Entwicklung eines IT-Programmverwaltungssystems zur Bereitstellung von elektronischen Daten zur Erstellung von Zahlungsanträgen und zur Erfüllung von Berichtspflichten an die Europäische Kommission zum gesamten Operationellen Programm des Bundes für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in Deutschland in der Förderperiode (FP) 2014-2020

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

1. Grundsätzliche Informationen
Das BMAS ist als Verwaltungsbehörde für die Umsetzung von Maßnahmen aus Mitteln der Europäischen Union verantwortlich. Das zur Unterstützung dieser Aufgabe und Umsetzung der neuen Anforderungen der ESF-Förderperiode 2014-2020 ausgeschriebene IT-System muss nicht nur die nationalen Anforderungen abdecken, sondern auch die Vorgaben seitens der Europäischen Kommission erfüllen.
Zentrale Funktionalitäten sind das Verwalten der Programme und Vorhaben, das finanzielle und materielle Monitoring/Controlling (z. B. EU-Zahlungsanträge, Finanzabfragen, Bedienung des komplexen Indikatoren Systems) sowie die kontinuierlichen und engmaschigen Berichterstattungen über die Umsetzung des ESF in Deutschland an die Europäische Kommission. Über ein integriertes und erweiterbares Berichts- und Auswertungssystem soll die ebenen- und adressatengerechte Auswertbarkeit der gesammelten und in der Datenbank gespeicherten Informationen gewährleistet werden. Zur Unterstützung dieser Aufgaben sind verschiedene Import- und Exportfunktionalitäten zu implementieren und Schnittstellen zu entwickeln.
Grundlage der Umsetzung des ESF auf Bundesebene ist das „Operationelle Programm des Bundes für den Europäischen Sozialfonds“ für den Zeitraum 2014-2020. Die Rahmenbedingungen sind in der Allgemeinen Verordnung für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, in der ESF-Verordnung und in verschiedenen Durchführungsbestimmungen fixiert. Diese sind im aktuellen Ausschreibungsverfahren durchgängig zu berücksichtigen.
2. Zeitplan
Die für die Projektplanung des Auftragnehmers verbindlichen zeitlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen sind der nachfolgend dargestellten groben Meilensteinplanung zu entnehmen:
— Projektbeginn++++++++++++++++++++++++++++++++++++++Termin X+ 0,0 Monate
(Termin X liegt unmittelbar nach Zuschlagerteilung und stellt den Starttermin dar);
— BzA des Technischen Feinkonzepts+++++++++++++++++++++Termin X + 2,0 Monate;
Dieses Dokument wird im Rahmen des inkrementellen Vorgehens fortgeschrieben
— Technisches Feinkonzept freigegeben+++++++++++++++++++Termin X + 2,5 Monate;
— Beginn der Entwicklungsarbeiten+++++++++++++++++++++++Termin X + 2,5 Monate;
— Teststellung 1. Realisierungsstufe++++++++++++++++++++++Termin X + 4,5 Monate;
— Fachliche und technische Abnahme d. 1. Realisierungsstufe++ Termin X + 5,0 Monate;
— Inbetriebnahme der 1. Realisierungsstufe++++++++++++++++Termin X + 5,0 Monate.
Wichtiger Hinweis zur 1. Realisierungsstufe:
Mit der 1. Realisierungsstufe muss es möglich sein, Zahlungsanträge sowohl an das BMAS als ESF-Verwaltungsbehörde als auch an die Europäische Kommission zu stellen. Benötigter Mindestumfang:
~~1. SSL-gesicherter gleichzeitiger Zugang für alle Benutzer
~~2. Funktionierende Nutzerverwaltung
~~3. Benutzerschnittstelle zur manuellen Erfassung der Stammblattdaten inklusive der Teilnehmerdaten
~~4. Bereitstellung des Freigabeprozesses (Zahlungsantrag)
~~5. Bereitstellung der Reportgruppe Zahlungsantrag
— Teststellung 2. Realisierungsstufe++++++++++++++++++++++Termin X + 9,0 Monate
— Inbetriebnahme 2. Realisierungsstufe+++++++++++++++++++Termin X + 10 Monate
— Teststellung 3. Realisierungsstufe++++++++++++++++++++++Termin X + 16 Monate
— Inbetriebnahme 3. Realisierungsstufe+++++++++++++++++++Termin X + 17 Monate
3. Spezielle Informationen zum Auftragsgegenstand
3.1 (Funktionale Anforderungen)
— Verwaltung der Verwaltungsebenen
Die Darstellung und Administration von Verwaltungsebenen ist innerhalb der Systemverwaltung bereitzustellen.
