Erbringung von Abschlepp- und nicht-eigenständigen Inkassoleistungen für die Abschleppvorgänge für das Gelände des Flughafens Düsseldorf sowie die Airport City

Flughafen Düsseldorf Security GmbH

Erbringung von Abschleppleistungen auf Anforderung des Auftraggebers mit Abtransport, Verwahrung der Fahrzeuge und Herausgabe an die Halter/Besitzer (24 h/7 Tage die Woche/365 Tage pro Jahr) gegen Inkasso der angefallenen Kosten einschließlich angemessener Aufwandsentschädigung für AG für das Gelände des Flughafens Düsseldorf sowie der Düsseldorf Airport City. Inkassorisiko liegt bei AN.
Gelegentlich Einsätze in Parkhäusern (< 1,90 m Höhe) und selten für LKW. Vor-Ort-Einsatzzeit 20 Minuten (6:00 h-24:00 h) bzw. 1 Std. (24:00 h-6:00 h) ab fernmündlicher Auftragserteilung. Im Auftragsfall: Vorhalten eines gesicherten Bereithaltungsgeländes für abgeschleppte Fahrzeuge bis max. ca. 2 km Entfernung vom Flughafen-Terminal durch AN auf eigene Kosten.
Einsatz nur von deutschsprachigem gem. LuftSiG sicherheitsüberprüftem Personal.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-07-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeugabschleppdienste
Menge oder Umfang:
Ca. 6 000-7 000 Vorgänge p. a. in den vergangenen Jahren einschließlich Versetzungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeugabschleppdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Düsseldorf Security GmbH
Postanschrift: Flughafenstr. 105
Postleitzahl: 40474
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.dus.com 🌏
E-Mail: karl-heinz.herma@dus.com 📧
Telefon: +49 2114212563 📞
Fax: +49 2114212690 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-27 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 147-272321
ABl. S-Ausgabe: 147
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeanträge sollen in bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem. Ziff. IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gem. Ziff. I.1) bei dem Auftraggeber eingehen. Elektronisch übersandte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag soll mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb – Nicht öffnen“ versehen werden. Die fristgerecht eingegangenen Bewerbungen werden nach Fristablauf geprüft. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. analog § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Angaben oder Nachweise unter Setzung einer angemessenen Nachfrist nachzufordern. Aus den qualifizierten Bewerbern werden die 3 bis 6 am besten geeigneten Bewerber ausgewählt. Entscheidendes Differenzierungskriterium werden hierfür die nachgewiesenen Referenzen (Eigenangaben) sein. Die Vergabeunterlagen werden an die ausgewählten Bewerber zeitgleich abgesandt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben zu Dokumentationszwecken bei dem Auftraggeber. Die In Ziff. II.2.2) und II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein Verhandlungsverfahren in Anlehnung an die SektVO durchgeführt. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Alle Angebote sind schriftlich im verschlossenen und ausdrücklich als Angebote in einem EU-Vergabeverfahren (auch wenn dies formal nicht vollständig zutrifft) deutlich gekennzeichneten verschlossenen Umschlag einzureichen. Sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) kann auch in elektronischer Form, z. B. per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung den Bietern schriftlich oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise analog § 19 (3) SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den Bietern, welche form- und fristgerecht ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen technischer, rechtlicher und auch kaufmännischer Art erörtert werden. Sollten keine offenen Fragen erkennbar sein, wäre allerdings auch ein Zuschlag ohne Verhandlungsrunde möglich. Die Bieter werden voraussichtlich aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute Zwischenangebote entsprechend der nachfolgenden Ausführungen gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote gefordert werden. Von dem Ergebnis der Auswertung der Zwischenangebote wird es abhängen, mit wie vielen Bietern weitere Verhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber plant, Verhandlungen nur mit Bietern zu führen, die nach der Auswertung der Zwischenangebote entsprechend der Zuschlagskriterien in die engere Wahl kommen. Dies sollte im Rahmen des Zwischenangebots berücksichtigt werden. Mit den verbliebenen Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen durch die verbliebenen Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Nach Auswertung der Verhandlungsergebnisse entsprechend der veröffentlichten Wertungskriterien wird entschieden, ob die Verhandlungen mit den bestplatzierten Bietern oder gegebenenfalls nur mit einem Preferred Bidder fortgeführt werden. Für den Fall, dass die Verhandlungen zum Schluss nur noch mit einem Preferred Bidder fortgeführt werden sollten, behält sich die Vergabestelle vor, die Verhandlungen mit dem Zweitplatzierten wieder aufzunehmen, sofern die Verhandlungen mit dem Preferred Bidder nicht innerhalb angemessener Zeit abgeschlossen werden können sollten. Bei diesen Hinweisen handelt es sich nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist. Die Wertungskriterien entsprechend Abschnitt IV.2.1) werden wie folgt gewichtet, wobei maximal 100 Punkte erreicht werden können: Der Preis wird nach der Formel „MaxP – ((MaxP*(Ao-Amin))/Amin)“ bewertet, d. h. dass ein Angebot mit dem doppelten Preis des