Erbringung von SPNV-Leistungen im Umfang von insgesamt ca. 2 137 000 Zugkilometer pro Fahrplanjahr auf den Strecken: Hauptleistung: a) R4 Kassel – Wolfhagen – Korbach, b) R42/55 Marburg – Frankenberg – Korbach – Brilon Stadt und c) R43/R94 Marburg – Bad Laasphe – Erndtebrück. Optionale Leistung: d) R39 (Kassel-) Wabern – Bad Wildungen. Der Leistungsumfang dieser optionalen Leistung beträgt ca. 125 000 Zugkilometer pro Fahrplanjahr. Die Inbetriebnahme soll zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2017 erfolgen, voraussichtlich am 10.12.2017. Die Vertragslaufzeit beträgt 15 Jahre. Die Auftraggeber legen nach Abschluss der Verhandlungen, somit vor Abgabe des letztverbindlichen Angebotes fest, ob auf die optionale Leistung verzichtet wird. Erfolgt kein Verzicht, sind Angebote sowohl auf die Hauptleistung als auch auf die optionale Leistung abzugeben. Es ist beabsichtigt, für die Erbringung der Leistung sowohl Neufahrzeuge als auch gebrauchte Fahrzeuge zuzulassen. Hierbei wird im Rahmen der Angebotswertung ein Neufahrzeugbonus berücksichtigt. Sollte die im Verkehrsvertrag vorgesehene Ausführungsfrist für die Beschaffung von adäquaten Neufahrzeugen nicht ausreichend bemessen sein, sind die Auftraggeber grundsätzlich bereit, den Zeitpunkt der Inbetriebnahme entsprechend anzupassen. Soweit die Linien die Grenze des Nordhessischen Verkehrsverbundes überschreiten, betrifft die Vergabe auch die Leistungen auf dem Gebiet des RMV (Rhein-Main Verkehrsverbund) und des NWL (Zweckverband „Nahverkehr Westfalen-Lippe“). Der NVV wird das wettbewerbliche Verfahren federführend bearbeiten. Weitere Aufgabenträger/Verkehrsverbünde der zu vergebenden Leistung neben der Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH sind somit: a) RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim) auf dem ihm obliegenden Leistungsanteil sowie b) NWL (Zweckverband „Nahverkehr Westfalen-Lippe“, Friedrich-Ebert-Straße 19, 59425 Unna) auf dem ihm obliegenden Leistungsanteil. Frühere Bekanntmachung desselben Auftrags: Vorinformation Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 103-180898 vom 30.5.2014. Vorinformation Bekanntmachungsnummer im ABl: 2012/S 244-401480 vom 19.12.2012. Das in der dortigen Vorinformation für die Teilnetze Obere Lahntalbahn und Kurhessen veröffentlichte Vertragsende wird von 12/2015 auf 12/2017 berichtigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang:
Der Leistungsumfang beträgt insgesamt ca. 2 137 000 Zugkilometer pro Fahrplanjahr, hiervon sind ca. 125 000 Zugkilometer als optionale Leistung (R39) vorgesehen. Die Auftraggeber haben das Recht, Leistungsveränderungen beim Auftragnehmer zu bestellen. Leistungsveränderungen sind die Bestellung zusätzlicher Angebotsleistungen (Erhöhung des Zugkilometerumfangs und/oder der Sitzplatzkapazitäten), die Abbestellung von Angebotsleistungen (Verringerung des Zugkilometerumfangs und/oder der Sitzplatzkapazitäten) und die Umbestellung von Angebotsleistungen (Veränderung der zeitlichen Lage einzelner Zugfahrten ohne Änderung des Zugkilometerumfangs).Im Falle von Leistungsveränderungen ändert sich der Ausgleichsbetrag nach den im Verkehrsvertrag dargestellten Maßgaben. Die Auftraggeber haben zudem das Recht, beim Auftragnehmer unterjährig außerhalb der Bestellfristen Zusatzverkehre zu bestellen, soweit diese mit den dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Fahrzeugen erbracht werden können. Für erbrachte Zusatzverkehre erhält der Auftragnehmer eine gesonderte Vergütung gemäß Verkehrsvertrag. Die Vertragspartner sind zudem berechtigt, während der Vertragslaufzeit ab dem 10.12.2017 jeweils zu Beginn einer Fahrplanperiode und unter Berücksichtigung konkret genannter Fristen eine Anpassung des im Angebot des Auftragnehmers ausgewiesenen jährlichen Leistungspreises LPG gemäß Kalkulationsschema nach den weiteren Maßgaben des Verkehrsvertrages, insbesondere der dort benannten Indizes, festzulegen.
Der Leistungsumfang beträgt insgesamt ca. 2 137 000 Zugkilometer pro Fahrplanjahr, hiervon sind ca. 125 000 Zugkilometer als optionale Leistung (R39) vorgesehen. Die Auftraggeber haben das Recht, Leistungsveränderungen beim Auftragnehmer zu bestellen. Leistungsveränderungen sind die Bestellung zusätzlicher Angebotsleistungen (Erhöhung des Zugkilometerumfangs und/oder der Sitzplatzkapazitäten), die Abbestellung von Angebotsleistungen (Verringerung des Zugkilometerumfangs und/oder der Sitzplatzkapazitäten) und die Umbestellung von Angebotsleistungen (Veränderung der zeitlichen Lage einzelner Zugfahrten ohne Änderung des Zugkilometerumfangs).Im Falle von Leistungsveränderungen ändert sich der Ausgleichsbetrag nach den im Verkehrsvertrag dargestellten Maßgaben. Die Auftraggeber haben zudem das Recht, beim Auftragnehmer unterjährig außerhalb der Bestellfristen Zusatzverkehre zu bestellen, soweit diese mit den dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Fahrzeugen erbracht werden können. Für erbrachte Zusatzverkehre erhält der Auftragnehmer eine gesonderte Vergütung gemäß Verkehrsvertrag. Die Vertragspartner sind zudem berechtigt, während der Vertragslaufzeit ab dem 10.12.2017 jeweils zu Beginn einer Fahrplanperiode und unter Berücksichtigung konkret genannter Fristen eine Anpassung des im Angebot des Auftragnehmers ausgewiesenen jährlichen Leistungspreises LPG gemäß Kalkulationsschema nach den weiteren Maßgaben des Verkehrsvertrages, insbesondere der dort benannten Indizes, festzulegen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH (NVV Nordhessischer Verkehrsverbund)
Postanschrift: Rainer-Dierichs-Platz 1
Postleitzahl: 34117
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.nvv.de🌏
E-Mail: juergen.spielmann@nvv.de📧
Telefon: +49 5617094967📞
Fax: +49 5617094970 📠
(1) Der Teilnahmeantrag ist seitens der Bewerber eigenständig gemäß den Anforderungen dieser Bekanntmachung zu erstellen. Die Auftraggeber stellen hierfür keine Unterlagen oder Vordrucke zur Verfügung. Der in Ziff. IV.3.3) genannte Termin 9.3.2015, 12:00 Uhr bezieht sich auf Rückfragen der Bewerber zum Teilnahmewettbewerb. Die in der Bekanntmachung erwähnten Vergabeunterlagen werden erst nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs und nur an die Bewerber versendet, welche im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs als geeignet eingestuft werden.
