Die ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH ist der Mobilitätsdienstleister der Landeshauptstadt Potsdam. Das Liniennetz der ViP erschließt das Stadtgebiet Potsdams fast flächendeckend. Die ViP beabsichtigt ab Dezember 2015 einen Teil der Betriebsleistungen im Linien- und Sonderlinienverkehr mit Kraftomnibussen im Umfang von circa 1,1 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr, aufgeteilt in die folgenden vier Lose, für 4 Jahre neu zu vergeben: — Los 1: Zirka 290.000 Fahrplankilometer/Jahr auf der Linie 609 mit Standardniederflurbussen (12 m); — Los 2: Zirka 270.000 Fahrplankilometer/Jahr auf der Linie 692 und N15 mit Standardniederflurbussen (12 m); — Los 3: Zirka 530.000 Fahrplankilometer/Jahr auf den Linien 612, 697, 691, 603, 698 mit Standardnieder-flurbussen (12 m) und mit Midibussen (≈ 10 m); — Los 4: Zirka 60.000 Kilometer auf den Linien Taxi 639, 609, 697 und Rufbus N15 mit Kleinbus (8 Sitzer).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-27.
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt. Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle die Formblätter und die Eignungsmatrix abzufordern. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 31.3.2015, 14:00 Uhr in deutscher Sprache, schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Vergabeverfahren Erbringung von Betriebsleistungen mit Kraftomnibussen/ 03/15/Verkehr, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Die Teilnahmeanträge sind einfach im Original sowie zusätzlich als Kopiervorlage einzureichen. Die Kopiervorlage ist einseitig im DIN A4-Format, paginiert und ungebunden einzureichen. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Im Fall von Abweichungen, Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen dem Original und der Kopiervorlage ist das Original maßgeblich.
2. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, wird der Auftraggeber nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail).
Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
3. Die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergibt sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III., Ziffer 2.1) bis 2.3).
Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in drei Schritten:
1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderung (hierzu unter Ziffer VI.3);
2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten.
Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Abs. 4 SektVO und Einträge in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt und die mindestens die geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen. Die ViP behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bei der Bewertung zu berücksichtigen.
3. Sollten mehr als 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihres Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von dem Bewerber genannten Referenzen (Anzahl und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen) und die Höhe der Umsätze maßgeblich. Eine detaillierte Eignungsmatrix ist bei der oben genannten Kontaktstelle erhältlich. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als 3 Bewerber zur Angebotsaufforderung auszuwählen.
4. Der Auftrag ist in 4 Lose aufgeteilt. Der Bewerber/Bieter hat das Recht, sich auf alle Lose zu bewerben und für alle Lose ein Angebot einzureichen. Allerdings gilt für die Lose 1 bis 3 eine Zuschlagslimitierung. Ein Bieter kann maximal auf 2 der Lose 1 bis 3 den Zuschlag erhalten. Das heißt, die Lose 1 bis 3 werden an mindestens zwei verschiedene Bieter vergeben. Grund hierfür ist das Interesse der ViP, das wirtschaftliche Risiko breiter zu streuen. Nähere Hinweise zu dieser Loslimitierung enthalten die Vergabeunterlagen, die den zur Angebotsabgabe eingeladenen Bietern übermittelt werden.
5. Bewerbergemeinschaften dürfen im Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen gebildet werden. Sie müssen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung zum wettbewerbskonformen Verhalten abgeben, vgl. Ziffer III.2.1) 5. dieser Bekanntmachung. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss des/der betreffenden Bewerbers/Bewerbergemeinschaft, sofern nicht nachgewiesen ist, dass trotz der Mehrfachbeteiligung eine Verletzung des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen ist.
6. Eine Änderung der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft kann nur im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen erfolgen. Dies gilt entsprechend für eine im Zuschlagsfall vorgesehene Änderung der Rechtsform der Bietergemeinschaft. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
7. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens bis zum 16.3.2015 zu stellen.
8. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen.
Vertraulichkeit: Die übersandten Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt. Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle die Formblätter und die Eignungsmatrix abzufordern. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 31.3.2015, 14:00 Uhr in deutscher Sprache, schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Vergabeverfahren Erbringung von Betriebsleistungen mit Kraftomnibussen/ 03/15/Verkehr, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
Die Teilnahmeanträge sind einfach im Original sowie zusätzlich als Kopiervorlage einzureichen. Die Kopiervorlage ist einseitig im DIN A4-Format, paginiert und ungebunden einzureichen. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Im Fall von Abweichungen, Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen dem Original und der Kopiervorlage ist das Original maßgeblich.
2. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, wird der Auftraggeber nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail).
Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
3. Die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergibt sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III., Ziffer 2.1) bis 2.3).
Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in drei Schritten:
1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderung (hierzu unter Ziffer VI.3);
2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten.
Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Abs. 4 SektVO und Einträge in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt und die mindestens die geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen. Die ViP behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bei der Bewertung zu berücksichtigen.
3. Sollten mehr als 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften anhand einer Eignungsmatrix hinsichtlich des Grades ihres Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von dem Bewerber genannten Referenzen (Anzahl und Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen) und die Höhe der Umsätze maßgeblich. Eine detaillierte Eignungsmatrix ist bei der oben genannten Kontaktstelle erhältlich. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als 3 Bewerber zur Angebotsaufforderung auszuwählen.
4. Der Auftrag ist in 4 Lose aufgeteilt. Der Bewerber/Bieter hat das Recht, sich auf alle Lose zu bewerben und für alle Lose ein Angebot einzureichen. Allerdings gilt für die Lose 1 bis 3 eine Zuschlagslimitierung. Ein Bieter kann maximal auf 2 der Lose 1 bis 3 den Zuschlag erhalten. Das heißt, die Lose 1 bis 3 werden an mindestens zwei verschiedene Bieter vergeben. Grund hierfür ist das Interesse der ViP, das wirtschaftliche Risiko breiter zu streuen. Nähere Hinweise zu dieser Loslimitierung enthalten die Vergabeunterlagen, die den zur Angebotsabgabe eingeladenen Bietern übermittelt werden.
5. Bewerbergemeinschaften dürfen im Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen gebildet werden. Sie müssen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung zum wettbewerbskonformen Verhalten abgeben, vgl. Ziffer III.2.1) 5. dieser Bekanntmachung. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss des/der betreffenden Bewerbers/Bewerbergemeinschaft, sofern nicht nachgewiesen ist, dass trotz der Mehrfachbeteiligung eine Verletzung des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen ist.
6. Eine Änderung der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft kann nur im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen erfolgen. Dies gilt entsprechend für eine im Zuschlagsfall vorgesehene Änderung der Rechtsform der Bietergemeinschaft. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
7. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens bis zum 16.3.2015 zu stellen.
8. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen.
Vertraulichkeit: Die übersandten Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 2
Kurze Beschreibung:
Die ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH ist der Mobilitätsdienstleister der Landeshauptstadt Potsdam. Das Liniennetz der ViP erschließt das Stadtgebiet Potsdams fast flächendeckend. Die ViP beabsichtigt ab Dezember 2015 einen Teil der Betriebsleistungen im Linien- und Sonderlinienverkehr mit
Die ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH ist der Mobilitätsdienstleister der Landeshauptstadt Potsdam. Das Liniennetz der ViP erschließt das Stadtgebiet Potsdams fast flächendeckend. Die ViP beabsichtigt ab Dezember 2015 einen Teil der Betriebsleistungen im Linien- und Sonderlinienverkehr mit
Kraftomnibussen im Umfang von circa 1,1 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr, aufgeteilt in die folgenden vier Lose, für 4 Jahre neu zu vergeben:
— Los 1: Zirka 290.000 Fahrplankilometer/Jahr auf der Linie 609 mit Standardniederflurbussen (12 m);
— Los 2: Zirka 270.000 Fahrplankilometer/Jahr auf der Linie 692 und N15 mit Standardniederflurbussen (12 m);
— Los 3: Zirka 530.000 Fahrplankilometer/Jahr auf den Linien 612, 697, 691, 603, 698 mit Standardnieder-flurbussen (12 m) und mit Midibussen (≈ 10 m);
— Los 4: Zirka 60.000 Kilometer auf den Linien Taxi 639, 609, 697 und Rufbus N15 mit Kleinbus (8 Sitzer).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Linie 609
Menge oder Umfang:
Das Los hat einen Leistungsumfang von insgesamt zirka 290.000 Fahrplankilometer/Jahr auf der Linie 609 mit 5 Standardniederflurbussen (12 m).
