Erbringung von Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für 11 Liegenschaften der Stadt Malchin

Stadt Malchin

Erbringung von Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für 11 Liegenschaften der Stadt Malchin. Die Liegenschaften haben verschiedene Größen. Die Werte der zu reinigenden Flächen in den jeweiligen Kalkulationsbögen sind maßgebend. Die zu reinigenden Liegenschaften sind: Rathaus, Feuerwehrgebäude, Grundschule, Realschule, Stadthaus, Bibliothek, Turnhalle „Lindenstraße“, Turnhalle „Am Zachow“, Turnhalle „Grundschule“, Stadiongebäude und Peenebadgebäude. Die Reinigung des Stadion- und Peenebadgebäudes erfolgt nur saisonbedingt. Grundreinigung soll einmal im Jahr und die Glasreinigung soll zweimal im Jahr erfolgen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Menge oder Umfang: Die monatliche Reinigungsflächen beträgt ca. 10 200 m².
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Malchin
Postanschrift: Am Markt 1
Postleitzahl: 17139
Postort: Malchin
Kontakt
E-Mail: kohls@malchin.de 📧
Telefon: +49 3994640362 📞
Fax: +49 3994640333 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 122-223189
ABl. S-Ausgabe: 122
Zusätzliche Informationen
Es wird auf die Angaben unter III.1.4) verwiesen. Die Organisationsstruktur der Stadt Malchin ist, der zunehmenden Anforderung wirtschaftlicher Geschäftsprozesse geschuldet, sehr schlank aufgestellt. Daher ist es geboten, diese Ausschreibung mit minimalem Aufwand abzuwickeln. Nach geändertem Recht können bestimmte, fehlende Unterlagen nachgefordert werden, müssen es aber nicht. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass fehlende Unterlagen, insbesondere zur Eignungsprüfung, nicht nachgefordert werden, sondern zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Aus der Erfahrung der letzten Jahre wird der Auftrag in einem Los vergeben. Das kommt den Anbietern zugute, da die Objekte regional zusammenhängen und der Betreuungsaufwand dadurch vermindert wird. Vor allem jedoch sieht sich der Auftraggeber dadurch gerade noch in der Lage – unter Berücksichtigung der eigenen Personalstruktur – den erfahrungsgemäß zu erwartenden, eigenen Steuerungsaufwand zu bewältigen. Für die Bieterfragen wählen wir den Weg über E-Mail mit einfacher Signatur. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die vorne genannte Kontaktstelle nimmt Fragen der Bieter unter der angegebenen E-Mail-Adresse auf. Auf gleichem Wege werden die Bieterfragen allen Bietern beantwortet. Bei Abforderung der Ausschreibungsunterlagen soll daher für den gesamten Verlauf der Ausschreibung gültige E-Mail-Adresse des Anbieters angegeben werden. Sollte ein Anbieter einen Grund für eine Rüge im Ausschreibeverfahren sehen, akzeptieren wir diese ausschließlich in Schriftform. Hierzu geben wir folgende Rechtsbehelfsbelehrung im Sinne des § 107 GWB: „Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b, Abs. 1, Nr. 2 GWB. § 101 a, Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt“.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für 11 Liegenschaften der Stadt Malchin. Die Liegenschaften haben verschiedene Größen. Die Werte der zu reinigenden Flächen in den jeweiligen Kalkulationsbögen sind maßgebend. Die zu reinigenden Liegenschaften sind: Rathaus, Feuerwehrgebäude, Grundschule, Realschule, Stadthaus, Bibliothek, Turnhalle „Lindenstraße“, Turnhalle „Am Zachow“, Turnhalle „Grundschule“, Stadiongebäude und Peenebadgebäude. Die Reinigung des Stadion- und Peenebadgebäudes erfolgt nur saisonbedingt. Grundreinigung soll einmal im Jahr und die Glasreinigung soll zweimal im Jahr erfolgen.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 11/2016-2018
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 17139 Malchin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, des städtischen Steueramtes, der Berufsgenossenschaft sowie der Krankenkassen (falls nicht mehr von den zuständigen Stellen zu erhalten: ersatzweise Eigenerklärungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Unternehmensdarstellung mit Angabe von Gründungsjahr, Rechtsform, Anzahl der Mitarbeiter (insgesamt und für den Gegenstand der zu vergebenden Leistung) aufgeschlüsselt nach beruflicher Qualifikation, Standorten, Qualifikation der einzusetzenden Mitarbeiter.
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— Vorweisen von mindestens einem mit dem Auftrag des Auftraggebers vergleichbaren Referenzauftrag (ein oder mehrere Gebäude) mit ca. 10 200 m
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Zahlung auf Nachweis.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder vergleichbar – jedenfalls mit gesamtschuldnerischer Haftung gegenüber dem Auftraggeber.
Sonstige besondere Bedingungen:
Um eine genaue Kalkulation des Angebotes vornehmen zu können, ist eine Objektbegehung erforderlich. Die 11 Objekte werden an einem Tag nacheinander begangen. Firmen, die bereits an der Objektbegehung für die Reinigungsausschreibung 2013-2015 teilgenommen haben, steht eine Teilnahme frei. Die Begehung findet am 8.7.2015 ab 9:00 Uhr am Stadthaus statt.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-08-14 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Qualität (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Malchin
Frau Christiane Kohls

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 11/2016-2018
Zusätzliche Informationen
Es wird auf die Angaben unter III.1.4) verwiesen.
Die Organisationsstruktur der Stadt Malchin ist, der zunehmenden Anforderung wirtschaftlicher Geschäftsprozesse geschuldet, sehr schlank aufgestellt. Daher ist es geboten, diese Ausschreibung mit minimalem Aufwand abzuwickeln. Nach geändertem Recht können bestimmte, fehlende Unterlagen nachgefordert werden, müssen es aber nicht. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass fehlende Unterlagen, insbesondere zur Eignungsprüfung, nicht nachgefordert werden, sondern zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Aus der Erfahrung der letzten Jahre wird der Auftrag in einem Los vergeben. Das kommt den Anbietern zugute, da die Objekte regional zusammenhängen und der Betreuungsaufwand dadurch vermindert wird. Vor allem jedoch sieht sich der Auftraggeber dadurch gerade noch in der Lage – unter Berücksichtigung der eigenen Personalstruktur – den erfahrungsgemäß zu erwartenden, eigenen Steuerungsaufwand zu bewältigen. Für die Bieterfragen wählen wir den Weg über E-Mail mit einfacher Signatur. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die vorne genannte Kontaktstelle nimmt Fragen der Bieter unter der angegebenen E-Mail-Adresse auf. Auf gleichem Wege werden die Bieterfragen allen Bietern beantwortet. Bei Abforderung der Ausschreibungsunterlagen soll daher für den gesamten Verlauf der Ausschreibung gültige E-Mail-Adresse des Anbieters angegeben werden. Sollte ein Anbieter einen Grund für eine Rüge im Ausschreibeverfahren sehen, akzeptieren wir diese ausschließlich in Schriftform. Hierzu geben wir folgende Rechtsbehelfsbelehrung im Sinne des § 107 GWB:
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„Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b, Abs. 1, Nr. 2 GWB. § 101 a, Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt“.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855885813 📞
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de 🌏
Fax: +49 3855884855817 📠
Quelle: OJS 2015/S 122-223189 (2015-06-22)