Erbringung von Schienenpersonennahverkehr- (SPNV-) Leistungen im Netz Elbe-Altmark

Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch die Nahverkehrsservice S

Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf folgenden Linien:
RB 34 Stendal-Schönhausen (Elbe)-Rathenow;
RZ/RB 33 Stendal-Tangermünde (optionaler Leistungsbestandteil).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-25 Auftragsbekanntmachung
2015-10-29 Ergänzende Angaben
2017-03-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-09-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang:
Insgesamt ca. 230 600 Zugkm jährlich zuzüglich ca.140 000 Zugkm jährlich als verbindlich anzubietende, aber optionale (bei Zuschlagserteilung) zu beauftragende Leistung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Postanschrift: Am Alten Theater 4 und 6
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.nasa.de 🌏
E-Mail: vergabe@nasa.de 📧
Telefon: +49 391536310 📞
Fax: +49 3915363150 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-25 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 189-343064
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 167-297933
ABl. S-Ausgabe: 189
Zusätzliche Informationen
(a) Die für die Stellung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen sowie weitere Informationen stellen die Auftraggeber mit dieser Bekanntmachung sowie im Internet zur Verfügung. Die Internetadresse muss bis zu dem in Nr. IV.3.3) genannten Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme (Tag: 20.10.2015 Uhrzeit: 23:59) ausschließlich per E-Mail an vergabe@nasa.de abgefordert werden.Eine Bereitstellung weiterer Unterlagen erfolgt erst in der Angebotsphase an die ausgewählten Bieter. Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter der abzufordernden Internetadresse zum Download bereit. (b) Rückfragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter I.1) genannte Adresse zu senden. Telefonische und mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. (c) Zu I.1) Das Land Sachsen-Anhalt ist Auftraggeber für die im Land Sachsen-Anhalt zu erbringenden Leistungen. Namen weiterer Auftraggeber: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Henning-von-Tresckow-Straße 2-8, 14467 Potsdam, Deutschland. (d) Zu II.1.1) Nach dem Teilnahmewettbewerb werden die geeigneten Bewerber zur Vorbereitung der Verhandlungen zunächst dazu aufgefordert, innerhalb von 4 Kalendermonaten ein Angebot zu legen, das einen festen, bezifferten Zuschussbetrag enthält (indikatives Angebot). Auf Basis dieses Angebots erfolgen mit allen Bietern, die wertungsfähige indikative Angebote vorgelegt haben, Verhandlungsgespräche. Die Verhandlungsgespräche sollen dem Ziel dienen, zu eruieren, ob durch eine Anpassung der Vergabeunterlagen ein besseres Preis-/Leistungsverhältnis erreicht werden kann. Zudem kann auf Vorschläge der Bieter zu vertraglichen Regelungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Kalkulation eingegangen werden, beispielsweise zur Wertsicherung oder/und Fahrzeugausstattung. Sodann werden die Auftraggeber im Ergebnis der Verhandlungen die Vergabeunterlagen modifizieren und auf dieser Grundlage die Bieter, die wertungsfähige indikative Angebote vorgelegt haben, auffordern, ein finales Angebot zu legen. Die Einreichung des finalen Angebots ist für Ende August 2016 vorgesehen. (e) Zu II.2.2) Die Angabe 1 Tag nach Auftragsvergabe für den voraussichtlichen Zeitplan für den Rückgriff auf die Optionen erfolgt deshalb, weil das elektronische Formular hier die Eingabe einer Zahl die größer als 0 ist erfordert. Tatsächlich wird die Option ggf. gleichzeitig mit dem Zuschlag ausgeübt. (f) Zu III.2) Die genannten Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt werden aber tatsächlich vorhanden sein; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Die Auftraggeber behalten sich das Recht vor, jederzeit – auch nach Auftragserteilung – in die Originale Einsicht zu nehmen. Hierzu sind die Originale in den Diensträumen der NASA GmbH zur Einsicht und zur Fertigung von Kopien zur Verfügung zu stellen. Ersatzweise kann der NASA GmbH eine amtlich oder notariell beglaubigte Kopie oder Abschrift überlassen werden. Bei Auftragserteilung sind die Originale vorzulegen. Die Erklärungen sind im Original einzureichen und müssen durch den Bewerber bzw. durch für ihn vertretungsberechtigte Personen unterschrieben sein. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bewerber ist zulässig. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bewerbers, können sie den Bewerber unter Bestimmung einer Frist zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern. Im Übrigen behalten sich die Auftraggeber auch für die hiesigen Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor. Bewerber, die einzelne Nachweise nicht vorlegen, können bereits aus diesem Grund von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber legen Nachweise für jedes Mitglied der Gemeinschaft vor. Ist bereits zum Teilnahmeantrag absehbar, dass für wesentliche Hauptleistungen Nachauftragnehmer eingesetzt werden sollen, ist es ausreichend, dass deren Eignung im Rahmen des indikativen Angebots nachgewiesen wird. (g) Zu IV.1.1) Die Vergabe erfolgt im Verfahren der freihändigen Vergabe gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 5 lit. h) VOL/A, wobei der nach Art. 5 Abs. 3 VO 1370/2007 vorgeschriebene wettbewerbliche Charakter des Vergabeverfahrens insbesondere durch eine europaweite Bekanntmachung und einen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb gewährleistet wird. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Verhandlungsverfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars keine Bezeichnung als Freihändige Vergabe zulässt. (h) Zu IV.2) Die Zuschlagskriterien werden mit der Aufforderung zur Erstellung eines indikativen Angebotes bekanntgegeben. (i) Zu IV.3.4) Teilnahmeanträge für diesen Teilnahmewettbewerb können bis zum 25.11.2015, 14.00 Uhr (Frist gemäß Ziffer IV.3.4)) eingereicht werden. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag mit der außen angebrachten, deutlich sichtbaren Aufschrift „Teilnahmeantrag SPNV-Leistungen Elbe-Altmark“ einzureichen. Die Einreichung per Fax oder in elektronischer Form ist nicht zugelassen. (j) Das Vergabeverfahren kann nach § 17 VOL/A aufgehoben werden, wenn einer der dort genannten Gründe vorliegt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf folgenden Linien:
RB 34 Stendal-Schönhausen (Elbe)-Rathenow;
RZ/RB 33 Stendal-Tangermünde (optionaler Leistungsbestandteil).
Beschreibung der Optionen:
Fahrplangebundene SPNV-Leistungen auf der Linie RZ/RB 33 Stendal-Tangermünde im Umfang von jährlich ca. 140 000 Zugkm.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 1 Tage
Referenznummer: Vergabe Nr.: 01/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesland Sachsen-Anhalt, Land Brandenburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
* Im nachfolgenden Text bedeutet: Es ist das dafür vorgesehene Formular unter der gemäß VI.3) abzufordernden Internetadresse zu verwenden.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Der Bieter Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag die Erklärung nach Abschnitt 2 – Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen der EU – Vergaberichtlinie 2004/18/EG (ELA_1040_Bewerbererklärung) auszufüllen.* Diese Erklärung ist sowohl vom Hauptunternehmer als auch von allen Nachunternehmern und allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils separat abzugeben.
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Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um Voraussetzungen für den Nachweis der Eignung
b) Erklärung über die Beteiligungsverhältnisse an dem Bewerber (Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend);
— Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft Angaben zur Bietergemeinschaft (Formular ELA_1050_Erklaerung_Bietergemeinschaft) sowie eine Erklärung zur kartellrechtlichen Zulässigkeit, dass der in § 16 Abs. 3 lit. f) VOL/A genannte Ausschlussgrund auf die Bietergemeinschaft nicht zutrifft.*
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Hierzu ist eine Eigenerklärung des Bewerbers mit Erläuterungen zu den relevanten Kriterien des Positionspapiers der Kartellbehörden des Bundes und der Länder vom 8.11.2001 ausreichend (siehe ELA_1051_Kartellrechtliche_Beurteilung_Bietergemeinschaft).
