Für die effiziente und kosteneffektive Umsetzung und Implementierung von Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien im bestehenden Energie- und Verkehrssystem bedarf es geeigneter Gesetze (Regelwerke), Normen und Prozesse. Nahezu alle relevanten Regelwerke, die auf Wasserstoff und Brennstoffzellen anwendbar sind, basieren heute auf europäischen Regelwerken (Richtlinien oder Verordnungen) bzw. müssen an diese angepasst werden. Ebenso basiert der wesentliche Teil der heute verwendeten Normen auf internationalen Normen (ISO, IEC) bzw. wird mit diesen harmonisiert. Neue Normen werden im Wesentlichen nur noch im Rahmen von ISO, IEC oder CEN, CENELEC entwickelt. Die Erstellung von Normen und Regelwerken sowie die Abstimmung zwischen beiden ist komplexer Natur und erfordert ein abgestimmtes Vorgehen. Aus diesem Grunde soll vor Beginn des NIP2 ein Roadmap-Strategiepapier erstellt werden, in welchem ein Fahrplan entwickelt wird, wie die erforderlichen RCS-Koordinationsanstrengungen implementiert werden sollen. Der Fortschritt dieser Implementierung muss regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Im Rahmen der zukünftigen RCS-Koordination wird es erforderlich, regelmäßig in den relevanten Gremien von ISO, IEC, CEN, CENELEC, UN ECE i.V.m. WP29 teilzunehmen wie auch sich mit dem FCH JU abzustimmen. Auch eine Klärung der Normungsanerkennung in der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) ist erforderlich. Wie diese Aufgaben in geeigneter Form und effizient erfolgen kann, soll im zur erstellenden RCS-Roadmap-Strategiepapier niedergelegt werden. Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags: „Entwicklung einer Wasserstoff-RCS-Roadmap“ sollen bis Oktober 2016 aufbauend auf den bei ISO, IEC, CEN, CENELEC, UN ECE i.V.m. WP29 laufenden wasserstoff- und brennstoffzellenspezifischen Normungs- und Regelwerksaktivitäten der Stand der Entwicklung sowie die noch bestehenden Lücken bzw. Defizite aus deutscher Sicht herausgearbeitet werden. Neben den in den genannten Gremien laufenden normungs- und regelsetzenden Aktivitäten sollen die koordinativen und analytischen Anstrengungen bei CEN/CENELEC SFEM Working Group Hydrogen und bei der FCH2JU RCS Strategy Coordination Group mit berücksichtigt werden; dies insbesondere auch um Doppelarbeiten zu vermeiden. Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete: Arbeitspaket 1: Regelwerke und Gesetze; Arbeitspaket 1.1: Analyse der Regelwerke für den Straßenverkehr; Arbeitspaket 1.2: Analyse der Regelwerke für stationäre Anlagen; Arbeitspaket 1.3: Analyse der Regelwerke für Anwendungen im Bereich Bahn und Flughäfen; Arbeitspaket 2: Bestandsaufnahme der Situation bei nationaler, europäischer und internationaler Normung sowie bei Industrierichtlinien; Arbeitspaket 2.1: Bestandsaufnahme der Situation bei der Normung; Arbeitspaket 2.2: Bestandsaufnahme der Situation bei Industrierichtlinien; Arbeitspaket 2.3: Analyse von Normen und Industrierichtlinien für die Anwendungen im Bereich Bahn und Flughäfen; Arbeitspaket 3: Bestandsaufnahme bei Implementierungsvorhaben und Netzwerken; Arbeitspaket 3.1:Bestandsaufnahme bei Implementierungsvorhaben; Arbeitspaket 3.2: Bestandsaufnahme bei Netzwerken; Arbeitspaket 4: Defizitanalyse, Interdependenzen und Empfehlungen zur Verbesserung; Arbeitspaket 4.1: Identifizierung der Interdependenzen zwischen Regelwerken und Normen; Arbeitspaket 4.2: Defizitanalyse bei Regelwerken und Normen; Arbeitspaket 4.3: Empfehlungen zur Behebung von Defiziten und zum besseren Abgleich/besserer Ausrichtung; Arbeitspaket 5: Roadmap-Entwicklung; Arbeitspaket 5.1: Erwartete Ergebnisse und erforderliche Aktionen; Arbeitspaket 5.2: Zeitplan zur Umsetzung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Menge oder Umfang:
