Erbringung von Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für 11 Liegenschaften der Stadt Malchin

Stadt Malchin

Erbringung von Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für 11 Liegenschaften der Stadt Malchin. Die Liegenschaften haben verschiedene Größen. Die Werte der zu reinigenden Flächen in den jeweiligen Kalkulationsbögen sind maßgebend. Die zu reinigenden Liegenschaften sind: Rathaus, Feuerwehrgebäude, Grundschule, Realschule, Stadthaus, Bibliothek, Turnhalle „Lindenstraße“, Turnhalle „Am Zachow“, Turnhalle „Grundschule“, Stadiongebäude und Peenebadgebäude. Die Reinigung des Stadion- und Peenebadgebäudes erfolgt nur saisonbedingt. Grundreinigung soll einmal im Jahr und die Glasreinigung soll zweimal im Jahr erfolgen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-22.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Menge oder Umfang:
“Die monatliche Reinigungsflächen beträgt ca. 10 200 m².”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Malchin
Postanschrift: Am Markt 1
Postleitzahl: 17139
Postort: Malchin
Kontakt
E-Mail: kohls@malchin.de 📧
Telefon: +49 3994640362 📞
Fax: +49 3994640333 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 122-223189
ABl. S-Ausgabe: 122
Zusätzliche Informationen

“Es wird auf die Angaben unter III.1.4) verwiesen.”
Quelle: OJS 2015/S 122-223189 (2015-06-22)