Erbringung von Unterhaltsreinigungsleistungen (Los 1) und Glas- und Rahmenreinigungsleistungen (Los 2) für das Finanzamt Halle (Saale) – Neubau

Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Finanzamt Halle (Saale)

Die zentrale Vergabestelle des Finanzamtes Magdeburg beabsichtigt einen Vertrag über die Unterhaltsreinigung sowie die Glas- und Rahmenreinigung für den Neubau des Finanzamtes Halle (Saale), Hallorenring 10, 06108 Halle (Saale) abzuschließen.
Zur Gewährleistung eines positiven Erscheinungsbildes des Finanzamtes besteht ein besonderes Interesse an einer guten Reinigungsqualität und einem reibungslosen Ablauf ohne Auswirkungen auf die dort beschäftigten Mitarbeiter und die Besucher. Die Reinigung ist pünktlich, gründlich, nach aktuellstem Verfahrensstand und schonend, d. h. unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Verkehrssicherungspflichten, Arbeitsstättenverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, etc.) sichergestellt wird“.
Leistungen zur Bauendreinigung sind nicht Gegenstand des Verfahrens.
Der Auftrag soll in 2 Losen vergeben werden:
— Los-Nr. 1: Erbringung von Unterhaltsreinigungsleistungen.
— Los-Nr. 2: Erbringung von Glas- und Rahmenreinigungsleistungen.
Mit den Unterhaltsreinigungsleistungen (Los 1) soll mit dem Bezug des Gebäudes durch die dort beschäftigten Mitarbeiter begonnen werden. Die schlüssel- und bezugsfertige Übergabe des Gebäudes ist spätestens für den 28.2.2016 vorgesehen. Nach dem derzeitigen Bauablauf könnte diese jedoch bereits schon Anfang 2016 erfolgen. Vor dem Bezug des Gebäudes durch die dort beschäftigten Mitarbeiter müssen noch zwingend notwendige Installationen (IT-Ausstattung, etc.) erfolgen.
Mit den Glas- und Rahmenreinigungsleistungen (Los 2) soll abweichend zur Unterhaltsreinigung erst begonnen werden, wenn die dort beschäftigten Mitarbeiter vollständig eingezogen sind und der Umzug abgeschlossen wurde.
Der Leistungsbeginn wird somit durch die Bezugsfertigkeit des Gebäudes (inkl. der notwendigen Umbauten) und dem Bezug des Gebäudes durch die dort beschäftigten Mitarbeiter aufschiebend bedingt.
Verbindliche Angaben über den Leistungsbeginn können daher derzeit noch nicht gemacht werden. Der Auftraggeber setzt den Auftragnehmer über den Beginn der Leistungserbringung möglichst zeitnah in Kenntnis.
Hinweis: Der Bieter hat bei einer Angebotsabgabe für Los 1 und für Los 2 darauf zu achten, dass diese unabhängig eines möglichen Zuschlages für Los 1 und Los 2 kalkuliert worden (z. B. Der Zuschlag für Los 2 ist für den Bieter nur wirtschaftlich, wenn er auch den Zuschlag für Los 1 erhält.). Hat der Bieter nur ein Interesse an der Vergabe für die Unterhaltsreinigung (Los 1), so ist auch nur die Abgabe eines Angebotes für diese Leistung möglich. Ein Angebot für Los 1 und Los 2 zusammen, ist nicht zwingend erforderlich.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-25 Auftragsbekanntmachung
2015-12-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-09-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Finanzamt Halle (Saale)
Postanschrift: Finanzamt Magdeburg, Tessenowstr. 10
Postleitzahl: 39114
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.mf.sachsen-anhalt.de 🌏
E-Mail: alf.braunschweig@sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 3915671375 📞
Fax: +49 3915671195 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-25 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 189-343004
ABl. S-Ausgabe: 189
Zusätzliche Informationen
1. Das Verfahren wird als offenes Verfahren mit Bekanntmachung durchgeführt. 2. Das bezeichnete Formblatt Eignungsangaben und Formblatt Referenzen soll von dem Bieter ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen verwendet werden. Das Formblatt Eignungsangaben und Formblatt Referenzen wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Online-Abforderung ist möglich auf der Vergabeplattform des Bundes. Die Vergabeunterlagen stehen für registrierte Nutzer der Vergabeplattform des Bundes zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de. Die Abforderung per E-Mail (alf.braunschweig@sachsen-anhalt.de) ist unter Angabe des Geschäftszeichens GS 141 04/2015 ebenfalls möglich. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die Übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Vergabestelle wertet also diese Angaben kumulativ. 