— Verwaltungsbehörde (VB)
— Ressort (Mandant)
— Fachebene
— Programmumsetzende Stelle (PuS)
— Projektträger.
— Nutzerverwaltung
Innerhalb des IT-Systems ist eine stringente Nutzerverwaltung umzusetzen, die eine effiziente Verwaltung von Nutzern und damit verbunden auch Rollen und Rechten unterstützt. Die Zuweisung von Rechten muss dabei über die Zuordnung von Nutzern zu Rollen bzw. Rechtegruppen erfolgen.
— Pflichtfelder
Im IT-System müssen Pflichtfelder verwaltet und festgelegt werden können.
— Informationssystem
Über ein systeminternes Benachrichtigungssystem müssen Nutzer Informationen austauschen bzw. automatisch Benachrichtigungen erhalten, erzeugen und verschicken (wie z. B. Mitteilung von Zuordnungen zu Finanzabfragen, Festlegung von Stichtagen, Änderung von Ampelstatus und Freigaben, Aufforderung zur Pflege von Daten, Hinweise zu fehlerhaften Eingaben bzw. Importen) können. Dies muss sowohl innerhalb des IT-Systems in speziellen Benachrichtigungsbereichen (wie z. B. E-Postkasten, Informationslisten, Pop-ups usw.) sowie extern in Form von E-Mail Benachrichtigungen umgesetzt werden.
— Hilfesystem
Im gesamten IT-System sollen den Nutzern kontextabhängige Informationen und Bedienhilfen angeboten werden können. Dem Nutzer soll darüber effizient und zielführend die Möglichkeit gegeben werden, evtl. Problemstellungen zunächst selbstständig lösen zu können.
— Hinweissystem
Um Anwender frühzeitig bei der Erkennung von Eingabefehlern, ungewollten Veränderungen bzw. vorhandenen ungewöhnlichen Datenwerten von Vorhabendaten unterstützen zu können, muss ein Informationsbereich implementiert werden. Fehlerfälle müssen in diesem Bereich erfasst, visualisiert und mit entsprechenden Hinweisen zur Problemlösung versehen werden.
— Rollen und Rechteverwaltung
Das IT-System muss über ein Rollen- /Rechtekonzept und effiziente Möglichkeiten zu dessen Administration verfügen.
— Katalogverwaltung
Über Kataloge müssen die Auswahloptionen/Stammdaten für die verschiedenen im IT-System bereitzustellenden Auswahlfelder/Dropdown-Menüs (z. B. Zielgebiete oder Prioritätsachsen zur Kennzeichnung von Programmen und Vorhaben) zentral abgelegt werden können. Für jeden Katalog muss zur Ergänzung und Aktualisierung eine Eingabemöglichkeit für berechtige Anwender bereitgestellt werden.
— Systemeinstellungen
Über die Systemadministration muss eine Reihe von Parametern verwaltet werden können, die systemweit gelten. Diese Systemeinstellungen sind über eine Oberfläche für berechtigte Systemadministratoren bereitzustellen. Zu berücksichtigende Parameter sind z. B. die maximale Anzahl fehlerhafter Logins bis zur Sperre des Accounts oder die Anzahl angezeigter Listeneinträge in Suchergebnissen.
3.2 (Stammblattverfahren)
Das Stammblattverfahren stellt das Kernstück der Datenerhebung/Datenablage dar. Zahlungsantragsdaten, Projektträgerdaten, Teilnehmerdaten sowie die Output- und Ergebnisindikatoren auf der Projekt-/Vorhabenebene sollen darüber erhoben und ausgewertet werden können. Stammblätter müssen durch berechtigte Nutzer angepasst oder erweitert werden können. Die Eingabe der Daten in das Stammblatt hat browserbasiert über Masken oder über die Importfunktionen zu erfolgen.
3.3 (Prüfmodul)
— 3.3.1 Grundsätzliche Anforderung
Die Durchführung von Verwaltungskontrollen mit Hilfe der über die Dokumentenverwaltung abgelegten Dokumente (wie z. B. Abschlussschreiben, Prüfberichte oder Prüfchecklisten, Belege usw.)
— Prüfungen
Erfassung von Masken für Vorhabenprüfungen von Verwaltungsbehörde und Prüfbehörde sowie der nachgeordneten Stellen mit Daten zu Vor-Ort-Kontrollen (wie z. B. Prüfdatum, Prüfinstanz, Prüfsumme, Fehlersumme, Fehlerquote und Fehlerart).
