaben über Behandlungskapazitäten einzureichen, die bereits vertraglich gebunden sind, über die Absichtserklärungen bestehen oder die im Rahmen anderer Ausschreibungen angeboten werden.
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— Angaben/Nachweise zur Einhaltung der Deponiezuordnungskriterien gem. DepV für die zu deponierenden Stoffströme aus der Vorbehandlung in den letzten 3 Jahren.
— Angaben/Nachweise zur Einhaltung der Annahmekriterien der vorgesehenen Verwertungsanlagen für die zu verwertenden Stoffströme aus der Behandlung. Der Nachweis ist für die letzten 3 Jahre zu führen, wenn sich die angebotene Anlage seit mindestens 3 Jahren im Dauerbetrieb befindet. Sofern sich die Anlage nicht seit 3 Jahren im Betrieb befindet, sind die entsprechend verfügbaren Nachweise einzureichen.
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— Darstellung der Qualitätskontrolle zur Gewährleistung der Einhaltung der Deponiezuordnungskriterien bzw. der Annahmekriterien zur Verwertung.
— Darstellung des Stoffstrommanagements zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit.
a) bei Nichteinhaltung der Deponiezuordnungskriterien bzw. der Annahmekriterien zur Verwertung,
b) bei etwaigen Störungen des Anlagenbetriebs, auch der nach-geschalteten Beseitigungs- bzw. Verwertungswege,
c) bei Revisionszeiten, auch der nachgeschalteten Beseitigungs- bzw. Verwertungswege andere Anstriche,
ggf. durch Aufzeigen von Verbundlösungen bzw. Abnahmeerklä-rungen anderer Anlagen.
Bei noch in Bau befindlichen Anlagen (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) sind verbindliche Angaben nachzuweisen zur Fertigstellung sowie zur Aufnahme des regulären Dauerbetriebs spätestens zum 30.11.2015. Zur Nachvollziehbarkeit des Zeitplans sind Angaben zu vergleichbaren Anlagen einzureichen, aus denen der Nachweis der Funktionstüchtigkeit der vorgesehenen Anlage hervorgeht.
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bb) Beseitigung
Zum Nachweis der der Sach- und Fachkunde sowie Zuverlässigkeit gemäß § 22 KrWG für den Beseitigungsbetrieb sind folgende Nachweise und Angaben vorzulegen:
— Verbindliche Erklärung des Beseitigungsbetriebs zur Abnahme und Beseitigung der zur Beseitigung anfallenden Abfälle für den gesamten Leistungszeitraum.
Die Erklärung hat Angaben über die zu beseitigende Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden Beseitigungsvertrags bei Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten.
— Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Beseitigungsanlage, aus dem die genehmigte Kapazität, ggf. das Einzugsgebiet, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden Abfallarten hervorgehen.
— Angabe der zur Beseitigung angenommenen Abfallmengen der letzten 3 Jahre.
cc) Verwertung.
Zum Nachweis der Sach- und Fachkunde sowie Zuverlässigkeit gemäß § 22 KrWG für den Verwertungsbetrieb sind folgende Nachweise und Angaben vorzulegen:
— Verbindliche Erklärung des Verwertungsbetriebs oder der Verwertungsbetriebe zur Annahme und Verwertung der jeweils zur Verwertung anfallenden Abfälle für den gesamten Leistungszeitraum.
Die Erklärung hat Angaben über die zu verwertenden Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden Verwertungsvertrags bei Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten
— Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden Abfallarten hervorgehen
— Angabe der zur Verwertung angenommenen Abfallmengen der letzten 3 Jahre.
dd) Bei einer Verbringung der Abfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Vorlage der Zustimmungserklärungen der im Rahmen eines notwendigen Notifizierungsverfahrens zuständigen Stellen aller beteiligter Staaten.
Folgende Unterlagen sind noch nicht mit dem Angebot abzugeben, können aber von der Vergabestelle ergänzend angefordert werden:
Vorlage von Auftraggeberbestätigungen im Sinne von § 7 Abs. 3 lit. a EG VOl/A.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft gem. § 18 VOL/B in Höhe von 5 % der Bruttoaufragssumme gemäß Vergabeunterlagen zu stellen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Rechnungslegung nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Im Land Brandenburg gilt das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG). Bieter haben danach eine Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG zu Mindestentgelten, zu Kontrollregelungen, Vertragsstrafen, Kündigung des Auftrages zur Einhaltung ebendieser Vorgaben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen abzuschließen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-10-27 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Neuhaus
Name: Landeshauptstadt Potsdam, Geschäftsbereich 4, Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Submissionsstelle, Haus 1, Zimmer 220
Postanschrift: Hegelallee 6/7
Postleitzahl: 14467
Kontaktperson: Haus 1, Zimmer 217-220
URL der Dokumente: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-05-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV-L-325/79/15
Zusätzliche Informationen
(1) Die Vergabeunterlagen können über den Vergabemarktplatz Brandenburg nach kostenloser Registrierung der Unternehmen heruntergeladen werden. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgebenen Vordrucke der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
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(2) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „OV-L-325/79/15 – Entsorgung von Restabfall“ bei der unter Anhang A III angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
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2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/ Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
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6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Angebotsabgabe notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bieterfragen werden allen Bietern in anonymisierter Form per E-Mail zur Verfügung gestellt, ferner werden die Antworten unter www.vergabemarktplatz.brandenburg.de zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen
7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
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8. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen oder des Angebotes.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRYLZ5.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 144473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 107 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 107 Abs. 2 GWB.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt, § 107 Abs. 3 GWB.
Quelle: OJS 2015/S 178-323836 (2015-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Kontakt
Internetadresse: http://www.potsdam.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 074-129906
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 178-323836
ABl. S-Ausgabe: 74

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Vergleichspreis (80)
2. Umweltrelevanz (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-29 📅
Name: Remondis Thermische Abfallverwertung GmbH
Postanschrift: Butterwecker Weg 6
Postort: Staßfurt
Postleitzahl: 39418
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postleitzahl: 14473
Quelle: OJS 2016/S 074-129906 (2016-04-13)