Entwicklung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen für den deutschen Meeresnaturschutz entsprechend den aktuellen Erfordernissen des BfN – Kurztitel AWZ-Projekt 8, Kommunikation
Leistungsbeschreibung: 1. Ausgangslage: Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Es ist die zuständige Naturschutzbehörde in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee (AWZ). Mit Wirkung zum 1.3.2010 wurden dem Amt zahlreiche neue Aufgaben im Vollzug des Naturschutzrechts, insbesondere in der AWZ übertragen. Über die Verwaltung und das Management von Schutzgebieten und die Beobachtung von Natur und Landschaft (Monitoring) hinaus, erstrecken sich diese vorrangig auf den gesetzlichen Biotopschutz und den Artenschutz in der gesamten AWZ. Das BfN erarbeitet zudem naturschutzfachliche Bewertungen von Eingriffen in die Natur und Landschaft der Meeresbereiche in der AWZ sowie fachliche Rahmenbedingungen für die ökologische Begleitforschung im Zuge von Plänen und Projekten, über deren Genehmigung andere Behörden zu entscheiden haben. Insbesondere aus der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), der Vogelschutzrichtlinie (VRL) und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) der EU ergeben sich in diesem Zusammenhang zahlreiche Aufgaben und Verpflichtungen für das BfN. Weitere zentrale Meeresnaturschutzaufgaben des BfN bestehen in Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für ein ökosystemgerechtes Fischereimanagement und der Erfüllung von Verpflichtungen im Rahmen internationaler, regionaler Übereinkommen (z. B. OSPAR, HELCOM). 2. Zielstellung: Eine auch gesellschaftlich erfolgreiche behördliche Meeresnaturschutzarbeit des BfN basiert auf einer ständigen und kompetenten Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Deshalb strebt das BfN weiterhin eine zielorientierte, zeitnahe und kontinuierliche Information der Bevölkerung an. Die öffentliche Präsenz der Themen des Meeresnaturschutzes soll mit Hilfe umfangreicher Kommunikationsmaßnahmen und unterschiedlicher Medien fortgeführt und gestärkt werden und dabei zugleich zu einer größeren Sensibilisierung der Gesellschaft für den Meeresnaturschutz beitragen. Zielgruppen sind neben der interessierten Öffentlichkeit, ein breites Fachpublikum, betroffene Verbände sowie Entscheidungsträger in Wissenschaft und Forschung, Politik und Verwaltung, aber auch Schulen und Hochschulen. Alle Kommunikationsmaßnahmen sollen insbesondere Entscheidungsträgern helfen, sachorientierte Entscheidungen zu treffen. Die zu erstellenden Medienprodukte müssen daher einerseits allgemeinverständlich sein, andererseits auch fachwissenschaftlichen Ansprüchen genügen. Dies kann durch ein entsprechendes Produktspektrum erreicht werden, das überwiegend über die Internetseiten des BfN bereit gestellt werden soll (www.bfn.de). Eine wichtige und inzwischen europaweit beachtete Informationsquelle zu deutschen und internationalen Themen des Meeresnaturschutzes ist die alle drei Jahre in den Räumen des OZEANEUMS in Stralsund stattfindende internationale englischsprachige Fachkonferenz „Progress in Marine Conservation in Europe“. Im Jahr 2015 wird sie zum vierten Mal vom BfN in Kooperation mit dem Deutschen Meeresmuseum durchgeführt werden. 3. Aufgabenspektrum: Die bisherigen Konzepte und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des BfN-FG II 5.2, insbesondere des „Cluster 8 Kommunikation“, sollen fortgeführt und erweitert werden. Die im Projektverlauf erforderlichen Arbeiten sind in sieben Aufgabenpakete eingeteilt: 3.1 Projektmanagement: In dieses Aufgabenfeld gehören folgende Leistungen/Produkte: a) die Koordination des Gesamtprojektes und von Teilprojekten, b) die Erstellung von Terminplänen für die anstehenden Kommunikationsmaßnahmen, c) die Planung und Organisation einer termingerechten Produktion von Medienprodukten, d) die Koordination aller Unterauftragnehmer des Projektes, e) die Erstellung von Zwischenberichten zum Projektverlauf und des Endberichtes. 3.2 Rahmenleistungen (Bereich Unterstützung und Zuarbeit): In dieses Aufgabenfeld gehören die ständige Verfügbarkeit für das BfN und Flexibilität des AN für folgende Leistungen: a) die Zuarbeit für Anfragen aus der Öffentlichkeit, b) die Unterstützung bei der Erstellung von Pressemitteilungen, c) die Zusammenstellung von Hintergrundinformationen (z. B. für Termine der BfN-Präsidentin), d) Vorbereitung und Begleitung von voraussichtlich ein bis zwei eintägigen Pressefahrten, e) Einzelmaßnahmen für die PR-Arbeit, f) der Ankauf und die Archivierung von Bildmaterial (Foto, Film, Graphik), die für das BfN sowohl für einzelne Medienprodukte als auch für die Arbeit des BfN (Vorträge, Präsentationen) von Bedeutung sind, g) die Kooperationen mit anderen Einrichtungen und Organisationen, beispielsweise relevanten. Forschungseinrichtungen, Verbänden und auch der Informationszentren im Hinblick auf öffentlichkeitsrelevante Themen und deren Präsentation (z.B. Einbindung von DVDs und Publikationen des BfN in den Lehrbetrieb bzw. in Ausstellungen und Öffentlichkeitsarbeit), h) die Organisation von und Teilnahme an Veranstaltungen des BfN, wie beispielsweise Fachseminare, i) Geeignete EDV-gestützte Verwaltung von Bildern und Videos für Arten und Lebensräume aus den Schutzgebieten der Nord- und Ostsee in entsprechend angelegten Verzeichnissen mit sich selbst erklärenden Namen. 3.3 Website und digitale Medien: Die inhaltliche Betreuung des bestehenden Internetangebots „Meeresnaturschutz“ auf www.bfn.de ist eine Kernaufgabe des Projektnehmers. In dieses Aufgabenfeld gehören folgende Leistungen: a) die inhaltliche Betreuung des bestehenden Internetangebots „Meeresnaturschutz“ auf www.bfn.de, also die ständige Aktualisierung – entsprechend den fachlichen Vorgaben des BfN, b) die Kooperation mit der Website für Kinder des BfN www.naturdetektive.de, c) die Erstellung von Download-Dokumenten (barrierefrei) für www.bfn.de, sofern diese nicht von den Bearbeitern direkt so abgeliefert werden, d) die Unterstützung des BfN bei der Erstellung von Präsentationen, das Komprimieren und Aufbereiten von Bildern und Videos, das Erstellen von Grafiken für die Verwendung im Internet und ähnliches. 