Erfassung von Masken für Systemprüfungen der Prüfbehörde zur Datenpflege mit Eingabefeldern z. B. für Prüfzeitraum, geprüfte Behörden, geprüfte Programme und die Bewertungskategorie als Ergebnis der Prüfung.
Erfassung von Masken für externe Prüfungen zur Datenpflege mit Eingabefeldern z. B. für Prüfinstanz, Prüfebene, das Datum sowie das Thema in Form eines Freitexts
PDF-Dokumente mit Bezug zu den Prüfungen sollen innerhalb des IT-Systems gespeichert werden können.
— Auswertungen
Innerhalb des allgemeinen Bereiches „Auswertungen“ sollen Auswertungen von Dateninhalten sowohl über die Datenmaske im IT-System als auch als Report möglich sein. Die Datenmaske im IT-System sollte so gestaltet sein, dass ein Überblick über die in den verschiedenen Programmen stattgefundenen Prüfungen möglich ist.
— 3.3.2 Anforderung der Prüfbehörde
Um eine effiziente und anwenderfreundliche Nutzung des Prüfprozesses über das neue IT-System zu gewährleisten, sollen die folgenden Funktionen bereitgestellt werden:
— Zugriffsverwaltung
Die Zugriffe sind über Rollen auf den Bereich der Prüfbehörde sowie deren Inhalt und Funktionen auf die Mitarbeiter der Prüfbehörde und Prüfstellen zu beschränken.
— Unterstützung der Ziehung einer Stichprobe
— Erfassung der Stammdaten eines Vorhabens aus der Stichprobe
— Prüfplanung
— Prüfungsvorbereitung
— Berichterstattung und Prüffeststellungen
— Nachverfolgungsprüfung
— Jahresabschlussprüfung und Jahreskontrollbericht
3.4 Kernprozesse und -funktionen
Hier sind im Wesentlichen durch das IT-System zu unterstützende Geschäfts-Prozesse bzw. System-Module umzusetzen.
— Administration von Programmen und Vorhaben
— EU-Zahlungsantrag
— Finanzabfragen
— Ampelstatus Vorhaben
— Controlling und Monitoring
— Jahresabschluss
— Finanzkorrekturen: Herausnahmen/Wiedereinziehung/Zinsen und
— Mittelfluss
3.5 Historisierung und Versionierung
Die im IT-System vorhandenen Datensätze müssen zu bestimmten Stichtagen vollständig historisiert werden können. Das umfasst alle prozessbezogenen Inhalte von Vorhaben, die an einem Prozess teilgenommen haben und alle Daten eines abgeschlossenen Stichtages (wie z. B. Zahlungsantrag, Jahresbericht oder Finanzabfrage). Einsicht und Darstellung von historisierten Daten müssen über das IT-System auf Ebene von Einzeldatensätzen erfolgen können. Dabei soll die gesamte Änderungshistorie eines Datensatzes eingesehen werden können.
3.6 Kommunikationsbeziehungen und Schnittstellen
Zu berücksichtigen sind die Kommunikationsbeziehungen und Schnittstellen welche bezüglich der Verwendung der fortgeschrittenen elektronischen Signatur und der datenschutzrechtlichen Standards abzubilden sind.
3.7 Fortgeschrittene elektronische Signatur
Es wird ein Lösungsvorschlag auf der Basis einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur mit Software-Zertifikat ohne Signaturkarten und Lesegeräte gewünscht. Es ist eine Lösung auf der Basis der EG-Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen sowie den entsprechenden Bestimmungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung umzusetzen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-22 Auftragsbekanntmachung
2015-01-23 Ergänzende Angaben
2015-04-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-01-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Postanschrift: Rochusstraße 1
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmas.bund.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@bmas.bund.de 📧
Telefon: +49 228995271604 📞
Fax: +49 228995272253 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-22 📅
Einreichungsfrist: 2015-02-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 018-029161
ABl. S-Ausgabe: 18
Zusätzliche Informationen
1. Information zur Bietergemeinschaften: Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben: Wir, (namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft), erklären sowohl für die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet. 2. Information zum Einsatz von Subunternehmern: Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben: „Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“ (Der Begriff „Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.) 3. Information zur Form des Teilnahmeantrages: Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat Zb 1 -Bonn/Zentrale Vergabestelle, Kennziffer 6/16b Rochusstraße 1 53123 Bonn Nicht öffnen – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Aktenzeichen Zb1-0812-6/16b Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei. Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahmefrist (s. unter IV.3.4)) ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 4. Information zum Versand von Unterlagen: Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Grundsätzliche Informationen
Das BMAS ist als Verwaltungsbehörde für die Umsetzung von Maßnahmen aus Mitteln der Europäischen Union verantwortlich. Das zur Unterstützung dieser Aufgabe und Umsetzung der neuen Anforderungen der ESF-Förderperiode 2014-2020 ausgeschriebene IT-System muss nicht nur die nationalen Anforderungen abdecken, sondern auch die Vorgaben seitens der Europäischen Kommission erfüllen.