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bewerberauswahl anhand von Auswahlkriterien nicht stattfindet. Sämtliche Bewerber, welche im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs als geeignet eingestuft werden, werden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert.
(3) Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs fordern die Auftraggeber zur Abgabe eines indikativen Angebots für die Hauptleistung und die optionale Leistung auf Basis einer vorläufigen Leistungsbeschreibung auf. Nach Ablauf der Abgabefrist für das indikative Angebot werden die Auftraggeber die Bieter, welche ein indikatives Angebot abgegeben haben, zu max. zwei Verhandlungsgesprächen einladen. In diesen Verhandlungen sollen Kostentreiber identifiziert und quantifiziert werden. Nach Abschluss der Verhandlungen wird von den Auftraggebern die Leistungsbeschreibung entsprechend den dokumentierten Festlegungen angepasst und entschieden, ob auf die optionale Leistung verzichtet werden soll. Auf Basis der endgültigen Leistungsbeschreibung wird zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes aufgefordert.
(4) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) vom 20.11.2009. Da es sich um die Vergabe von Dienstleistungen gemäß Anhang I Teil B VOL/A handelt (Kategorie 18: Eisenbahnen), kommen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. § 1 EG Abs. 3 VOL/A die §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10 und 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A zur Anwendung. Das Vergabeverfahren wird gemäß § 3 Abs. 5 VOL/A als freihändige Vergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Da die EU-Bekanntmachungsformulare eine derartige Verfahrensart nicht vorsehen, wurde unter Ziffer IV.1.1) als Verfahrensart der Terminus „Verhandlungsverfahren“ gewählt. Aus dieser Begriffswahl folgt jedoch keine Bindung der Auftraggeber an die Bestimmungen des zweiten Abschnitts der VOL/A.
(5) Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
(6) Sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise müssen bis zum Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle vollständig eingegangen sein; ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Die Auftraggeber behalten sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Ein schutzwürdiger Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere können sich die Auftraggeber ohne entsprechende Nachforderung veranlasst sehen, unvollständige Teilnahmeanträge auszuschließen.
(7) Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(8) Für die Eignungsprüfung werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
(9) Der Teilnahmeantrag ist in vierfacher Ausführung (ein Original, drei Kopien) in einem verschlossenen und mit „Teilnahmeantrag: Erbringung von SPNV-Leistungen im Nordwesthessen-Netz (NWH) - NICHT ÖFFNEN“ versehenen Umschlag bis zum Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge bei der unter Ziffer I.1) benannten Kontaktstelle einzureichen. Per Telefax oder in elektronischer Form (z.B. per E-Mail) übersandte Teilnahmeanträge sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.
(10) Geforderte Erklärungen und Angaben sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Nachweise können – soweit nicht anders bestimmt – in Kopie beigefügt werden. Eigenerklärungen müssen nur dann unterzeichnet sein, wenn dies unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) ausdrücklich gefordert ist.
(11) Der Teilnahmeantrag ist in der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) angeführten Reihenfolge und registergeheftet, d. h. mit beschrifteten Trennblättern versehen, abzugeben.
(12) Wenn und soweit die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise bereits im Rahmen einer Präqualifikation dem Hessischen Präqualifikationsregister vorgelegt worden sind, gilt die Vorlage des vom Hessischen Präqualifikationsregister ausgestellten Zertifikats als gleichwertig. Soweit das Zertifikat die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht beinhaltet, gelten die Anforderungen gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) hinsichtlich der zum Nachweis der Eignung vorzulegenden Angaben, Erklärungen und Nachweise.
(13) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind grundsätzlich von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dies gilt ausnahmslos für die Angaben, Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III 2.1) zur Prüfung der Zuverlässigkeit. Bei der Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft grundsätzlich als Ganzes beurteilt. Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur dann aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der Fahrbetriebsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit Abgabe des Teilnahmeantrages darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
(14) Wenn der Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Drittunternehmen (Nachunternehmen, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist der Drittunternehmeranteil nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu bezeichnen. Drittunternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung zurückgreift, sind zudem bereits mit dem Teilnahmeantrag zu benennen, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben und -im Umfang des vorgesehenen Leistungsanteils des Drittunternehmens- auch die geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(15) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich – d. h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(16) Finanzierungsvorbehalt: Die Auftraggeber behalten sich die Aufhebung des Verfahrens vor, für den Fall, dass ihnen die für die Finanzierung der Verkehrsleistung erforderlichen Mittel nicht oder nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt werden.
Nachr. HAD-Ref.: 1468/81.
Nachr. V-Nr/AKZ: NWH-Netz 2018.
(1) Der Teilnahmeantrag ist seitens der Bewerber eigenständig gemäß den Anforderungen dieser Bekanntmachung zu erstellen. Die Auftraggeber stellen hierfür keine Unterlagen oder Vordrucke zur Verfügung. Der in Ziff. IV.3.3) genannte Termin 9.3.2015, 12:00 Uhr bezieht sich auf Rückfragen der Bewerber zum Teilnahmewettbewerb. Die in der Bekanntmachung erwähnten Vergabeunterlagen werden erst nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs und nur an die Bewerber versendet, welche im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs als geeignet eingestuft werden.
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bewerberauswahl anhand von Auswahlkriterien nicht stattfindet. Sämtliche Bewerber, welche im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs als geeignet eingestuft werden, werden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert.
(3) Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs fordern die Auftraggeber zur Abgabe eines indikativen Angebots für die Hauptleistung und die optionale Leistung auf Basis einer vorläufigen Leistungsbeschreibung auf. Nach Ablauf der Abgabefrist für das indikative Angebot werden die Auftraggeber die Bieter, welche ein indikatives Angebot abgegeben haben, zu max. zwei Verhandlungsgesprächen einladen. In diesen Verhandlungen sollen Kostentreiber identifiziert und quantifiziert werden. Nach Abschluss der Verhandlungen wird von den Auftraggebern die Leistungsbeschreibung entsprechend den dokumentierten Festlegungen angepasst und entschieden, ob auf die optionale Leistung verzichtet werden soll. Auf Basis der endgültigen Leistungsbeschreibung wird zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes aufgefordert.
