Entwurf und Ausarbeitung eines Masterplans für die Entwicklung des „Kleinen Grasbrook“ in Hamburg (später Olympic City) und Umgebung zu einem gemischt genutzten, urbanen Quartier, in das die Kernnutzungen für die Durchführung der Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 integriert werden sollen
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH (HCH) und die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) beabsichtigt, im Falle eines Zuschlag für die Bewerbung zur Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele in 2024 im März 2015 das Areal des „Kleiner Grasbrook“ zu einem gemischt genutzten Stadtquartier unter Berücksichtigung der nutzungsspezifischen Vorgaben zur Durchführung von Olympischen Spielen planerisch zu entwickeln. Der Masterplan umfasst die Planung des gemischt-genutzten Stadtquartiers einschließlich der erforderlichen Infrastruktur, die Planung für die olympischen Kernnutzungen (u.a. Olympiastadion, Schwimmhalle, Olympiahalle) sowie für das Olympische Dorf und den Olympischen Park (insgesamt ca. 160 ha, davon ca. 30ha Wasserfläche). Die Planungen sind unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu entwickeln und anhand von Kostenschätzungen zu überprüfen. Eine detaillierter Nachweis der Kosten ist Bestandteil der Beauftragung (quantity surveyor). Hinzu kommt – optional nach Erfordernis – die Weiterentwicklung voraussichtlich im Stadtgebiet verteilten Sportstätten. Zur Einhaltung der zeitlichen Vorgaben aus dem Bewerbungsverfahren muss der Masterplan Ende September 2015 fertiggestellt sein. Aufgrund des intensiven und permanenten Abstimmungsbedarfs ist die Anwesenheit des Auftragnehmers mit einem für die Aufgabe qualifizierten Team in Hamburg während des Bearbeitungszeitraums vorgegeben. Für die Masterplanung sind von der FHH zu benennende weitere Fachplaner einzubinden und Teilgebiete bis auf die Ebene des Städtebaus zu detaillieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-11.
Auftragsbekanntmachung (2015-02-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Teilangebote sind nicht zugelassen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den inhaltlichen und zeitlichen Erfordernissen des Bewerbungsverfahrens für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024. Der AN hat keinen Anspruch auf eine vollständige Beauftragung. Eine Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Auswahl Hamburgs als nationale Bewerberstadt.300 000
Teilangebote sind nicht zugelassen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den inhaltlichen und zeitlichen Erfordernissen des Bewerbungsverfahrens für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024. Der AN hat keinen Anspruch auf eine vollständige Beauftragung. Eine Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Auswahl Hamburgs als nationale Bewerberstadt.300 000
Gesamtwert des Auftrags: 300 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH sowie durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Postanschrift: Osakaallee 11
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hafencity.de🌏
E-Mail: liebig@hafencity.com📧
Telefon: +49 403747260📞
Fax: +49 4037472626 📠
Anfragen von Bewerbern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung auf der folgenden Homepage veröffentlicht:
www.hafencity.com
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Versendung der Angebotsaufforderung 13. KW 2015; Einreichung der Honorarangebote 16. KW 2015; Verhandlungsgespräche 18. KW 2015.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Versendung der Angebotsaufforderung 13. KW 2015; Einreichung der Honorarangebote 16. KW 2015; Verhandlungsgespräche 18. KW 2015.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH (HCH) und die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) beabsichtigt, im Falle eines Zuschlag für die Bewerbung zur Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele in 2024 im März 2015 das Areal des „Kleiner Grasbrook“ zu einem gemischt genutzten Stadtquartier unter Berücksichtigung der nutzungsspezifischen Vorgaben zur Durchführung von Olympischen Spielen planerisch zu entwickeln. Der Masterplan umfasst die Planung des gemischt-genutzten Stadtquartiers einschließlich der erforderlichen Infrastruktur, die Planung für die olympischen Kernnutzungen (u.a. Olympiastadion, Schwimmhalle, Olympiahalle) sowie für das Olympische Dorf und den Olympischen Park (insgesamt ca. 160 ha, davon ca. 30ha Wasserfläche). Die Planungen sind unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu entwickeln und anhand von Kostenschätzungen zu überprüfen. Eine detaillierter Nachweis der Kosten ist Bestandteil der Beauftragung (quantity surveyor).