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— Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung (Formular ELA_1052_Formular_kommunalrecht-liche_Beteiligung, Hierzu kann eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z. B. anwaltliches Gutachten vorgelegt werden).*
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c) Nachweis in Form von Bescheinigungen der zuständigen Stellen oder Eigenerklärung, dass die in § 6 Abs. 5 VOL/A genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber nicht zutreffen. Die Vergabestelle akzeptiert dabei auch für inländische Bewerber und unabhängig davon, ob die in § 7 EG Abs. 7 Satz 3 VOL/A genannten Erklärungen bzw. Bescheinigungen ausgestellt werden, die in § 7 EG Abs. 7 Satz 3 VOL/A genannten Nachweise. Als Nachweis für das Nichtvorliegen des in § 6 Abs. 5 lit. e) VOL/A genannten Tatbestandes genügt eine schriftliche Eigenerklärung des Bewerbers.
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d) Des Weiteren haben die Bewerber vorzulegen:
— einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen.
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— eine Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers von öffentlichen Aufträgen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen (Formular .ELA_1080_Erklaerung_MiLoG_AEntG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
* Im nachfolgenden Text bedeutet: Es ist das dafür vorgesehene Formular unter der gemäß VI.3) abzufordernden Internetadresse zu verwenden.
Der Bieter kann seine witschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen:
(1) Eigenerklärung des Bieters, aus der die Umsatzerlöse aus der Erbringung von Leistungen des Eisenbahnpersonenverkehrs in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren hervorgehen.
(2) Der Eigenerklärung sind die Prüfberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und ggf. der zugehörigen Jahresabschlüsse des Bieters in elektronischer Form beizufügen, so dass die Umsatzangabe plausibilisiert werden kann und beurteilt werden kann welche finanzielle Ausstattung zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebs im Zusammenhang mit der hier ausgeschriebenen Leistung i. S. von § 2 EBZugV vorhanden ist.
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Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen drei Geschäftsjahre des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
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(3) Soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat, ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde. In diesem Fall sind die gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters in elektronischer Form vorzulegen.
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(4) Soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist, ist eine Eigenerklärung beizufügen, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde. In diesem Fall sind zudem Vermögensübersichten sowie Einnahmenüberschussrechnungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters in elektronischer Form vorzulegen, die folgende Angaben enthalten müssen:
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1. als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen,
2. Eigenkapital,
3. gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten,
4. Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, ggf. Negativerklärung,
5. Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum,
6. Ergebnis des Unternehmens,
7. Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
(5) Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen.
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(6) Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, den Anforderungen nach Abs. (2) bis (5) vergleichbare Unterlagen in elektronischer Form vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
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(7) Kann der Bieter die nach Abs. (2) bis (6) genannten Nachweise nicht für seine letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit in elektronischer Form vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
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(8) Soweit in den Prüfungsberichten über die Jahresabschlussprüfung oder den Jahresabschlüssen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bieters offen gelegt werden, dürfen die einschlägigen Passagen geschwärzt werden, es sei denn, deren Kenntnis ist zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Bieters erforderlich. In diesem Fall dürfen die einschlägigen Passagen als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet werden. Es ist sicherzustellen, dass die Eigentümer oder Gesellschafter des Bieters sowie ggf. abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich sind.
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(9) Sofern der Bieter noch keine Umsätze aus der Erbringung von Leistungen im Eisenbahnverkehr erbracht hat, kann der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit nachrangig zu Abs. (1) bis (7) durch eine Eigenerklärung erfolgen, welche die in Abs. (4), Nr. 1 bis 7 vorgesehenen Angaben enthalten muss.
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(10) Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen (Formblatt ELA_1060_Berufung_Dritter_finanzielle_Leistungs-fähigkeit).
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Mindeststandards:
Bewerber sind finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig, wenn sie entweder
— Umsatzerlöse aus der Erbringung von Leistungen des Eisenbahnpersonenverkehrs mindestens in einem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 500 000 EUR erzielt haben und über die finanzielle Ausstattung zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebs im Zusammenhang mit der hier ausgeschriebenen Leistung i. S. von § 2 EBZugV verfügen.