3.4 Filme – Filme und Kurzclips, vertont und/oder unvertont: In diesem Aufgabenfeld sind entsprechend der fachlichen Erfordernisse und der Anforderungen aus den jeweiligen Fachthemen oder anstehenden Terminen verschiedene Filmtypen entsprechend aktueller Forschungsergebnisse zu entwickeln und zu produzieren, z. B.: a) kurze Videoclips (1-2 Minuten) zum Fortschritt über Forschungsprojekte, und b) über bestimmte Arten oder Lebensräume, c) hochaufgelöste, längere Filme bis zu etwa 15 Minuten zur Darstellung komplexerer Sachverhalte, u. a. d) die Aktualisierung des hochaufgelösten HabitatMare-Films über die Natura 2000-Gebiete in der dt. AWZ. 3.5 Printmedien: Die hier zu erstellenden Produkte werden anlassbezogen entwickelt und umgesetzt. Hierzu gehören: a) Flyer, Broschüren (z. B. Aktualisierung und ein Nachdruck der aktuell bestehenden Broschüre „Aktiv für den Meeresnaturschutz) und z. B. auch Malvorlagen, b) die Mitwirkung an wissenschaftlichen Publikationen, c) die redaktionelle Bearbeitung von Themenbänden in Natur und Landschaft (NuL), Naturschutz und Biologische Vielfalt (NaBiv) oder BfN-Skripten. 3.6 Ausstellung mit Elementen wie Rolldisplays, Infotafeln und interaktive Anwendungen: Die hier möglichen Kommunikationsinstrumente sind gedacht für den Einsatz auf Tagungen und Konferenzen, aber auch im Rahmen der Öffentlichkeits-Beteiligung, beispielsweise im Zuge der Schutzgebietsverordnungen der Natura 2000-Gebiete in der AWZ und umfassen: a) die Erstellung eines digitalen Ausstellungsmoduls (ein Konzept für eine interaktive, digitale Anwendung über die Natura 2000-Schutzgebiete in der AWZ von Nord- und Ostsee liegt vor und muss aktualisiert werden), b) die Erstellung von neuen Rolldisplays und die Kopie bestehender (für den Verleih), c) die Erstellung von Infotafeln bzw. Postern. 3.7 Internationale Fachkonferenz „Progress in marine Conservation in Europe“ vom 14.9.-18.9.2015. Diese internationale Konferenz wird in Stralsund stattfinden und muss detailliert geplant und vorbereitet werden. Der organisatorische Vorlauf benötigt erfahrungsgemäß ca. ein Jahr (Vorarbeiten wie z. B. Erstellung eines Infoflyers und Posters sowie „First Announcement“ sind bereits erfolgt). Zu den verbleibenden Aufgaben gehören insbesondere die koordinierende Unterstützung des BfN bei der Planung und Vorbereitung sowie die komplette Organisation und Nachbereitung der Tagung entsprechend des detaillierten Leistungskatalogs (siehe Datei Nr-12 der Vergabeunterlagen). An einem der Konferenztage wird es Angebote für mehrere halbtägige Exkursionen geben. Ferner sind unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorgaben des Bundes ein Begrüßungsabend (Get Together) mit kleinen Erfrischungen sowie die Einladung aller TeilnehmerInnen zu einem geselligen Festabend mit Buffet vorgesehen. Die Kosten für Tagungsräume, Infomappen, Werbematerial, und Tagungstechnik (inkl. Tagungsgetränke), das Catering (Get together und Festabend inkl. einer ggf. anfallenden Raummiete für diese Abendveranstaltungen), die Reisekosten der ReferentInnen und Vorsitzenden („Chairs“), Kosten in Zusammenhang mit den Exkursionen sowie Druck- und Versandkosten übernimmt das BfN. Alle anderen Sachkosten sind vom Auftragnehmer zu tragen und im Angebot einzukalkulieren. 4. Produktlieferungen: Produktlieferungen sollen möglichst quartalsweise gemeinsam mit der Vorlage von Zwischenberichten erfolgen. Auch die Abrechnungen erfolgen quartalsweise. Produkte, die einen hohen Sachkostenanteil beinhalten, können sofort nach Fertigstellung vorgelegt und nach Abnahme durch das BfN abgerechnet werden. Die Produkte sind fachlich und sprachlich einwandfrei in deutscher und wenn erforderlich auch in englischer Sprache zu liefern. Bei der Erstellung von digitalen Produkten für die Veröffentlichung ist die Barrierefreiheit nach BITV, besonders für PDF-Dateien, zu berücksichtigen und umzusetzen. Als Grundlage für Word-Dateien steht hierfür eine BfN-Wordvorlage für barrierefreie Dokumente zur Verfügung, aus der dann barrierefreie PDF-Dateien erstellt werden können. 5. Sonstiges: Aufgrund der dynamischen und zukünftigen, meist zum Entscheidungszeitpunkt nicht vorhersehbaren (politischen und fachlichen) Themenlagen können die erforderlichen Leistungen/Produkte nur in geringem Maße mittelfristig geplant werden. Daher ist eine hohe Flexibilität des Auftragnehmers erforderlich, sowohl im Hinblick auf zeitliche Verfügbarkeit als auch auf die Kreativität und Effektivität. Um dem AN dennoch eine verlässliche Personalplanung zu ermöglichen, wird das BfN Leistungen/Produkte, deren Umfang und Terminierung noch nicht bekannt sind, so frühzeitig wie möglich gemeinsam mit dem AN vorausplanen und dabei die beim AN zur Verfügung stehende Personalkapazität berücksichtigen. Der Auftrag wird entsprechend des detaillierten Leistungskatalogs (siehe Datei Nr-12 der Vergabeunterlagen) in Aufgabenpakete mit eindeutig beschriebenen Leistungen/Produkten unterteilt sein, deren Umfang und Terminierung jedoch teilweise nicht feststehen. Die detaillierte Leistungskatalog enthält deshalb häufiger einen Passus, der sinngemäß lautet: Umfang und Zeitpunkte für entsprechende Aufträge an den AN sind nicht vorhersehbar und können von Quartal zu Quartal variieren. Der AN verpflichtet sich mit der Abgabe eines Angebots, derartige Aufgaben auf Anfrage des BfN kurzfristig zu erledigen. Andere Leistungen sind in Umfang und Terminierung eindeutig vorausplanbar. Hierzu gehören das Aufgabenpaket 3.1 und der gesamte Aufgabenkomplex 3.7 (PMCE 2015). Daher ist für die Vertragsabwicklung der Aufgabenpakete 3.1 und 3.7 (PMCE 2015) jeweils ein Festpreis vorgesehen. Für die Aufgabenpakete 3.2 bis 3.6 erfolgt die Vertragsabwicklung als Rahmenvereinbarung. Insgesamt dürfen die Kosten jedoch nicht die vertraglich festgelegte Obergrenze überschreiten. Die Beauftragung des AN für die Aufgabenpakete 3.2 bis 3.6 durch die AG erfolgt in der Regel per E-Mail. Bieter erklären sich bei der Abgabe des Angebotes mit dem Rahmenvertragscharakter der Punkte 3.2 bis 3.6 einverstanden. Bei der Angabe von Stundensätzen ist zu berücksichtigen, dass damit alle anfallenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten (zu den Sachkosten gehören auch die Reisekosten) abgedeckt sind. Alle Preisangebote müssen in Brutto erfolgen. Der Mehrwertsteuersatz ist extra zu benennen. Einige Leistungen/Produkte müssen sowohl in Deutsch als auch in Englisch abgeliefert werden, andere nur in Deutsch oder nur in Englisch. Beim Aufgabenkomplex 3.7 (PMCE 2015) werden überwiegend englisch sprachige Leistungen/Produkte abgeliefert werden müssen. Bieter müssen sich darüber hinaus verpflichten, regelmäßig tageweise Termine beim BfN auf der Insel Vilm wahrzunehmen (ca. 2 Tage pro Quartal).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-12.