Der durchzführende Auftrag umfasst mehrere Arbeitspakete:Arbeitspaket 1: Regelwerke und Gesetze;Arbeitspaket 1.1: Analyse der Regelwerke für den Straßenverkehr;Arbeitspaket 1.2: Analyse der Regelwerke für stationäre Anlagen;Arbeitspaket 1.3: Analyse der Regelwerke für Anwendungen im Bereich Bahn und Flughäfen;Arbeitspaket 2: Bestandsaufnahme der Situation bei nationaler, europäischer und internationaler Normung sowie bei Industrierichtlinien;Arbeitspaket 2.1: Bestandsaufnahme der Situation bei der Normung;Arbeitspaket 2.2: Bestandsaufnahme der Situation bei Industrierichtlinien;Arbeitspaket 2.3: Analyse von Normen und Industrierichtlinien für die Anwendungen im Bereich Bahn und Flughäfen;Arbeitspaket 3: Bestandsaufnahme bei Implementierungsvorhaben und Netzwerken;Arbeitspaket 3.1:Bestandsaufnahme bei Implementierungsvorhaben;Arbeitspaket 3.2: Bestandsaufnahme bei Netzwerken;Arbeitspaket 4: Defizitanalyse, Interdependenzen und Empfehlungen zur Verbesserung;Arbeitspaket 4.1: Identifizierung der Interdependenzen zwischen Regelwerken und Normen;Arbeitspaket 4.2: Defizitanalyse bei Regelwerken und Normen;Arbeitspaket 4.3: Empfehlungen zur Behebung von Defiziten und zum besseren Abgleich/besserer Ausrichtung;Arbeitspaket 5: Roadmap-Entwicklung;Arbeitspaket 5.1: Erwartete Ergebnisse und erforderliche Aktionen;Arbeitspaket 5.2: Zeitplan zur Umsetzung.
Der durchzführende Auftrag umfasst mehrere Arbeitspakete:Arbeitspaket 1: Regelwerke und Gesetze;Arbeitspaket 1.1: Analyse der Regelwerke für den Straßenverkehr;Arbeitspaket 1.2: Analyse der Regelwerke für stationäre Anlagen;Arbeitspaket 1.3: Analyse der Regelwerke für Anwendungen im Bereich Bahn und Flughäfen;Arbeitspaket 2: Bestandsaufnahme der Situation bei nationaler, europäischer und internationaler Normung sowie bei Industrierichtlinien;Arbeitspaket 2.1: Bestandsaufnahme der Situation bei der Normung;Arbeitspaket 2.2: Bestandsaufnahme der Situation bei Industrierichtlinien;Arbeitspaket 2.3: Analyse von Normen und Industrierichtlinien für die Anwendungen im Bereich Bahn und Flughäfen;Arbeitspaket 3: Bestandsaufnahme bei Implementierungsvorhaben und Netzwerken;Arbeitspaket 3.1:Bestandsaufnahme bei Implementierungsvorhaben;Arbeitspaket 3.2: Bestandsaufnahme bei Netzwerken;Arbeitspaket 4: Defizitanalyse, Interdependenzen und Empfehlungen zur Verbesserung;Arbeitspaket 4.1: Identifizierung der Interdependenzen zwischen Regelwerken und Normen;Arbeitspaket 4.2: Defizitanalyse bei Regelwerken und Normen;Arbeitspaket 4.3: Empfehlungen zur Behebung von Defiziten und zum besseren Abgleich/besserer Ausrichtung;Arbeitspaket 5: Roadmap-Entwicklung;Arbeitspaket 5.1: Erwartete Ergebnisse und erforderliche Aktionen;Arbeitspaket 5.2: Zeitplan zur Umsetzung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Postanschrift: Invalidenstraße 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de🌏
E-Mail: s.tobian@fz-juelich.de📧
Fax: +49 30201993334 📠
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E33231535) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E33231535). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 14.1.2016 zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 24.12.2015 bis 3.1.2016 keine Bieterfragen beantwortet werden können, wenn die Anfragen nach dem 21.12.2015, 10:00 Uhr auf der Auftragsplattform „subreport“, mit der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E33231535) eingehen.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E33231535) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E33231535). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 14.1.2016 zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 24.12.2015 bis 3.1.2016 keine Bieterfragen beantwortet werden können, wenn die Anfragen nach dem 21.12.2015, 10:00 Uhr auf der Auftragsplattform „subreport“, mit der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E33231535) eingehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die effiziente und kosteneffektive Umsetzung und Implementierung von Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien im bestehenden Energie- und Verkehrssystem bedarf es geeigneter Gesetze (Regelwerke), Normen und Prozesse. Nahezu alle relevanten Regelwerke, die auf Wasserstoff und Brennstoffzellen anwendbar sind, basieren heute auf europäischen Regelwerken (Richtlinien oder Verordnungen) bzw. müssen an diese angepasst werden. Ebenso basiert der wesentliche Teil der heute verwendeten Normen auf internationalen Normen (ISO, IEC) bzw. wird mit diesen harmonisiert. Neue Normen werden im Wesentlichen nur noch im Rahmen von ISO, IEC oder CEN, CENELEC entwickelt.