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Zentrale Funktionalitäten sind das Verwalten der Programme und Vorhaben, das finanzielle und materielle Monitoring/Controlling (z. B. EU-Zahlungsanträge, Finanzabfragen, Bedienung des komplexen Indikatoren Systems) sowie die kontinuierlichen und engmaschigen Berichterstattungen über die Umsetzung des ESF in Deutschland an die Europäische Kommission. Über ein integriertes und erweiterbares Berichts- und Auswertungssystem soll die ebenen- und adressatengerechte Auswertbarkeit der gesammelten und in der Datenbank gespeicherten Informationen gewährleistet werden. Zur Unterstützung dieser Aufgaben sind verschiedene Import- und Exportfunktionalitäten zu implementieren und Schnittstellen zu entwickeln.
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Grundlage der Umsetzung des ESF auf Bundesebene ist das „Operationelle Programm des Bundes für den Europäischen Sozialfonds“ für den Zeitraum 2014-2020. Die Rahmenbedingungen sind in der Allgemeinen Verordnung für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, in der ESF-Verordnung und in verschiedenen Durchführungsbestimmungen fixiert. Diese sind im aktuellen Ausschreibungsverfahren durchgängig zu berücksichtigen.
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2. Zeitplan
Die für die Projektplanung des Auftragnehmers verbindlichen zeitlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen sind der nachfolgend dargestellten groben Meilensteinplanung zu entnehmen:
— Projektbeginn++++++++++++++++++++++++++++++++++++++Termin X+ 0,0 Monate
(Termin X liegt unmittelbar nach Zuschlagerteilung und stellt den Starttermin dar);
— BzA des Technischen Feinkonzepts+++++++++++++++++++++Termin X + 2,0 Monate;
Dieses Dokument wird im Rahmen des inkrementellen Vorgehens fortgeschrieben
— Technisches Feinkonzept freigegeben+++++++++++++++++++Termin X + 2,5 Monate;
— Beginn der Entwicklungsarbeiten+++++++++++++++++++++++Termin X + 2,5 Monate;
— Teststellung 1. Realisierungsstufe++++++++++++++++++++++Termin X + 4,5 Monate;
— Fachliche und technische Abnahme d. 1. Realisierungsstufe++ Termin X + 5,0 Monate;
— Inbetriebnahme der 1. Realisierungsstufe++++++++++++++++Termin X + 5,0 Monate.
Wichtiger Hinweis zur 1. Realisierungsstufe:
Mit der 1. Realisierungsstufe muss es möglich sein, Zahlungsanträge sowohl an das BMAS als ESF-Verwaltungsbehörde als auch an die Europäische Kommission zu stellen. Benötigter Mindestumfang:
~~1. SSL-gesicherter gleichzeitiger Zugang für alle Benutzer
~~2. Funktionierende Nutzerverwaltung
~~3. Benutzerschnittstelle zur manuellen Erfassung der Stammblattdaten inklusive der Teilnehmerdaten
~~4. Bereitstellung des Freigabeprozesses (Zahlungsantrag)
~~5. Bereitstellung der Reportgruppe Zahlungsantrag
— Teststellung 2. Realisierungsstufe++++++++++++++++++++++Termin X + 9,0 Monate
— Inbetriebnahme 2. Realisierungsstufe+++++++++++++++++++Termin X + 10 Monate
— Teststellung 3. Realisierungsstufe++++++++++++++++++++++Termin X + 16 Monate
— Inbetriebnahme 3. Realisierungsstufe+++++++++++++++++++Termin X + 17 Monate
3. Spezielle Informationen zum Auftragsgegenstand
3.1 (Funktionale Anforderungen)
— Verwaltung der Verwaltungsebenen
Die Darstellung und Administration von Verwaltungsebenen ist innerhalb der Systemverwaltung bereitzustellen.
— Verwaltungsbehörde (VB)
— Ressort (Mandant)
— Fachebene
— Programmumsetzende Stelle (PuS)
— Projektträger.
— Nutzerverwaltung
Innerhalb des IT-Systems ist eine stringente Nutzerverwaltung umzusetzen, die eine effiziente Verwaltung von Nutzern und damit verbunden auch Rollen und Rechten unterstützt. Die Zuweisung von Rechten muss dabei über die Zuordnung von Nutzern zu Rollen bzw. Rechtegruppen erfolgen.
