Die zentrale Vergabestelle des Finanzamtes Magdeburg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abhol-, Beförderungs- und Zustelldienstleistungen sowie über die Rücksendung unzustellbarer Schreiben nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 g abzuschließen. Der Auftrag wird für sieben Finanzämter des Landes Sachsen-Anhalts – je Standort getrennt nach Briefdienstleistungen und förmlichen Postzustelldienstleistungen – in insgesamt 14 Losen vergeben. Für weitere Einzelheiten wird auf die Darstellung zu den einzelnen Losen verwiesen. Die Postsendungen richten sich an Steuerpflichtige und Bezügeempfänger. Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser Briefsendungen (Steuergeheimnis, Datenschutz usw.) ist der Auftraggeber darauf angewiesen, Briefdienstleistungen bzw. förmliche Postzustelldienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Kurierdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Post- und Kurierdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium der Finanzen
Postanschrift: Tessenowstr. 10
Postleitzahl: 39114
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.mf.sachsen-anhalt.de🌏
E-Mail: alf.braunschweig@sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3915671375📞
Fax: +49 3915671195 📠
1. Das Verfahren wird als offenes Verfahren mit Bekanntmachung durchgeführt.
2. Das bezeichnete Formblatt Eignungsangaben und Formblatt Referenzen soll von dem Bieter ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen verwendet werden. Das Formblatt Eignungsangaben und Formblatt Referenzen wird mit den Vergabeunterlagen über folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt: alf.braunschweig@sachsen-anhalt.de. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die Übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
3. Das Angebot ist von dem Bieter zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Angebot für das konkrete Verfahren mit dem beiliegenden Kennzettel gekennzeichnet) bei der Vergabestelle einzureichen. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Im Übrigen ist Ziffer 1.1 der Angebotsaufforderung zu berücksichtigen.
4. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise möglichst vollständig beigefügt werden. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Nachweise/Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1), III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden.
5. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
6. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3)) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter dies in seinem Angebot anzugeben und die Namen der Nachunternehmer sowie die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen – auf Verlangen der Vergabestelle – für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter – auf Verlangen der Vergabestelle – die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen. Eine Vorlage der Unterlagen bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann. Eine Vorlage dieser Erklärungen bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7. Vor Zuschlagserteilung muss der vom Auftraggeber aufgeforderte Bieter eine Kopie der Entgeltgenehmigung vorlegen. Wird eine Kopie der Entgeltgenehmigung nicht vorgelegt, wird auf das Angebot des betreffenden Bieters kein Zuschlag erteilt, es sei denn, es ist keine Entgeltgenehmigung erforderlich.
8. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30.10.2015 (bei der Vergabestelle eingehend) darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
9. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme sollte der Bieter einen Ansprechpartner für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie eine Telefon- und Telefaxnummer und eine E-Mail-Adresse angeben.
10. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot oder die Erklärung der ARGE nicht ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Liegen andere einzureichende Unterlagen bzw. Erklärungen und Nachweise nicht fristgemäß vor, kann das Angebot – nach pflichtgemäßem Ermessen der Vergabestelle – vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
11. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
1. Das Verfahren wird als offenes Verfahren mit Bekanntmachung durchgeführt.
2. Das bezeichnete Formblatt Eignungsangaben und Formblatt Referenzen soll von dem Bieter ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen verwendet werden. Das Formblatt Eignungsangaben und Formblatt Referenzen wird mit den Vergabeunterlagen über folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt: alf.braunschweig@sachsen-anhalt.de. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die Übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
3. Das Angebot ist von dem Bieter zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Angebot für das konkrete Verfahren mit dem beiliegenden Kennzettel gekennzeichnet) bei der Vergabestelle einzureichen. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Im Übrigen ist Ziffer 1.1 der Angebotsaufforderung zu berücksichtigen.
4. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise möglichst vollständig beigefügt werden. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Nachweise/Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1), III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden.
5. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
6. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3)) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter dies in seinem Angebot anzugeben und die Namen der Nachunternehmer sowie die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen – auf Verlangen der Vergabestelle – für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter – auf Verlangen der Vergabestelle – die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen. Eine Vorlage der Unterlagen bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann. Eine Vorlage dieser Erklärungen bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7. Vor Zuschlagserteilung muss der vom Auftraggeber aufgeforderte Bieter eine Kopie der Entgeltgenehmigung vorlegen. Wird eine Kopie der Entgeltgenehmigung nicht vorgelegt, wird auf das Angebot des betreffenden Bieters kein Zuschlag erteilt, es sei denn, es ist keine Entgeltgenehmigung erforderlich.
8. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30.10.2015 (bei der Vergabestelle eingehend) darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
9. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme sollte der Bieter einen Ansprechpartner für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie eine Telefon- und Telefaxnummer und eine E-Mail-Adresse angeben.
10. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot oder die Erklärung der ARGE nicht ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Liegen andere einzureichende Unterlagen bzw. Erklärungen und Nachweise nicht fristgemäß vor, kann das Angebot – nach pflichtgemäßem Ermessen der Vergabestelle – vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
11. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zentrale Vergabestelle des Finanzamtes Magdeburg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abhol-, Beförderungs- und Zustelldienstleistungen sowie über die Rücksendung unzustellbarer Schreiben nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 g abzuschließen. Der Auftrag wird für sieben Finanzämter des Landes Sachsen-Anhalts – je Standort getrennt nach Briefdienstleistungen und förmlichen Postzustelldienstleistungen – in insgesamt 14 Losen vergeben. Für weitere Einzelheiten wird auf die Darstellung zu den einzelnen Losen verwiesen.
Die zentrale Vergabestelle des Finanzamtes Magdeburg beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Abhol-, Beförderungs- und Zustelldienstleistungen sowie über die Rücksendung unzustellbarer Schreiben nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung für Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 g abzuschließen. Der Auftrag wird für sieben Finanzämter des Landes Sachsen-Anhalts – je Standort getrennt nach Briefdienstleistungen und förmlichen Postzustelldienstleistungen – in insgesamt 14 Losen vergeben. Für weitere Einzelheiten wird auf die Darstellung zu den einzelnen Losen verwiesen.
Die Postsendungen richten sich an Steuerpflichtige und Bezügeempfänger.
Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser Briefsendungen (Steuergeheimnis, Datenschutz usw.) ist der Auftraggeber darauf angewiesen, Briefdienstleistungen bzw. förmliche Postzustelldienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen.
Aufgrund der enorm hohen Sensibilität dieser Briefsendungen (Steuergeheimnis, Datenschutz usw.) ist der Auftraggeber darauf angewiesen, Briefdienstleistungen bzw. förmliche Postzustelldienstleistungen in dauerhaft hoher Qualität in Anspruch zu nehmen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Bitterfeld-Wolfen (Briefdienstleistungen)
Kurze Beschreibung:
Das Finanzamt Bitterfeld-Wolfen ist im Objekt, OT Bitterfeld, Mittelstraße 20 in 06749 Bitterfeld-Wolfen…
… untergebracht.Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
… untergebracht.
Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
Menge oder Umfang: Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 450 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2014 zugrunde liegen. Ungefähr 90 % der Sendungen werden im Land Sachsen-Anhalt zugestellt, ca. 9 % der Sendungen gehen ins übrige Bundesgebiet und zu 1 % ins Ausland. Der Auftraggeber nimmt keine Vorsortierung der Postsendungen nach Postleitzahlen bzw. Leitregionen vor.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Bitterfeld-Wolfen (förmliche Postzustelldienstleistungen)
Menge oder Umfang: Das durchschnittliche tägliche förmliche Postzustellungsauftragsvolumen beträgt ca. 8 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2014 zugrunde liegen. Ungefähr 90 % der Sendungen werden im Land Sachsen-Anhalt zugestellt, ca. 10 % der Sendungen gehen ins übrige Bundesgebiet. Der Auftraggeber nimmt keine Vorsortierung der Postsendungen nach Postleitzahlen bzw. Leitregionen vor.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Dessau-Roßlau, Bezügestelle/Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt (Briefdienstleistungen)
Kurze Beschreibung:
Das Finanzamt Dessau-Roßlau, Geschäftsstelle der Bezügestelle und Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt ist im Objekt Kühnauer Str. 161 in 06846 Dessau-Roßlau…
… untergebracht.Die Kommunikation zwischen dem Finanzamt Dessau-Roßlau, Geschäftsstelle der Bezügestelle und Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt und den Bezüge und Beihilfeempfängern erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Beihilfeanträgen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Bezüge und Beihilfeempfängern zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
… untergebracht.