Für die effiziente und kosteneffektive Umsetzung und Implementierung von Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien im bestehenden Energie- und Verkehrssystem bedarf es geeigneter Gesetze (Regelwerke), Normen und Prozesse. Nahezu alle relevanten Regelwerke, die auf Wasserstoff und Brennstoffzellen anwendbar sind, basieren heute auf europäischen Regelwerken (Richtlinien oder Verordnungen) bzw. müssen an diese angepasst werden. Ebenso basiert der wesentliche Teil der heute verwendeten Normen auf internationalen Normen (ISO, IEC) bzw. wird mit diesen harmonisiert. Neue Normen werden im Wesentlichen nur noch im Rahmen von ISO, IEC oder CEN, CENELEC entwickelt.
Die Erstellung von Normen und Regelwerken sowie die Abstimmung zwischen beiden ist komplexer Natur und erfordert ein abgestimmtes Vorgehen. Aus diesem Grunde soll vor Beginn des NIP2 ein Roadmap-Strategiepapier erstellt werden, in welchem ein Fahrplan entwickelt wird, wie die erforderlichen RCS-Koordinationsanstrengungen implementiert werden sollen. Der Fortschritt dieser Implementierung muss regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Die Erstellung von Normen und Regelwerken sowie die Abstimmung zwischen beiden ist komplexer Natur und erfordert ein abgestimmtes Vorgehen. Aus diesem Grunde soll vor Beginn des NIP2 ein Roadmap-Strategiepapier erstellt werden, in welchem ein Fahrplan entwickelt wird, wie die erforderlichen RCS-Koordinationsanstrengungen implementiert werden sollen. Der Fortschritt dieser Implementierung muss regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Im Rahmen der zukünftigen RCS-Koordination wird es erforderlich, regelmäßig in den relevanten Gremien von ISO, IEC, CEN, CENELEC, UN ECE i.V.m. WP29 teilzunehmen wie auch sich mit dem FCH JU abzustimmen. Auch eine Klärung der Normungsanerkennung in der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) ist erforderlich. Wie diese Aufgaben in geeigneter Form und effizient erfolgen kann, soll im zur erstellenden RCS-Roadmap-Strategiepapier niedergelegt werden.
Im Rahmen der zukünftigen RCS-Koordination wird es erforderlich, regelmäßig in den relevanten Gremien von ISO, IEC, CEN, CENELEC, UN ECE i.V.m. WP29 teilzunehmen wie auch sich mit dem FCH JU abzustimmen. Auch eine Klärung der Normungsanerkennung in der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) ist erforderlich. Wie diese Aufgaben in geeigneter Form und effizient erfolgen kann, soll im zur erstellenden RCS-Roadmap-Strategiepapier niedergelegt werden.