(4) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) vom 20.11.2009. Da es sich um die Vergabe von Dienstleistungen gemäß Anhang I Teil B VOL/A handelt (Kategorie 18: Eisenbahnen), kommen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. § 1 EG Abs. 3 VOL/A die §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10 und 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A zur Anwendung. Das Vergabeverfahren wird gemäß § 3 Abs. 5 VOL/A als freihändige Vergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Da die EU-Bekanntmachungsformulare eine derartige Verfahrensart nicht vorsehen, wurde unter Ziffer IV.1.1) als Verfahrensart der Terminus „Verhandlungsverfahren“ gewählt. Aus dieser Begriffswahl folgt jedoch keine Bindung der Auftraggeber an die Bestimmungen des zweiten Abschnitts der VOL/A.
(5) Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
(6) Sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise müssen bis zum Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle vollständig eingegangen sein; ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Die Auftraggeber behalten sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Ein schutzwürdiger Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere können sich die Auftraggeber ohne entsprechende Nachforderung veranlasst sehen, unvollständige Teilnahmeanträge auszuschließen.
(7) Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(8) Für die Eignungsprüfung werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
(9) Der Teilnahmeantrag ist in vierfacher Ausführung (ein Original, drei Kopien) in einem verschlossenen und mit „Teilnahmeantrag: Erbringung von SPNV-Leistungen im Nordwesthessen-Netz (NWH) - NICHT ÖFFNEN“ versehenen Umschlag bis zum Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge bei der unter Ziffer I.1) benannten Kontaktstelle einzureichen. Per Telefax oder in elektronischer Form (z.B. per E-Mail) übersandte Teilnahmeanträge sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.
(10) Geforderte Erklärungen und Angaben sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Nachweise können – soweit nicht anders bestimmt – in Kopie beigefügt werden. Eigenerklärungen müssen nur dann unterzeichnet sein, wenn dies unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) ausdrücklich gefordert ist.
(11) Der Teilnahmeantrag ist in der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) angeführten Reihenfolge und registergeheftet, d. h. mit beschrifteten Trennblättern versehen, abzugeben.
(12) Wenn und soweit die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise bereits im Rahmen einer Präqualifikation dem Hessischen Präqualifikationsregister vorgelegt worden sind, gilt die Vorlage des vom Hessischen Präqualifikationsregister ausgestellten Zertifikats als gleichwertig. Soweit das Zertifikat die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht beinhaltet, gelten die Anforderungen gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) hinsichtlich der zum Nachweis der Eignung vorzulegenden Angaben, Erklärungen und Nachweise.
(13) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind grundsätzlich von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dies gilt ausnahmslos für die Angaben, Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III 2.1) zur Prüfung der Zuverlässigkeit. Bei der Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft grundsätzlich als Ganzes beurteilt. Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur dann aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der Fahrbetriebsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit Abgabe des Teilnahmeantrages darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
(14) Wenn der Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Drittunternehmen (Nachunternehmen, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist der Drittunternehmeranteil nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu bezeichnen. Drittunternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung zurückgreift, sind zudem bereits mit dem Teilnahmeantrag zu benennen, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben und -im Umfang des vorgesehenen Leistungsanteils des Drittunternehmens- auch die geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(15) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich – d. h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(16) Finanzierungsvorbehalt: Die Auftraggeber behalten sich die Aufhebung des Verfahrens vor, für den Fall, dass ihnen die für die Finanzierung der Verkehrsleistung erforderlichen Mittel nicht oder nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt werden.
Nachr. HAD-Ref.: 1468/81.
Nachr. V-Nr/AKZ: NWH-Netz 2018.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von SPNV-Leistungen im Umfang von insgesamt ca. 2 137 000 Zugkilometer pro Fahrplanjahr auf den Strecken:
Hauptleistung:
a) R4 Kassel – Wolfhagen – Korbach,
b) R42/55 Marburg – Frankenberg – Korbach – Brilon Stadt und
c) R43/R94 Marburg – Bad Laasphe – Erndtebrück.
Optionale Leistung:
d) R39 (Kassel-) Wabern – Bad Wildungen.
Der Leistungsumfang dieser optionalen Leistung beträgt ca. 125 000 Zugkilometer pro Fahrplanjahr.
Die Inbetriebnahme soll zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2017 erfolgen, voraussichtlich am 10.12.2017. Die Vertragslaufzeit beträgt 15 Jahre. Die Auftraggeber legen nach Abschluss der Verhandlungen, somit vor Abgabe des letztverbindlichen Angebotes fest, ob auf die optionale Leistung verzichtet wird. Erfolgt kein Verzicht, sind Angebote sowohl auf die Hauptleistung als auch auf die optionale Leistung abzugeben.
Die Inbetriebnahme soll zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2017 erfolgen, voraussichtlich am 10.12.2017. Die Vertragslaufzeit beträgt 15 Jahre. Die Auftraggeber legen nach Abschluss der Verhandlungen, somit vor Abgabe des letztverbindlichen Angebotes fest, ob auf die optionale Leistung verzichtet wird. Erfolgt kein Verzicht, sind Angebote sowohl auf die Hauptleistung als auch auf die optionale Leistung abzugeben.
Es ist beabsichtigt, für die Erbringung der Leistung sowohl Neufahrzeuge als auch gebrauchte Fahrzeuge zuzulassen. Hierbei wird im Rahmen der Angebotswertung ein Neufahrzeugbonus berücksichtigt. Sollte die im Verkehrsvertrag vorgesehene Ausführungsfrist für die Beschaffung von adäquaten Neufahrzeugen nicht ausreichend bemessen sein, sind die Auftraggeber grundsätzlich bereit, den Zeitpunkt der Inbetriebnahme entsprechend anzupassen.
Es ist beabsichtigt, für die Erbringung der Leistung sowohl Neufahrzeuge als auch gebrauchte Fahrzeuge zuzulassen. Hierbei wird im Rahmen der Angebotswertung ein Neufahrzeugbonus berücksichtigt. Sollte die im Verkehrsvertrag vorgesehene Ausführungsfrist für die Beschaffung von adäquaten Neufahrzeugen nicht ausreichend bemessen sein, sind die Auftraggeber grundsätzlich bereit, den Zeitpunkt der Inbetriebnahme entsprechend anzupassen.