Die Linie 609 verbindet die nördlichen Ortsteile Kartzow, Satzkorn, Paaren, Fahrland und Neu Fahrland mit der Potsdamer Innenstadt. Die Linie startet/endet in der nördlichen Innenstadt Potsdams an der Haltestelle „Am Schragen”. Hier besteht Anschluss an das ViP-Straßenbahnnetz. Sie führt von dort in Potsdams Norden über die Ortsteile Nedlitz, Neu Fahrland, Fahrland und endet in Kartzow an der Haltestelle „Kirche Kartzow“ oder in Satzkorn an der Haltestelle „Satzkorn“. Ein Teil der Umläufe (Schülerfahrten) führt wochentags von Kartzow bzw. Satzkorn weiter nach Paaren und endet dort. Montag bis Freitag verkehrt die Linie in einem 30-Minuten-Takt und in den Hauptverkehrszeiten in einem 20-Minuten-Takt, in den sich zusätzliche Schülerfahrten (außer in den Schulferien) einfügen. Im Spätverkehr wird ein Stundentakt angeboten. An Wochenenden besteht grundsätzlich ein Stundentakt, der im Tagesverkehr zwischen den Haltestellen „Am Upstall“ und „Am Schragen“ zu einem 30-Minuten-Takt verdichtet wird. Im Spätverkehr sowie an Sonntagen ganztags wird der Abschnitt zwischen „Kirche Kartzow“ und „Am Upstall“ mit Linientaxen bedient, die nicht Teil dieses Loses sind.
Die Linie 609 verbindet die nördlichen Ortsteile Kartzow, Satzkorn, Paaren, Fahrland und Neu Fahrland mit der Potsdamer Innenstadt. Die Linie startet/endet in der nördlichen Innenstadt Potsdams an der Haltestelle „Am Schragen”. Hier besteht Anschluss an das ViP-Straßenbahnnetz. Sie führt von dort in Potsdams Norden über die Ortsteile Nedlitz, Neu Fahrland, Fahrland und endet in Kartzow an der Haltestelle „Kirche Kartzow“ oder in Satzkorn an der Haltestelle „Satzkorn“. Ein Teil der Umläufe (Schülerfahrten) führt wochentags von Kartzow bzw. Satzkorn weiter nach Paaren und endet dort. Montag bis Freitag verkehrt die Linie in einem 30-Minuten-Takt und in den Hauptverkehrszeiten in einem 20-Minuten-Takt, in den sich zusätzliche Schülerfahrten (außer in den Schulferien) einfügen. Im Spätverkehr wird ein Stundentakt angeboten. An Wochenenden besteht grundsätzlich ein Stundentakt, der im Tagesverkehr zwischen den Haltestellen „Am Upstall“ und „Am Schragen“ zu einem 30-Minuten-Takt verdichtet wird. Im Spätverkehr sowie an Sonntagen ganztags wird der Abschnitt zwischen „Kirche Kartzow“ und „Am Upstall“ mit Linientaxen bedient, die nicht Teil dieses Loses sind.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Linie 692 / N15
Menge oder Umfang:
Das Los hat einen Leistungsumfang von insgesamt zirka 270.000 Fahrplankilometer/Jahr auf den Linien 692 und N15 mit 3 Standardniederflurbussen (12 m).
Die Linie 692 verbindet die Potsdamer Innenstadt mit den innenstadtnahen nordwestlichen Bezirken Bornstedt und Bornim. Die Linie startet/endet an der Haltestelle „Klinikum“. Sie führt vom Ernst von Bergmann Klinikum über den Platz der Einheit, die Jägervorstadt und Bornstedt bis nach Bornim zur Haltestelle „Institut für Agrartechnik“. An der Haltestelle „Kirschallee“ besteht ein Anschluss an das ViP-Straßenbahnnetz. Die Linie
Die Linie 692 verbindet die Potsdamer Innenstadt mit den innenstadtnahen nordwestlichen Bezirken Bornstedt und Bornim. Die Linie startet/endet an der Haltestelle „Klinikum“. Sie führt vom Ernst von Bergmann Klinikum über den Platz der Einheit, die Jägervorstadt und Bornstedt bis nach Bornim zur Haltestelle „Institut für Agrartechnik“. An der Haltestelle „Kirschallee“ besteht ein Anschluss an das ViP-Straßenbahnnetz. Die Linie
verkehrt wochentags wie auch am Wochenende in einem 20-Minuten-Takt und im Spätverkehr stündlich.
Die Linie N15 ist eine Nachtlinie, die nur am Wochenende verkehrt. Sie startet/endet an der Haltestelle „S Potsdam Hauptbahnhof“ und verbindet die Potsdamer Innenstadt mit Neu Fahrland und Groß Glienicke im Norden und führt somit durch die Stadtteile südliche Innenstadt, nördliche Innenstadt, Nauener Vorstadt, Bornstedt, Nedlitz, Neu Fahrland und Fahrland. Die zweite Endhaltestelle ist der „Birkenweg“. Am Hauptbahnhof bestehen Anschlüsse zu den anderen Nachtbussen. Zwischen „Am Upstall“ und „Heinrich-Heine-Weg“ verkehrt zusätzlich unter der Bezeichnung N15 ein Rufbus, mit welchem Anschlüsse bestehen, welcher aber nicht Teil dieses Loses ist. Die Linie verkehrt stündlich.