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oder
— Aus der Eigenerklärung gemäß lit. a) Absatz (9) hervorgeht, dass die Situation des Unternehmens die begründete Prognose für ein ordnungsgemäß geführtes und gesundes Unternehmen zulässt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
* Im nachfolgenden Text bedeutet: Es ist das dafür vorgesehene Formular unter der gemäß VI.3) abzufordernden Internetadresse zu verwenden.
Der Bieter kann seine fachliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen:
a) Zulassung
— als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)
oder
— als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG in Verbindung mit der Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG.
— nachvollziehbare Darstellung wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 Abs. 3 AEG oder § 6 Abs. 8 oder 9 AEG in Verbindung mit § 7a AEG erlangt werden wird.
b) Eigenerklärung über
— in den vergangenen drei Jahren erbrachte SPV-Leistungen (Strecke/Netz, Zeitraum, Leistungsvolumen)
— Darstellung, dass und wie der Bewerber in der Lage ist, das für die Erbringung von SPNV-Leistungen erforderliche fachliche und kaufmännische Know-how aufzubauen, einschließlich der vorgesehenen Personalentwicklung und der Kriterien für die Anwerbung von Personal.
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c) Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die fachliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen (Formblatt ELA_1061_Berufung_Dritter_fachliche_Leistungsfähigkeit).
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Mindeststandards:
Der Bewerber verfügt über ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation für die Erbringung von Leistungen des SPNV, wenn er:
a)
— über eine Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)
— über eine Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG in Verbindung mit der Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG verfügt;
— durch Vorlage eines schlüssigen und nachvollziehbaren Konzepts darstellt, wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 Abs. 3 AEG oder § 6 Abs. 8 oder 9 AEG in Verbindung mit § 7a AEG bis 12 Monate vor Betriebsaufnahme erlangt werden wird. Aus der Darstellung müssen die konkreten Schritte und ein Zeitplan mit Meilensteinen hervorgehen.
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und
b)
— in den letzten 3 Jahren vor Einreichung des Teilnahmeantrags Leistungen im SPNV im Umfang von mindestens 100 000 Zugkm. p. a. erbracht hat,
— erwarten lässt, dass er ein Jahr vor Betriebsaufnahme über das folgende für die ordnungsgemäße Vorbereitung und spätere Vertragsabwicklung der zu vergebenden Leistungen zuständige Personal – ggf. zunächst im Rahmen von Teilzeit- oder Werkverträgen – verfügen wird:
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— Eisenbahnbetriebsleiter/in
— Angebotsplaner/in mit mindestens zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung in der Fahrplanerstellung und -betriebsplanung in ÖPNV-Unternehmen oder Eisenbahnverkehrsunternehmen
— Mitarbeiter/in für Finanzen, Abrechnung, Controlling und Kalkulationen mit mindestens 2-jähriger einschlägiger Berufserfahrung in ÖPNV-Unternehmen oder Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Hinweis: Beim ggf. zu führenden Nachweis, wie der Bewerber bis ein Jahr vor Betriebsaufnahme über das für die ordnungsgemäße Vorbereitung und spätere Vertragsabwicklung der zu vergebenden Leistungen zuständige Personal – ggf. zunächst im Rahmen von Teilzeit- oder Werkverträgen – verfügen wird, können die aufgeführten Funktionen auch personenidentisch wahrgenommen werden.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Auftraggeber behalten sich vor, für den Fall der Auftragserteilung von dem Bewerber eine Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft in Höhe von 5 % des Grundanspruchs für die Leistungserstellung für das Leistungsvolumen gemäß Verkehrsvertrag zu verlangen. Die Sicherheitsleistung muss den Anforderungen des § 18 VOL/B entsprechen. Konzernbürgschaften werden nicht zugelassen.
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Näheres wird gleichzeitig mit der Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Das Bestellerentgelt und die vertraglich vorgesehenen Kostenerstattungen werden in jeweils zum Monatsende fälligen Abschlagsbeträgen mit jährlicher Spitzabrechnung gezahlt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
* Im nachfolgenden Text bedeutet: Es ist das dafür vorgesehene Formular unter der gemäß VI.3) abzufordernden Internetadresse zu verwenden.