3. Das Angebot ist von dem Bieter zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Angebot für das konkrete Verfahren mit dem beiliegenden Kennzettel gekennzeichnet) bei der Vergabestelle einzureichen. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Im Übrigen ist Ziffer 1.1 der Angebotsaufforderung zu berücksichtigen. 4. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise möglichst vollständig beigefügt werden. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1), III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden. 5. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen. 6. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen – auf Verlangen der Vergabestelle – für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter – auf Verlangen der Vergabestelle – die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen. Eine Vorlage der Unterlagen bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann. Eine Vorlage dieser Erklärungen bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. 7. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30.10.2015 (bei der Vergabestelle eingehend) darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen. 8. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme sollte der Bieter einen Ansprechpartner für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie eine Telefon- und Telefaxnummer und eine E-Mail-Adresse angeben. 9. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot oder die Erklärung der ARGE nicht ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Liegen andere einzureichende Unterlagen bzw. Erklärungen und Nachweise nicht fristgemäß vor, kann das Angebot – nach pflichtgemäßem Ermessen der Vergabestelle – vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 10. Der Bieter hat vor Angebotsabgabe die Möglichkeit eine Objektbesichtigung durchzuführen. Der Investor hat dem Auftraggeber drei Besichtigungstermine zur Verfügung gestellt. Die Besichtigung kann nur nach vorheriger Anmeldung beim Auftraggeber am 14.-16.10.2015 jeweils zwischen 8:00-16:00 Uhr (Dauer ca. 30-45 Minuten) durchgeführt werden. Es erfolgen nur Einzelbesichtigungen. Fragen die sich bei der Objektbesichtigung ergeben, müssen anschließend per Post, Telefax oder E-Mail an die angegebene Kontaktstelle gerichtet werden (siehe Ziffer I.1) des Bekanntmachungstextes). Im Rahmen des Besichtigungstermins werden keine Fragen beantwortet. 11. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zentrale Vergabestelle des Finanzamtes Magdeburg beabsichtigt einen Vertrag über die Unterhaltsreinigung sowie die Glas- und Rahmenreinigung für den Neubau des Finanzamtes Halle (Saale), Hallorenring 10, 06108 Halle (Saale) abzuschließen.
Zur Gewährleistung eines positiven Erscheinungsbildes des Finanzamtes besteht ein besonderes Interesse an einer guten Reinigungsqualität und einem reibungslosen Ablauf ohne Auswirkungen auf die dort beschäftigten Mitarbeiter und die Besucher. Die Reinigung ist pünktlich, gründlich, nach aktuellstem Verfahrensstand und schonend, d. h. unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z. B. Verkehrssicherungspflichten, Arbeitsstättenverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, etc.) sichergestellt wird“.
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Leistungen zur Bauendreinigung sind nicht Gegenstand des Verfahrens.
Der Auftrag soll in 2 Losen vergeben werden:
— Los-Nr. 1: Erbringung von Unterhaltsreinigungsleistungen.
— Los-Nr. 2: Erbringung von Glas- und Rahmenreinigungsleistungen.
Mit den Unterhaltsreinigungsleistungen (Los 1) soll mit dem Bezug des Gebäudes durch die dort beschäftigten Mitarbeiter begonnen werden. Die schlüssel- und bezugsfertige Übergabe des Gebäudes ist spätestens für den 28.2.2016 vorgesehen. Nach dem derzeitigen Bauablauf könnte diese jedoch bereits schon Anfang 2016 erfolgen. Vor dem Bezug des Gebäudes durch die dort beschäftigten Mitarbeiter müssen noch zwingend notwendige Installationen (IT-Ausstattung, etc.) erfolgen.
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Mit den Glas- und Rahmenreinigungsleistungen (Los 2) soll abweichend zur Unterhaltsreinigung erst begonnen werden, wenn die dort beschäftigten Mitarbeiter vollständig eingezogen sind und der Umzug abgeschlossen wurde.
Der Leistungsbeginn wird somit durch die Bezugsfertigkeit des Gebäudes (inkl. der notwendigen Umbauten) und dem Bezug des Gebäudes durch die dort beschäftigten Mitarbeiter aufschiebend bedingt.