Die Kommunikation zwischen dem Finanzamt Dessau-Roßlau, Geschäftsstelle der Bezügestelle und Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt und den Bezüge und Beihilfeempfängern erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Beihilfeanträgen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Bezüge und Beihilfeempfängern zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
Die Kommunikation zwischen dem Finanzamt Dessau-Roßlau, Geschäftsstelle der Bezügestelle und Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt und den Bezüge und Beihilfeempfängern erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Beihilfeanträgen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Bezüge und Beihilfeempfängern zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
Menge oder Umfang: Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 680 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2014 zugrunde liegen. Ungefähr 70 % der Sendungen werden im Land Sachsen-Anhalt zugestellt, ca. 29 % der Sendungen gehen ins übrige Bundesgebiet und zu 1 % ins Ausland. Der Auftraggeber nimmt keine Vorsortierung der Postsendungen nach Postleitzahlen bzw. Leitregionen vor.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Dessau-Roßlau, Bezügestelle/Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt (förmliche Postzustelldienstleistungen)
Menge oder Umfang: Das durchschnittliche tägliche förmliche Postzustellungsauftragsvolumen beträgt ca. 10 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2014 zugrunde liegen. Ungefähr 50 % der Sendungen werden im Land Sachsen-Anhalt zugestellt, ca. 50 % der Sendungen gehen ins übrige Bundesgebiet. Der Auftraggeber nimmt keine Vorsortierung der Postsendungen nach Postleitzahlen bzw. Leitregionen vor.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Magdeburg (Briefdienstleistungen)
Kurze Beschreibung:
Das Finanzamt Magdeburg ist im Objekt, Tessenowstraße 6 – 12 in 39114 Magdeburg…
… untergebracht.Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
… untergebracht.
Menge oder Umfang: Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 740 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2014 zugrunde liegen. Ungefähr 90 % der Sendungen werden im Land Sachsen-Anhalt zugestellt, ca. 9 % der Sendungen gehen ins übrige Bundesgebiet und zu 1 % ins Ausland. Der Auftraggeber nimmt keine Vorsortierung der Postsendungen nach Postleitzahlen bzw. Leitregionen vor.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Magdeburg (förmliche Postzustelldienstleistungen)
Menge oder Umfang: Das durchschnittliche tägliche förmliche Postzustellungsauftragsvolumen beträgt ca. 10 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2014 zugrunde liegen. Ungefähr 90 % der Sendungen werden im Land Sachsen-Anhalt zugestellt, ca. 10 % der Sendungen gehen ins übrige Bundesgebiet. Der Auftraggeber nimmt keine Vorsortierung der Postsendungen nach Postleitzahlen bzw. Leitregionen vor.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Merseburg (Briefdienstleistungen)
Kurze Beschreibung:
Das Finanzamt Merseburg ist im Objekt, Bahnhofstraße 10 in 06217 Merseburg…
… untergebracht.Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
… untergebracht.
Menge oder Umfang: Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 280 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2014 zugrunde liegen. Ungefähr 90 % der Sendungen werden im Land Sachsen-Anhalt zugestellt, ca. 9 % der Sendungen gehen ins übrige Bundesgebiet und zu 1 % ins Ausland. Der Auftraggeber nimmt keine Vorsortierung der Postsendungen nach Postleitzahlen bzw. Leitregionen vor.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Merseburg (förmliche Postzustelldienstleistungen)
Menge oder Umfang: Das durchschnittliche tägliche förmliche Postzustellungsauftragsvolumen beträgt ca. 6 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2014 zugrunde liegen. Ungefähr 90 % der Sendungen werden im Land Sachsen-Anhalt zugestellt, ca. 10 % der Sendungen gehen ins übrige Bundesgebiet. Der Auftraggeber nimmt keine Vorsortierung der Postsendungen nach Postleitzahlen bzw. Leitregionen vor.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Quedlinburg (Briefdienstleistungen)
Kurze Beschreibung:
Das Finanzamt Quedlinburg ist im Objekt, Klopstockweg 21 in 06484 Quedlinburg…
… untergebracht.Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
… untergebracht.