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags: „Entwicklung einer Wasserstoff-RCS-Roadmap“ sollen bis Oktober 2016 aufbauend auf den bei ISO, IEC, CEN, CENELEC, UN ECE i.V.m. WP29 laufenden wasserstoff- und brennstoffzellenspezifischen Normungs- und Regelwerksaktivitäten der Stand der Entwicklung sowie die noch bestehenden Lücken bzw. Defizite aus deutscher Sicht herausgearbeitet werden. Neben den in den genannten Gremien laufenden normungs- und regelsetzenden Aktivitäten sollen die koordinativen und analytischen Anstrengungen bei CEN/CENELEC SFEM Working Group Hydrogen und bei der FCH2JU RCS Strategy Coordination Group mit berücksichtigt werden; dies insbesondere auch um Doppelarbeiten zu vermeiden.
Im Rahmen des Dienstleistungsauftrags: „Entwicklung einer Wasserstoff-RCS-Roadmap“ sollen bis Oktober 2016 aufbauend auf den bei ISO, IEC, CEN, CENELEC, UN ECE i.V.m. WP29 laufenden wasserstoff- und brennstoffzellenspezifischen Normungs- und Regelwerksaktivitäten der Stand der Entwicklung sowie die noch bestehenden Lücken bzw. Defizite aus deutscher Sicht herausgearbeitet werden. Neben den in den genannten Gremien laufenden normungs- und regelsetzenden Aktivitäten sollen die koordinativen und analytischen Anstrengungen bei CEN/CENELEC SFEM Working Group Hydrogen und bei der FCH2JU RCS Strategy Coordination Group mit berücksichtigt werden; dies insbesondere auch um Doppelarbeiten zu vermeiden.
Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1: Regelwerke und Gesetze;
Arbeitspaket 1.1: Analyse der Regelwerke für den Straßenverkehr;
Arbeitspaket 1.2: Analyse der Regelwerke für stationäre Anlagen;
Arbeitspaket 1.3: Analyse der Regelwerke für Anwendungen im Bereich Bahn und Flughäfen;
Arbeitspaket 2: Bestandsaufnahme der Situation bei nationaler, europäischer und internationaler Normung sowie bei Industrierichtlinien;
Arbeitspaket 2.1: Bestandsaufnahme der Situation bei der Normung;
Arbeitspaket 2.2: Bestandsaufnahme der Situation bei Industrierichtlinien;
Arbeitspaket 2.3: Analyse von Normen und Industrierichtlinien für die Anwendungen im Bereich Bahn und Flughäfen;
Arbeitspaket 3: Bestandsaufnahme bei Implementierungsvorhaben und Netzwerken;
Arbeitspaket 3.1:Bestandsaufnahme bei Implementierungsvorhaben;
Arbeitspaket 3.2: Bestandsaufnahme bei Netzwerken;
Arbeitspaket 4: Defizitanalyse, Interdependenzen und Empfehlungen zur Verbesserung;
Arbeitspaket 4.1: Identifizierung der Interdependenzen zwischen Regelwerken und Normen;
Arbeitspaket 4.2: Defizitanalyse bei Regelwerken und Normen;
Arbeitspaket 4.3: Empfehlungen zur Behebung von Defiziten und zum besseren Abgleich/besserer Ausrichtung;
Arbeitspaket 5: Roadmap-Entwicklung;
Arbeitspaket 5.1: Erwartete Ergebnisse und erforderliche Aktionen;
Arbeitspaket 5.2: Zeitplan zur Umsetzung.