Verbindliche Angaben über den Leistungsbeginn können daher derzeit noch nicht gemacht werden. Der Auftraggeber setzt den Auftragnehmer über den Beginn der Leistungserbringung möglichst zeitnah in Kenntnis.
Hinweis: Der Bieter hat bei einer Angebotsabgabe für Los 1 und für Los 2 darauf zu achten, dass diese unabhängig eines möglichen Zuschlages für Los 1 und Los 2 kalkuliert worden (z. B. Der Zuschlag für Los 2 ist für den Bieter nur wirtschaftlich, wenn er auch den Zuschlag für Los 1 erhält.). Hat der Bieter nur ein Interesse an der Vergabe für die Unterhaltsreinigung (Los 1), so ist auch nur die Abgabe eines Angebotes für diese Leistung möglich. Ein Angebot für Los 1 und Los 2 zusammen, ist nicht zwingend erforderlich.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Erbringung von Unterhaltsreinigungsleistungen
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen zu Los 1 umfassen die Erbringung von Unterhaltsreinigungsleistungen für den Neubau des Finanzamtes Halle (Saale), Hallorenring 10, 06108 Halle (Saale).
Menge oder Umfang: Die Unterhaltsreinigungsleistungen umfassen insbesondere die laufende Unterhaltsreinigung für Büro- und Sanitärbereiche sowie Treppenhäuser, Eingangs- und Flurbereiche in öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Bereichen mit einer jährlichen Reinigungsfläche von insgesamt ca. 900 000 m².
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Mit den Unterhaltsreinigungsleistungen (Los 1) soll mit dem Bezug des Gebäudes durch die dort beschäftigten Mitarbeiter begonnen werden. Die schlüssel- und bezugsfertige Übergabe des Gebäudes ist spätestens für den 28.2.2016 vorgesehen. Nach dem derzeitigen Bauablauf könnte diese jedoch bereits schon Anfang 2016 erfolgen. Vor dem Bezug des Gebäudes durch die dort beschäftigten Mitarbeiter müssen noch zwingend notwendige Installationen (IT-Ausstattung, etc.)
erfolgen.Der Leistungsbeginn wird somit durch die Bezugsfertigkeit des Gebäudes (inkl. der notwendigen Umbauten) und dem Bezug des Gebäudes durch die dort beschäftigten Mitarbeiter aufschiebend bedingt.Verbindliche Angaben über den Leistungsbeginn können daher derzeit noch nicht gemacht werden. Der Auftraggeber setzt den Auftragnehmer über den Beginn der Leistungserbringung möglichst zeitnah in Kenntnis.
erfolgen.
Der Leistungsbeginn wird somit durch die Bezugsfertigkeit des Gebäudes (inkl. der notwendigen Umbauten) und dem Bezug des Gebäudes durch die dort beschäftigten Mitarbeiter aufschiebend bedingt.
Verbindliche Angaben über den Leistungsbeginn können daher derzeit noch nicht gemacht werden. Der Auftraggeber setzt den Auftragnehmer über den Beginn der Leistungserbringung möglichst zeitnah in Kenntnis.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Erbringung von Glas- und Rahmenreinigungsleistungen
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen zu Los 2 umfassen die Erbringung von Glas- und Rahmenreinigungsleistungen für den Neubau des Finanzamtes Halle (Saale), Hallorenring 10, 06108 Halle (Saale).
Menge oder Umfang: Die Glas- und Rahmenreinigungsleistungen umfassen eine jährliche Reinigungsfläche von insgesamt ca. 9 400 m².
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Mit den Glas- und Rahmenreinigungsleistungen (Los 2) soll abweichend zur Unterhaltsreinigung erst begonnen werden, wenn die dort beschäftigten Mitarbeiter vollständig eingezogen sind und der Umzug abgeschlossen wurde. Die schlüssel- und bezugsfertige Übergabe des Gebäudes ist spätestens für den 28.2.2016 vorgesehen. Nach dem derzeitigen Bauablauf könnte diese jedoch bereits schon Anfang 2016 erfolgen. Vor dem Bezug des Gebäudes durch die dort beschäftigten Mitarbeiter müssen noch zwingend notwendige Installationen (IT-Ausstattung, etc.)