Auftragsbekanntmachung (2015-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mit Meereskunde verbundene Dienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mit Meereskunde verbundene Dienstleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Naturschutz
Postanschrift: Bundesamt für Naturschutz Außenstelle Insel Vilm
Postleitzahl: 18581
Postort: Putbus/Lauterbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bfn.de🌏
E-Mail: sandor.neels@bfn-vilm.de📧
Telefon: +49 3830186143📞
Fax: +49 3830186150 📠
Weitere Kontaktstelle entsprechend I.1):
Bundesamt für Naturschutz, Herr Klapproth (sascha.klapproth@bfn.de), Konstantinstr. 110, 53179 Bonn, Tel. +49 2288491-1144 (Fax -1149).
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen und zu weiteren zur Angebotserstellung hilfreichen Informationen kann ab sofort über die E-Mailadresse vergabeunterlagen-awzp8@bfn.de angefordert werden.
Informationen zu Arbeitsgemeinschaften:
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch den Einsatz von Nachunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Für die gemäß Punkt III.2.1) Buchstabe c und d geforderten Erklärungen können Vordrucke unter http://www.bfn.de/0105_formulare-ausschreibungen.html abgerufen werden.
Das unterschriebene Angebot ist gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen und mit dem um die Preisangebote ergänzten und unterschriebenen detaillierten Leistungskatalog rechtzeitig in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot/Z 1.2 - 53202/2014/13“ an die unter I.1) genannte Stelle zu senden. Für die Rechtzeitigkeit des Zugangs ist der Posteingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Naturschutz, Außenstelle Insel Vilm, maßgeblich.
Das persönliche Überreichen von Teilnahmeanträgen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle ist aufgrund der Insellage nicht möglich.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 17.2.2015, 10:00 Uhr MEZ, bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich in deutscher Sprache per elektronischer Post (E-Mail) an die in Ziffer I.1) genannte Stelle zu richten und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet.
Information zur Sprache, in der die Angebote abgegeben werden müssen:
Angebote müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Anträge ist die Deutsche Fassung.
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen und zu weiteren zur Angebotserstellung hilfreichen Informationen kann ab sofort über die E-Mailadresse vergabeunterlagen-awzp8@bfn.de angefordert werden.
Informationen zu Arbeitsgemeinschaften:
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch den Einsatz von Nachunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Für die gemäß Punkt III.2.1) Buchstabe c und d geforderten Erklärungen können Vordrucke unter http://www.bfn.de/0105_formulare-ausschreibungen.html abgerufen werden.
Das unterschriebene Angebot ist gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen und mit dem um die Preisangebote ergänzten und unterschriebenen detaillierten Leistungskatalog rechtzeitig in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot/Z 1.2 - 53202/2014/13“ an die unter I.1) genannte Stelle zu senden. Für die Rechtzeitigkeit des Zugangs ist der Posteingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Naturschutz, Außenstelle Insel Vilm, maßgeblich.
Das persönliche Überreichen von Teilnahmeanträgen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle ist aufgrund der Insellage nicht möglich.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 17.2.2015, 10:00 Uhr MEZ, bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich in deutscher Sprache per elektronischer Post (E-Mail) an die in Ziffer I.1) genannte Stelle zu richten und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet.
Information zur Sprache, in der die Angebote abgegeben werden müssen:
Angebote müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Anträge ist die Deutsche Fassung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsbeschreibung:
1. Ausgangslage:
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Es ist die zuständige Naturschutzbehörde in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee (AWZ). Mit Wirkung zum 1.3.2010 wurden dem Amt zahlreiche neue Aufgaben im Vollzug des Naturschutzrechts, insbesondere in der AWZ übertragen. Über die Verwaltung und das Management von Schutzgebieten und die Beobachtung von Natur und Landschaft (Monitoring) hinaus, erstrecken sich diese vorrangig auf den gesetzlichen Biotopschutz und den Artenschutz in der gesamten AWZ. Das BfN erarbeitet zudem naturschutzfachliche Bewertungen von Eingriffen in die Natur und Landschaft der Meeresbereiche in der AWZ sowie fachliche Rahmenbedingungen für die ökologische Begleitforschung im Zuge von Plänen und Projekten, über deren Genehmigung andere Behörden zu entscheiden haben. Insbesondere aus der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), der Vogelschutzrichtlinie (VRL) und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) der EU ergeben sich in diesem Zusammenhang zahlreiche Aufgaben und Verpflichtungen für das BfN. Weitere zentrale Meeresnaturschutzaufgaben des BfN bestehen in Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für ein ökosystemgerechtes Fischereimanagement und der Erfüllung von Verpflichtungen im Rahmen internationaler, regionaler Übereinkommen (z. B. OSPAR, HELCOM).
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Es ist die zuständige Naturschutzbehörde in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee (AWZ). Mit Wirkung zum 1.3.2010 wurden dem Amt zahlreiche neue Aufgaben im Vollzug des Naturschutzrechts, insbesondere in der AWZ übertragen. Über die Verwaltung und das Management von Schutzgebieten und die Beobachtung von Natur und Landschaft (Monitoring) hinaus, erstrecken sich diese vorrangig auf den gesetzlichen Biotopschutz und den Artenschutz in der gesamten AWZ. Das BfN erarbeitet zudem naturschutzfachliche Bewertungen von Eingriffen in die Natur und Landschaft der Meeresbereiche in der AWZ sowie fachliche Rahmenbedingungen für die ökologische Begleitforschung im Zuge von Plänen und Projekten, über deren Genehmigung andere Behörden zu entscheiden haben. Insbesondere aus der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), der Vogelschutzrichtlinie (VRL) und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) der EU ergeben sich in diesem Zusammenhang zahlreiche Aufgaben und Verpflichtungen für das BfN. Weitere zentrale Meeresnaturschutzaufgaben des BfN bestehen in Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für ein ökosystemgerechtes Fischereimanagement und der Erfüllung von Verpflichtungen im Rahmen internationaler, regionaler Übereinkommen (z. B. OSPAR, HELCOM).
