Gegenstand der Ausschreibung ist die landwirtschaftliche Verwertung von entwässertem Klärschlamm aus zwei kommunalen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) in Büdingen. Laden und Transportieren des Klärschlamms bis zu den Ausbringungsflächen sind Bestandteil der Leistung. Der Klärschlamm ist mit Eisen (III)-Chlorid und Kalk konditioniert und hat einen mittleren Trockenrückstand von 27,5 %. Er hält alle Grenzwerte ein und ist für die landwirtschaftliche Verwertung geeignet. Voraussichtlich zu verwertende Menge: ca. 2 650 Tonnen pro Jahr. Der Auftraggeber hat sich mit Blick auf die mit dem Transport des Klärschlamms verbundenen Umweltauswirkungen sowie aus Gründen der Nachhaltigkeit dafür entschieden, die landwirtschaftliche Verwertung auf ein bestimmtes Entsorgungsgebiet zu begrenzen. Dies beruht auch darauf, dass der Auftraggeber die erforderliche Überwachung und Beprobung des vom zukünftigen Auftragnehmer zur Ausbringung auszuwählenden/nachzuweisenden Flächen in eigener Verantwortung durchführen wird, wobei nur eine räumlich begrenzte Bereitstellung dieser Leistung möglich ist. Eine Ausbringung der Klärschlämme ist daher auf die hessischen Landkreise Main-Kinzig, Wetterau, Vogelsberg und Fulda begrenzt. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber die genaue Lagebezeichnung der von ihm zur Verfügung zu stellenden landbaulichen Flächen (Flur-, Flurstücksnummer) rechtzeitig vor der beabsichtigten Klärschlammaufbringung mit, sodass die erforderlichen Bodenproben genommen und ausgewertet werden können. Die Entnahme von Bodenproben ist nicht Teil der Leistung. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Büdingen
Postanschrift: Thiergartenstraße 12-14
Postleitzahl: 63654
Postort: Büdingen
Kontakt
E-Mail: info@stadtwerke-buedingen.de📧
Telefon: +49 604288070📞
Fax: +49 6042880729 📠
Gegenstand der Ausschreibung ist die landwirtschaftliche Verwertung von entwässertem Klärschlamm aus zwei kommunalen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) in Büdingen. Laden und Transportieren des Klärschlamms bis zu den Ausbringungsflächen sind Bestandteil der Leistung.
Gegenstand der Ausschreibung ist die landwirtschaftliche Verwertung von entwässertem Klärschlamm aus zwei kommunalen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) in Büdingen. Laden und Transportieren des Klärschlamms bis zu den Ausbringungsflächen sind Bestandteil der Leistung.
Der Klärschlamm ist mit Eisen (III)-Chlorid und Kalk konditioniert und hat einen mittleren Trockenrückstand von 27,5 %. Er hält alle Grenzwerte ein und ist für die landwirtschaftliche Verwertung geeignet. Voraussichtlich zu verwertende Menge: ca. 2 650 Tonnen pro Jahr.
Der Klärschlamm ist mit Eisen (III)-Chlorid und Kalk konditioniert und hat einen mittleren Trockenrückstand von 27,5 %. Er hält alle Grenzwerte ein und ist für die landwirtschaftliche Verwertung geeignet. Voraussichtlich zu verwertende Menge: ca. 2 650 Tonnen pro Jahr.
Der Auftraggeber hat sich mit Blick auf die mit dem Transport des Klärschlamms verbundenen Umweltauswirkungen sowie aus Gründen der Nachhaltigkeit dafür entschieden, die landwirtschaftliche Verwertung auf ein bestimmtes Entsorgungsgebiet zu begrenzen. Dies beruht auch darauf, dass der Auftraggeber die erforderliche Überwachung und Beprobung des vom zukünftigen Auftragnehmer zur Ausbringung auszuwählenden/nachzuweisenden Flächen in eigener Verantwortung durchführen wird, wobei nur eine räumlich begrenzte Bereitstellung dieser Leistung möglich ist. Eine Ausbringung der Klärschlämme ist daher auf die hessischen Landkreise Main-Kinzig, Wetterau, Vogelsberg und Fulda begrenzt.
Der Auftraggeber hat sich mit Blick auf die mit dem Transport des Klärschlamms verbundenen Umweltauswirkungen sowie aus Gründen der Nachhaltigkeit dafür entschieden, die landwirtschaftliche Verwertung auf ein bestimmtes Entsorgungsgebiet zu begrenzen. Dies beruht auch darauf, dass der Auftraggeber die erforderliche Überwachung und Beprobung des vom zukünftigen Auftragnehmer zur Ausbringung auszuwählenden/nachzuweisenden Flächen in eigener Verantwortung durchführen wird, wobei nur eine räumlich begrenzte Bereitstellung dieser Leistung möglich ist. Eine Ausbringung der Klärschlämme ist daher auf die hessischen Landkreise Main-Kinzig, Wetterau, Vogelsberg und Fulda begrenzt.
Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber die genaue Lagebezeichnung der von ihm zur Verfügung zu stellenden landbaulichen Flächen (Flur-, Flurstücksnummer) rechtzeitig vor der beabsichtigten Klärschlammaufbringung mit, sodass die erforderlichen Bodenproben genommen und ausgewertet werden können. Die Entnahme von Bodenproben ist nicht Teil der Leistung.
Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber die genaue Lagebezeichnung der von ihm zur Verfügung zu stellenden landbaulichen Flächen (Flur-, Flurstücksnummer) rechtzeitig vor der beabsichtigten Klärschlammaufbringung mit, sodass die erforderlichen Bodenproben genommen und ausgewertet werden können. Die Entnahme von Bodenproben ist nicht Teil der Leistung.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerung um ein Jahr.