Soweit die Linien die Grenze des Nordhessischen Verkehrsverbundes überschreiten, betrifft die Vergabe auch die Leistungen auf dem Gebiet des RMV (Rhein-Main Verkehrsverbund) und des NWL (Zweckverband „Nahverkehr Westfalen-Lippe“).
Der NVV wird das wettbewerbliche Verfahren federführend bearbeiten.
Weitere Aufgabenträger/Verkehrsverbünde der zu vergebenden Leistung neben der Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH sind somit:
a) RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim) auf dem ihm obliegenden Leistungsanteil sowie
b) NWL (Zweckverband „Nahverkehr Westfalen-Lippe“, Friedrich-Ebert-Straße 19, 59425 Unna) auf dem ihm obliegenden Leistungsanteil.
Frühere Bekanntmachung desselben Auftrags:
Vorinformation Bekanntmachungsnummer im ABl:…
… 2014/S 103-180898 vom 30.5.2014.
… 2012/S 244-401480 vom 19.12.2012. Das in der dortigen Vorinformation für die Teilnetze Obere Lahntalbahn und Kurhessen veröffentlichte Vertragsende wird von 12/2015 auf 12/2017 berichtigt.
Menge oder Umfang:
Der Leistungsumfang beträgt insgesamt ca. 2 137 000 Zugkilometer pro Fahrplanjahr, hiervon sind ca. 125 000 Zugkilometer als optionale Leistung (R39) vorgesehen. Die Auftraggeber haben das Recht, Leistungsveränderungen beim Auftragnehmer zu bestellen. Leistungsveränderungen sind die Bestellung zusätzlicher Angebotsleistungen (Erhöhung des Zugkilometerumfangs und/oder der Sitzplatzkapazitäten), die Abbestellung von Angebotsleistungen (Verringerung des Zugkilometerumfangs und/oder der Sitzplatzkapazitäten) und die Umbestellung von Angebotsleistungen (Veränderung der zeitlichen Lage einzelner Zugfahrten ohne Änderung des Zugkilometerumfangs).
Der Leistungsumfang beträgt insgesamt ca. 2 137 000 Zugkilometer pro Fahrplanjahr, hiervon sind ca. 125 000 Zugkilometer als optionale Leistung (R39) vorgesehen. Die Auftraggeber haben das Recht, Leistungsveränderungen beim Auftragnehmer zu bestellen. Leistungsveränderungen sind die Bestellung zusätzlicher Angebotsleistungen (Erhöhung des Zugkilometerumfangs und/oder der Sitzplatzkapazitäten), die Abbestellung von Angebotsleistungen (Verringerung des Zugkilometerumfangs und/oder der Sitzplatzkapazitäten) und die Umbestellung von Angebotsleistungen (Veränderung der zeitlichen Lage einzelner Zugfahrten ohne Änderung des Zugkilometerumfangs).
Im Falle von Leistungsveränderungen ändert sich der Ausgleichsbetrag nach den im Verkehrsvertrag dargestellten Maßgaben. Die Auftraggeber haben zudem das Recht, beim Auftragnehmer unterjährig außerhalb der Bestellfristen Zusatzverkehre zu bestellen, soweit diese mit den dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Fahrzeugen erbracht werden können. Für erbrachte Zusatzverkehre erhält der Auftragnehmer eine gesonderte Vergütung gemäß Verkehrsvertrag. Die Vertragspartner sind zudem berechtigt, während der Vertragslaufzeit ab dem 10.12.2017 jeweils zu Beginn einer Fahrplanperiode und unter Berücksichtigung konkret genannter Fristen eine Anpassung des im Angebot des Auftragnehmers ausgewiesenen jährlichen Leistungspreises LPG gemäß Kalkulationsschema nach den weiteren Maßgaben des Verkehrsvertrages, insbesondere der dort benannten Indizes, festzulegen.
Im Falle von Leistungsveränderungen ändert sich der Ausgleichsbetrag nach den im Verkehrsvertrag dargestellten Maßgaben. Die Auftraggeber haben zudem das Recht, beim Auftragnehmer unterjährig außerhalb der Bestellfristen Zusatzverkehre zu bestellen, soweit diese mit den dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Fahrzeugen erbracht werden können. Für erbrachte Zusatzverkehre erhält der Auftragnehmer eine gesonderte Vergütung gemäß Verkehrsvertrag. Die Vertragspartner sind zudem berechtigt, während der Vertragslaufzeit ab dem 10.12.2017 jeweils zu Beginn einer Fahrplanperiode und unter Berücksichtigung konkret genannter Fristen eine Anpassung des im Angebot des Auftragnehmers ausgewiesenen jährlichen Leistungspreises LPG gemäß Kalkulationsschema nach den weiteren Maßgaben des Verkehrsvertrages, insbesondere der dort benannten Indizes, festzulegen.
Beschreibung der Optionen:
Erbringung von SPNV-Leistungen auf der Strecke:
R39 (Kassel-) Wabern – Bad Wildungen,
Der Leistungsumfang dieser optionalen Leistung beträgt ca. 125 000 Zugkilometer pro Fahrplanjahr.
Bezgl. Rückgriff auf die optionale Leistung: siehe Ziff. VI.3) und Ziff. II.1.5).
Referenznummer: NWH-Netz 2018
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Unterzeichnete Eigenerklärung des Bewerbers, dass gegen sämtliche für die Führung der Geschäfte des Unternehmens des Bewerbers bestellten Personen keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt und keine wiederholten rechtskräftigen Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen. Bei der Anfertigung vorbenannter Eigenerklärung ist auf die genaue Wiedergabe des Wortlauts zu achten. Alternativ können die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen und/oder Auszüge aus Registern, in denen die genannten Verstöße registriert sind, vorlegen.
1. Unterzeichnete Eigenerklärung des Bewerbers, dass gegen sämtliche für die Führung der Geschäfte des Unternehmens des Bewerbers bestellten Personen keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt und keine wiederholten rechtskräftigen Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen. Bei der Anfertigung vorbenannter Eigenerklärung ist auf die genaue Wiedergabe des Wortlauts zu achten. Alternativ können die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen und/oder Auszüge aus Registern, in denen die genannten Verstöße registriert sind, vorlegen.
2. Unterzeichnete Eigenerklärung des Bewerbers, dass gegen ihn keine von den zuständigen Gerichten und Behörden bestandskräftig festgestellten schweren und wiederholten Verstöße gegen:
a) arbeits- und sozialrechtliche Pflichten, einschließlich der Pflichten aus dem Arbeitsschutzrecht,
b) im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften,
c) Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen,
d) sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende abgaben- und steuerrechtliche Pflichten,
e) die Anforderungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11.8.2014 (BGBl. I S.1348),
f) die Umwelt schützende Vorschriften und
g) sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende zollrechtliche Pflichten vorliegen.