billigsten Angebots nur noch Null Punkte in der Preisbewertung erhält und dass die Preispunkte auf den Abstand zwischen dem billigsten Angebot und einem doppelt so teuren Angebot linear verteilt werden. Für den Preis erhält das billigste Angebot 50 Punkte. Das Konzept zur Sicherstellung der vertraglichen Anforderungen und ggf. darüber hinausgehender Services wird nach Schulnoten bewertet, wobei für ein „ungenügend“ nur 0 Punkte vergeben werden und für ein „sehr gut“ 5 Punkte. Angebote mit einer Bewertung des Konzept zur Sicherstellung der vertraglichen Anforderungen und ggf. darüber hinausgehender Services unterhalb der Schulnote „befriedigend“ werden ausgeschlossen. Die Anzahl der erreichten Punkte wird mit zehn multipliziert um zusammen mit dem Ergebnis der Preisbewertung das Endergebnis des jeweiligen Bieters zu bilden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 1
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Abschleppleistungen auf Anforderung des Auftraggebers mit Abtransport, Verwahrung der Fahrzeuge und Herausgabe an die Halter/Besitzer (24 h/7 Tage die Woche/365 Tage pro Jahr) gegen Inkasso der angefallenen Kosten einschließlich angemessener Aufwandsentschädigung für AG für das Gelände des Flughafens Düsseldorf sowie der Düsseldorf Airport City. Inkassorisiko liegt bei AN.
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Gelegentlich Einsätze in Parkhäusern (< 1,90 m Höhe) und selten für LKW. Vor-Ort-Einsatzzeit 20 Minuten (6:00 h-24:00 h) bzw. 1 Std. (24:00 h-6:00 h) ab fernmündlicher Auftragserteilung. Im Auftragsfall: Vorhalten eines gesicherten Bereithaltungsgeländes für abgeschleppte Fahrzeuge bis max. ca. 2 km Entfernung vom Flughafen-Terminal durch AN auf eigene Kosten.
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Einsatz nur von deutschsprachigem gem. LuftSiG sicherheitsüberprüftem Personal.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 108945
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundene Unternehmen zurückgreifen will, ist die Eignung der entsprechenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmens genauso nachzuweisen, wie die Eignung des eigentlichen Bewerber/der Bewerbergemeinschaft. Zusätzlich sind entsprechende Verpflichtungserklärungen analog § 20 Abs. 3 S.3 SektVO vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen zu verlangen (wie z. B. Gewerbezentralregisterauszug).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Vorlage einer positiv gehaltenen schriftlichen Bankauskunft (nicht älter als 6 Monate).
2. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die vorstehenden Nachweise sind von allen Mitgliedern einer etwaigen Bewerbergemeinschaft jeweils separat zu führen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Unternehmensdarstellung mit Angaben über Gründungsjahr, Rechtsform, Standorte, den Fahrzeugpark, Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter;
2) Nachweis des aktuellen Einsatzes von Abschleppfahrzeugen für Parkhäuser und mittelschwere Kfz; Abschleppleistungen für LKW können ggf. durch einen spezialisierten Nachunternehmer mit etwas längeren Einsatzzeiten als für die Standardvorgänge abgebildet werden, da sie äußerst selten vorkommen;
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3) Nachweis der Qualifikation der Mitarbeiter entweder über längere Praxiserfahrung im Abschleppen oder Ausbildung zum Kfz-Mechaniker o. ä.;
4) Nachweis von Erfahrungen mit Fahrzeugherausgabe rund um die Uhr (24/7/365);
5) Nachweis mindestens eines Referenzauftrages mit einem Abschleppvolumen > 2 000 Fahrzeuge p. a. aus den letzten 3 Jahren.
Die Darstellung der Referenzen sollte in Tabellenform mit folgendem Inhalt erfolgen:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer;
— Volumen der Gesamtmaßnahme zum Nachweis von Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen und konkret auf den Bewerber entfallendes Abschleppvolumen;
— Zeitraum der Leistungserbringung (z. B. „April 2012-Mai 2014“);
— Beschreibung der Leistungsinhalte in technischer Hinsicht sowie des Umfangs der erbrachten Leistung;
— Angabe der im benannten Referenzauftrag geschuldeten
vor-Ort-Einsatzzeiten ab Anforderung (z. B. „30 Minuten während der Bürozeiten und 60 Minuten außerhalb der Bürozeiten“);
Einsatzzeiten am Tag bzw. in der Woche (z. B. „24/7/365“).
Referenzen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser/dieses bereit ist, die Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für das hier ausgeschriebene Projekt zu erbringen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: S. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: S. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem schriftlich gegenüber dem AG bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
Sonstige besondere Bedingungen:
S. Vergabeunterlagen. – Die Angebotspreise sind ein Pauschalfestpreis für den Vertragszeitraum auf der Basis des Leistungsverzeichnisses ohne Preisgleitklauseln für Stoffe und Lohn.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Konzept zur Sicherstellung der vertraglichen Anforderungen und ggf. darüber hinausgehender Services (50)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Flughafen Düsseldorf GmbH – Zentraler Einkauf
Karl-Heinz Herma

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753135 📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig:
1) soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vgl. Abschnitt IV.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 147-272321 (2015-07-27)