Die Linie N15 ist eine Nachtlinie, die nur am Wochenende verkehrt. Sie startet/endet an der Haltestelle „S Potsdam Hauptbahnhof“ und verbindet die Potsdamer Innenstadt mit Neu Fahrland und Groß Glienicke im Norden und führt somit durch die Stadtteile südliche Innenstadt, nördliche Innenstadt, Nauener Vorstadt, Bornstedt, Nedlitz, Neu Fahrland und Fahrland. Die zweite Endhaltestelle ist der „Birkenweg“. Am Hauptbahnhof bestehen Anschlüsse zu den anderen Nachtbussen. Zwischen „Am Upstall“ und „Heinrich-Heine-Weg“ verkehrt zusätzlich unter der Bezeichnung N15 ein Rufbus, mit welchem Anschlüsse bestehen, welcher aber nicht Teil dieses Loses ist. Die Linie verkehrt stündlich.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Linie 603 / 612 / 691 / 697 / 698
Menge oder Umfang:
Das Los hat einen Leistungsumfang von insgesamt zirka 530.000 Fahrplankilometer/Jahr auf den Linien 603, 612, 691, 697 und 698 mit 4 Standardniederflurbussen (12 m) und 2 Kleinbussen.
Die Buslinie 603 verkehrt zwischen den Haltestellen „Höhenstraße“ und „Platz der Einheit/West“, an Wochenenden von April bis November verlängert bis „S Potsdam Hauptbahnhof“. Sie verkehrt somit in den Stadtteilen Nördliche Innenstadt und Nauener Vorstadt. Täglich wird im Tagesverkehr ein 20-Minuten-Takt und im Spätverkehr ein Stundentakt gefahren.
Die Buslinie 603 verkehrt zwischen den Haltestellen „Höhenstraße“ und „Platz der Einheit/West“, an Wochenenden von April bis November verlängert bis „S Potsdam Hauptbahnhof“. Sie verkehrt somit in den Stadtteilen Nördliche Innenstadt und Nauener Vorstadt. Täglich wird im Tagesverkehr ein 20-Minuten-Takt und im Spätverkehr ein Stundentakt gefahren.
Die Linie 612 verbindet die nordöstlichen Bezirke Bornstedt und Bornim mit den westlichen Stadtteilen Golm und Grube sowie mit dem Stadtteil Neu Töplitz der Stadt Werder an der Havel. Die Linie startet/endet an der Haltestelle „Kirschallee“. Sie führt von dort über das Bornstedter Feld, Bornim mit einer Stichfahrt über Golm nach Grube und von dort bis nach Neu Töplitz zur Endhaltestelle „Wendeplatz“. Die Linie ist an der Haltestelle „Kirschallee“ im Tagesverkehr mit der Linie 697 verknüpft, welche in Richtung Neu Fahrland, Fahrland, Sacrow, Kladow verkehrt. An der Haltestelle „Kirschallee“ besteht ein Anschluss an das ViP-Straßenbahnnetz. Montag bis Freitag verkehrt die Linie morgens halbstündlich, sonst stündlich. An Wochenenden ist ein 120-Minuten-Takt vorgesehen.
Die Linie 612 verbindet die nordöstlichen Bezirke Bornstedt und Bornim mit den westlichen Stadtteilen Golm und Grube sowie mit dem Stadtteil Neu Töplitz der Stadt Werder an der Havel. Die Linie startet/endet an der Haltestelle „Kirschallee“. Sie führt von dort über das Bornstedter Feld, Bornim mit einer Stichfahrt über Golm nach Grube und von dort bis nach Neu Töplitz zur Endhaltestelle „Wendeplatz“. Die Linie ist an der Haltestelle „Kirschallee“ im Tagesverkehr mit der Linie 697 verknüpft, welche in Richtung Neu Fahrland, Fahrland, Sacrow, Kladow verkehrt. An der Haltestelle „Kirschallee“ besteht ein Anschluss an das ViP-Straßenbahnnetz. Montag bis Freitag verkehrt die Linie morgens halbstündlich, sonst stündlich. An Wochenenden ist ein 120-Minuten-Takt vorgesehen.