erfolgen.Der Leistungsbeginn wird somit durch die Bezugsfertigkeit des Gebäudes (inkl. der notwendigen Umbauten) und dem Bezug des Gebäudes durch die dort beschäftigten Mitarbeiter aufschiebend bedingt.Verbindliche Angaben über den Leistungsbeginn können daher derzeit noch nicht gemacht werden. Der Auftraggeber setzt den Auftragnehmer über den Beginn der Leistungserbringung möglichst zeitnah in Kenntnis.
erfolgen.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit endet zunächst (unabhängig vom Vertrags- und Leistungsbeginn) am 31.12.2017. Im Anschluss bestehen 2 einmalige einseitige Verlängerungsoptionen des Auftraggebers für die Laufzeit je eines Jahres. Die Ausübung der Option muss spätestens bis zum 30.6.2017 für das Optionsjahr 2018 und bis zum 30.6.2018 für das Optionsjahr 2019 erklärt werden.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: GS 141 04/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Halle (Saale).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis zur Eintragung ins Handelsregister bzw. Berufsregister:
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Angebote möglichst nicht älter als 6 Monate sein). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
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2. Spezifische Eigenerklärungen:
a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der im § 6 EG Abs. 4 a-g VOL/A genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Formblatt Eignungsangaben).
b) Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich nicht in Liquidation befindet (siehe Formblatt Eignungsangaben).
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c) Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (siehe Formblatt Eignungsangaben).
d) Erklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (siehe Formblatt Eignungsangaben).
e) Erklärung, dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben wurden (siehe Formblatt Eignungsangaben).
f) Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG) nicht vorliegen (siehe Formblatt Eignungsangaben).
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g) Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bieters gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) nicht vorliegen (siehe Formblatt Eignungsangaben).
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h) Erklärung, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bietern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht, vorliegt.
3. Erklärung ARGE:
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Angebot einzureichen; mit dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Weiterhin haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der ARGE darzulegen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben (Erklärung der ARGE).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht- und Schlüsselversicherung:
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflicht- und Schlüsselversicherung mit Angabe der Deckungssumme (siehe Formblatt Eignungsangaben). Der Bieter verpflichtet sich, den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflicht- und Schlüsselversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens:
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— 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden,
— 100 000 EUR für Vermögensschäden sowie
— 60 000 EUR für Schlüsselschäden
auf Nachfrage der Vergabestelle sofort, ansonsten spätestens bei Vertragsbeginn vorzulegen.
2. Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter:
Los 1: Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Unterhaltsreinigungsleistungen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014) und zurzeit (siehe Formblatt Eignungsangaben).
Los 2: Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Glas- und Rahmenreinigungsleistungen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014) und zurzeit (siehe Formblatt Eignungsangaben).
3. Erklärung über den Gesamtumsatz:
Erklärung zum Gesamtumsatz in EUR (netto) des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014) (siehe Formblatt Eignungsangaben).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Unternehmensdarstellung:
Darstellung des Unternehmens und des Leistungsspektrums. Dabei soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z.B. Hauptsitz, Niederlassungen, Gründungsdatum eingegangen werden.
2. Unternehmensbezogene Referenzen:
Angabe von wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die hinsichtlich ihrer Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Angebote können nur berücksichtigt werden, wenn die Referenzen als Mindestanforderung folgende Leistungsarten/Leistungsumfänge erfüllen:
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2.1 Nur Los-Nr. 1 – Unterhaltsreinigungsleistungen:
Mindestens 3 Referenzen in den letzten 3 Jahren;
Leistungsart: Ausführung von Unterhaltsreinigung für Büro- oder Verwaltungsgebäude;
Leistungsumfang: jährliche Reinigungsfläche Unterhaltsreinigung ≥ 450 000 m²/Jahr.
2.2 Nur Los-Nr. 2 – Glas- und Rahmenreinigungsleistungen:
Leistungsart: Ausführung von Glas- und Rahmenreinigung;
Leistungsumfang: jährliche Reinigungsfläche Glas und Rahmen ≥ 4 700 m²/Jahr. Bei mindestens einer Referenz muss die Ausführung der Leistung teilweise mit einer Hubarbeitsbühne erfolgt sein.
Die Darstellung der Referenzen zu Pkt. 2 muss folgende Angaben beinhalten:
— Name des Referenzgebers (z. B. Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft/Nachunternehmer etc.),
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Bezeichnung des Referenzobjektes,
— Angabe der Art der Leistungen und
— Angabe des Umfangs der Leistungen.