Bei der Anfertigung vorbenannter Eigenerklärung ist auf die genaue Wiedergabe des Wortlauts zu achten! Alternativ können die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen und/oder Auszüge aus Registern, in denen die genannten Verstöße registriert sind, vorlegen.
Bei der Anfertigung vorbenannter Eigenerklärung ist auf die genaue Wiedergabe des Wortlauts zu achten! Alternativ können die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen und/oder Auszüge aus Registern, in denen die genannten Verstöße registriert sind, vorlegen.
3. Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für den/die persönlich haftende(n) Gesellschafter/in zu erbringen.
3. Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für den/die persönlich haftende(n) Gesellschafter/in zu erbringen.
4. Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse anderer Unternehmen am Unternehmen des Bewerbers sowie des Unternehmens des Bewerbers an anderen Unternehmen.
5a. Unterzeichnete Eigenerklärung des Bewerbers über die vollständige Entrichtung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
5b. Unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters, dass er nicht wegen eines Verstoßes gegen die Anforderungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11.8.2014 (BGBl. I S.1348) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausgeschlossen wurde.
5b. Unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters, dass er nicht wegen eines Verstoßes gegen die Anforderungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11.8.2014 (BGBl. I S.1348) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausgeschlossen wurde.
5c. Unterzeichnete Eigenerklärung des Bewerbers, dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet.
5c. Unterzeichnete Eigenerklärung des Bewerbers, dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet.
Alle vorstehend genannten (Fremd-)Nachweise dürfen nicht vor dem 1.11.2014 datieren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
6.1. Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten 3 vor der Abgabe des Teilnahmeantrages abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers oder
6.2 nachrangig zu 6.1, soweit der Bewerber nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
a) Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in den letzten drei vor Abgabe des Teilnahmeantrages abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bewerbers nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in den letzten drei vor Abgabe des Teilnahmeantrages abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bewerbers nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde,
b) Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsvertraglich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten 3 vor der Abgabe des Teilnahmeantrages abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers oder
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsvertraglich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten 3 vor der Abgabe des Teilnahmeantrages abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers oder
6.3 nachrangig zu 6.1 und 6.2, soweit der Bewerber nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6.3 nachrangig zu 6.1 und 6.2, soweit der Bewerber nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
a) Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in den letzten drei vor Abgabe des Teilnahmeantrages abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bewerbers nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in den letzten 3 vor Abgabe des Teilnahmeantrages abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bewerbers keine gesetzliche oder gesellschaftsvertragliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in den letzten drei vor Abgabe des Teilnahmeantrages abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bewerbers nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in den letzten 3 vor Abgabe des Teilnahmeantrages abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bewerbers keine gesetzliche oder gesellschaftsvertragliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde,
b) Vorlage von Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen jeweils getrennt für die letzten 3 vor der Abgabe des Teilnahmeantrages abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers, die Aussagen zu folgenden Sachverhalten enthalten müssen:
aa) als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen,
bb) Eigenkapital,
cc) gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten,
dd) Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, ggf. Negativerklärung,
ee) Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum,
ff) Ergebnis des Unternehmens,
gg) Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, können die Auftraggeber aus ihrer Sicht erforderliche zusätzliche Angaben verlangen. Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bewerbers über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr - soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen - zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht fertig gestellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen drei Geschäftsjahre des Bewerbers. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, können die Auftraggeber aus ihrer Sicht erforderliche zusätzliche Angaben verlangen. Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bewerbers über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr - soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen - zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht fertig gestellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen drei Geschäftsjahre des Bewerbers. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
Bewerber mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bewerber mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bewerber mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bewerber mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
Kann der Bewerber die geforderten Nachweise nicht für seine letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bewerber eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kann der Bewerber die geforderten Nachweise nicht für seine letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bewerber eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
Soweit in den geforderten Unterlagen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bewerbers offen gelegt werden, dürfen die einschlägigen Passagen geschwärzt werden.
6.4 Darstellung der Eigentümer oder Gesellschafter des Bewerbers sowie ggf. abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7. Vorlage der Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG oder Darstellung, wie die Zulassung gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird.
7. Vorlage der Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG oder Darstellung, wie die Zulassung gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird.
8. Vorlage von Referenzen des Bewerbers über von ihm in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen im SPNV innerhalb der EU mit Angaben zum Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Die Vorlage vorbenannter Referenzen für alle 3 Jahre ist nicht erforderlich; ein bestimmter Umfang bereits erbrachter Leistungen im SPNV wird nicht gefordert. Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers/der betreffenden Auftraggeber oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden.
8. Vorlage von Referenzen des Bewerbers über von ihm in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen im SPNV innerhalb der EU mit Angaben zum Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Die Vorlage vorbenannter Referenzen für alle 3 Jahre ist nicht erforderlich; ein bestimmter Umfang bereits erbrachter Leistungen im SPNV wird nicht gefordert. Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers/der betreffenden Auftraggeber oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden.
9.Namentliche Benennung des vom Bewerber für das NWH vorgesehenen Eisenbahnbetriebsleiters nebst Darstellung des beruflichen Werdegangs sowie einem geeigneten Nachweis über die Berufserfahrung und -ausbildung (berufsbildende Ausbildungsnachweise und Arbeitszeugnisse). Aus der Darstellung muss ersichtlich sein, dass der vorgesehene Eisenbahnbetriebsleiter über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im SPNV in Deutschland verfügt (Mindestanforderung).
9.Namentliche Benennung des vom Bewerber für das NWH vorgesehenen Eisenbahnbetriebsleiters nebst Darstellung des beruflichen Werdegangs sowie einem geeigneten Nachweis über die Berufserfahrung und -ausbildung (berufsbildende Ausbildungsnachweise und Arbeitszeugnisse). Aus der Darstellung muss ersichtlich sein, dass der vorgesehene Eisenbahnbetriebsleiter über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im SPNV in Deutschland verfügt (Mindestanforderung).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bankbürgschaft zur Sicherung der vertraglichen Leistungspflicht und des lückenlosen (Weiter-)Betriebs im Falle einer Betriebsaufnahme durch Dritte gemäß den Regelungen des Verkehrsvertrages (siehe Vergabeunterlagen).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
1. Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und/oder im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens entstehen, werden nicht erstattet.
2. Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Die Auftraggeber erstatten das sogenannte Bestellerentgelt, das heißt die Auf-wendungen für den Fahrbetrieb gemäß dem Angebot des Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zuzüglich der Trassen- und Stationsentgelte abzüglich der vom EVU vereinnahmten Fahrgelderlöse sowie etwaiger sonstiger Einnahmen. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich im Übrigen aus den Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
2. Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Die Auftraggeber erstatten das sogenannte Bestellerentgelt, das heißt die Auf-wendungen für den Fahrbetrieb gemäß dem Angebot des Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zuzüglich der Trassen- und Stationsentgelte abzüglich der vom EVU vereinnahmten Fahrgelderlöse sowie etwaiger sonstiger Einnahmen. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich im Übrigen aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben,
— in der alle Mitglieder benannt sind,
— in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Zuschlagserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt,
— wonach der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
— wonach alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag durch Angabe der Gründe, die zu der Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben, darzulegen, dass die gemeinsame Bewerbung um den hiesigen Auftrag keine mit § 2 Abs. 1 VOL/A unvereinbare wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne des § 16 Abs. 3 lit. f VOL/A darstellt. Hierzu ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag durch Angabe der Gründe, die zu der Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben, darzulegen, dass die gemeinsame Bewerbung um den hiesigen Auftrag keine mit § 2 Abs. 1 VOL/A unvereinbare wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne des § 16 Abs. 3 lit. f VOL/A darstellt. Hierzu ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft nach Abgabe des Teilnahmeantrages ist unzulässig.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bieter haben sich mit Angebotsabgabe zu verpflichten, für die Dauer der Vertragsausführung ihren damit befassten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die für sie geltenden gesetzlichen, aufgrund eines Gesetzes festgesetzten und unmittelbar geltenden tarifvertraglichen Leistungen zu gewähren (Tariftreueerklärung).
Die Bieter haben sich mit Angebotsabgabe zu verpflichten, für die Dauer der Vertragsausführung ihren damit befassten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die für sie geltenden gesetzlichen, aufgrund eines Gesetzes festgesetzten und unmittelbar geltenden tarifvertraglichen Leistungen zu gewähren (Tariftreueerklärung).
Die gesetzlichen Anforderungen des Mindestlohngesetzes bleiben unberührt. Der Bieter ist verpflichtet, die für ihn tätigen Arbeitnehmer mindestens entsprechend den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11.8.2014 (BGBl. I S.1348) zu vergüten. Der Bieter trägt dafür Sorge, dass auch etwaige von ihm eingesetzte Unterauftragnehmer gegenüber ihren Arbeitnehmern die Regelungen des MiLoG anwenden. Der Bieter stellt die Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit einer Nichtanwendung der Regelungen des MiLoG stehen, frei.
Die gesetzlichen Anforderungen des Mindestlohngesetzes bleiben unberührt. Der Bieter ist verpflichtet, die für ihn tätigen Arbeitnehmer mindestens entsprechend den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11.8.2014 (BGBl. I S.1348) zu vergüten. Der Bieter trägt dafür Sorge, dass auch etwaige von ihm eingesetzte Unterauftragnehmer gegenüber ihren Arbeitnehmern die Regelungen des MiLoG anwenden. Der Bieter stellt die Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit einer Nichtanwendung der Regelungen des MiLoG stehen, frei.
Insofern einschlägiger Tarifvertrag ist der „Branchentarifvertrag SPNV“ der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) mit dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V. (Agv MoVe) oder mit der als „G6“ bezeichneten Gruppe der sechs größten Privatbahnen. Sofern ein Bieter beabsichtigt Nachunternehmer einzusetzen, hat er sich mit Angebotsabgabe zu verpflichten, mit einem von ihm beauftragten Nachunternehmer vertraglich zu vereinbaren, dass die von dem Nachunternehmer eingesetzten Arbeitskräfte für die Ausführung der SPNV-Leistungen für das NWH nach Maßgabe des „Branchentarifvertrags SPNV“ entlohnt werden. Der bezuschlagte Bieter hat als Auftragnehmer die jeweilige schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihrer Einhaltung durch die jeweils beteiligten Nachunternehmer sicherzustellen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Insofern einschlägiger Tarifvertrag ist der „Branchentarifvertrag SPNV“ der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) mit dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V. (Agv MoVe) oder mit der als „G6“ bezeichneten Gruppe der sechs größten Privatbahnen. Sofern ein Bieter beabsichtigt Nachunternehmer einzusetzen, hat er sich mit Angebotsabgabe zu verpflichten, mit einem von ihm beauftragten Nachunternehmer vertraglich zu vereinbaren, dass die von dem Nachunternehmer eingesetzten Arbeitskräfte für die Ausführung der SPNV-Leistungen für das NWH nach Maßgabe des „Branchentarifvertrags SPNV“ entlohnt werden. Der bezuschlagte Bieter hat als Auftragnehmer die jeweilige schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihrer Einhaltung durch die jeweils beteiligten Nachunternehmer sicherzustellen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Zulassung gemäß § 6 Abs. 8 oder 9 AEG.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-04-13 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV)
Postanschrift: Alte Bleiche 5
Postort: Hofheim
Postleitzahl: 65719
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 19
Postort: Unna
Postleitzahl: 59425
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH (NVV)
Kontakt
Kontaktperson: Jürgen Spielmann
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-12-10 📅
Datum des Endes: 2032-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-30 📅
2012-12-19 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: NWH-Netz 2018
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 103-180898
2012/S 244-401480
Zusätzliche Informationen
(1) Der Teilnahmeantrag ist seitens der Bewerber eigenständig gemäß den Anforderungen dieser Bekanntmachung zu erstellen. Die Auftraggeber stellen hierfür keine Unterlagen oder Vordrucke zur Verfügung. Der in Ziff. IV.3.3) genannte Termin 9.3.2015, 12:00 Uhr bezieht sich auf Rückfragen der Bewerber zum Teilnahmewettbewerb. Die in der Bekanntmachung erwähnten Vergabeunterlagen werden erst nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs und nur an die Bewerber versendet, welche im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs als geeignet eingestuft werden.
(1) Der Teilnahmeantrag ist seitens der Bewerber eigenständig gemäß den Anforderungen dieser Bekanntmachung zu erstellen. Die Auftraggeber stellen hierfür keine Unterlagen oder Vordrucke zur Verfügung. Der in Ziff. IV.3.3) genannte Termin 9.3.2015, 12:00 Uhr bezieht sich auf Rückfragen der Bewerber zum Teilnahmewettbewerb. Die in der Bekanntmachung erwähnten Vergabeunterlagen werden erst nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs und nur an die Bewerber versendet, welche im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs als geeignet eingestuft werden.
