Nach Maßgabe des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) sollen Restabfälle (Haushaltsabfälle und hausmüllähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), die dem Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) in seiner Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger überlassen werden, einer Entsorgung zugeführt werden. Dies umfasst die ordnungsgemäße und rechtskonforme Behandlung, Verwertung und/oder Beseitigung aller dem Bieter zur Entsorgung überlassenen Restabfälle sowie die Behandlung, Verwertung und/oder Beseitigung aller aus der Behandlung resultierenden Abfallströme (Output) in Übereinstimmung mit den jeweiligen geltenden Rechtsvorschriften.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Menge oder Umfang:
Es handelt sich um Restabfall, der dem ZAOE als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassen wird. Es fällt Restabfall in folgenden zu entsorgenden Mengen an:Los 1: 35.000 Mg/a bis 40.000 Mg/a, Anlieferung in monatlichen Chargen von ca. 2.625 Mg/Monat bis 3.675 Mg/Monat; Zeitraum: 01.07.2016 bis 30.06.2024Los 2: 10.000 Mg/a bis 15.000 Mg/a, Anlieferung in monatlichen Chargen von ca. 750 Mg/Monat bis 1.375 Mg/Monat; Zeitraum: 01.07.2016 bis 30.06.2018Los 3: 10.000 Mg/a bis 15.000 Mg/a, Anlieferung in monatlichen Chargen von ca. 750 Mg/Monat bis 1.375 Mg/Monat; Zeitraum: 01.07.2016 bis 30.06.2018.
Es handelt sich um Restabfall, der dem ZAOE als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassen wird. Es fällt Restabfall in folgenden zu entsorgenden Mengen an:Los 1: 35.000 Mg/a bis 40.000 Mg/a, Anlieferung in monatlichen Chargen von ca. 2.625 Mg/Monat bis 3.675 Mg/Monat; Zeitraum: 01.07.2016 bis 30.06.2024Los 2: 10.000 Mg/a bis 15.000 Mg/a, Anlieferung in monatlichen Chargen von ca. 750 Mg/Monat bis 1.375 Mg/Monat; Zeitraum: 01.07.2016 bis 30.06.2018Los 3: 10.000 Mg/a bis 15.000 Mg/a, Anlieferung in monatlichen Chargen von ca. 750 Mg/Monat bis 1.375 Mg/Monat; Zeitraum: 01.07.2016 bis 30.06.2018.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal, Vergabestelle
Postanschrift: Meißner Straße 151 a
Postleitzahl: 01445
Postort: Radebeul
Kontakt
Internetadresse: http://www.zaoe.de🌏
E-Mail: vergabestelle@zaoe.de📧
Telefon: +49 3514040450📞
Fax: +49 35140404444 📠
Nach Maßgabe des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) sollen Restabfälle (Haushaltsabfälle und hausmüllähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), die dem Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) in seiner Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger überlassen werden, einer Entsorgung zugeführt werden. Dies umfasst die ordnungsgemäße und rechtskonforme Behandlung, Verwertung und/oder Beseitigung aller dem Bieter zur Entsorgung überlassenen Restabfälle sowie die Behandlung, Verwertung und/oder Beseitigung aller aus der Behandlung resultierenden Abfallströme (Output) in Übereinstimmung mit den jeweiligen geltenden Rechtsvorschriften.
Nach Maßgabe des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) sollen Restabfälle (Haushaltsabfälle und hausmüllähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), die dem Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) in seiner Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger überlassen werden, einer Entsorgung zugeführt werden. Dies umfasst die ordnungsgemäße und rechtskonforme Behandlung, Verwertung und/oder Beseitigung aller dem Bieter zur Entsorgung überlassenen Restabfälle sowie die Behandlung, Verwertung und/oder Beseitigung aller aus der Behandlung resultierenden Abfallströme (Output) in Übereinstimmung mit den jeweiligen geltenden Rechtsvorschriften.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los-Nr. 1
Kurze Beschreibung:
Entsorgung (Behandlung; Verwertung und/oder Beseitigung) von Restabfall (Haushaltsabfälle und hausmüllähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, die wie gemischte Siedlungsabfälle mit dem Abfallschlüssel 20 03 01 entsorgt werden können).
Entsorgung (Behandlung; Verwertung und/oder Beseitigung) von Restabfall (Haushaltsabfälle und hausmüllähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, die wie gemischte Siedlungsabfälle mit dem Abfallschlüssel 20 03 01 entsorgt werden können).