2. Zielstellung:
Eine auch gesellschaftlich erfolgreiche behördliche Meeresnaturschutzarbeit des BfN basiert auf einer ständigen und kompetenten Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Deshalb strebt das BfN weiterhin eine zielorientierte, zeitnahe und kontinuierliche Information der Bevölkerung an. Die öffentliche Präsenz der Themen des Meeresnaturschutzes soll mit Hilfe umfangreicher Kommunikationsmaßnahmen und unterschiedlicher Medien fortgeführt und gestärkt werden und dabei zugleich zu einer größeren Sensibilisierung der Gesellschaft für den Meeresnaturschutz beitragen.
Eine auch gesellschaftlich erfolgreiche behördliche Meeresnaturschutzarbeit des BfN basiert auf einer ständigen und kompetenten Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Deshalb strebt das BfN weiterhin eine zielorientierte, zeitnahe und kontinuierliche Information der Bevölkerung an. Die öffentliche Präsenz der Themen des Meeresnaturschutzes soll mit Hilfe umfangreicher Kommunikationsmaßnahmen und unterschiedlicher Medien fortgeführt und gestärkt werden und dabei zugleich zu einer größeren Sensibilisierung der Gesellschaft für den Meeresnaturschutz beitragen.
Zielgruppen sind neben der interessierten Öffentlichkeit, ein breites Fachpublikum, betroffene Verbände sowie Entscheidungsträger in Wissenschaft und Forschung, Politik und Verwaltung, aber auch Schulen und Hochschulen.
Alle Kommunikationsmaßnahmen sollen insbesondere Entscheidungsträgern helfen, sachorientierte Entscheidungen zu treffen. Die zu erstellenden Medienprodukte müssen daher einerseits allgemeinverständlich sein, andererseits auch fachwissenschaftlichen Ansprüchen genügen. Dies kann durch ein entsprechendes Produktspektrum erreicht werden, das überwiegend über die Internetseiten des BfN bereit gestellt werden soll (www.bfn.de).
Alle Kommunikationsmaßnahmen sollen insbesondere Entscheidungsträgern helfen, sachorientierte Entscheidungen zu treffen. Die zu erstellenden Medienprodukte müssen daher einerseits allgemeinverständlich sein, andererseits auch fachwissenschaftlichen Ansprüchen genügen. Dies kann durch ein entsprechendes Produktspektrum erreicht werden, das überwiegend über die Internetseiten des BfN bereit gestellt werden soll (www.bfn.de).
Eine wichtige und inzwischen europaweit beachtete Informationsquelle zu deutschen und internationalen Themen des Meeresnaturschutzes ist die alle drei Jahre in den Räumen des OZEANEUMS in Stralsund stattfindende internationale englischsprachige Fachkonferenz „Progress in Marine Conservation in Europe“. Im Jahr 2015 wird sie zum vierten Mal vom BfN in Kooperation mit dem Deutschen Meeresmuseum durchgeführt werden.
Eine wichtige und inzwischen europaweit beachtete Informationsquelle zu deutschen und internationalen Themen des Meeresnaturschutzes ist die alle drei Jahre in den Räumen des OZEANEUMS in Stralsund stattfindende internationale englischsprachige Fachkonferenz „Progress in Marine Conservation in Europe“. Im Jahr 2015 wird sie zum vierten Mal vom BfN in Kooperation mit dem Deutschen Meeresmuseum durchgeführt werden.
3. Aufgabenspektrum:
Die bisherigen Konzepte und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des BfN-FG II 5.2, insbesondere des „Cluster 8 Kommunikation“, sollen fortgeführt und erweitert werden.
Die im Projektverlauf erforderlichen Arbeiten sind in sieben Aufgabenpakete eingeteilt:
3.1 Projektmanagement:
In dieses Aufgabenfeld gehören folgende Leistungen/Produkte:
a) die Koordination des Gesamtprojektes und von Teilprojekten,
b) die Erstellung von Terminplänen für die anstehenden Kommunikationsmaßnahmen,
c) die Planung und Organisation einer termingerechten Produktion von Medienprodukten,
d) die Koordination aller Unterauftragnehmer des Projektes,
e) die Erstellung von Zwischenberichten zum Projektverlauf und des Endberichtes.
3.2 Rahmenleistungen (Bereich Unterstützung und Zuarbeit):
In dieses Aufgabenfeld gehören die ständige Verfügbarkeit für das BfN und Flexibilität des AN für folgende Leistungen:
a) die Zuarbeit für Anfragen aus der Öffentlichkeit,
b) die Unterstützung bei der Erstellung von Pressemitteilungen,
c) die Zusammenstellung von Hintergrundinformationen (z. B. für Termine der BfN-Präsidentin),
d) Vorbereitung und Begleitung von voraussichtlich ein bis zwei eintägigen Pressefahrten,
e) Einzelmaßnahmen für die PR-Arbeit,
f) der Ankauf und die Archivierung von Bildmaterial (Foto, Film, Graphik), die für das BfN sowohl für einzelne Medienprodukte als auch für die Arbeit des BfN (Vorträge, Präsentationen) von Bedeutung sind,
g) die Kooperationen mit anderen Einrichtungen und Organisationen, beispielsweise relevanten.
Forschungseinrichtungen, Verbänden und auch der Informationszentren im Hinblick auf öffentlichkeitsrelevante Themen und deren Präsentation (z.B. Einbindung von DVDs und Publikationen des BfN in den Lehrbetrieb bzw. in Ausstellungen und Öffentlichkeitsarbeit),
Forschungseinrichtungen, Verbänden und auch der Informationszentren im Hinblick auf öffentlichkeitsrelevante Themen und deren Präsentation (z.B. Einbindung von DVDs und Publikationen des BfN in den Lehrbetrieb bzw. in Ausstellungen und Öffentlichkeitsarbeit),
h) die Organisation von und Teilnahme an Veranstaltungen des BfN, wie beispielsweise Fachseminare,
i) Geeignete EDV-gestützte Verwaltung von Bildern und Videos für Arten und Lebensräume aus den Schutzgebieten der Nord- und Ostsee in entsprechend angelegten Verzeichnissen mit sich selbst erklärenden Namen.