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bewerberauswahl anhand von Auswahlkriterien nicht stattfindet. Sämtliche Bewerber, welche im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs als geeignet eingestuft werden, werden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert.
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bewerberauswahl anhand von Auswahlkriterien nicht stattfindet. Sämtliche Bewerber, welche im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs als geeignet eingestuft werden, werden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert.
(3) Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs fordern die Auftraggeber zur Abgabe eines indikativen Angebots für die Hauptleistung und die optionale Leistung auf Basis einer vorläufigen Leistungsbeschreibung auf. Nach Ablauf der Abgabefrist für das indikative Angebot werden die Auftraggeber die Bieter, welche ein indikatives Angebot abgegeben haben, zu max. zwei Verhandlungsgesprächen einladen. In diesen Verhandlungen sollen Kostentreiber identifiziert und quantifiziert werden. Nach Abschluss der Verhandlungen wird von den Auftraggebern die Leistungsbeschreibung entsprechend den dokumentierten Festlegungen angepasst und entschieden, ob auf die optionale Leistung verzichtet werden soll. Auf Basis der endgültigen Leistungsbeschreibung wird zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes aufgefordert.
(3) Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs fordern die Auftraggeber zur Abgabe eines indikativen Angebots für die Hauptleistung und die optionale Leistung auf Basis einer vorläufigen Leistungsbeschreibung auf. Nach Ablauf der Abgabefrist für das indikative Angebot werden die Auftraggeber die Bieter, welche ein indikatives Angebot abgegeben haben, zu max. zwei Verhandlungsgesprächen einladen. In diesen Verhandlungen sollen Kostentreiber identifiziert und quantifiziert werden. Nach Abschluss der Verhandlungen wird von den Auftraggebern die Leistungsbeschreibung entsprechend den dokumentierten Festlegungen angepasst und entschieden, ob auf die optionale Leistung verzichtet werden soll. Auf Basis der endgültigen Leistungsbeschreibung wird zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes aufgefordert.
(4) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) vom 20.11.2009. Da es sich um die Vergabe von Dienstleistungen gemäß Anhang I Teil B VOL/A handelt (Kategorie 18: Eisenbahnen), kommen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. § 1 EG Abs. 3 VOL/A die §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10 und 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A zur Anwendung. Das Vergabeverfahren wird gemäß § 3 Abs. 5 VOL/A als freihändige Vergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Da die EU-Bekanntmachungsformulare eine derartige Verfahrensart nicht vorsehen, wurde unter Ziffer IV.1.1) als Verfahrensart der Terminus „Verhandlungsverfahren“ gewählt. Aus dieser Begriffswahl folgt jedoch keine Bindung der Auftraggeber an die Bestimmungen des zweiten Abschnitts der VOL/A.
(4) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) vom 20.11.2009. Da es sich um die Vergabe von Dienstleistungen gemäß Anhang I Teil B VOL/A handelt (Kategorie 18: Eisenbahnen), kommen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. § 1 EG Abs. 3 VOL/A die §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10 und 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A zur Anwendung. Das Vergabeverfahren wird gemäß § 3 Abs. 5 VOL/A als freihändige Vergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Da die EU-Bekanntmachungsformulare eine derartige Verfahrensart nicht vorsehen, wurde unter Ziffer IV.1.1) als Verfahrensart der Terminus „Verhandlungsverfahren“ gewählt. Aus dieser Begriffswahl folgt jedoch keine Bindung der Auftraggeber an die Bestimmungen des zweiten Abschnitts der VOL/A.
(5) Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
(6) Sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise müssen bis zum Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle vollständig eingegangen sein; ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Die Auftraggeber behalten sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Ein schutzwürdiger Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere können sich die Auftraggeber ohne entsprechende Nachforderung veranlasst sehen, unvollständige Teilnahmeanträge auszuschließen.
(6) Sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise müssen bis zum Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle vollständig eingegangen sein; ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Die Auftraggeber behalten sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Ein schutzwürdiger Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere können sich die Auftraggeber ohne entsprechende Nachforderung veranlasst sehen, unvollständige Teilnahmeanträge auszuschließen.
(7) Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
(8) Für die Eignungsprüfung werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
(9) Der Teilnahmeantrag ist in vierfacher Ausführung (ein Original, drei Kopien) in einem verschlossenen und mit „Teilnahmeantrag: Erbringung von SPNV-Leistungen im Nordwesthessen-Netz (NWH) - NICHT ÖFFNEN“ versehenen Umschlag bis zum Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge bei der unter Ziffer I.1) benannten Kontaktstelle einzureichen. Per Telefax oder in elektronischer Form (z.B. per E-Mail) übersandte Teilnahmeanträge sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.
(9) Der Teilnahmeantrag ist in vierfacher Ausführung (ein Original, drei Kopien) in einem verschlossenen und mit „Teilnahmeantrag: Erbringung von SPNV-Leistungen im Nordwesthessen-Netz (NWH) - NICHT ÖFFNEN“ versehenen Umschlag bis zum Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge bei der unter Ziffer I.1) benannten Kontaktstelle einzureichen. Per Telefax oder in elektronischer Form (z.B. per E-Mail) übersandte Teilnahmeanträge sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.
(10) Geforderte Erklärungen und Angaben sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Nachweise können – soweit nicht anders bestimmt – in Kopie beigefügt werden. Eigenerklärungen müssen nur dann unterzeichnet sein, wenn dies unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) ausdrücklich gefordert ist.
(10) Geforderte Erklärungen und Angaben sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Nachweise können – soweit nicht anders bestimmt – in Kopie beigefügt werden. Eigenerklärungen müssen nur dann unterzeichnet sein, wenn dies unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) ausdrücklich gefordert ist.
(11) Der Teilnahmeantrag ist in der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) angeführten Reihenfolge und registergeheftet, d. h. mit beschrifteten Trennblättern versehen, abzugeben.
(12) Wenn und soweit die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise bereits im Rahmen einer Präqualifikation dem Hessischen Präqualifikationsregister vorgelegt worden sind, gilt die Vorlage des vom Hessischen Präqualifikationsregister ausgestellten Zertifikats als gleichwertig. Soweit das Zertifikat die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht beinhaltet, gelten die Anforderungen gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) hinsichtlich der zum Nachweis der Eignung vorzulegenden Angaben, Erklärungen und Nachweise.