Mit einem Kleinbus soll als Linie 691 zwischen „S Potsdam Hauptbahnhof“ (Stadtteil Südliche Innenstadt) und „Telegrafenberg“ (im angrenzenden Stadtteil Teltower Vorstadt) gefahren werden. Die Linie verkehrt nur Montag bis Freitag jeweils in der morgendlichen und der nachmittäglichen Hauptverkehrszeit im 30-Minuten-Takt.
Mit einem Kleinbus soll als Linie 691 zwischen „S Potsdam Hauptbahnhof“ (Stadtteil Südliche Innenstadt) und „Telegrafenberg“ (im angrenzenden Stadtteil Teltower Vorstadt) gefahren werden. Die Linie verkehrt nur Montag bis Freitag jeweils in der morgendlichen und der nachmittäglichen Hauptverkehrszeit im 30-Minuten-Takt.
Die Linie 697 verbindet die nordöstlichen Stadtteile Bornstedt, Nedlitz, Neu Fahrland, Fahrland und Sacrow mit dem Berliner Stadtteil Kladow. Die Linie startet/endet an den Haltestellen „Kirschallee“ und „Neukladower Allee“. Die Linie ist an der Haltestelle Kirschallee tagsüber mit der Linie 612 verknüpft, welche in Richtung Golm, Grube und Neu Töplitz verkehrt. In den Schwachverkehrszeiten früh morgens, abends sowie am Wochenende verkehrt die Linie nur zwischen „Am Schragen“ und „Neukladower Allee“. An den Haltestellen „Kirschallee“ und „Am Schragen“ bestehen Anschlüsse an das ViP-Straßenbahnnetz. Die Linie 697 verkehrt grundsätzlich im Stundentakt.
Die Linie 697 verbindet die nordöstlichen Stadtteile Bornstedt, Nedlitz, Neu Fahrland, Fahrland und Sacrow mit dem Berliner Stadtteil Kladow. Die Linie startet/endet an den Haltestellen „Kirschallee“ und „Neukladower Allee“. Die Linie ist an der Haltestelle Kirschallee tagsüber mit der Linie 612 verknüpft, welche in Richtung Golm, Grube und Neu Töplitz verkehrt. In den Schwachverkehrszeiten früh morgens, abends sowie am Wochenende verkehrt die Linie nur zwischen „Am Schragen“ und „Neukladower Allee“. An den Haltestellen „Kirschallee“ und „Am Schragen“ bestehen Anschlüsse an das ViP-Straßenbahnnetz. Die Linie 697 verkehrt grundsätzlich im Stundentakt.
Mit der Linie 698 besteht eine weitere Verbindung zwischen Potsdams nördlichen Stadtteilen Bornstedt, Bornim und Nedlitz. Der Linienverlauf führt von der Haltestelle „Kirschallee“, wo Anschlussbeziehungen zur ViP-Straßenbahn bestehen, durch Bornim bis zur Haltestelle „Weißer See“ und zurück. Es soll ein Kleinbus eingesetzt werden, der im Stundentakt, werktags in den Hauptverkehrszeiten im 40-Minuten-Takt verkehrt.
Mit der Linie 698 besteht eine weitere Verbindung zwischen Potsdams nördlichen Stadtteilen Bornstedt, Bornim und Nedlitz. Der Linienverlauf führt von der Haltestelle „Kirschallee“, wo Anschlussbeziehungen zur ViP-Straßenbahn bestehen, durch Bornim bis zur Haltestelle „Weißer See“ und zurück. Es soll ein Kleinbus eingesetzt werden, der im Stundentakt, werktags in den Hauptverkehrszeiten im 40-Minuten-Takt verkehrt.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Taxi
Menge oder Umfang:
Das Los hat einen Leistungsumfang von rund 60.000 Fahrplankilometer/Jahr mit 2 Taxen. Es beinhaltet Taxi- und Rufbus-Leistungen auf den Linien 609, 639, 697 und N15.
Auf der Linie 609 sind im Spätverkehr täglich und an Sonntagen ganztags Linientaxi-Fahrten zwischen den Haltestellen „Kirche Kartzow“ und „Am Upstall“ zu erbringen. Die Fahrten erfolgen somit in den Stadtteilen Fahrland und Satzkorn. Der jeweils angeboten Takt ist ein Stundentakt. In „Am Upstall“ besteht Anschluss zur Linie 609 Richtung „Am Schragen“.