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— Pflichtfelder
Im IT-System müssen Pflichtfelder verwaltet und festgelegt werden können.
— Informationssystem
Über ein systeminternes Benachrichtigungssystem müssen Nutzer Informationen austauschen bzw. automatisch Benachrichtigungen erhalten, erzeugen und verschicken (wie z. B. Mitteilung von Zuordnungen zu Finanzabfragen, Festlegung von Stichtagen, Änderung von Ampelstatus und Freigaben, Aufforderung zur Pflege von Daten, Hinweise zu fehlerhaften Eingaben bzw. Importen) können. Dies muss sowohl innerhalb des IT-Systems in speziellen Benachrichtigungsbereichen (wie z. B. E-Postkasten, Informationslisten, Pop-ups usw.) sowie extern in Form von E-Mail Benachrichtigungen umgesetzt werden.
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— Hilfesystem
Im gesamten IT-System sollen den Nutzern kontextabhängige Informationen und Bedienhilfen angeboten werden können. Dem Nutzer soll darüber effizient und zielführend die Möglichkeit gegeben werden, evtl. Problemstellungen zunächst selbstständig lösen zu können.
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— Hinweissystem
Um Anwender frühzeitig bei der Erkennung von Eingabefehlern, ungewollten Veränderungen bzw. vorhandenen ungewöhnlichen Datenwerten von Vorhabendaten unterstützen zu können, muss ein Informationsbereich implementiert werden. Fehlerfälle müssen in diesem Bereich erfasst, visualisiert und mit entsprechenden Hinweisen zur Problemlösung versehen werden.
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— Rollen und Rechteverwaltung
Das IT-System muss über ein Rollen- /Rechtekonzept und effiziente Möglichkeiten zu dessen Administration verfügen.
— Katalogverwaltung
Über Kataloge müssen die Auswahloptionen/Stammdaten für die verschiedenen im IT-System bereitzustellenden Auswahlfelder/Dropdown-Menüs (z. B. Zielgebiete oder Prioritätsachsen zur Kennzeichnung von Programmen und Vorhaben) zentral abgelegt werden können. Für jeden Katalog muss zur Ergänzung und Aktualisierung eine Eingabemöglichkeit für berechtige Anwender bereitgestellt werden.
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— Systemeinstellungen
Über die Systemadministration muss eine Reihe von Parametern verwaltet werden können, die systemweit gelten. Diese Systemeinstellungen sind über eine Oberfläche für berechtigte Systemadministratoren bereitzustellen. Zu berücksichtigende Parameter sind z. B. die maximale Anzahl fehlerhafter Logins bis zur Sperre des Accounts oder die Anzahl angezeigter Listeneinträge in Suchergebnissen.
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3.2 (Stammblattverfahren)
Das Stammblattverfahren stellt das Kernstück der Datenerhebung/Datenablage dar. Zahlungsantragsdaten, Projektträgerdaten, Teilnehmerdaten sowie die Output- und Ergebnisindikatoren auf der Projekt-/Vorhabenebene sollen darüber erhoben und ausgewertet werden können. Stammblätter müssen durch berechtigte Nutzer angepasst oder erweitert werden können. Die Eingabe der Daten in das Stammblatt hat browserbasiert über Masken oder über die Importfunktionen zu erfolgen.
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3.3 (Prüfmodul)
— 3.3.1 Grundsätzliche Anforderung
Die Durchführung von Verwaltungskontrollen mit Hilfe der über die Dokumentenverwaltung abgelegten Dokumente (wie z. B. Abschlussschreiben, Prüfberichte oder Prüfchecklisten, Belege usw.)
— Prüfungen
Erfassung von Masken für Vorhabenprüfungen von Verwaltungsbehörde und Prüfbehörde sowie der nachgeordneten Stellen mit Daten zu Vor-Ort-Kontrollen (wie z. B. Prüfdatum, Prüfinstanz, Prüfsumme, Fehlersumme, Fehlerquote und Fehlerart).
Erfassung von Masken für Systemprüfungen der Prüfbehörde zur Datenpflege mit Eingabefeldern z. B. für Prüfzeitraum, geprüfte Behörden, geprüfte Programme und die Bewertungskategorie als Ergebnis der Prüfung.
Erfassung von Masken für externe Prüfungen zur Datenpflege mit Eingabefeldern z. B. für Prüfinstanz, Prüfebene, das Datum sowie das Thema in Form eines Freitexts
PDF-Dokumente mit Bezug zu den Prüfungen sollen innerhalb des IT-Systems gespeichert werden können.