Menge oder Umfang: Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 640 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2014 zugrunde liegen. Ungefähr 90 % der Sendungen werden im Land Sachsen-Anhalt zugestellt, ca. 9 % der Sendungen gehen ins übrige Bundesgebiet und zu 1 % ins Ausland. Der Auftraggeber nimmt keine Vorsortierung der Postsendungen nach Postleitzahlen bzw. Leitregionen vor.
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Quedlinburg (förmliche Postzustelldienstleistungen)
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Stendal (Briefdienstleistungen)
Kurze Beschreibung:
Das Finanzamt Stendal ist im Objekt, Scharnhorststraße 87 in 39576 Stendal…
… untergebracht.Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
… untergebracht.
Menge oder Umfang: Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 360 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2014 zugrunde liegen. Ungefähr 90 % der Sendungen werden im Land Sachsen-Anhalt zugestellt, ca. 9 % der Sendungen gehen ins übrige Bundesgebiet und zu 1 % ins Ausland. Der Auftraggeber nimmt keine Vorsortierung der Postsendungen nach Postleitzahlen bzw. Leitregionen vor.
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Stendal (förmliche Postzustelldienstleistungen)
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Wittenberg (Briefdienstleistungen)
Kurze Beschreibung:
Das Finanzamt Wittenberg ist im Objekt, Dresdner Str. 40 in 06886 Wittenberg…
… untergebracht.Die Kommunikation zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen erfolgt vorrangig durch Briefwechsel. Beispielsweise werden die für die Bearbeitung von Steuererklärungen notwendigen Unterlagen, originalen Belege und Nachweise an die Steuerpflichtigen zurückgesandt, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist. Unter anderem versenden die Bediensteten auch Prüfungsanordnungen, Zwangsgeldandrohungen oder diverse Aufforderungen.
… untergebracht.
Menge oder Umfang: Das durchschnittliche tägliche Briefausgangsvolumen beträgt ca. 330 Stück. Es handelt sich um ein geschätztes Aufkommen, dem Erfahrungswerte aus dem Jahr 2014 zugrunde liegen. Ungefähr 90 % der Sendungen werden im Land Sachsen-Anhalt zugestellt, ca. 9 % der Sendungen gehen ins übrige Bundesgebiet und zu 1 % ins Ausland. Der Auftraggeber nimmt keine Vorsortierung der Postsendungen nach Postleitzahlen bzw. Leitregionen vor.
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Finanzamt Wittenberg (förmliche Postzustelldienstleistungen)
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit endet zunächst am 31.12.2017. Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Die Ausübung der Option muss spätestens bis zum 30.6.2017 für das Optionsjahr 2018, bis zum 30.6.2018 für das Optionsjahr 2019 erklärt werden.
Die Vertragslaufzeit endet zunächst am 31.12.2017. Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Die Ausübung der Option muss spätestens bis zum 30.6.2017 für das Optionsjahr 2018, bis zum 30.6.2018 für das Optionsjahr 2019 erklärt werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: GS 141 03/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis zur Eintragung ins Handelsregister:
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Angebote möglichst nicht älter als 6 Monate sein). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Angebote möglichst nicht älter als 6 Monate sein). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
2. Erlaubnis (Lizenz) zur Beförderung von Briefsendungen:
Nachweis einer Erlaubnis (Lizenz) zur Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5 Abs. 1 PostG (Kopie). Sofern keine Lizenz erforderlich ist (§ 5 Abs. 2 PostG) soll nachgewiesen werden, dass die entsprechende Anzeige nach § 36 PostG erfolgt ist.