Menge oder Umfang: 35.000 Mg/a bis 40.000 Mg/a, Anlieferung in monatlichen Chargen von 2.625 Mg/Monat bis 3.675 Mg/Monat.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Abfallbehandlungsanlage, in denen die Restabfälle im Sinne einer Erstbehandlung für den Hauptzweck der Entsorgung (z. B. MVA) behandelt werden, muss verfahrenstechnisch einer thermischen Abfallbehandlungsanlage nach dem Stand der Technik…
… entsprechenDie zu entsorgenden Restabfälle des Loses 1 sind überwiegend energetisch zu verwerten (thermische Behandlung).
… entsprechen
Die zu entsorgenden Restabfälle des Loses 1 sind überwiegend energetisch zu verwerten (thermische Behandlung).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los-Nr. 2
Menge oder Umfang: 10.000 Mg/a bis 15.000 Mg/a, Anlieferung in monatlichen Chargen von 750 Mg/Monat bis 1.375 Mg/Monat.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Laufzeit des Vertrages für dieses Los kann zweimal einseitig durch den Auftraggeber für jeweils 1 Jahr verlängert werden (maximal bis…
… 30.06.2020).Die Abfallbehandlungsanlage, in denen die Restabfälle im Sinne einer Erstbehandlung für den Hauptzweck der Entsorgung (z. B. MVA oder MBA) behandelt werden, muss verfahrenstechnisch einer thermischen oder mechanisch-biologischen (auch mit den Verfahrenstechniken der mechanisch-physikalischen Stabilisierung oder der mechanisch-biologischen Stabilisierung) Abfallbehandlungsanlage nach dem Stand der Technik entsprechen.Die zu entsorgenden Restabfälle des Loses 2 und des Loses 3 sind überwiegend zu verwerten.Loslimitierung als Zuschlagslimitierung durch Auftraggeber für die Lose 2 und 3.
… 30.06.2020).
Die Abfallbehandlungsanlage, in denen die Restabfälle im Sinne einer Erstbehandlung für den Hauptzweck der Entsorgung (z. B. MVA oder MBA) behandelt werden, muss verfahrenstechnisch einer thermischen oder mechanisch-biologischen (auch mit den Verfahrenstechniken der mechanisch-physikalischen Stabilisierung oder der mechanisch-biologischen Stabilisierung) Abfallbehandlungsanlage nach dem Stand der Technik entsprechen.
Die Abfallbehandlungsanlage, in denen die Restabfälle im Sinne einer Erstbehandlung für den Hauptzweck der Entsorgung (z. B. MVA oder MBA) behandelt werden, muss verfahrenstechnisch einer thermischen oder mechanisch-biologischen (auch mit den Verfahrenstechniken der mechanisch-physikalischen Stabilisierung oder der mechanisch-biologischen Stabilisierung) Abfallbehandlungsanlage nach dem Stand der Technik entsprechen.
Die zu entsorgenden Restabfälle des Loses 2 und des Loses 3 sind überwiegend zu verwerten.Loslimitierung als Zuschlagslimitierung durch Auftraggeber für die Lose 2 und 3.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los-Nr. 3
Menge oder Umfang:
Es handelt sich um Restabfall, der dem ZAOE als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassen wird. Es fällt Restabfall in folgenden zu entsorgenden Mengen an:
Los 1: 35.000 Mg/a bis 40.000 Mg/a, Anlieferung in monatlichen Chargen von ca. 2.625 Mg/Monat bis 3.675 Mg/Monat; Zeitraum: 01.07.2016 bis 30.06.2024
Los 2: 10.000 Mg/a bis 15.000 Mg/a, Anlieferung in monatlichen Chargen von ca. 750 Mg/Monat bis 1.375 Mg/Monat; Zeitraum: 01.07.2016 bis 30.06.2018
Los 3: 10.000 Mg/a bis 15.000 Mg/a, Anlieferung in monatlichen Chargen von ca. 750 Mg/Monat bis 1.375 Mg/Monat; Zeitraum: 01.07.2016 bis 30.06.2018.
Beschreibung der Optionen:
Die Verträge für das Los 2 und das Los 3 können unabhängig voneinander zweimal einseitig durch den Auftraggeber für jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 2015-01-GF
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistungen im Sinne einer Erstbehandlung für den Hauptzweck der Entsorgung (z. B. MVA oder MBA) sind in einer Anlage des Bieters oder des Nachunternehmers in Deutschland zu erbringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine Unbedenklichkeitserklärung mindestens eines Sozialversicherungsträgers vorzulegen, die nicht älter als 3 Monate sein darf.
Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine Unbedenklichkeitserklärung mindestens eines Sozialversicherungsträgers vorzulegen, die nicht älter als 3 Monate sein darf.
Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Erklärung über die Eintragung in das Handels-/Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz; Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist der Auszug aus dem Handels-/Berufsregister einzureichen, der nicht älter als 6 Monate sein darf. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist der Nachweis der Gewerbeanmeldung einzureichen.
Erklärung über die Eintragung in das Handels-/Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz; Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist der Auszug aus dem Handels-/Berufsregister einzureichen, der nicht älter als 6 Monate sein darf. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist der Nachweis der Gewerbeanmeldung einzureichen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine qualifizierte Unbedenklichkeitserklärung der Berufsgenossenschaft über die Zahlung der Beiträge zur Unfallversicherung vorzulegen, die nicht älter als 3 Monate ist.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine qualifizierte Unbedenklichkeitserklärung der Berufsgenossenschaft über die Zahlung der Beiträge zur Unfallversicherung vorzulegen, die nicht älter als 3 Monate ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise für alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Nachunternehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist zu erbringen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgemäß nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 EG Absatz 3 lit. a) VOL/A von der Wertung ausgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise für alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Nachunternehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist zu erbringen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgemäß nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 EG Absatz 3 lit. a) VOL/A von der Wertung ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
Erklärung über Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die testierten Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die testierten Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Eigenerklärung über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren; Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist 3 Referenzenbescheinigungen zur schriftlichen Bestätigung der erbrachten vergleichbaren Leistung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Eigenerklärung über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren; Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist 3 Referenzenbescheinigungen zur schriftlichen Bestätigung der erbrachten vergleichbaren Leistung vorzulegen.
Mindeststandards:
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise für alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Nachunternehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgemäß nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 EG Absatz 3 lit. a) VOL/A von der Wertung ausgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise für alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Nachunternehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgemäß nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 EG Absatz 3 lit. a) VOL/A von der Wertung ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zertifikat über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG einschließlich der Anlage mit der Übersicht der Abfälle, die für die Behandlung zugelassen sind (Positivkatalog);
Auszüge aus dem Genehmigungsbescheid der Behandlungsanlage, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, die zur Annahme genehmigten Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV), die aus der Behandlung resultierenden Abfallarten gemäß AVV, die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsauflagen sowie der Genehmigungszeitraum hervorgehen (nach Bundesimmissionsschutzgesetz- BlmSchG);
Auszüge aus dem Genehmigungsbescheid der Behandlungsanlage, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, die zur Annahme genehmigten Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV), die aus der Behandlung resultierenden Abfallarten gemäß AVV, die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsauflagen sowie der Genehmigungszeitraum hervorgehen (nach Bundesimmissionsschutzgesetz- BlmSchG);
Eigenerklärung über die gesetzeskonforme Verwertung oder Beseitigung der Behandlungsrückstände. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist für die vorgesehenen Entsorgungswege der einzelnen Rückstandsfraktionen verbindliche Bestätigungen der Entsorger oder entsprechende Verträge vorzulegen und im Falle einer vorgesehenen Verbringung der Entsorgungsrückstände ins Ausland deren Zulässigkeit nachzuweisen.
Eigenerklärung über die gesetzeskonforme Verwertung oder Beseitigung der Behandlungsrückstände. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist für die vorgesehenen Entsorgungswege der einzelnen Rückstandsfraktionen verbindliche Bestätigungen der Entsorger oder entsprechende Verträge vorzulegen und im Falle einer vorgesehenen Verbringung der Entsorgungsrückstände ins Ausland deren Zulässigkeit nachzuweisen.
Angaben über den Anlagenbetrieb der Abfallentsorgungsanlage im Nachweis "Technische Daten"
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, zur Verfügungstellung der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die Leistungserbringung über die gesamten entsprechenden Vertragslaufzeiten (Los 1: 01.07.2016 bis 30.06.2024, maximal 40.000 Mg/a; Los 2: 01.07.2016 bis 30.06.2018 plus Verlängerungsoption, maximal 15.000 Mg/a; Los 3: 01.07.2016 bis 30.06.2018 plus Verlängerungsoption, maximal 15.000 Mg/a),
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, zur Verfügungstellung der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die Leistungserbringung über die gesamten entsprechenden Vertragslaufzeiten (Los 1: 01.07.2016 bis 30.06.2024, maximal 40.000 Mg/a; Los 2: 01.07.2016 bis 30.06.2018 plus Verlängerungsoption, maximal 15.000 Mg/a; Los 3: 01.07.2016 bis 30.06.2018 plus Verlängerungsoption, maximal 15.000 Mg/a),
Angaben zum Ausfallverbund.