3.3 Website und digitale Medien:
Die inhaltliche Betreuung des bestehenden Internetangebots „Meeresnaturschutz“ auf www.bfn.de ist eine Kernaufgabe des Projektnehmers. In dieses Aufgabenfeld gehören folgende Leistungen:
a) die inhaltliche Betreuung des bestehenden Internetangebots „Meeresnaturschutz“ auf www.bfn.de, also die ständige Aktualisierung – entsprechend den fachlichen Vorgaben des BfN,
c) die Erstellung von Download-Dokumenten (barrierefrei) für www.bfn.de, sofern diese nicht von den Bearbeitern direkt so abgeliefert werden,
d) die Unterstützung des BfN bei der Erstellung von Präsentationen, das Komprimieren und Aufbereiten von Bildern und Videos, das Erstellen von Grafiken für die Verwendung im Internet und ähnliches.
3.4 Filme – Filme und Kurzclips, vertont und/oder unvertont:
In diesem Aufgabenfeld sind entsprechend der fachlichen Erfordernisse und der Anforderungen aus den jeweiligen Fachthemen oder anstehenden Terminen verschiedene Filmtypen entsprechend aktueller Forschungsergebnisse zu entwickeln und zu produzieren, z. B.:
In diesem Aufgabenfeld sind entsprechend der fachlichen Erfordernisse und der Anforderungen aus den jeweiligen Fachthemen oder anstehenden Terminen verschiedene Filmtypen entsprechend aktueller Forschungsergebnisse zu entwickeln und zu produzieren, z. B.:
a) kurze Videoclips (1-2 Minuten) zum Fortschritt über Forschungsprojekte,
und
b) über bestimmte Arten oder Lebensräume,
c) hochaufgelöste, längere Filme bis zu etwa 15 Minuten zur Darstellung komplexerer Sachverhalte, u. a.
d) die Aktualisierung des hochaufgelösten HabitatMare-Films über die Natura 2000-Gebiete in der dt. AWZ.
3.5 Printmedien:
Die hier zu erstellenden Produkte werden anlassbezogen entwickelt und umgesetzt. Hierzu gehören:
a) Flyer, Broschüren (z. B. Aktualisierung und ein Nachdruck der aktuell bestehenden Broschüre „Aktiv für den Meeresnaturschutz) und z. B. auch Malvorlagen,
b) die Mitwirkung an wissenschaftlichen Publikationen,
c) die redaktionelle Bearbeitung von Themenbänden in Natur und Landschaft (NuL),
Naturschutz und Biologische Vielfalt (NaBiv) oder BfN-Skripten.
3.6 Ausstellung mit Elementen wie Rolldisplays, Infotafeln und interaktive Anwendungen:
Die hier möglichen Kommunikationsinstrumente sind gedacht für den Einsatz auf Tagungen und Konferenzen, aber auch im Rahmen der Öffentlichkeits-Beteiligung, beispielsweise im Zuge der Schutzgebietsverordnungen der Natura 2000-Gebiete in der AWZ und umfassen:
Die hier möglichen Kommunikationsinstrumente sind gedacht für den Einsatz auf Tagungen und Konferenzen, aber auch im Rahmen der Öffentlichkeits-Beteiligung, beispielsweise im Zuge der Schutzgebietsverordnungen der Natura 2000-Gebiete in der AWZ und umfassen:
a) die Erstellung eines digitalen Ausstellungsmoduls (ein Konzept für eine interaktive, digitale Anwendung über die Natura 2000-Schutzgebiete in der AWZ von Nord- und Ostsee liegt vor und muss aktualisiert werden),
b) die Erstellung von neuen Rolldisplays und die Kopie bestehender (für den Verleih),
c) die Erstellung von Infotafeln bzw. Postern.
3.7 Internationale Fachkonferenz „Progress in marine Conservation in Europe“ vom 14.9.-18.9.2015.
Diese internationale Konferenz wird in Stralsund stattfinden und muss detailliert geplant und vorbereitet werden. Der organisatorische Vorlauf benötigt erfahrungsgemäß ca. ein Jahr (Vorarbeiten wie z. B. Erstellung eines Infoflyers und Posters sowie „First Announcement“ sind bereits erfolgt). Zu den verbleibenden Aufgaben gehören insbesondere die koordinierende Unterstützung des BfN bei der Planung und Vorbereitung sowie die komplette Organisation und Nachbereitung der Tagung entsprechend des detaillierten Leistungskatalogs (siehe Datei Nr-12 der Vergabeunterlagen).
Diese internationale Konferenz wird in Stralsund stattfinden und muss detailliert geplant und vorbereitet werden. Der organisatorische Vorlauf benötigt erfahrungsgemäß ca. ein Jahr (Vorarbeiten wie z. B. Erstellung eines Infoflyers und Posters sowie „First Announcement“ sind bereits erfolgt). Zu den verbleibenden Aufgaben gehören insbesondere die koordinierende Unterstützung des BfN bei der Planung und Vorbereitung sowie die komplette Organisation und Nachbereitung der Tagung entsprechend des detaillierten Leistungskatalogs (siehe Datei Nr-12 der Vergabeunterlagen).
An einem der Konferenztage wird es Angebote für mehrere halbtägige Exkursionen geben. Ferner sind unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorgaben des Bundes ein Begrüßungsabend (Get Together) mit kleinen Erfrischungen sowie die Einladung aller TeilnehmerInnen zu einem geselligen Festabend mit Buffet vorgesehen.
An einem der Konferenztage wird es Angebote für mehrere halbtägige Exkursionen geben. Ferner sind unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorgaben des Bundes ein Begrüßungsabend (Get Together) mit kleinen Erfrischungen sowie die Einladung aller TeilnehmerInnen zu einem geselligen Festabend mit Buffet vorgesehen.
Die Kosten für Tagungsräume, Infomappen, Werbematerial, und Tagungstechnik (inkl. Tagungsgetränke), das Catering (Get together und Festabend inkl. einer ggf. anfallenden Raummiete für diese Abendveranstaltungen), die Reisekosten der ReferentInnen und Vorsitzenden („Chairs“), Kosten in Zusammenhang mit den Exkursionen sowie Druck- und Versandkosten übernimmt das BfN. Alle anderen Sachkosten sind vom Auftragnehmer zu tragen und im Angebot einzukalkulieren.
Die Kosten für Tagungsräume, Infomappen, Werbematerial, und Tagungstechnik (inkl. Tagungsgetränke), das Catering (Get together und Festabend inkl. einer ggf. anfallenden Raummiete für diese Abendveranstaltungen), die Reisekosten der ReferentInnen und Vorsitzenden („Chairs“), Kosten in Zusammenhang mit den Exkursionen sowie Druck- und Versandkosten übernimmt das BfN. Alle anderen Sachkosten sind vom Auftragnehmer zu tragen und im Angebot einzukalkulieren.