3. Eigenerklärung Entgeltgenehmigung:
Eigenerklärung zur Entgeltgenehmigung (siehe Angebot). Vor Zuschlagserteilung muss der vom Auftraggeber aufgeforderte Bieter eine Kopie der Entgeltgenehmigung nach §§ 19 ff. PostG vorlegen, sofern diese erforderlich ist. Eine dem Bieter schon vorliegende Entgeltgenehmigung bitten wir zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Eigenerklärung zur Entgeltgenehmigung (siehe Angebot). Vor Zuschlagserteilung muss der vom Auftraggeber aufgeforderte Bieter eine Kopie der Entgeltgenehmigung nach §§ 19 ff. PostG vorlegen, sofern diese erforderlich ist. Eine dem Bieter schon vorliegende Entgeltgenehmigung bitten wir zusammen mit dem Angebot einzureichen.
4. Eigenerklärung Teilleistungsvertrag:
Eigenerklärung zu einem ggf. bestehenden Teilleistungsvertrag. Sofern ein Bieter für sein Angebot auf die Beförderungsleistungen von marktbeherrschenden Lizenznehmern für Postdienstleistungen zurückgreift, ist zu erklären, dass ein Teilleistungsvertrag gem. § 28 PostG besteht. Der Auftraggeber geht dabei davon aus, dass es sich bei dem für lizenzpflichtige Postdienstleistungen marktbeherrschenden Unternehmen nicht um einen Nachunternehmer im Sinne des § 7 EG Abs. 9 VOL/A handelt.
Eigenerklärung zu einem ggf. bestehenden Teilleistungsvertrag. Sofern ein Bieter für sein Angebot auf die Beförderungsleistungen von marktbeherrschenden Lizenznehmern für Postdienstleistungen zurückgreift, ist zu erklären, dass ein Teilleistungsvertrag gem. § 28 PostG besteht. Der Auftraggeber geht dabei davon aus, dass es sich bei dem für lizenzpflichtige Postdienstleistungen marktbeherrschenden Unternehmen nicht um einen Nachunternehmer im Sinne des § 7 EG Abs. 9 VOL/A handelt.
5. Spezifische Eigenerklärungen:
a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der im § 6 EG Abs. 4 a-g VOL/A genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Formblatt Eignungsangaben);
b) Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich nicht in Liquidation befindet (siehe Formblatt Eignungsangaben);
b) Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich nicht in Liquidation befindet (siehe Formblatt Eignungsangaben);
c) Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (siehe Formblatt Eignungsangaben);
d) Erklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (siehe Formblatt Eignungsangaben);
e) Erklärung, dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben wurden (siehe Formblatt Eignungsangaben);
f) Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG) nicht vorliegen (siehe Formblatt Eignungsangaben);
f) Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG) nicht vorliegen (siehe Formblatt Eignungsangaben);
g) Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) nicht vorliegen (siehe Formblatt Eignungsangaben);
g) Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) nicht vorliegen (siehe Formblatt Eignungsangaben);
h) Erklärung, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bietern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht, vorliegt.
6. Erklärung ARGE:
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Angebot einzureichen; mit dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Weiterhin haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der ARGE darzulegen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben (Erklärung der ARGE).
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Angebot einzureichen; mit dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Weiterhin haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der ARGE darzulegen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben (Erklärung der ARGE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme (siehe Formblatt Eignungsangaben). Der Bieter verpflichtet sich, den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens:
— 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie;
— 100 000 EUR Für Vermögensschäden;
auf Nachfrage des Auftraggebers sofort, ansonsten spätestens bei Vertragsbeginn vorzulegen.
2. Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter:
Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014) und zurzeit (siehe Formblatt Eignungsangaben).