Auf der Linie 609 sind im Spätverkehr täglich und an Sonntagen ganztags Linientaxi-Fahrten zwischen den Haltestellen „Kirche Kartzow“ und „Am Upstall“ zu erbringen. Die Fahrten erfolgen somit in den Stadtteilen Fahrland und Satzkorn. Der jeweils angeboten Takt ist ein Stundentakt. In „Am Upstall“ besteht Anschluss zur Linie 609 Richtung „Am Schragen“.
Bei der Linie 639 handelt es sich um ein Linientaxi im Ortsteil Groß Glienicke von der Haltestelle „Waldsiedlung Groß Glienicke“ über „Landesumweltamt“ nach „Am Park“ und zurück. Mit Anschluss zur Linie 638 in „Am Park“ verkehrt die Linie 639 Montag bis Freitag nur im Spätverkehr sieben Mal pro Richtung. An Wochenenden verkehrt die Linie zudem auch tagsüber im Stundentakt.
Bei der Linie 639 handelt es sich um ein Linientaxi im Ortsteil Groß Glienicke von der Haltestelle „Waldsiedlung Groß Glienicke“ über „Landesumweltamt“ nach „Am Park“ und zurück. Mit Anschluss zur Linie 638 in „Am Park“ verkehrt die Linie 639 Montag bis Freitag nur im Spätverkehr sieben Mal pro Richtung. An Wochenenden verkehrt die Linie zudem auch tagsüber im Stundentakt.
Die Linientaxi-Fahrten der Linie 697 verkehren von der Haltestelle „Kirschallee“ zur Haltestelle „Am Hämphorn“. Die Strecke führt dabei durch die Stadtteile Bornstedt, Nedlitz, Neu Fahrland, Fahrland und Sacrow. Es bestehen drei Fahrten im Laufe des Nachmittags, zwischen denen jeweils ein 60-Minuten-Intervall liegt.
Die Linientaxi-Fahrten der Linie 697 verkehren von der Haltestelle „Kirschallee“ zur Haltestelle „Am Hämphorn“. Die Strecke führt dabei durch die Stadtteile Bornstedt, Nedlitz, Neu Fahrland, Fahrland und Sacrow. Es bestehen drei Fahrten im Laufe des Nachmittags, zwischen denen jeweils ein 60-Minuten-Intervall liegt.
Auf der Nachtbuslinie N15 wird ein Rufbus zwischen den Haltestellen „Heinrich-Heine-Weg“ (Stadtteil Neu Fahrland) und „Am Upstall“ (Stadtteil Fahrland) eingesetzt. Die Linie hat an der Haltestelle „Heinrich-Heine-Weg“ Anschluss zu den Bussen der Linie N15 der Relation „Birkenweg“ – „S Potsdam Hauptbahnhof“. Die Linie N15 verkehrt in den Nächten Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag im Stundentakt.
Auf der Nachtbuslinie N15 wird ein Rufbus zwischen den Haltestellen „Heinrich-Heine-Weg“ (Stadtteil Neu Fahrland) und „Am Upstall“ (Stadtteil Fahrland) eingesetzt. Die Linie hat an der Haltestelle „Heinrich-Heine-Weg“ Anschluss zu den Bussen der Linie N15 der Relation „Birkenweg“ – „S Potsdam Hauptbahnhof“. Die Linie N15 verkehrt in den Nächten Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag im Stundentakt.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 03/15/Verkehr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Potsdam, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert – sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen vorzulegen:
1. Angaben zum Bewerber/ den Unternehmen der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner), zu den geschäftsführenden Personen und – im Falle der Bewerbergemeinschaft – eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Handlungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters;
1. Angaben zum Bewerber/ den Unternehmen der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner), zu den geschäftsführenden Personen und – im Falle der Bewerbergemeinschaft – eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Handlungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters;
2. Kopie eines max. 3 Monate alten Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes;
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO und nach § 21 Abs. 4 SektVO;
4. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen;
5. Eigenerklärung zum wettbewerbskonformen Verhalten;
6. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 bis 5 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
6. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 bis 5 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Erklärung über den Umsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Betriebsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn dieser durchschnittliche Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Erklärung über den Umsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Betriebsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn dieser durchschnittliche Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren
— für Los 1 bis 3: jeweils mindestens 250 000 EUR;
— für Los 4: mindestens 100 000 EUR erreichte.
