Die Anträge auf Teilnahme sind in einem verschlossenen Umschlag entweder auf dem Postweg oder direkt bei der unter I.1) „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“) genannten Stelle einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Bewerber haben die Angaben in der Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Bekanntmachung und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrages bzw. Angebots die im I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“
) („Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab Ihre Fragen per E-Mail oder per Fax zu übermitteln.