Referenznummer: 33X267509
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 63654 Büdingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit seinem Angebot die nachfolgend unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig.
Ausländische Bieter haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden.
Ausländische Bieter haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt. Weiterhin ist anzugeben, welche Teilleistungen von den Mitgliedern erbracht werden sollen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise nach Ziffern III.2.1) bis III.2.3) sind – soweit einschlägig – von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen, bei den Unterlagen nach Ziffern III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Kommen etwaige Nachunternehmer zum Einsatz, sind die von ihnen zu erbringende Leistungen nach Art und Umfang zu benennen. Die Verfügbarkeit ihrer personellen und technischen Ressourcen im Falle der Auftragserteilung ist auf Verlangen der Vergabestelle gesondert nachzuweisen.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt. Weiterhin ist anzugeben, welche Teilleistungen von den Mitgliedern erbracht werden sollen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise nach Ziffern III.2.1) bis III.2.3) sind – soweit einschlägig – von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen, bei den Unterlagen nach Ziffern III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Kommen etwaige Nachunternehmer zum Einsatz, sind die von ihnen zu erbringende Leistungen nach Art und Umfang zu benennen. Die Verfügbarkeit ihrer personellen und technischen Ressourcen im Falle der Auftragserteilung ist auf Verlangen der Vergabestelle gesondert nachzuweisen.
Hinweis: Mehrfachbewerbungen von Unternehmen, z. B. als Einzelbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind unzulässig, soweit diese zu einer vergaberechtlichen Wettbewerbsverzerrung führt.
1. Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung;
2. Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bieter ansässig ist oder gleichwertiger Nachweis (falls für den Bieter nicht relevant: Darlegung der Gründe dafür);
3. Eigenerklärung des Bieters, dass:
a) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder eine Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt und auch kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt worden ist,
b) sich das Unternehmen des Bieters nicht in Liquidation befindet,
c) der Bieter nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt und sich im Übrigen gesetzestreu verhalten hat,
d) der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) der Bieter im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat;
4. Eigenerklärung des Bieters, dass weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder § 370 der Abgabenordnung i. V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung verurteilt worden ist;
4. Eigenerklärung des Bieters, dass weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder § 370 der Abgabenordnung i. V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung verurteilt worden ist;
5. Eigenerklärung des Bieters gemäß § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB, dass er sich bislang in Bezug auf die Vergabe vergleichbarer Leistungen gesetzestreu verhalten hat;
6. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einschließlich der Erklärung darüber, dass der Bieter nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.
6. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einschließlich der Erklärung darüber, dass der Bieter nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014);
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis von Erfahrungen bei der Klärschlammentsorgung und -verwertung sowie -transport durch Vorlage einer Referenzliste über die Erfahrungen in den letzten 3 Jahren unter Angabe von:
a) Entsorgungs-/verwertungsmengen (vergleichbar dem aktuellen Vergabeverfahren),
b) Zeitraum der Vertragslaufzeit,
c) Name und Anschrift des Referenzgebers einschließlich Ansprechpartner/in nebst Kommunikationsadresse;
2. Erklärung über die dem Bieter für die ausgeschriebene Leistung zur Verfügung stehende technische und betriebliche Ausstattung;
3. Eigenerklärung über den Anteil selbst zu erbringender Leistungen sowie ggf. die Anteile von Leistungen (Art und Umfang), die von Nachunternehmern erbracht werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftraggeber behält sich vor, für den Fall der Nichterfüllung übernommener vertraglicher Verpflichtungen nach Maßgabe des § 18 Hess. Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) ein Strafversprechen (Vertragsstrafe) zu vereinbaren. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den Fall der Nichterfüllung übernommener vertraglicher Verpflichtungen nach Maßgabe des § 18 Hess. Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) ein Strafversprechen (Vertragsstrafe) zu vereinbaren. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von 15 000 000 EUR oder eine Erklärung, wonach sich der Bieter verpflichtet, eine solche Versicherung im Auftragsfall auf den Zeitpunkt des Leistungsbeginns abzuschließen.
Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von 15 000 000 EUR oder eine Erklärung, wonach sich der Bieter verpflichtet, eine solche Versicherung im Auftragsfall auf den Zeitpunkt des Leistungsbeginns abzuschließen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Bewerber erhalten die Angebotsunterlagen (2-fach) einschließlich Datenträger ab 26.10.2015 im Büro der Pöyry Deutschland GmbH. Die Abgabe der Unterlagen erfolgt gegen Nachweis der Voreinzahlung des Selbstkostenbetrages von 34 EUR auf das Konto der
Pöyry Deutschland GmbH,
Nordea Bank AB Niederlassung Frankfurt am Main,
IBAN DE 32 5143 0300 6417 5300 01,
BIC: NDEADEFF,
unter Angabe des Verwendungszweckes „33X267509 – Ausschreibungsunterlagen“.
Bei Abholung ermäßigt sich der Betrag um 2,40 EUR. Kosten für Ausschreibungsunterlagen werden nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-01-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 33X267509
Zusätzliche Informationen
Nachr. HAD-Ref.: 1751/38.
Nachr. V-Nr/AKZ: 33X267509.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §§ 107 ff. GWB.
Hinweis: Der Auftraggeber weist auf die Rechtslage des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung von Bewerbern/Bietern nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes, zu erheben sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinweis: Der Auftraggeber weist auf die Rechtslage des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung von Bewerbern/Bietern nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes, zu erheben sind.
Quelle: OJS 2015/S 209-379802 (2015-10-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 60428807-0📞
Fax: +49 60428807-29 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-22 📅
Name: Norbert Mäser, Lohnunternehmer
Postanschrift: Frankfurter Straße 38
Postort: Büdingen
Postleitzahl: 63654
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3