Mindeststandards:
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen. Die Nachweise werden dann in der Summe bewertet. Für den Fall, dass der Bieter die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit nicht selbst erbringen kann und er sich deshalb Nachunternehmer bedient, sind auch die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer zu erbringen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Nachunternehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgemäß nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 EG Absatz 3 lit. a) VOL/A von der Wertung ausgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen. Die Nachweise werden dann in der Summe bewertet. Für den Fall, dass der Bieter die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit nicht selbst erbringen kann und er sich deshalb Nachunternehmer bedient, sind auch die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer zu erbringen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Nachunternehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen oder können Nachweise von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgemäß nachkommen, wird das Angebot gemäß § 19 EG Absatz 3 lit. a) VOL/A von der Wertung ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme eines Jahres für jedes Los, auf das der Zuschlag erteilt wird (Die Bruttoauftragssumme eines Jahres errechnet aus sich dem Entsorgungspreis multipliziert mit dem Mittelwert des Mengenkorridors für das jeweilige Los 1 bis 3).
Selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme eines Jahres für jedes Los, auf das der Zuschlag erteilt wird (Die Bruttoauftragssumme eines Jahres errechnet aus sich dem Entsorgungspreis multipliziert mit dem Mittelwert des Mengenkorridors für das jeweilige Los 1 bis 3).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß § 17 VOL/B;
monatliche Abschlagsrechnung auf der Grundlage der Wiegescheine des Vormonats und des vereinbarten Entsorgungsentgelts. Der Rechnungsbetrag für diese Monatsrechnung ist zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der prüffähigen Rechnung ohne Abzug fällig. Die Endabrechnung erfolgt jeweils nach Ablauf eines Jahres (01.07. bis 30.06.) auf der Grundlage der dann bekannten Gesamtmenge der entsorgten Restabfälle und unter Berücksichtigung der bereits vorgenommenen monatlichen Abschlagszahlungen. Über- oder Unterzahlungen sind binnen 30 Tagen nach Zugang der prüffähigen Endabrechnung zur Zahlung fällig.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
monatliche Abschlagsrechnung auf der Grundlage der Wiegescheine des Vormonats und des vereinbarten Entsorgungsentgelts. Der Rechnungsbetrag für diese Monatsrechnung ist zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der prüffähigen Rechnung ohne Abzug fällig. Die Endabrechnung erfolgt jeweils nach Ablauf eines Jahres (01.07. bis 30.06.) auf der Grundlage der dann bekannten Gesamtmenge der entsorgten Restabfälle und unter Berücksichtigung der bereits vorgenommenen monatlichen Abschlagszahlungen. Über- oder Unterzahlungen sind binnen 30 Tagen nach Zugang der prüffähigen Endabrechnung zur Zahlung fällig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgegeben. Wesentlich ist die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Unternehmen sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausreichende Versicherungen abzuschließen und sie dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Dazu zählt insbesondere der Abschluss einer Umwelt- und einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: für Personen- und sonstige Schäden jeweils 2.000.000 EUR für jeden Einzelfall und jeweils mindestens 5.000.000 EUR für alle Versicherungsfälle.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausreichende Versicherungen abzuschließen und sie dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Dazu zählt insbesondere der Abschluss einer Umwelt- und einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: für Personen- und sonstige Schäden jeweils 2.000.000 EUR für jeden Einzelfall und jeweils mindestens 5.000.000 EUR für alle Versicherungsfälle.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Einzahlungsbeleg, welcher der Anforderung beizulegen ist. Als Verwendungszweck ist auf dem Beleg "2015-01-GF" zu vermerken.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-06-23 📅
Öffnungsort: ZAOE-Geschäftsstelle, Meißner Straße 151 a, 01445 Radebeul, Raum 107.
Ort des Eröffnungstermins: ZAOE-Geschäftsstelle, Meißner Straße 151 a, 01445 Radebeul, Raum 107.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
2018-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015-01-GF
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBI. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
Gemäß § 107 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Als unverzüglich im Sinne dieser Vorschrift definiert der Auftraggeber eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend mit dem Erkennen des Vergaberechtsverstoßes. Weiterhin weist der Auftraggeber darauf hin, dass ein Vergabenachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Als unverzüglich im Sinne dieser Vorschrift definiert der Auftraggeber eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend mit dem Erkennen des Vergaberechtsverstoßes. Weiterhin weist der Auftraggeber darauf hin, dass ein Vergabenachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 085-152961 (2015-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 20 806 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Kontakt
Telefon: +49 35140404231 / 35140404232📞
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind (100)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-20 📅
Name: MVV Umwelt Ressourcen GmbH
Postanschrift: Otto Hahn-Straße 1
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68169
Land: Deutschland 🇩🇪