(12) Wenn und soweit die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise bereits im Rahmen einer Präqualifikation dem Hessischen Präqualifikationsregister vorgelegt worden sind, gilt die Vorlage des vom Hessischen Präqualifikationsregister ausgestellten Zertifikats als gleichwertig. Soweit das Zertifikat die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht beinhaltet, gelten die Anforderungen gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) hinsichtlich der zum Nachweis der Eignung vorzulegenden Angaben, Erklärungen und Nachweise.
(13) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind grundsätzlich von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dies gilt ausnahmslos für die Angaben, Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III 2.1) zur Prüfung der Zuverlässigkeit. Bei der Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft grundsätzlich als Ganzes beurteilt. Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur dann aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der Fahrbetriebsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit Abgabe des Teilnahmeantrages darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
(13) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind grundsätzlich von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Dies gilt ausnahmslos für die Angaben, Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III 2.1) zur Prüfung der Zuverlässigkeit. Bei der Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft grundsätzlich als Ganzes beurteilt. Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur dann aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der Fahrbetriebsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit Abgabe des Teilnahmeantrages darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
(14) Wenn der Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Drittunternehmen (Nachunternehmen, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist der Drittunternehmeranteil nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu bezeichnen. Drittunternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung zurückgreift, sind zudem bereits mit dem Teilnahmeantrag zu benennen, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben und -im Umfang des vorgesehenen Leistungsanteils des Drittunternehmens- auch die geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(14) Wenn der Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Drittunternehmen (Nachunternehmen, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist der Drittunternehmeranteil nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu bezeichnen. Drittunternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung zurückgreift, sind zudem bereits mit dem Teilnahmeantrag zu benennen, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben und -im Umfang des vorgesehenen Leistungsanteils des Drittunternehmens- auch die geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(15) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich – d. h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(15) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie schriftlich – d. h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich schriftlich. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
(16) Finanzierungsvorbehalt: Die Auftraggeber behalten sich die Aufhebung des Verfahrens vor, für den Fall, dass ihnen die für die Finanzierung der Verkehrsleistung erforderlichen Mittel nicht oder nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt werden.
(16) Finanzierungsvorbehalt: Die Auftraggeber behalten sich die Aufhebung des Verfahrens vor, für den Fall, dass ihnen die für die Finanzierung der Verkehrsleistung erforderlichen Mittel nicht oder nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt werden.
Nachr. HAD-Ref.: 1468/81.
Nachr. V-Nr/AKZ: NWH-Netz 2018.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
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Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer IV.3.4) gerügt werden (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Angebotsfrist gerügt werden (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer IV.3.4) gerügt werden (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Angebotsfrist gerügt werden (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 039-066945 (2015-02-20)
Ergänzende Angaben (2015-05-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von SPNV-Leistungen im Umfang von insgesamt ca. 2 540 000 Zugkilometer pro Fahrplanjahr auf den Strecken:
a) R4 Kassel – Wolfhagen – Korbach,
b) R42/RB 55 Marburg – Frankenberg – Korbach – Brilon Stadt,
c) R43/RB94 Marburg – Bad Laasphe – Erndtebrück,
d) R39 (Kassel – ) Wabern – Treysa – Bad Wildungen.
Die Laufzeit des Dienstleistungsauftrages beträgt 15 Jahre. Sie beginnt am 10.12.2017 und endet zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2032/2033, spätestens am 31.12.2032. Die Vergabe betrifft Leistungen, die auf dem Verbundgebiet des NVV, des RMV sowie auf dem Gebiet des NWL erbracht werden.
Vom Leistungsvolumen entfallen auf das Gebiet:
a) des NVV ca. 1 736 000 Zugkilometer,
b) des RMV ca. 546 000 Zugkilometer,
c) des NWL ca. 258 000 Zugkilometer.
Der NVV bearbeitet das wettbewerbliche Verfahren federführend. Die Mitteilung des tatsächlichen Gesamtwertes der Beschaffung stellt ein Geschäftsgeheimnis dar und wird nicht veröffentlicht.
Die Laufzeit des Dienstleistungsauftrages beträgt 15 Jahre. Sie beginnt am 10.12.2017 und endet zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2032/2033, spätestens am 31.12.2032. Die Vergabe betrifft Leistungen, die auf dem Verbundgebiet des NVV, des RMV sowie auf dem Gebiet des NWL erbracht werden.
Vom Leistungsvolumen entfallen auf das Gebiet:
a) des NVV ca. 1 736 000 Zugkilometer,
b) des RMV ca. 546 000 Zugkilometer,
c) des NWL ca. 258 000 Zugkilometer.
Der NVV bearbeitet das wettbewerbliche Verfahren federführend. Die Mitteilung des tatsächlichen Gesamtwertes der Beschaffung stellt ein Geschäftsgeheimnis dar und wird nicht veröffentlicht.
Gesamtwert des Auftrags: 10 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen
🏙️
Die Laufzeit des Dienstleistungsauftrages beträgt 15 Jahre. Sie beginnt am 10.12.2017 und endet zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2032/2033, spätestens am 31.12.2032. Die Vergabe betrifft Leistungen, die auf dem Verbundgebiet des NVV, des RMV sowie auf dem Gebiet des NWL erbracht werden.
Die Laufzeit des Dienstleistungsauftrages beträgt 15 Jahre. Sie beginnt am 10.12.2017 und endet zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2032/2033, spätestens am 31.12.2032. Die Vergabe betrifft Leistungen, die auf dem Verbundgebiet des NVV, des RMV sowie auf dem Gebiet des NWL erbracht werden.
Vom Leistungsvolumen entfallen auf das Gebiet:
a) des NVV ca. 1 736 000 Zugkilometer,
b) des RMV ca. 546 000 Zugkilometer,
c) des NWL ca. 258 000 Zugkilometer.
Der NVV bearbeitet das wettbewerbliche Verfahren federführend. Die Mitteilung des tatsächlichen Gesamtwertes der Beschaffung stellt ein Geschäftsgeheimnis dar und wird nicht veröffentlicht.
Es wurde ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordwesthessen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-16 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: RMV Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Land: Main-Taunus-Kreis
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: NWL Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
Land: Unna
🏙️ Kontakt
Kontaktperson: Stabsstelle Recht Herr Spielmann
Vergabemanagement Frau Schwarz
Telefon: +49 6192294632📞
E-Mail: c_schwarz@rmv.de📧
Internetadresse: http://www.rmv.de🌏
Kontaktperson: Geschäftsstelle Bielefeld Herr Bienek
Telefon: +49 52132943321📞
E-Mail: t.bienek@nwl-info.de📧
Internetadresse: http://www.nwl-info.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 086-151874 (2016-04-28)