Es werden die zur Umsetzung des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt vom 18. 11.2012 (GVBl. LSA 2012, 536) und des Brandenburgischen Vergabegesetzes – BbgVerG vom 21. September 2011 (GVBI. I Nr.1) – durch das Land Brandenburg notwendigen Anforderungen gestellt. Die Erklärung zur Erfüllung muss Bestandteil des Angebots sein*. Dies betrifft insbesondere — die Verpflichtungen des Auftragnehmers zur Gewährleistung von Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 2 und 3 LVG LSA, von der Anwendung der weitergehenden §§ 3 und 4 BbgVerg wird nach § 3 Abs. 4 Satz 2 BbgVerg abgesehen),
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— die Verpflichtung des Auftragnehmers, im Rahmen der Leistungserbringung keine Waren zu verwenden, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind, und hierüber Erklärungen oder Nachweise zu erbringen (§ 12 Abs. 2 LVG LSA),
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— die Verpflichtung des Auftragnehmers, mit Angebotsabgabe schriftlich rechtsverbindlich zu erklären,
dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht; einschließlich der Verpflichtung, eine entsprechende rechtliche Bindung der Nachauftragnehmer sicherzustellen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen (§ 13 Abs. 2 LVG LSA, § 5 BbgVerg),
für den Fall der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer
1. bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist,
2. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
3. bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), bei der Weitergabe von Dienstleistungen Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen und 4. den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.
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(§ 13 Abs. 4 LVG LSA, § 5 BbgVerg),
— das Recht des Auftraggebers, Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Vertragspflichten des Auftragnehmers zu überprüfen. Der Auftraggeber wird zu diesem Zweck mit dem Auftragnehmer vertraglich vereinbaren, dass ihm auf Verlangen die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers und der Nachunternehmer sowie die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer abgeschlossenen Werkverträge vorgelegt werden, dass der Auftragnehmer seine Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen hat, dass er Auftragnehmer und seine Nachunternehmer diesbezüglich vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Arbeitnehmer bereitzuhalten haben, und dass der Auftragnehmer und seine Nachunternehmer die betreffenden Unterlagen so zu führen haben, dass die Kontrollen ohne Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften wirksam durchgeführt werden können (§ 17 LVG LSA, § 8 BbgVerg),
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— das Recht des Auftraggebers zur Verhängung der in § 18 LVG LSA, § 9 BbgVerg genannten Sanktionen, das heißt zur Verhängung von Vertragsstrafen und zur Kündigung des Vertrages in den dort genannten Fällen.
Mit Bezug auf die Regelung des § 10 Abs. 2 LVG LSA wird auf folgendes hingewiesen:
Bei der Vergabe von Leistungen über öffentliche Personennahverkehrsdienste dürfen Bieter, die nicht tarifgebunden sind, nur berücksichtigt werden, wenn sie sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, dass sie ihre Arbeitnehmer bei der Ausführung dieser Leistungen mindestens das im Land Sachsen- Anhalt für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach tarifvertraglich festgelegten Bedingungen zahlen. Im Falle länderübergreifender Ausschreibungen kann auch ein einschlägiger und repräsentativer Tarifvertrag aus dem jeweiligen Land zugrunde gelegt werden. Das für Tarifrecht zuständige Ministerium hat durch Verordnung zu bestimmen, in welchem Verfahren festgestellt wird, welche Tarifverträge als repräsentativ im Sinne von Satz 1 anzusehen sind und auf welche Weise deren Veröffentlichung erfolgt. Bei der Feststellung, welche Tarifverträge als repräsentativ anzusehen sind, ist vorrangig abzustellen auf
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1. die Zahl der Arbeitnehmer, für die der jeweilige Tarifvertrag eines tarifgebundenen Arbeitgebers gilt, und
2. die Zahl der Mitglieder der Gewerkschaft, die den Tarifvertrag geschlossen hat, für die der jeweilige Tarifvertrag gilt.