— Auswertungen
Innerhalb des allgemeinen Bereiches „Auswertungen“ sollen Auswertungen von Dateninhalten sowohl über die Datenmaske im IT-System als auch als Report möglich sein. Die Datenmaske im IT-System sollte so gestaltet sein, dass ein Überblick über die in den verschiedenen Programmen stattgefundenen Prüfungen möglich ist.
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— 3.3.2 Anforderung der Prüfbehörde
Um eine effiziente und anwenderfreundliche Nutzung des Prüfprozesses über das neue IT-System zu gewährleisten, sollen die folgenden Funktionen bereitgestellt werden:
— Zugriffsverwaltung
Die Zugriffe sind über Rollen auf den Bereich der Prüfbehörde sowie deren Inhalt und Funktionen auf die Mitarbeiter der Prüfbehörde und Prüfstellen zu beschränken.
— Unterstützung der Ziehung einer Stichprobe
— Erfassung der Stammdaten eines Vorhabens aus der Stichprobe
— Prüfplanung
— Prüfungsvorbereitung
— Berichterstattung und Prüffeststellungen
— Nachverfolgungsprüfung
— Jahresabschlussprüfung und Jahreskontrollbericht
3.4 Kernprozesse und -funktionen
Hier sind im Wesentlichen durch das IT-System zu unterstützende Geschäfts-Prozesse bzw. System-Module umzusetzen.
— Administration von Programmen und Vorhaben
— EU-Zahlungsantrag
— Finanzabfragen
— Ampelstatus Vorhaben
— Controlling und Monitoring
— Jahresabschluss
— Finanzkorrekturen: Herausnahmen/Wiedereinziehung/Zinsen und
— Mittelfluss
3.5 Historisierung und Versionierung
Die im IT-System vorhandenen Datensätze müssen zu bestimmten Stichtagen vollständig historisiert werden können. Das umfasst alle prozessbezogenen Inhalte von Vorhaben, die an einem Prozess teilgenommen haben und alle Daten eines abgeschlossenen Stichtages (wie z. B. Zahlungsantrag, Jahresbericht oder Finanzabfrage). Einsicht und Darstellung von historisierten Daten müssen über das IT-System auf Ebene von Einzeldatensätzen erfolgen können. Dabei soll die gesamte Änderungshistorie eines Datensatzes eingesehen werden können.
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3.6 Kommunikationsbeziehungen und Schnittstellen
Zu berücksichtigen sind die Kommunikationsbeziehungen und Schnittstellen welche bezüglich der Verwendung der fortgeschrittenen elektronischen Signatur und der datenschutzrechtlichen Standards abzubilden sind.
3.7 Fortgeschrittene elektronische Signatur
Es wird ein Lösungsvorschlag auf der Basis einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur mit Software-Zertifikat ohne Signaturkarten und Lesegeräte gewünscht. Es ist eine Lösung auf der Basis der EG-Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen sowie den entsprechenden Bestimmungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung umzusetzen.
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Beschreibung der Optionen:
Es ist optional die einseitig von der Auftraggeberin zu ziehende zweimalige Verlängerung des Auftrags ggfs. auch nur für Teile der vereinbarten Leistung vorgesehen (max. zweimalige Verlängerung des Auftrags um jeweils ein Jahr), die u.a. z. B. von der Notwendigkeit weiterer Leistungserbringungen zum vollständigen Abschluss der Förderperiode oder der Verfügbarkeit der benötigten Haushaltsmittel abhängen wird.
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Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 66 Monate
Referenznummer: Zb1 - 04812 -6/16b
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Umsetzung des Operationellen Programmes des Bundes für den Europäischen Sozialfonds Förderperiode 2014-2020 in Deutschland.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Name, Adresse und Hauptsitz des Unternehmens bzw. der Partner der Bietergemeinschaft;
2. Angabe einer Kontaktperson, mit Telefonnummer, Faxnummer und sonstigen Kommunikationsadressen;
3. Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere über die generelle Geschäftstätigkeit, die Mitarbeiterzahl und -struktur, die Gesellschafterstruktur und die Standorte für jeden Partner der Bietergemeinschaft;
4. Kurze Beschreibung des Kompetenzprofils des Unternehmens bzw. der Bietergemeinschaft insbesondere in Bezug auf folgende Bereiche:
— Zusammenarbeit mit der öffentlichen Verwaltung, insbesondere mit Bundes- und Landesministerien;
— Erfahrungen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF);
— Erfahrungen mit der Programmierung komplexer INDIVIDUALsoftware;
— Erfahrungen mit der Programmierung von INDIVIDUALsoftware in Verbindung mit der Umsetzung des ESF.