4. Produktlieferungen:
Produktlieferungen sollen möglichst quartalsweise gemeinsam mit der Vorlage von Zwischenberichten erfolgen. Auch die Abrechnungen erfolgen quartalsweise. Produkte, die einen hohen Sachkostenanteil beinhalten, können sofort nach Fertigstellung vorgelegt und nach Abnahme durch das BfN abgerechnet werden.
Produktlieferungen sollen möglichst quartalsweise gemeinsam mit der Vorlage von Zwischenberichten erfolgen. Auch die Abrechnungen erfolgen quartalsweise. Produkte, die einen hohen Sachkostenanteil beinhalten, können sofort nach Fertigstellung vorgelegt und nach Abnahme durch das BfN abgerechnet werden.
Die Produkte sind fachlich und sprachlich einwandfrei in deutscher und wenn erforderlich auch in englischer Sprache zu liefern. Bei der Erstellung von digitalen Produkten für die Veröffentlichung ist die Barrierefreiheit nach BITV, besonders für PDF-Dateien, zu berücksichtigen und umzusetzen.
Die Produkte sind fachlich und sprachlich einwandfrei in deutscher und wenn erforderlich auch in englischer Sprache zu liefern. Bei der Erstellung von digitalen Produkten für die Veröffentlichung ist die Barrierefreiheit nach BITV, besonders für PDF-Dateien, zu berücksichtigen und umzusetzen.
Als Grundlage für Word-Dateien steht hierfür eine BfN-Wordvorlage für barrierefreie Dokumente zur Verfügung, aus der dann barrierefreie PDF-Dateien erstellt werden können.
5. Sonstiges:
Aufgrund der dynamischen und zukünftigen, meist zum Entscheidungszeitpunkt nicht vorhersehbaren (politischen und fachlichen) Themenlagen können die erforderlichen Leistungen/Produkte nur in geringem Maße mittelfristig geplant werden. Daher ist eine hohe Flexibilität des Auftragnehmers erforderlich, sowohl im Hinblick auf zeitliche Verfügbarkeit als auch auf die Kreativität und Effektivität. Um dem AN dennoch eine verlässliche Personalplanung zu ermöglichen, wird das BfN Leistungen/Produkte, deren Umfang und Terminierung noch nicht bekannt sind, so frühzeitig wie möglich gemeinsam mit dem AN vorausplanen und dabei die beim AN zur Verfügung stehende Personalkapazität berücksichtigen.
Aufgrund der dynamischen und zukünftigen, meist zum Entscheidungszeitpunkt nicht vorhersehbaren (politischen und fachlichen) Themenlagen können die erforderlichen Leistungen/Produkte nur in geringem Maße mittelfristig geplant werden. Daher ist eine hohe Flexibilität des Auftragnehmers erforderlich, sowohl im Hinblick auf zeitliche Verfügbarkeit als auch auf die Kreativität und Effektivität. Um dem AN dennoch eine verlässliche Personalplanung zu ermöglichen, wird das BfN Leistungen/Produkte, deren Umfang und Terminierung noch nicht bekannt sind, so frühzeitig wie möglich gemeinsam mit dem AN vorausplanen und dabei die beim AN zur Verfügung stehende Personalkapazität berücksichtigen.
Der Auftrag wird entsprechend des detaillierten Leistungskatalogs (siehe Datei Nr-12 der Vergabeunterlagen) in Aufgabenpakete mit eindeutig beschriebenen Leistungen/Produkten unterteilt sein, deren Umfang und Terminierung jedoch teilweise nicht feststehen. Die detaillierte Leistungskatalog enthält deshalb häufiger einen Passus, der sinngemäß lautet:
Der Auftrag wird entsprechend des detaillierten Leistungskatalogs (siehe Datei Nr-12 der Vergabeunterlagen) in Aufgabenpakete mit eindeutig beschriebenen Leistungen/Produkten unterteilt sein, deren Umfang und Terminierung jedoch teilweise nicht feststehen. Die detaillierte Leistungskatalog enthält deshalb häufiger einen Passus, der sinngemäß lautet:
Umfang und Zeitpunkte für entsprechende Aufträge an den AN sind nicht vorhersehbar und können von Quartal zu Quartal variieren. Der AN verpflichtet sich mit der Abgabe eines Angebots, derartige Aufgaben auf Anfrage des BfN kurzfristig zu erledigen. Andere Leistungen sind in Umfang und Terminierung eindeutig vorausplanbar. Hierzu gehören das Aufgabenpaket 3.1 und der gesamte Aufgabenkomplex 3.7 (PMCE 2015).
Umfang und Zeitpunkte für entsprechende Aufträge an den AN sind nicht vorhersehbar und können von Quartal zu Quartal variieren. Der AN verpflichtet sich mit der Abgabe eines Angebots, derartige Aufgaben auf Anfrage des BfN kurzfristig zu erledigen. Andere Leistungen sind in Umfang und Terminierung eindeutig vorausplanbar. Hierzu gehören das Aufgabenpaket 3.1 und der gesamte Aufgabenkomplex 3.7 (PMCE 2015).
Daher ist für die Vertragsabwicklung der Aufgabenpakete 3.1 und 3.7 (PMCE 2015) jeweils ein Festpreis vorgesehen. Für die Aufgabenpakete 3.2 bis 3.6 erfolgt die Vertragsabwicklung als Rahmenvereinbarung. Insgesamt dürfen die Kosten jedoch nicht die vertraglich festgelegte Obergrenze überschreiten.
Daher ist für die Vertragsabwicklung der Aufgabenpakete 3.1 und 3.7 (PMCE 2015) jeweils ein Festpreis vorgesehen. Für die Aufgabenpakete 3.2 bis 3.6 erfolgt die Vertragsabwicklung als Rahmenvereinbarung. Insgesamt dürfen die Kosten jedoch nicht die vertraglich festgelegte Obergrenze überschreiten.
Die Beauftragung des AN für die Aufgabenpakete 3.2 bis 3.6 durch die AG erfolgt in der Regel per E-Mail.
Bieter erklären sich bei der Abgabe des Angebotes mit dem Rahmenvertragscharakter der Punkte 3.2 bis 3.6 einverstanden.
Bei der Angabe von Stundensätzen ist zu berücksichtigen, dass damit alle anfallenden Personal-, Sach- und Gemeinkosten (zu den Sachkosten gehören auch die Reisekosten) abgedeckt sind.
Alle Preisangebote müssen in Brutto erfolgen. Der Mehrwertsteuersatz ist extra zu benennen.