Die Bewerbungsbedingungen für das Verhandlungsverfahren werden vorsehen, dass Bieter die aus § 10 Abs. 2 LVG LSA resultierenden Anforderungen durch Vorlage einer Eigenerklärung erfüllen können, aus welcher sich ergibt, dass und in welcher Weise der Bieter tarifgebunden ist. Der Bieter hat sich gegenüber den Auftraggebern zu verpflichten, im Verhältnis zu den in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der beauftragten Leistungen einen für den Bereich des Schienenpersonennahverkehrs sachlich anwendbaren, in den jeweiligen Bundesländern räumlich geltenden und mit einer tariffähigen Gewerkschaft geschlossenen Tarifvertrag anzuwenden. Dies muss Bestandteil des Angebots sein*.
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Mit Bezug auf die Regelung des § 3 Abs. 3 BbgVergG wird auf folgendes hingewiesen:
Der Auftrag wird nur an einen Bieter vergeben, der sich gegenüber den Auftraggebern verpflichtet, seinen bei der Erfüllung von Leistungen des Auftrags eingesetzten Beschäftigten ein Arbeitnehmerbruttoentgelt von mindestens 8,50 EUR je Arbeitsstunde zu bezahlen. Dies muss Bestandteil des Angebots sein*.
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Verfahren
Objektive Auswahlkriterien: Eignung.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-12-16 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Marco Vogel

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2018-12-09 📅
Datum des Endes: 2022-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-02 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabe Nr.: 01/2015
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 167-297933
Zusätzliche Informationen
(a) Die für die Stellung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen sowie weitere Informationen stellen die Auftraggeber mit dieser Bekanntmachung sowie im Internet zur Verfügung. Die Internetadresse muss bis zu dem in Nr. IV.3.3) genannten Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme (Tag: 20.10.2015 Uhrzeit: 23:59) ausschließlich per E-Mail an vergabe@nasa.de abgefordert werden.Eine Bereitstellung weiterer Unterlagen erfolgt erst in der Angebotsphase an die ausgewählten Bieter. Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter der abzufordernden Internetadresse zum Download bereit.
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(b) Rückfragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter I.1) genannte Adresse zu senden. Telefonische und mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet.
(c) Zu I.1) Das Land Sachsen-Anhalt ist Auftraggeber für die im Land Sachsen-Anhalt zu erbringenden Leistungen. Namen weiterer Auftraggeber: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Henning-von-Tresckow-Straße 2-8, 14467 Potsdam, Deutschland.
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(d) Zu II.1.1) Nach dem Teilnahmewettbewerb werden die geeigneten Bewerber zur Vorbereitung der Verhandlungen zunächst dazu aufgefordert, innerhalb von 4 Kalendermonaten ein Angebot zu legen, das einen festen, bezifferten Zuschussbetrag enthält (indikatives Angebot). Auf Basis dieses Angebots erfolgen mit allen Bietern, die wertungsfähige indikative Angebote vorgelegt haben, Verhandlungsgespräche. Die Verhandlungsgespräche sollen dem Ziel dienen, zu eruieren, ob durch eine Anpassung der Vergabeunterlagen ein besseres Preis-/Leistungsverhältnis erreicht werden kann. Zudem kann auf Vorschläge der Bieter zu vertraglichen Regelungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Kalkulation eingegangen werden, beispielsweise zur Wertsicherung oder/und Fahrzeugausstattung. Sodann werden die Auftraggeber im Ergebnis der Verhandlungen die Vergabeunterlagen modifizieren und auf dieser Grundlage die Bieter, die wertungsfähige indikative Angebote vorgelegt haben, auffordern, ein finales Angebot zu legen. Die Einreichung des finalen Angebots ist für Ende August 2016 vorgesehen.
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(e) Zu II.2.2) Die Angabe 1 Tag nach Auftragsvergabe für den voraussichtlichen Zeitplan für den Rückgriff auf die Optionen erfolgt deshalb, weil das elektronische Formular hier die Eingabe einer Zahl die größer als 0 ist erfordert. Tatsächlich wird die Option ggf. gleichzeitig mit dem Zuschlag ausgeübt.