2. Schriftlicher Nachweis (Kopie der Versicherungspolice), dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jedenfalls im Falle der Zuschlagserteilung über eine am Umfang der ausgeschriebenen Leistungen gemessenen hinreichende Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden verfügt; die genauen Deckungshöhen werden den zur Angebotsabgabe eingeladenen Bietern mit den Vergabeunterlagen benannt. Alternativ kann der Bewerber eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung beibringen, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfalle abgeschlossen wird. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist dieser Nachweis/ die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Schriftlicher Nachweis (Kopie der Versicherungspolice), dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jedenfalls im Falle der Zuschlagserteilung über eine am Umfang der ausgeschriebenen Leistungen gemessenen hinreichende Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden verfügt; die genauen Deckungshöhen werden den zur Angebotsabgabe eingeladenen Bietern mit den Vergabeunterlagen benannt. Alternativ kann der Bewerber eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung beibringen, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfalle abgeschlossen wird. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist dieser Nachweis/ die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert vorzulegen.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise unter Ziffer 1 bis 2 ausdrücklich genannt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen. Nachweise eines Bewerbers, der als
Teil eines Konzerns auf die Ressourcen anderer Konzerngesellschaften zugreifen kann, werden als gleichwertig betrachtet, wenn die Konzerngesellschaft(en), auf deren Ressourcen der Bewerber zugreifen möchte, durch entsprechende Verpflichtungserklärung(en) erklärt, dass diese Ressourcen für die hier ausgeschriebene Leistung uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Nachweise eines Bewerbers, der in den letzten 3 Geschäftsjahren durch Zusammenschluss, Übernahme oder Formwechsel gemäß Umwandlungsgesetz entstanden ist, werden als gleichwertig betrachtet, wenn der Bewerber durch Eigenerklärung nachweist, dass die Ressourcen der angegebenen Referenz weiterhin zur Verfügung stehen.
Teil eines Konzerns auf die Ressourcen anderer Konzerngesellschaften zugreifen kann, werden als gleichwertig betrachtet, wenn die Konzerngesellschaft(en), auf deren Ressourcen der Bewerber zugreifen möchte, durch entsprechende Verpflichtungserklärung(en) erklärt, dass diese Ressourcen für die hier ausgeschriebene Leistung uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Nachweise eines Bewerbers, der in den letzten 3 Geschäftsjahren durch Zusammenschluss, Übernahme oder Formwechsel gemäß Umwandlungsgesetz entstanden ist, werden als gleichwertig betrachtet, wenn der Bewerber durch Eigenerklärung nachweist, dass die Ressourcen der angegebenen Referenz weiterhin zur Verfügung stehen.
1. Referenzliste:
— Für Los 1-3: Referenzliste der wesentlichen, in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen in Bezug auf die für Los 1-3 ausgeschriebene Leistung (Betriebsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)) sowie Beschreibung von mindestens 3 ausführlichen Referenzen mit Angabe der Art der Leistung (mit Angabe, ob Regional-, Stadt- oder sonstige Linien- sowie Bedarfsverkehre betroffen), des Auftragsvolumens nach Fahrplankilometern und Euro, der Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, eingesetzten Fahrzeuge, Leistungszeit, des Leistungsortes, der Art des Auftraggebers und Angabe, ob die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer erbracht wurde sowie des Anteils der selbst erbrachten Leistungen, sofern die ausgeführten Leistungen mit anderen Unternehmen gemeinsam erbracht wurden. Dabei gilt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft für den Auftrag nur als geeignet, wenn er durch mindestens 3 ausführliche Referenzen jeweils nachweist, dass er mindestens 100.000 Fahrplankilometer pro Jahr gefahren ist. Für den Zuschlag auf mehr als eines der Lose 1 bis 3 gilt ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft nur dann als geeignet, wenn er mindestens 5 ausführliche Referenzen mit den o.g. Angaben nachweist.
— Für Los 1-3: Referenzliste der wesentlichen, in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen in Bezug auf die für Los 1-3 ausgeschriebene Leistung (Betriebsleistungen im Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)) sowie Beschreibung von mindestens 3 ausführlichen Referenzen mit Angabe der Art der Leistung (mit Angabe, ob Regional-, Stadt- oder sonstige Linien- sowie Bedarfsverkehre betroffen), des Auftragsvolumens nach Fahrplankilometern und Euro, der Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, eingesetzten Fahrzeuge, Leistungszeit, des Leistungsortes, der Art des Auftraggebers und Angabe, ob die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer erbracht wurde sowie des Anteils der selbst erbrachten Leistungen, sofern die ausgeführten Leistungen mit anderen Unternehmen gemeinsam erbracht wurden. Dabei gilt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft für den Auftrag nur als geeignet, wenn er durch mindestens 3 ausführliche Referenzen jeweils nachweist, dass er mindestens 100.000 Fahrplankilometer pro Jahr gefahren ist. Für den Zuschlag auf mehr als eines der Lose 1 bis 3 gilt ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft nur dann als geeignet, wenn er mindestens 5 ausführliche Referenzen mit den o.g. Angaben nachweist.