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH (HCH) und die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) beabsichtigt, im Falle eines Zuschlag für die Bewerbung zur Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele in 2024 im März 2015 das Areal des „Kleiner Grasbrook“ zu einem gemischt genutzten Stadtquartier unter Berücksichtigung der nutzungsspezifischen Vorgaben zur Durchführung von Olympischen Spielen planerisch zu entwickeln. Der Masterplan umfasst die Planung des gemischt-genutzten Stadtquartiers einschließlich der erforderlichen Infrastruktur, die Planung für die olympischen Kernnutzungen (u.a. Olympiastadion, Schwimmhalle, Olympiahalle) sowie für das Olympische Dorf und den Olympischen Park (insgesamt ca. 160 ha, davon ca. 30ha Wasserfläche). Die Planungen sind unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu entwickeln und anhand von Kostenschätzungen zu überprüfen. Eine detaillierter Nachweis der Kosten ist Bestandteil der Beauftragung (quantity surveyor).
Hinzu kommt – optional nach Erfordernis – die Weiterentwicklung voraussichtlich im Stadtgebiet verteilten Sportstätten.
Zur Einhaltung der zeitlichen Vorgaben aus dem Bewerbungsverfahren muss der Masterplan Ende September 2015 fertiggestellt sein. Aufgrund des intensiven und permanenten Abstimmungsbedarfs ist die Anwesenheit des Auftragnehmers mit einem für die Aufgabe qualifizierten Team in Hamburg während des Bearbeitungszeitraums vorgegeben. Für die Masterplanung sind von der FHH zu benennende weitere Fachplaner einzubinden und Teilgebiete bis auf die Ebene des Städtebaus zu detaillieren.
Zur Einhaltung der zeitlichen Vorgaben aus dem Bewerbungsverfahren muss der Masterplan Ende September 2015 fertiggestellt sein. Aufgrund des intensiven und permanenten Abstimmungsbedarfs ist die Anwesenheit des Auftragnehmers mit einem für die Aufgabe qualifizierten Team in Hamburg während des Bearbeitungszeitraums vorgegeben. Für die Masterplanung sind von der FHH zu benennende weitere Fachplaner einzubinden und Teilgebiete bis auf die Ebene des Städtebaus zu detaillieren.
Menge oder Umfang:
Teilangebote sind nicht zugelassen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den inhaltlichen und zeitlichen Erfordernissen des Bewerbungsverfahrens für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024. Der AN hat keinen Anspruch auf eine vollständige Beauftragung. Eine Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Auswahl Hamburgs als nationale Bewerberstadt.
Teilangebote sind nicht zugelassen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den inhaltlichen und zeitlichen Erfordernissen des Bewerbungsverfahrens für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024. Der AN hat keinen Anspruch auf eine vollständige Beauftragung. Eine Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Auswahl Hamburgs als nationale Bewerberstadt.
Dauer: 6 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg, innerstädtisch, zur Zeit Hafengebiet „Kleiner Grasbrook“.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Anträge auf Teilnahme am Vergabeverfahren sind in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit der Auftragsbezeichnung des Auftraggebers gem. II.1.1), einzureichen. Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, eine Bewerbergemeinschaft zur bilden oder sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (z. B. durch Unteraufträge), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, sämtliche/folgende in Ziff. III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Des Weiteren ist eine Erklärung des anderen Unternehmens vorzulegen, mit der dieses sich verpflichtet, für den Fall der Auftragserteilung an die Bewerberin bzw. den Bewerber, genau anzugebende Leistungen zu erbringen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.
Die Anträge auf Teilnahme am Vergabeverfahren sind in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit der Auftragsbezeichnung des Auftraggebers gem. II.1.1), einzureichen. Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, eine Bewerbergemeinschaft zur bilden oder sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (z. B. durch Unteraufträge), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, sämtliche/folgende in Ziff. III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Des Weiteren ist eine Erklärung des anderen Unternehmens vorzulegen, mit der dieses sich verpflichtet, für den Fall der Auftragserteilung an die Bewerberin bzw. den Bewerber, genau anzugebende Leistungen zu erbringen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.
Folgende in Ziff. III.2.1) bis III.2.3) geforderte Erklärungen und Nachweise gem. VOF sind in der aufgeführten Reihenfolge geheftet und mit der zugehörigen Ziff. der Bekanntmachung vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Folgende in Ziff. III.2.1) bis III.2.3) geforderte Erklärungen und Nachweise gem. VOF sind in der aufgeführten Reihenfolge geheftet und mit der zugehörigen Ziff. der Bekanntmachung vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
1) Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberin bzw. der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art sie oder er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
1) Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberin bzw. der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art sie oder er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
2) Formlose Erklärung, dass kein Ausschluss der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg von der Teilnahme am Wettbewerb nach § 4 Abs. 9 Buchstaben b) und c) VOF besteht.