3. Erklärung über den Gesamtumsatz:
Erklärung zum Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014) (siehe Formblatt Eignungsangaben). Als Mindestanforderung gilt folgender mittlerer Gesamtumsatz (netto):
— für Los 1: 200 000 EUR pro Jahr;
— für Los 2: 10 000 EUR pro Jahr;
— für Los 3: 400 000 EUR pro Jahr;
— für Los 4: 15 000 EUR pro Jahr;
— für Los 5: 400 000 EUR pro Jahr;
— für Los 6: 15 000 EUR pro Jahr;
— für Los 7: 200 000 EUR pro Jahr;
— für Los 8: 10 000 EUR pro Jahr;
— für Los 9: 300 000 EUR pro Jahr;
— für Los 10: 15 000 EUR pro Jahr;
— für Los 11: 200 000 EUR pro Jahr;
— für Los 12: 10 000 EUR pro Jahr;
— für Los 13: 200 000 EUR pro Jahr;
— für Los 14: 10 000 EUR pro Jahr;
in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Unternehmensdarstellung:
Darstellung des Unternehmens und des Leistungsspektrums. Dabei soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z. B. Hauptsitz, Niederlassungen, Gründungsdatum eingegangen werden.
2. Angaben zur technischen Ausrüstung:
Angaben über die für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung (z. B. ggf. Vorhandensein der für die Leistungserbringung erforderlichen Produktionssysteme (Frankiermaschinen usw.) und ggf. Vorhandensein der für die Leistungserbringung erforderlichen EDV-Technik, Räumlichkeiten sowie Transportmittel).
Angaben über die für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung (z. B. ggf. Vorhandensein der für die Leistungserbringung erforderlichen Produktionssysteme (Frankiermaschinen usw.) und ggf. Vorhandensein der für die Leistungserbringung erforderlichen EDV-Technik, Räumlichkeiten sowie Transportmittel).
3. Unternehmensbezogene Referenzen:
Angabe von wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Angebote können nur berücksichtigt werden, wenn die Referenzen als Mindestanforderung folgende Leistungsarten/Leistungsumfänge erfüllen:
Angabe von wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Angebote können nur berücksichtigt werden, wenn die Referenzen als Mindestanforderung folgende Leistungsarten/Leistungsumfänge erfüllen:
3.1 Nur Los 1 – Finanzamt Bitterfeld-Wolfen (Briefdienstleistungen):
Mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren;
Leistungsart: Ausführung von Briefdienstleistungen;
3.14 Nur Los 14 – Finanzamt Wittenberg (förmliche Postzustelldienstleistungen):
Die Darstellung der Referenzen zu Pkt. 3 muss folgende Angaben beinhalten:
— Name des Referenzgebers (z. B. Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft/Nachunternehmer etc.),
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Angabe der Art der Leistungen und
— Angabe des Umfangs der Leistungen.
Für die geforderten Referenzangaben stellt die Vergabestelle – getrennt nach Briefdienstleistungen und förmlichen Postzustelldienstleistungen – jeweils ein Formblatt (Formblatt Referenzen) zur Verfügung, dass von den Bietern möglichst genutzt werden soll.
Für die geforderten Referenzangaben stellt die Vergabestelle – getrennt nach Briefdienstleistungen und förmlichen Postzustelldienstleistungen – jeweils ein Formblatt (Formblatt Referenzen) zur Verfügung, dass von den Bietern möglichst genutzt werden soll.
4. Eigenerklärung zur Kommunikation mit dem Auftraggeber:
Erklärung, dass die gesamte Kommunikation mit der Vergabestelle während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt (siehe Formblatt Eignungsangaben).
Der jeweilige Auftragnehmer darf bei Los 1-2 und 5-14 maximal 10 %, bei Los 3 maximal 30 % und bei Los 4 maximal 50 % der tatsächlichen jährlichen Sendungsmenge mittels Auflieferung befördern lassen, es sei denn, ihm gelingt der Nachweis, dass sich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zugrunde gelegte Prognose bezüglich der Zustellgebiete pro Los maßgeblich geändert hat.