5. Angabe der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die insbesondere in den letzten 3 Jahren in folgenden Bereichen Erfahrungen gesammelt und praktische Tätigkeiten ausgeübt haben und die in die Umsetzung dieses Auftrages einbezogen werden können:
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— Zusammenarbeit mit öffentlichen Verwaltungen, insbesondere mit Bundes- und Landesministerien;
— Förderungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF);
— Erfahrungen mit der Programmierung komplexer INDIVIDUALsoftware;
— Erfahrungen mit der Programmierung von INDIVIDUALsoftware in Verbindung mit der Umsetzung des ESF.
6. rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung des Bieters (bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied abzugeben.) mit folgendem Wortlaut:
a) über mein/unser Vermögen ist weder das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet noch ist die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden;
b) ich/wir befinde/n mich/uns nicht in Liquidation;
c) keine Person, deren Verhalten mir/uns zuzurechnen ist, ist wegen der in § 6 EG Abs. 4 Buchstabe a) bis g) VOL/A genannten Verstöße oder wegen gleichgesetzten Verstößen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt (unter „Personen, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist“; ist das Handeln von Führungspersonal, vertretungsberechtigten Personen, Mitgliedern der Kontroll- und Aufsichtsorgane und anderen, diesen vergleichbaren Personen zu verstehen);
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d) ich/wir habe/n meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt;
e) ich/wir komme/n allen evtl. bestehenden Pflichten gegenüber Berufsgenossenschaft, Handwerkskammer, IHK oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts nach.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Sicherstellung einer hochwertigen Aufgabenbearbeitung, einer umfassenden Unterstützung der Verwaltungsbehörde des BMAS und der termingerechten Erbringung der Leistungen sind neben dem Nachweis von der komplexen Leistung entsprechenden IT-Kenntnissen und hoher Erfahrung bei der Programmierung von Individualsoftware auch fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Europäischen Sozialfonds erforderlich. Aus diesem Grund sind folgende Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Teilnehmers vorzulegen:
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1. Beschreibung des Kompetenzprofils des Unternehmens bzw. der Bietergemeinschaft insbesondere in Bezug auf folgende Bereiche:
— Zusammenarbeit mit öffentlichen Verwaltungen, insbesondere mit Bundes- und Landesministerien
— Erfahrungen im Zusammenhang mit Förderungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)
— Erfahrungen mit der Programmierung komplexer INDIVIDUALsoftware
— Erfahrungen mit der Programmierung von INDIVIDUALsoftware in Verbindung mit der Umsetzung des ESF.
Zum Nachweis der Eignung sind zu jeder der vorstehend unter 1. genannten Kompetenzen zwei Referenzen (nicht älter als drei Jahre) unter kurzer Benennung der Leistung und Angabe von Auftraggeber und Ansprechpartner zu nennen. Es ist kurz darzustellen, wie die genannte Referenz die geforderte Kompetenz umfasst. Eine Referenz kann dabei auch mehrere oder alle der nachzuweisenden Kompetenzen umfassen. Die einzelnen Kompetenzen sind dann deutlich voneinander getrennt darzustellen.
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2. Namentliche Benennung der für die ausgeschriebene Leistung vorgesehenen Projektleitung und deren Vertretungen und Beschreibung von deren Fachexpertisen, getrennt darzustellen zu folgenden Bereichen:
— Zusammenarbeit mit der öffentlichen Verwaltung, insbesondere mit Bundes- und Landesministerien oder Sozialpartnern;
— Erfahrungen im Projektmanagement;
— Erfahrungen im Zusammenhang mit Förderungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF);
— Erfahrungen mit der Programmierung komplexer INDIVIDUALsoftware;
Der Bildungsabschluss der genannten Personen ist anzugeben und deren berufliche Biographie darzustellen.
Die vorstehend zu 2.geforderten Fachexpertisen gelten auch dann als nachgewiesen, wenn Sie jeweils nur für eine der beiden Personen (also entweder Projektleitung oder Stellvertretung) erfüllt werden.
Alle vorstehend zu 2.geforderten Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag in Form einer rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung zu erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, ggfs. entsprechende Kopien von Studienabschlüssen, Nachweise über berufliche Tätigkeiten und Zusatzqualifikationen u. a. jederzeit nachzufordern.