Einige Leistungen/Produkte müssen sowohl in Deutsch als auch in Englisch abgeliefert werden, andere nur in Deutsch oder nur in Englisch. Beim Aufgabenkomplex 3.7 (PMCE 2015) werden überwiegend englisch sprachige Leistungen/Produkte abgeliefert werden müssen.
Einige Leistungen/Produkte müssen sowohl in Deutsch als auch in Englisch abgeliefert werden, andere nur in Deutsch oder nur in Englisch. Beim Aufgabenkomplex 3.7 (PMCE 2015) werden überwiegend englisch sprachige Leistungen/Produkte abgeliefert werden müssen.
Bieter müssen sich darüber hinaus verpflichten, regelmäßig tageweise Termine beim BfN auf der Insel Vilm wahrzunehmen (ca. 2 Tage pro Quartal).
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: Z 1.2 - 53202/2014/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Putbus, Insel Vilm.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1) bis III.2.3):
Soweit Erklärungen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise der zuständigen Stellen nachzufordern.
Die nachstehenden Angaben und Erklärungen sind von dem Bewerber ggf. unter Hinzuziehung von entsprechenden Angaben und Erklärungen von Nachunternehmern vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage gleichwertiger Nachweise gestattet: die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, sollen Bewerber nachweisen, dass sie auf die Mittel der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen.
Die nachstehenden Angaben und Erklärungen sind von dem Bewerber ggf. unter Hinzuziehung von entsprechenden Angaben und Erklärungen von Nachunternehmern vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage gleichwertiger Nachweise gestattet: die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, sollen Bewerber nachweisen, dass sie auf die Mittel der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung für in Bezug genommene Nachunternehmer – gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern.
III.2.1)
(a) Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, sofern der Bewerber bzw. die Nachunternehmer in einem Handelsregister eingetragen sind; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens bzw. der Institution. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare
(a) Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, sofern der Bewerber bzw. die Nachunternehmer in einem Handelsregister eingetragen sind; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens bzw. der Institution. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare
Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (vgl. Ziff. IV.3.4)) nicht älter als 3 Monate sein (Dieser Nachweis ist bei öffentlich-rechtlichen Organisationen in staatlicher Trägerschaft nicht erforderlich);
(b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber bzw. die Nachunternehmer wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind. Die Erklärung hat Angaben zur Gesellschaftsstruktur, ggf. zur Konzernzugehörigkeit und über gesellschaftliche/wirtschaftliche Verflechtungen und Beteiligungen zu enthalten;
(b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber bzw. die Nachunternehmer wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind. Die Erklärung hat Angaben zur Gesellschaftsstruktur, ggf. zur Konzernzugehörigkeit und über gesellschaftliche/wirtschaftliche Verflechtungen und Beteiligungen zu enthalten;
(c) Eigenerklärung, dass beim Bewerber bzw. bei den Nachunternehmern keine Ausschlussgründe gem. § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A EG vorliegen sowie dass alle Beschäftigungsverhältnisse den aktuellen tarifvertraglichen Bindungen unterliegen;
(d) Sofern eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gebildet werden soll:
Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle und der bevollmächtigte Vertreter ergeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bewerber bzw. Nachunternehmer haben die folgenden Angaben und Erklärungen vorzulegen:
(a) Angaben über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre; öffentlich-rechtliche Organisationen in staatlicher Trägerschaft haben ihr finanzielles Gesamtvolumen sowie ggf. das Finanzvolumen von Drittmittelprojekten darzustellen.
(b) Ggf. Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren mit den Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen (siehe Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung) vergleichbar sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Diese Anforderungen dienen dem BfN zur Eignungsbewertung der Bieter. Bieter sind aufgefordert, ihre Erfahrungen und Fähigkeiten für die Erfüllung der nachfolgenden Anforderungen zu beschreiben und – sofern möglich – zu belegen (ggf. auch die der Nachunternehmer) und aufzuzeigen, welche Teilaufgaben ggf. durch welche Nachunternehmer übernommen werden sollen.
Diese Anforderungen dienen dem BfN zur Eignungsbewertung der Bieter. Bieter sind aufgefordert, ihre Erfahrungen und Fähigkeiten für die Erfüllung der nachfolgenden Anforderungen zu beschreiben und – sofern möglich – zu belegen (ggf. auch die der Nachunternehmer) und aufzuzeigen, welche Teilaufgaben ggf. durch welche Nachunternehmer übernommen werden sollen.
4.1 Projektmanagement:
Fähigkeit zur Sicherstellung und Koordinierung einer vollständigen und optimalen Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums.
4.2 Unterstützung und Zuarbeit:
a. Fähigkeit zur Entwicklung und Umsetzung von geeigneten Maßnahmen für die Information der Öffentlichkeit über die Meeresnatur der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee im Rahmen des Aufgabenspektrums (Punkt 3);
b. Ständige Verfügbarkeit für das BfN für Unterstützungsaufgaben und Zuarbeiten (je nach Dringlichkeit auch kurzfristig, d.h. innerhalb von ein bis drei Arbeitstagen zu erledigen).
4.3 Website und digitale Medien:
Für die Pflege des Internetauftritts des BfN im Themenschwerpunkt „Meeresnaturschutz“ sind vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Aufbau- und Gestaltung von Webseiten, Webprogrammierung, Barrierefreiheit und in dem „Content Management System“ Typo 3 erforderlich.
Für die Pflege des Internetauftritts des BfN im Themenschwerpunkt „Meeresnaturschutz“ sind vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Aufbau- und Gestaltung von Webseiten, Webprogrammierung, Barrierefreiheit und in dem „Content Management System“ Typo 3 erforderlich.
4.4 Filme:
Umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung von Tonfilmen und Videoclips über marine Biodiversität und Meeresnaturschutz in Nord- und Ostsee in deutscher und englischer Sprache.
4.5 Printmedien:
a. Erfahrungen in der Erstellung einprägsamer populärwissenschaftlicher Texte zu z. T. schwierigen naturwissenschaftlichen Sachverhalten der marinen Ökologie, Biodiversität und Meeresnaturschutz in Nord- und Ostsee in Deutsch und Englisch;
b. Erfahrung in der Abfassung und Zusammenführung wissenschaftlicher Texte zu entsprechenden Publikationen in Deutsch und Englisch.
4.6 Ausstellung:
Erfahrung in der Zusammenstellung und Gestaltung von illustrierten Postern, Rolldisplays sowie digitalen Ausstellungsmodulen über marine Biodiversität und Meeresnaturschutz in Nord- und Ostsee, die jeweils in deutscher und englischer Sprache sowohl den Ansprüchen eines Fachpublikums als auch der interessierten Öffentlichkeitsarbeit gerecht werden.