— Für Los 4: Referenzliste der wesentlichen, in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen in Bezug auf die für Los 4 ausgeschriebene Leistung (Betriebsleistungen im Linienverkehr mit Kleinbussen und Taxibussen gemäß §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)). sowie Beschreibung von mindestens 3 ausführlichen Referenzen mit Angabe der Art der Leistung (mit Angabe, ob Regional-, Stadt- oder sonstige Linien- sowie Bedarfsverkehre betroffen), des Auftragsvolumens nach Fahrplankilometern und Euro, der Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, eingesetzten Fahrzeuge, Leistungszeit, des Leistungsortes, der Art des Auftraggebers und Angabe, ob die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer erbracht wurde sowie des Anteils der selbst erbrachten Leistungen, sofern die ausgeführten Leistungen mit anderen Unternehmen gemeinsam erbracht wurden. Dabei gilt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft für den Auftrag nur als geeignet, wenn er durch mindestens 3 ausführliche
— Für Los 4: Referenzliste der wesentlichen, in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen in Bezug auf die für Los 4 ausgeschriebene Leistung (Betriebsleistungen im Linienverkehr mit Kleinbussen und Taxibussen gemäß §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)). sowie Beschreibung von mindestens 3 ausführlichen Referenzen mit Angabe der Art der Leistung (mit Angabe, ob Regional-, Stadt- oder sonstige Linien- sowie Bedarfsverkehre betroffen), des Auftragsvolumens nach Fahrplankilometern und Euro, der Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, eingesetzten Fahrzeuge, Leistungszeit, des Leistungsortes, der Art des Auftraggebers und Angabe, ob die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer erbracht wurde sowie des Anteils der selbst erbrachten Leistungen, sofern die ausgeführten Leistungen mit anderen Unternehmen gemeinsam erbracht wurden. Dabei gilt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft für den Auftrag nur als geeignet, wenn er durch mindestens 3 ausführliche
Referenzen jeweils nachweist, dass er mindestens 25.000 Fahrplankilometer gefahren ist.
2. Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass sein Fahrpersonal in den vergangenen 3 Jahren regelmäßig, d.h. mindestens jährlich, an Schulungen und Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer Qualifizierungsgesetz (BKrFQG) teilgenommen hat mit Angabe der Daten und Art der Schulungen. Ein Bewerber, der diesen Nachweis nicht erbringen kann, gilt als nicht geeignet für den Auftrag.
2. Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass sein Fahrpersonal in den vergangenen 3 Jahren regelmäßig, d.h. mindestens jährlich, an Schulungen und Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer Qualifizierungsgesetz (BKrFQG) teilgenommen hat mit Angabe der Daten und Art der Schulungen. Ein Bewerber, der diesen Nachweis nicht erbringen kann, gilt als nicht geeignet für den Auftrag.
Soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Referenzen eines Nachunternehmers beruft, werden diese Referenzen des Nachunternehmers nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung nach Ziff. III.2.1) 6. abgibt.
Soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Referenzen eines Nachunternehmers beruft, werden diese Referenzen des Nachunternehmers nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung nach Ziff. III.2.1) 6. abgibt.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise unter Ziffer 1 bis 2 ausdrücklich genannt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Nähere Informationen werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bieter übermittelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft darf keine Wettbewerbsbeschränkung i.S.d. § 1 GWB vorliegen. Für die Erklärung ist das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Formblatt zu verwenden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten die Vorschriften des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG). Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird daraufhin gewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BbgVergG der Auftrag nur an einen Bewerber/ Bieter vergeben wird, der sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, den bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen eingesetzten Beschäftigten mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der repräsentative Tarifvertrag Nahverkehr Brandenburg (TV-N BRB) vorgibt.
Es gelten die Vorschriften des Brandenburgischen Gesetzes über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG). Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird daraufhin gewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BbgVergG der Auftrag nur an einen Bewerber/ Bieter vergeben wird, der sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, den bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen eingesetzten Beschäftigten mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der repräsentative Tarifvertrag Nahverkehr Brandenburg (TV-N BRB) vorgibt.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Dieter Müller
Internetadresse: www.vip-potsdam.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-12-12 📅
Datum des Endes: 2019-12-13 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14460
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsverfahren richtet sich nach § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsverfahren richtet sich nach § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Quelle: OJS 2015/S 044-076987 (2015-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union