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3. Die weiteren Mitarbeiter/innen, die zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden, müssen fachlich erfahren und qualifiziert sein. Zum Nachweis der fachlichen Erfahrung und Qualifizierung dieser Mitarbeiter/innen ist mit dem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung mit folgendem Inhalt vorzulegen:
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„Die bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzten Mitarbeiter/innen sind entsprechend qualifiziert und verfügen als Gesamtteam über Kenntnisse und Erfahrungen zu folgenden Themen und Bereichen:
— Zusammenarbeit mit der öffentlichen Verwaltung, insbesondere mit Bundes- und Landesministerien oder Sozialpartnern;
— Erfahrungen im Zusammenhang mit Förderungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF);
— Erfahrungen mit der Programmierung von INDIVIDUALsoftware in Verbindung mit der Umsetzung des ESF.“
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) – siehe VI.3)).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Teilnehmer sind aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag eine kurze Projektskizze (ca. 6 DIN A 4 Seiten) zu der unter Abschnitt II.1.5) umrissenen Leistung vorzulegen. Anhand dieser Projektskizze werden unter den geeigneten Bewerbern diejenigen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die Schlüssigkeit, die Problemorientierung und die Ausführungen zur möglichen zeitlichen Umsetzung der Leistung laut Projektskizze sein.Es wird schon jetzt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser angeforderten kurzen Projektskizze eine Nachfrist analog zu § 19 EG Abs. 2 VOL/A nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen dieser Projektskizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren, um bezgl. der Frist für die Erstellung der Skizze für alle Teilnehmer die gleichen wettbewerblichen Bedingungen zu gewährleisten.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bmas.bund.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Zb1 - 04812 -6/16b
Zusätzliche Informationen
1. Information zur Bietergemeinschaften:
Für den Fall eines gemeinschaftlichen Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist eine Erklärung nach folgendem Muster abzugeben:
Wir, (namentliche Nennung aller einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft), erklären sowohl für die Durchführung des Vergabeverfahrens als auch für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages [namentliche Nennung des aus vorstehender Auflistung ausgewählten Mitgliedes] als bevollmächtigten Vertreter. Wir haften im Rahmen dieses Vergabeverfahrens und im Falle der Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Wir sichern die Erbringung der Leistung (§ 1 Werkvertrag) und insbesondere auch die Eignung für den Fall zu, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft die von ihm zu erbringende Leistung nicht bewirken kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet.
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2. Information zum Einsatz von Subunternehmern:
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen (Subunternehmen). Für jedes Subunternehmen muss mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde für die betroffene Teilleistung erbracht werden. Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Subunternehmen eine original unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
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„Hiermit verpflichte ich mich (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Subunternehmers), dass ich im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer der/des (Name/Firmenbezeichnung und Anschrift des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags) für den Teil (konkrete Benennung der genauen Teilleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung) die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stelle.“
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(Der Begriff „Subunternehmer" ist beim Nachweis der geforderten Eignung im funktionalen Sinne zu verstehen. Daher muss für jeden Dritten, der durch andere als arbeitsvertragliche Regelungen gebunden werden soll, die geforderte Erklärung vorgelegt werden. Das gilt auch für Einzelpersonen.)
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3. Information zur Form des Teilnahmeantrages:
Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen soll der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton zugestellt und mit folgender Aufschrift versehen werden:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat Zb 1 -Bonn/Zentrale Vergabestelle, Kennziffer 6/16b
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Nicht öffnen – Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Aktenzeichen Zb1-0812-6/16b
Die Übermittlung des Teilnahmeantrages als FAX oder elektronisch als E-Mail reicht nicht aus; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Wenn möglich fügen Sie dem Antrag bitte eine kopierfähige Zweitschrift (ungebunden und ungeheftet) bei.
Maßgeblich zur Einhaltung der Teilnahmefrist (s. unter IV.3.4)) ist alleine der Eingang im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
4. Information zum Versand von Unterlagen:
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine Vergabeunterlagen versandt werden. Maßgeblich ist alleine der Inhalt dieser Bekanntmachung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 101 a und 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung.
Quelle: OJS 2015/S 018-029161 (2015-01-22)
Ergänzende Angaben (2015-01-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 019-030561
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 18-029161
ABl. S-Ausgabe: 19
Quelle: OJS 2015/S 019-030561 (2015-01-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
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Internetadresse: http://www.BMAS.bund.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 085-153375
ABl. S-Ausgabe: 85

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Ziele, Rahmenbedingungen, Übersicht Leistungsbestandteile (15)
2. Betrieb, Organisation Projekmanagement (8)
3. Nicht-funktionale Anforderungen (techn. Anf. und Umsetzung) (13)
4. Funktionale Anforderungen (techn. und fachl.) (24)
5. Präsentation (10)
6. Preis (30)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-29 📅
Name: PASS System Management AG
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-17 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 244-425252
2015/S 19-030561
Quelle: OJS 2015/S 085-153375 (2015-04-29)