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(f) Zu III.2) Die genannten Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt werden aber tatsächlich vorhanden sein; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Die Auftraggeber behalten sich das Recht vor, jederzeit – auch nach Auftragserteilung – in die Originale Einsicht zu nehmen. Hierzu sind die Originale in den Diensträumen der NASA GmbH zur Einsicht und zur Fertigung von Kopien zur Verfügung zu stellen. Ersatzweise kann der NASA GmbH eine amtlich oder notariell beglaubigte Kopie oder Abschrift überlassen werden. Bei Auftragserteilung sind die Originale vorzulegen. Die Erklärungen sind im Original einzureichen und müssen durch den Bewerber bzw. durch für ihn vertretungsberechtigte Personen unterschrieben sein. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bewerber ist zulässig. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bewerbers, können sie den Bewerber unter Bestimmung einer Frist zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern. Im Übrigen behalten sich die Auftraggeber auch für die hiesigen Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 16 Abs. 2 VOL/A vor. Bewerber, die einzelne Nachweise nicht vorlegen, können bereits aus diesem Grund von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber legen Nachweise für jedes Mitglied der Gemeinschaft vor. Ist bereits zum Teilnahmeantrag absehbar, dass für wesentliche Hauptleistungen Nachauftragnehmer eingesetzt werden sollen, ist es ausreichend, dass deren Eignung im Rahmen des indikativen Angebots nachgewiesen wird.
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(g) Zu IV.1.1) Die Vergabe erfolgt im Verfahren der freihändigen Vergabe gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 5 lit. h) VOL/A, wobei der nach Art. 5 Abs. 3 VO 1370/2007 vorgeschriebene wettbewerbliche Charakter des Vergabeverfahrens insbesondere durch eine europaweite Bekanntmachung und einen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb gewährleistet wird. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Verhandlungsverfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars keine Bezeichnung als Freihändige Vergabe zulässt.
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(h) Zu IV.2) Die Zuschlagskriterien werden mit der Aufforderung zur Erstellung eines indikativen Angebotes bekanntgegeben.
(i) Zu IV.3.4) Teilnahmeanträge für diesen Teilnahmewettbewerb können bis zum 25.11.2015, 14.00 Uhr (Frist gemäß Ziffer IV.3.4)) eingereicht werden. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag mit der außen angebrachten, deutlich sichtbaren Aufschrift „Teilnahmeantrag SPNV-Leistungen Elbe-Altmark“ einzureichen. Die Einreichung per Fax oder in elektronischer Form ist nicht zugelassen.
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(j) Das Vergabeverfahren kann nach § 17 VOL/A aufgehoben werden, wenn einer der dort genannten Gründe vorliegt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Telefon: +49 3455141536 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Quelle: OJS 2015/S 189-343064 (2015-09-25)
Ergänzende Angaben (2015-10-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 212-385602
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 189-343064
ABl. S-Ausgabe: 212
Quelle: OJS 2015/S 212-385602 (2015-10-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 3915363199 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 059-111001
ABl. S-Ausgabe: 59
Zusätzliche Informationen
Zu I.1) Das Land Sachsen-Anhalt ist Auftraggeber für die im Land Sachsen-Anhalt zu erbringenden Leistungen. Name des weiteren Auftraggebers: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Henning-von-Tresckow-Straße 2 – 8, 14467 Potsdam, Deutschland. Zu II.1.4) Die optionalen Betriebsleistungen auf der Linie RZ/RB 33 Stendal – Tangermünde sind Bestandteil der Beauftragung. Zu II.2) und V.4) Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 EG VOL/A wird der endgültige Gesamtauftragswert nicht mitgeteilt, weil dies die legitimen geschäftlichen Interessen von Auftraggebern und Auftragnehmer und den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen bei zukünftigen SPNV-Ausschreibungen beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere deshalb, da es sich um einen Bruttovertrag handelt, bei welchem in besonders einfacher Weise Rückschlüsse auf Unternehmensinterna mit Wettbewerbswirkung möglich sind.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Stendal, Landkreis Havelland.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (80)
2. Mehrleistungen gemäß der Vergabeunterlagen (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-13 📅
Name: HANSeatische Eisenbahn GmbH
Postanschrift: Pritzwalker Str. 8
Postort: Putlitz
Postleitzahl: 16949
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529/+49 3455141536 📞
Quelle: OJS 2017/S 059-111001 (2017-03-22)