Entwicklung und Einführung einer universitären Campus Card für Doktoranden an der Universität Heidelberg

Universität Heidelberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts

A. Die Ausschreibung umfasst folgende Aufgaben:
Die folgenden Anwendungen werden vom Anbieter nach den Vorgaben und mit Unterstützung der Universität umgesetzt. Hierzu sind Erfahrungen und Referenzinstallationen anzugeben. Ebenso anzugeben ist das Verfahren, wie die Umsetzung realisiert werden kann (Personal, Ausbildungsstand, Erfahrungen).
— Unterstützung in der Entwicklung und Etablierung einer multifunktionalen, intelligenten Campus Card für Doktoranden der Universität Heidelberg;
— Geldbörse des Studierendenwerks: Auf dem RFID-Chip wird die bereits existierende Geldbörse des Studierendenwerks mit Unterstützung der Firma Magna Carta installiert;
— Geldbörse zur Abrechnung von Leistungen innerhalb der Universität (z.B. Campusdruck, Materialausgabe, …);
— UB-Ausweis: Die Karte unterstützt die Serviceangebote der Universitätsbibliothek;
— Zugangskontrolle für Türen und Schließfächer;
— Anwesenheitskontrolle für Studierende;
— Zertifikatsverteilung: Die Zertifikate sollen über Kartenleser den Nutzer identifizieren und an sicherheitsrelevanten Stellen eine Mehrfaktoridentifikation ermöglichen. Wünschenswert ist die Vergabe der Zertifikate nach den AAAI-Richtlinien des DFN inkl. der Zertifikatserneuerung zu realisieren;
— Computer- und Netzwerkzugang soll zertifikatsbasiert erfolgen;
— Self-Service-Kiosk. Als Ergänzung zu den Automaten des Studierendenwerks;
— Rabatte für externe Geschäfte;
— Geldbörse und für Stadtverkehr und Fahrradverleih (mit Reservierungsmöglichkeiten);
— Handy-Nutzung: Integration der Campus-Card mit RFID-fähigen Handys oder über RFID-fähigen Speicherkarten und mit Applikationen auf Handys;
— Reservierungsmöglichkeit von Arbeitsräumen und Arbeitsmaterialien;
— Lieferung von Karten und optional von bis zu 50 Kartenlesegeräten;
— Die Karte soll optional auch als EC oder Kreditkarte genutzt werden können;
— Erstellung eines Projektplanes mit zeitlichen Meilensteinen bis zur geplanten Einführung der Campus Card zum 1. Januar 2016. Neben der geplanten Einführung zum 01. Januar 2016 ist in der Planung zu berücksichtigen, dass Anfang/Mitte Oktober 2015 eine belastbare Testversion mit dazugehöriger Testinfrastruktur zur Verfügung steht.
B. Technische Mindestvoraussetzungen:
1. Für die Campus Card;
Mindeststandard ist eine „MIFARE DESFire EV1 8K“ Karte. Ab 1.7.2016 muss die Nutzung der „MIFARE DESFire EV2 8K“ möglich sein. Ist die Umstellung erst später möglich muss der Zeitraum angegeben werden.
Zusätzlich sollte die Karte einen aktuellen EMV-Chip enthalten, so dass die Karte optional auch als EC- oder Kreditkarte genutzt werden kann.
Weitere Spezifikationen:
Kartenkörper: Kartenmaße (B x H x T) 85,60 mm x 53,98 mm x 0,82 ±0,05mm
Einsatztemperatur -30°C bis +50°C;
RFID-Chip: Nennfrequenz 13,56 MHz;
Leserreichweite bis zu 10 cm;
Speichergröße mind. 8 KByte;
Verschlüsselungsalgorithmen 3DES,3K3DES und AES möglich;
Dateisystem flexibel, bis zu 28 verschiedene Applikationen mit max. je 32 Dateien.
Die Gültigkeit der Karte sollte entweder mit QR-Code (über die Verbindung mit einem Server) und/oder mit Thermostreifen (Rückseite unten, 20mm breit über ges. Länge) geprüft werden können. Ggf. muss der Thermostreifen wiederbeschreibbar sein.
2. Für die Kartenlesegeräte:
Berührungslose Lesegeräte kompatibel zu MIFARE DESFire EV1 8K und MIFARE DESFire EV2 8K.
3. Für die Kodierstationen:
Die Kodierstationen müssen den RFID-Chip für die MIFARE DESFire EV1 8K und EV2 8K kodieren können, um neue Applikationen auf den Karten zu realisieren.
4. Für die Kartenerstellung (optional):
Als Identifikationsmerkmal dient die Uni-ID (2 Buschstaben und 3 Ziffern). Neue Karten für eine Person erhalten dieselbe Uni-ID und eine zweistellige Kartenfolgenummer, die dem IAM zurückgemeldet wird. Ebenso eine Prüfziffer nach einem vorgegebenen Algorithmus. Uni-ID, Kartenfolgenummer und Prüfziffer werden optional als Barcode auf die Karte gedruckt.
5. Datenschutz:
Die Daten der Universitätsangehörigen und anderen Kartennutzern bleiben – nach Möglichkeit - auf den Servern der Universität und werden nicht vollständig an ein Kartenmanagementsystem übertragen. Sollten Teile der Daten außerhalb der Universität Heidelberg gespeichert werden, sind die Vorgaben der entsprechenden Gesetze und Verordnungen einzuhalten.
Die Applikationen erhalten die für den jeweiligen Service benötigten Daten über einem LDAP-Server bereitgestellt. Dies gilt auch für die Herstellung der Karten. Ebenso werden über diese Schnittstelle Daten an das Identity-Management der Universität Heidelberg (IAM) zurückgemeldet. Nach der Nutzung sind die Daten zu löschen.
C. Weitere Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb:
Die Bewerber können gemäß Ziff. VI.3) weitere Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gegen Entgelt bei der Vergabestelle anfordern.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-07.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-07 Auftragsbekanntmachung