3) Formlose Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 VOF vorliegen.
4) Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
6) Eigenerklärung, dass der Bieter von der zentralen Informationsstelle der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg nicht nach bzw. analog § 4 Abs. 9 lit. b) und c) VOF von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen worden ist und kein Eintrag im gemeinsamen Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein oder in vergleichbaren Registern anderer Bundesländer erfolgt ist.
6) Eigenerklärung, dass der Bieter von der zentralen Informationsstelle der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg nicht nach bzw. analog § 4 Abs. 9 lit. b) und c) VOF von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen worden ist und kein Eintrag im gemeinsamen Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein oder in vergleichbaren Registern anderer Bundesländer erfolgt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (vgl. III.1.1)).
Eigenerklärung, dass der Bieter den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist.
Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
(Max. 5 Punkte) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, des Aufführungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Erklärung über den Gesamtumsatz der vergangenen 3 Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(Max. 5 Punkte) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, des Aufführungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Erklärung über den Gesamtumsatz der vergangenen 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. (Max. 20 Punkte) Büro (DIN A 4 Seite – Urkunden/ Eintragungsnachweise separat beilegen):
1.1 allgemeine Bürobeschreibung: Struktur und Arbeitsschwerpunkte des Büros, Darstellung der Personalkapazität, mit Auflistung, der:
— Qualifikation der Mitarbeiter: Anzahl der Mitarbeiter der Fachrichtungen Architektur, Stadtplanung sowie Landschaftsplanung oder -architektur, oder vergleichbar. Es wird erwartet, dass alle Fachrichtungen vertreten sind. Bürogröße: mindestens 8 Mitarbeiter der Fachrichtung Stadtplanung, Architektur o. ä.
— Qualifikation der Mitarbeiter: Anzahl der Mitarbeiter der Fachrichtungen Architektur, Stadtplanung sowie Landschaftsplanung oder -architektur, oder vergleichbar. Es wird erwartet, dass alle Fachrichtungen vertreten sind. Bürogröße: mindestens 8 Mitarbeiter der Fachrichtung Stadtplanung, Architektur o. ä.
1.2 Bürobeschreibung aufgabenbezogen; Anzahl der Mitarbeiter mit:
Es werden nur erfahrene Projektleiter erwartet (nationale und internationale Erfahrung). Es ist beabsichtigt, dass vertraglich vorgeschrieben werden wird, dass der vorgestellte Projektleiter/Stellvertreter auch tatsächlich zur Verfügung zu stehen hat.
Es werden nur erfahrene Projektleiter erwartet (nationale und internationale Erfahrung). Es ist beabsichtigt, dass vertraglich vorgeschrieben werden wird, dass der vorgestellte Projektleiter/Stellvertreter auch tatsächlich zur Verfügung zu stehen hat.
2. (Max. 15 Punkte) Leistungsübersicht (DIN A 4 Seite, bei Bedarf mehrere).
Referenzliste mit Eckdaten der abgeschlossenen, erbrachten, vergleichbare Leistungen mit folgenden Schwerpunkten:
— öffentliche Auftraggeber (insbesondere Kommunen, insbesondere Bauten der Sportinfrastruktur),
— Erstellung eines Masterplans bzw. städtebauliches Projekt mit mehr als 50 ha Flächengöße,
— Freiraumplanerische Projekte über 5 ha Flächengröße im Zusammenhang mit größeren Stadtentwicklungsprojekten,
— Bearbeitungszeitraum eines Projektes innerhalb der letzten 10 Jahre (gerechnet ab Tag der Bekanntmachung),
unter Angabe:
– des Projektnamens,
– des Ortes,
– der Art der Nutzung,
– der Projektbeschreibung,
– der Lage des Projektgebiets im Stadtraum
– der Größe des Projektgebiets (in ha),
– der Kenndaten des Projektes (BGF, GFZ),
– des Leistungszeitraumes,
– des Leistungsbildes,
– des Auftraggebers (inkl. Nennung des Ansprechpartners zur Referenzprüfung).
3. (Max. 15 Punkte) Qualität (DIN A 4 Seite - Pläne/Fotos/ Kurzbeschreibung/Eckdaten, Pläne ggf. als Anlage).
Nachweis der städtebaulichen, landschaftsplanerischen und architektonischen Qualität, z. B. durch:
— gewonnene und realisierte Wettbewerbsverfahren (insbesondere bei vergleichbaren Baumaßnahmen),
— ausgezeichnete Projekte (Beispielhaftes Bauen oder vergleichbar),
4. (Max. 15 Punkte) Sportstättenbau (pro Projekt 1 DIN A 4 Seite – Pläne/Fotos/ Eckdaten).