Erfahrung in der Zusammenstellung und Gestaltung von illustrierten Postern, Rolldisplays sowie digitalen Ausstellungsmodulen über marine Biodiversität und Meeresnaturschutz in Nord- und Ostsee, die jeweils in deutscher und englischer Sprache sowohl den Ansprüchen eines Fachpublikums als auch der interessierten Öffentlichkeitsarbeit gerecht werden.
4.7 Fachkonferenzen und andere Veranstaltungen:
Erfahrung in der vollständigen Organisation und Durchführung internationaler Konferenzen im Themenbereich Ökologie und Schutz der Meere bzw. der marinen Biodiversität; Erfahrung in der Erstellung von wissenschaftlichen Tagungsbänden in englischer und deutscher Sprache; Organisatorischer Sachverstand und Erfahrung in Bezug auf die Tagungsdurchführung sowie deren Vor- und Nachbereitung.
Erfahrung in der vollständigen Organisation und Durchführung internationaler Konferenzen im Themenbereich Ökologie und Schutz der Meere bzw. der marinen Biodiversität; Erfahrung in der Erstellung von wissenschaftlichen Tagungsbänden in englischer und deutscher Sprache; Organisatorischer Sachverstand und Erfahrung in Bezug auf die Tagungsdurchführung sowie deren Vor- und Nachbereitung.
4.8 Notwendige fachliche Vorkenntnisse und Qualifikationen:
Da das BfN und hier insbesondere das FG Meeres- und Küstennaturschutz in seiner Öffentlichkeitsarbeit durch den Projektnehmer unterstützt werden soll, muss dieser bereits einen guten Überblick und umfassende Fachkenntnisse in den zu vermittelnden Themen besitzen.
Da das BfN und hier insbesondere das FG Meeres- und Küstennaturschutz in seiner Öffentlichkeitsarbeit durch den Projektnehmer unterstützt werden soll, muss dieser bereits einen guten Überblick und umfassende Fachkenntnisse in den zu vermittelnden Themen besitzen.
Die geforderten Fachkenntnisse im Meeresnaturschutz sind wegen der z. T. kurzen Reaktionszeit auf Anfragen (s.o. 4.2 b) von besonderer Bedeutung.
Bieter sind aufgefordert, durch die Abgabe von Zeugnissen und/oder Referenzen folgende Nachweise zu erbringen:
a. Gute Fachenglischkenntnisse in Wort und Schrift;
b. vollständige Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift;
c. gute Fachkenntnisse im Bereich Meeresnaturschutz (national und international) sowie der Meeresökologie;
d. Besitz einschlägiger Hochschulabschlüsse;
e. Kenntnisse und Praxiserfahrung in Öffentlichkeitsarbeit, Werbung oder anderen Arbeitsbereichen der Kommunikationswissenschaft;
f. Erfahrungen und Fähigkeiten in der Aufbereitung wissenschaftlicher Sachverhalte und deren allgemeinverständlicher Präsentation;
g. Erfahrung im Umgang mit Medien sowie Kontakte und Zugang zu entsprechenden Netzwerken;
h. gute Kenntnis der aktuellen nationalen und internationalen meeresschutzpolitischen Themen sowie Kenntnisse über die AWZ mit den eingeschränkten Befugnissen der Küstenstaaten;
i. Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Unterauftragnehmern für spezialisierte Aufgaben, falls die Einbindung von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) – siehe auch Punkt VI.3).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 40 Tage Vergabekriterien
Kriterium: 1. Sprachliche Korrektheit und Verständlichkeit des Angebots (5)
2. Gestaltung und Anschaulichkeit des Angebots (z. B. durch Übersichten, Tabellen, Workflow-Diagramme etc.) (5)
3. Nachvollziehbarkeit der Angebotsinhalte in Bezug auf eine vollständige Aufgabenerfüllung (10)
4. Strukturierung und konzeptionelle Planung der Aufgabenerfüllung (inkl. Aufgabenplanung von Nachunternehmern) (20)
5. Nachvollziehbarkeit und Zweckmäßigkeit der angebotenen Arbeitsweisen (20)
6. Eigenständige Entwicklung von Konzepten und Ideen (10)
7. Preis (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bundesamt für Naturschutz, Aussenstelle Insel Vilm
Herrn Neels
Name: Bundesamt für Naturschutz
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Z 1.2 - 53202/2014/13
Zusätzliche Informationen
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen und zu weiteren zur Angebotserstellung hilfreichen Informationen kann ab sofort über die E-Mailadresse vergabeunterlagen-awzp8@bfn.de angefordert werden.
Informationen zu Arbeitsgemeinschaften:
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch den Einsatz von Nachunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Für die gemäß Punkt III.2.1) Buchstabe c und d geforderten Erklärungen können Vordrucke unter http://www.bfn.de/0105_formulare-ausschreibungen.html abgerufen werden.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften in Form von Bietergemeinschaften oder durch den Einsatz von Nachunternehmern ist ausdrücklich erwünscht. Für die gemäß Punkt III.2.1) Buchstabe c und d geforderten Erklärungen können Vordrucke unter http://www.bfn.de/0105_formulare-ausschreibungen.html abgerufen werden.
Das unterschriebene Angebot ist gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen und mit dem um die Preisangebote ergänzten und unterschriebenen detaillierten Leistungskatalog rechtzeitig in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot/Z 1.2 - 53202/2014/13“ an die unter I.1) genannte Stelle zu senden. Für die Rechtzeitigkeit des Zugangs ist der Posteingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Naturschutz, Außenstelle Insel Vilm, maßgeblich.
Das unterschriebene Angebot ist gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen und mit dem um die Preisangebote ergänzten und unterschriebenen detaillierten Leistungskatalog rechtzeitig in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot/Z 1.2 - 53202/2014/13“ an die unter I.1) genannte Stelle zu senden. Für die Rechtzeitigkeit des Zugangs ist der Posteingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Naturschutz, Außenstelle Insel Vilm, maßgeblich.
Das persönliche Überreichen von Teilnahmeanträgen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle ist aufgrund der Insellage nicht möglich.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 17.2.2015, 10:00 Uhr MEZ, bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich in deutscher Sprache per elektronischer Post (E-Mail) an die in Ziffer I.1) genannte Stelle zu richten und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 17.2.2015, 10:00 Uhr MEZ, bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich in deutscher Sprache per elektronischer Post (E-Mail) an die in Ziffer I.1) genannte Stelle zu richten und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet.
Information zur Sprache, in der die Angebote abgegeben werden müssen:
Angebote müssen in Deutscher Sprache abgegeben werden. Sie können darüber hinaus in einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich für den Inhalt der Anträge ist die Deutsche Fassung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 101a und 107 Abs.3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).