Für die geforderten Referenzangaben stellt die Vergabestelle – getrennt für Los 1 und Los 2 – jeweils ein Formblatt (Formblatt Referenzen) zur Verfügung, dass von den Bietern möglichst genutzt werden soll.
3. Eigenerklärung zur Kommunikation mit der Vergabestelle und dem Auftraggeber:
Erklärung, dass die gesamte Kommunikation mit der Vergabestelle während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt (siehe Formblatt Eignungsangaben).

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (60)
2. Leistungswert (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Herrn Alf Braunschweig
Name: Finanzamt Magdeburg
Postanschrift: Tessenowstr. 10
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: GS 141 04/2015
Zusätzliche Informationen
1. Das Verfahren wird als offenes Verfahren mit Bekanntmachung durchgeführt.
2. Das bezeichnete Formblatt Eignungsangaben und Formblatt Referenzen soll von dem Bieter ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen verwendet werden. Das Formblatt Eignungsangaben und Formblatt Referenzen wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Online-Abforderung ist möglich auf der Vergabeplattform des Bundes. Die Vergabeunterlagen stehen für registrierte Nutzer der Vergabeplattform des Bundes zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de. Die Abforderung per E-Mail (alf.braunschweig@sachsen-anhalt.de) ist unter Angabe des Geschäftszeichens GS 141 04/2015 ebenfalls möglich. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die Übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Vergabestelle wertet also diese Angaben kumulativ.
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3. Das Angebot ist von dem Bieter zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Angebot für das konkrete Verfahren mit dem beiliegenden Kennzettel gekennzeichnet) bei der Vergabestelle einzureichen. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Im Übrigen ist Ziffer 1.1 der Angebotsaufforderung zu berücksichtigen.
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4. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise möglichst vollständig beigefügt werden. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1), III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden.
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5. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
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6. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen – auf Verlangen der Vergabestelle – für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter – auf Verlangen der Vergabestelle – die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten beizubringen. Eine Vorlage der Unterlagen bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann. Eine Vorlage dieser Erklärungen bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
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7. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30.10.2015 (bei der Vergabestelle eingehend) darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
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8. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme sollte der Bieter einen Ansprechpartner für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie eine Telefon- und Telefaxnummer und eine E-Mail-Adresse angeben.
9. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot oder die Erklärung der ARGE nicht ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Liegen andere einzureichende Unterlagen bzw. Erklärungen und Nachweise nicht fristgemäß vor, kann das Angebot – nach pflichtgemäßem Ermessen der Vergabestelle – vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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10. Der Bieter hat vor Angebotsabgabe die Möglichkeit eine Objektbesichtigung durchzuführen. Der Investor hat dem Auftraggeber drei Besichtigungstermine zur Verfügung gestellt. Die Besichtigung kann nur nach vorheriger Anmeldung beim Auftraggeber am 14.-16.10.2015 jeweils zwischen 8:00-16:00 Uhr (Dauer ca. 30-45 Minuten) durchgeführt werden. Es erfolgen nur Einzelbesichtigungen. Fragen die sich bei der Objektbesichtigung ergeben, müssen anschließend per Post, Telefax oder E-Mail an die angegebene Kontaktstelle gerichtet werden (siehe Ziffer I.1) des Bekanntmachungstextes). Im Rahmen des Besichtigungstermins werden keine Fragen beantwortet.
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11. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 3455141529 📞
Internetadresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammern/ 🌏
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101 a GWB hin. Der Auftraggeber wird gemäß § 101 a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101 a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Fax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101 a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101 a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 189-343004 (2015-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Finanzamt Halle (Saale) Finanzamt Magdeburg
Postanschrift: Tessenowstraße 10

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 247-450072
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 189-343004
ABl. S-Ausgabe: 247

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-15 📅
Name: RSN Gebäudereinigung und Dienste GmbH
Postanschrift: An der Steinkuhle 1
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39128
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: rsn-gmbh@t-online.de 📧

2️⃣
Name: 3B Dienstleistung Leipzig GmbH Gebäudereinigung & Hotelservice
Postanschrift: Dohnanyistraße 28/30
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
E-Mail: susanne.klaue@drei-b.de 📧
Internetadresse: www.drei-b.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 21
12

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107Abs.3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
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Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101 a GWB hin. Der Auftraggeber wird gemäß § 101 a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101 a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Fax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101 a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101 a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Quelle: OJS 2015/S 247-450072 (2015-12-17)