Referenz zu eines der Bauaufgabe vergleichbaren Projektes, mit den Schwerpunkten:
— Sporteinrichtung,
— mind. 1 Projekt mit über 50 000 Besucherplätzen,
— mind. 1 Projekt Fertigstellung innerhalb der letzten 15 Jahre (gerechnet ab Tag Bekanntmachung).
5. (Max. 10 Punkte) Bauen am Wasser (pro Projekt 1 DIN A 4 Seite – Pläne/Fotos/Eckdaten).
Referenz eines der Bauaufgabe vergleichbaren Projektes, mit den Schwerpunkten:
— Entwicklung von Stadtquartieren mit Wasserlage,
— mind. 1 Projekt über 50 ha Gesamtgröße,
— Bearbeitungszeitraum eines Projektes innerhalb der letzten 10 Jahre (gerechnet ab Tag Bekanntmachung).
6. (Max. 10 Punkte) Entwicklung eines Stadtquartiers in Abschnitten (pro Projekt 1 DIN A 4 Seite – Pläne/Fotos/Eckdaten/ Beschreibung/ Benennung von Ansprechpartnern bei den Auftraggebern) –
Nachweis der Leistungsfähigkeit, z. B. durch:
— Bauabschnittsbildung,
— Ablaufplanung.
7. (Max. 10 Punkte) Die örtliche Präsenz des Bewerbers in Hamburg ist während der Bearbeitungszeit mit einem für die Gesamtaufgabe qualifizierten Team sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
7. (Max. 10 Punkte) Die örtliche Präsenz des Bewerbers in Hamburg ist während der Bearbeitungszeit mit einem für die Gesamtaufgabe qualifizierten Team sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Die Bewerber dürfen für die Bewerbung max. DIN A4 Seiten nach Vorgabe der Ordnungsziffern der Bekanntmachung einreichen. Eine Kommission aus Vertretern der Stadt wird voraussichtlich im April 2015 mindestens 3 Teilnehmer aus den Bewerbern für das Verhandlungsgespräch auswählen.
Die Bewerber dürfen für die Bewerbung max. DIN A4 Seiten nach Vorgabe der Ordnungsziffern der Bekanntmachung einreichen. Eine Kommission aus Vertretern der Stadt wird voraussichtlich im April 2015 mindestens 3 Teilnehmer aus den Bewerbern für das Verhandlungsgespräch auswählen.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung: Die Deckungssumme für diese Versicherungen müssen mindestens 1 000 000 EUR je Schadenfall, jeweils für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden vierfach pro Jahr verfügbar, betragen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertreterin/bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Architekten und Stadtplaner; Für die Kostenaufstellung sind auch Ingenieure zulässig.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Auswahlkriterien:
Die Teilnehmer werden anhand von eindeutigen, nicht diskriminierenden Kriterien im Teilnahmewettbewerb ausgewählt. Den Nachweis der fachlichen Eignung erbringen die Bewerber anhand der unter III.2.2) und III.2.3) eingereichten Büroprofilen und Referenzen. Die jeweiligen maximal zu erreichenden Punkte sind ebenfalls unter III.2.2) und III.2.3) genannt. Ein Auswahlgremium wird die eingereichten Unterlagen mit – maximal 100 möglichen – Punkten bewerten. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Auftraggeberin vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Die Teilnehmer werden anhand von eindeutigen, nicht diskriminierenden Kriterien im Teilnahmewettbewerb ausgewählt. Den Nachweis der fachlichen Eignung erbringen die Bewerber anhand der unter III.2.2) und III.2.3) eingereichten Büroprofilen und Referenzen. Die jeweiligen maximal zu erreichenden Punkte sind ebenfalls unter III.2.2) und III.2.3) genannt. Ein Auswahlgremium wird die eingereichten Unterlagen mit – maximal 100 möglichen – Punkten bewerten. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Auftraggeberin vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-03-23 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Dipl.-Ing. H. Liebig
Referenz Zusätzliche Informationen
Anfragen von Bewerbern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung auf der folgenden Homepage veröffentlicht:
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Versendung der Angebotsaufforderung 13. KW 2015; Einreichung der Honorarangebote 16. KW 2015; Verhandlungsgespräche 18. KW 2015.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsu.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428402441📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag(Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag(Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle)rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle)rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36, Herr Randl
Postleitzahl: 20354
Quelle: OJS 2015/S 032-054541 (2015-02-11)