Menge oder Umfang:
Der durchzführende Auftrag umfasst mehrere Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1: Regelwerke und Gesetze;
Arbeitspaket 1.1: Analyse der Regelwerke für den Straßenverkehr;
Arbeitspaket 1.2: Analyse der Regelwerke für stationäre Anlagen;
Arbeitspaket 1.3: Analyse der Regelwerke für Anwendungen im Bereich Bahn und Flughäfen;
Arbeitspaket 2: Bestandsaufnahme der Situation bei nationaler, europäischer und internationaler Normung sowie bei Industrierichtlinien;
Arbeitspaket 2.1: Bestandsaufnahme der Situation bei der Normung;
Arbeitspaket 2.2: Bestandsaufnahme der Situation bei Industrierichtlinien;
Arbeitspaket 2.3: Analyse von Normen und Industrierichtlinien für die Anwendungen im Bereich Bahn und Flughäfen;
Arbeitspaket 3: Bestandsaufnahme bei Implementierungsvorhaben und Netzwerken;
Arbeitspaket 3.1:Bestandsaufnahme bei Implementierungsvorhaben;
Arbeitspaket 3.2: Bestandsaufnahme bei Netzwerken;
Arbeitspaket 4: Defizitanalyse, Interdependenzen und Empfehlungen zur Verbesserung;
Arbeitspaket 4.1: Identifizierung der Interdependenzen zwischen Regelwerken und Normen;
Arbeitspaket 4.2: Defizitanalyse bei Regelwerken und Normen;
Arbeitspaket 4.3: Empfehlungen zur Behebung von Defiziten und zum besseren Abgleich/besserer Ausrichtung;
Arbeitspaket 5: Roadmap-Entwicklung;
Arbeitspaket 5.1: Erwartete Ergebnisse und erforderliche Aktionen;
Arbeitspaket 5.2: Zeitplan zur Umsetzung.
Dauer: 9 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Persönliche Lage des Bieters:
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift);
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift);
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt;
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat;
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat;
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen);
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen);
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen).
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen).
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen);
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen);
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren;
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen).
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
• abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters,
• Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen).
Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters und die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters und die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Entwicklung sowie Gestaltung von Normen und Regelwerken,
2. Kenntnisse über die relevanten Normen und Regelwerke, die in der Leistungsbeschreibung genannt sind,
3. Kenntnisse und Erfahrungen mit Konzepten zu Erzeugung, Transport, Distribution und Nutzung von Wasserstoff,
4. Kenntnisse im Bereich vorwettbewerbliche Forschung in Bezug auf das Wasserstoffgebiet,
5. Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und Implementierung von Wasserstoff-Infrastrukturen und -anlagen,
6. Vernetzung mit den relevanten deutschen Akteuren im Bereich der Wasserstoffnutzung insbesondere in der Mobilität sowie der relevanten RCS-Gremien insbesondere in Europa. Hierzu ist eine Eigenerklärung zu erbringen und die Vernetzung ist auf max. einer DIN A4-Seite aussagekräftig darzustellen.
6. Vernetzung mit den relevanten deutschen Akteuren im Bereich der Wasserstoffnutzung insbesondere in der Mobilität sowie der relevanten RCS-Gremien insbesondere in Europa. Hierzu ist eine Eigenerklärung zu erbringen und die Vernetzung ist auf max. einer DIN A4-Seite aussagekräftig darzustellen.
Es sind zu den Punkten 1. bis 5. jeweils mindestens zwei Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. einer DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Für das Eignungskriterium 6. ist eine Eigenerklärung beizulegen und die Vernetzung ist auf max. einer DIN A4-Seite aussagekräftig darzustellen. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen zu den Eignungskriterien 1. bis 5. sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Es sind zu den Punkten 1. bis 5. jeweils mindestens zwei Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. einer DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Für das Eignungskriterium 6. ist eine Eigenerklärung beizulegen und die Vernetzung ist auf max. einer DIN A4-Seite aussagekräftig darzustellen. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen zu den Eignungskriterien 1. bis 5. sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
— Projektbezeichnung;
— Projektinhalt;
— Projektlaufzeit;
— erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes;
— Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt).
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-04-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E33231535) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E33231535) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E33231535). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 14.1.2016 zu stellen.
Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E33231535). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 14.1.2016 zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 24.12.2015 bis 3.1.2016 keine Bieterfragen beantwortet werden können, wenn die Anfragen nach dem 21.12.2015, 10:00 Uhr auf der Auftragsplattform „subreport“, mit der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E33231535) eingehen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 24.12.2015 bis 3.1.2016 keine Bieterfragen beantwortet werden können, wenn die Anfragen nach dem 21.12.2015, 10:00 Uhr auf der Auftragsplattform „subreport“, mit der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E33231535) eingehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
Quelle: OJS 2015/S 233-423666 (2015-11-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 030201993334 📠
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (50)
2. Preis (30)
3. Organisatorische Umsetzung (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-04 📅
Name: Ludwig-Bölkow-Systemtechnik GmbH
Postanschrift: Daimlerstr. 15
Postort: Ottobrunn
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.