Der jeweilige Auftragnehmer darf bei Los 1-2 und 5-14 maximal 10 %, bei Los 3 maximal 30 % und bei Los 4 maximal 50 % der tatsächlichen jährlichen Sendungsmenge mittels Auflieferung befördern lassen, es sei denn, ihm gelingt der Nachweis, dass sich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zugrunde gelegte Prognose bezüglich der Zustellgebiete pro Los maßgeblich geändert hat.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: GS 141 03/2015
Zusätzliche Informationen
1. Das Verfahren wird als offenes Verfahren mit Bekanntmachung durchgeführt.
2. Das bezeichnete Formblatt Eignungsangaben und Formblatt Referenzen soll von dem Bieter ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen verwendet werden. Das Formblatt Eignungsangaben und Formblatt Referenzen wird mit den Vergabeunterlagen über folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt: alf.braunschweig@sachsen-anhalt.de. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die Übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
2. Das bezeichnete Formblatt Eignungsangaben und Formblatt Referenzen soll von dem Bieter ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen verwendet werden. Das Formblatt Eignungsangaben und Formblatt Referenzen wird mit den Vergabeunterlagen über folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt: alf.braunschweig@sachsen-anhalt.de. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die Übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, der Auftraggeber wertet also diese Angaben kumulativ.
3. Das Angebot ist von dem Bieter zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Angebot für das konkrete Verfahren mit dem beiliegenden Kennzettel gekennzeichnet) bei der Vergabestelle einzureichen. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Im Übrigen ist Ziffer 1.1 der Angebotsaufforderung zu berücksichtigen.
3. Das Angebot ist von dem Bieter zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Angebot für das konkrete Verfahren mit dem beiliegenden Kennzettel gekennzeichnet) bei der Vergabestelle einzureichen. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Im Übrigen ist Ziffer 1.1 der Angebotsaufforderung zu berücksichtigen.
4. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise möglichst vollständig beigefügt werden. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Nachweise/Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1), III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden.
4. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise möglichst vollständig beigefügt werden. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Nachweise/Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1), III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden.
5. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
5. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
6. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3)) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter dies in seinem Angebot anzugeben und die Namen der Nachunternehmer sowie die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen – auf Verlangen der Vergabestelle – für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter – auf Verlangen der Vergabestelle – die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen. Eine Vorlage der Unterlagen bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann. Eine Vorlage dieser Erklärungen bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
6. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3)) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter dies in seinem Angebot anzugeben und die Namen der Nachunternehmer sowie die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen – auf Verlangen der Vergabestelle – für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter – auf Verlangen der Vergabestelle – die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen. Eine Vorlage der Unterlagen bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann. Eine Vorlage dieser Erklärungen bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7. Vor Zuschlagserteilung muss der vom Auftraggeber aufgeforderte Bieter eine Kopie der Entgeltgenehmigung vorlegen. Wird eine Kopie der Entgeltgenehmigung nicht vorgelegt, wird auf das Angebot des betreffenden Bieters kein Zuschlag erteilt, es sei denn, es ist keine Entgeltgenehmigung erforderlich.
7. Vor Zuschlagserteilung muss der vom Auftraggeber aufgeforderte Bieter eine Kopie der Entgeltgenehmigung vorlegen. Wird eine Kopie der Entgeltgenehmigung nicht vorgelegt, wird auf das Angebot des betreffenden Bieters kein Zuschlag erteilt, es sei denn, es ist keine Entgeltgenehmigung erforderlich.
8. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30.10.2015 (bei der Vergabestelle eingehend) darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
8. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30.10.2015 (bei der Vergabestelle eingehend) darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
9. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme sollte der Bieter einen Ansprechpartner für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie eine Telefon- und Telefaxnummer und eine E-Mail-Adresse angeben.
10. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot oder die Erklärung der ARGE nicht ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Liegen andere einzureichende Unterlagen bzw. Erklärungen und Nachweise nicht fristgemäß vor, kann das Angebot – nach pflichtgemäßem Ermessen der Vergabestelle – vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
10. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot oder die Erklärung der ARGE nicht ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Liegen andere einzureichende Unterlagen bzw. Erklärungen und Nachweise nicht fristgemäß vor, kann das Angebot – nach pflichtgemäßem Ermessen der Vergabestelle – vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
11. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
11. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Der Auftraggeber wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Fax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Der Auftraggeber wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Fax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 189-343042 (2015-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postdienste📦
1️⃣4️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs.3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs.3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Der Auftraggeber wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Fax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Der Auftraggeber wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Fax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.