Erbringung von Vertriebsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Ostsachsennetz auf den Linien Dresden-Bautzen-Görlitz (derzeit TLX 1), Dresden-Zittau (derzeit TLX 2), Dresden-Bautzen-Görlitz (derzeit TL 60), Dresden-Ebersbach-Zittau (derzeit TL 61) sowie Bischofswerda-Görlitz (derzeit OE 60 V)

Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (Z-VOE)

Verleih, Wartung und Betrieb von 75 mobilen Verkaufsgeräten für die Zugbegleiter auf den unter Ziffer II.1.1) genannten Linien sowie Vorhaltung und Betrieb von 7 stationären, personalbedienten Vertriebsstellen in den Landkreisen Bautzen und Görlitz im Zeitraum Dezember 2018 bis Dezember 2027 zu den Bedingungen des Vertriebsvertrages zwischen der DB Regio AG und der DB Vertrieb GmbH vom 12.7.2010.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-11 Auftragsbekanntmachung
2015-09-11 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hilfstätigkeiten für den Eisenbahnverkehr
Menge oder Umfang:
75 mobile Verkaufsgeräte für Zugbegleiter; 7 stationäre, personalbediente Vertriebsstellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hilfstätigkeiten für den Eisenbahnverkehr 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (Z-VOE)
Postanschrift: Leipziger Straße 120
Postleitzahl: 01127
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.vvo-online.de 🌏
Telefon: +49 351852650 📞
Fax: +49 3518526513 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 157-289074
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
1. Zu Abschnitt IV.1.1) Verfahrensart: Das Verfahren wird als Freihändige Vergabe nach den Regelungen des ersten Abschnitts der VOL/A durchgeführt. Hingewiesen wird darauf, dass insoweit ausschließlich die unter Ziffer VI.3) „Zusätzliche Angaben“ und nicht die unter vorstehender Ziffer IV.1.1) „Verfahrensart“ angegebene Verfahrensart maßgeblich ist. Die Angabe „Verhandlungsverfahren“ unter vorstehender Ziffer IV.1.1) ist nur erfolgt, da das Amt für amtliche Veröffentlichungen die Bekanntmachung bei Offenlassen der Ziffer IV.1.1) als unvollständig zurückweist. 2. Das Vergabeverfahren wird unter Einhaltung der Prinzipien von Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz durchgeführt. 3. Bis zum Schlusstermin (Abschnitt IV.3.4)) ist ein zuschlagfähiges Angebot mit einer Bindefrist bis zum 31.12.2015 vorzulegen. Das Angebot muss a) eine Beschreibung von Art, Umfang und Qualität der zu erbringenden Vertriebsleistungen sowie b) den dafür geforderten Preis pro Jahr – getrennt nach den mobilen Verkaufsgeräten und den stationären, personalbedienten Vertriebsstellen – zahlbar in gleichbleibenden monatlichen Raten jeweils bis zum letzten Tag eines laufenden Monats, ggf. erhöht um die gesetzliche und gesondert auszuweisende Umsatzsteuer, enthalten. Der Z-VOE behält sich vor, ein Verhandlungsverfahren durchzuführen. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung von Verhandlungen besteht jedoch nicht. Im Falle der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ist daran anschließend ein überarbeitetes zuschlagfähiges Angebot vorzulegen. Weitere Hinweise hierzu werden den Bietern, die ein Angebot vorgelegt haben, rechtzeitig bekannt gegeben. 4. Alle Angebote sind schriftlich 2-fach (1 Original und 1 Kopie) in einem verschlossenen Umschlag bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Das Angebot ist wie folgt zu kennzeichnen: „Angebot Vertriebsleistungen Ostsachsennetz – nicht öffnen!“ Es werden nur fristgerecht eingehende Angebote berücksichtigt. Angebote per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt. 5. Die Beauftragung von Dritten (Nachunternehmer) mit der Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag ist zulässig, sofern die Dritten im Angebot mit vollständiger Firma und Anschrift benannt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verleih, Wartung und Betrieb von 75 mobilen Verkaufsgeräten für die Zugbegleiter auf den unter Ziffer II.1.1) genannten Linien sowie Vorhaltung und Betrieb von 7 stationären, personalbedienten Vertriebsstellen in den Landkreisen Bautzen und Görlitz im Zeitraum Dezember 2018 bis Dezember 2027 zu den Bedingungen des Vertriebsvertrages zwischen der DB Regio AG und der DB Vertrieb GmbH vom 12.7.2010.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreise Bautzen und Görlitz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter muss zuverlässig sein. Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften kennt und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter muss leistungsfähig sein. Der Bieter gilt als leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er seine finanziellen Verpflichtungen inklusive der finanziellen Verpflichtungen für den vergabegegenständlichen Auftrag erfüllt. Die Leistungsfähigkeit ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter muss fachkundig (technisch leistungsfähig) sein. Der Bieter gilt als fachkundig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter über technische bzw. personelle Mittel verfügt, die ihn in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen, muss bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags oder mit Angebotsabgabe erbracht werden.
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Mindeststandards:
Mithilfe der vom Bieter zu erbringenden Vertriebsleistungen muss es möglich sein, alle Fahrausweise nach VVO-Tarif, nach ZVON-Tarif und nach dem Tarif der DB AG (BBDB) zu verkaufen und zu kontrollieren.
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bieter muss Vertragspartner des Vertriebsvertrages zwischen der DB Regio AG und der DB Vertrieb GmbH vom 12.7.2010 sein oder diesem Vertriebsvertrag beitreten. Der Vertriebsvertrag wird den interessierten Bietern auf schriftliche Anfrage zur Verfügung gestellt.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Erbringung der Dienstleistung ist Verkehrsunternehmen, die gemäß § 14 des Vertriebsvertrages zwischen der DB Regio AG und der DB Vertrieb GmbH vom 12.7.2010 ÖPNV-Leistungen im Verbundraum des VVO erbringen (einschließlich verbundraumübergreifende Verkehrsleistungen), vorbehalten.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Verkehrsverbund Oberelbe GmbH, Leipziger Straße 120, 01127 Dresden
Internetadresse: www.vvo-online.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Zu Abschnitt IV.1.1) Verfahrensart: Das Verfahren wird als Freihändige Vergabe nach den Regelungen des ersten Abschnitts der VOL/A durchgeführt. Hingewiesen wird darauf, dass insoweit ausschließlich die unter Ziffer VI.3) „Zusätzliche Angaben“ und nicht die unter vorstehender Ziffer IV.1.1) „Verfahrensart“ angegebene Verfahrensart maßgeblich ist. Die Angabe „Verhandlungsverfahren“ unter vorstehender Ziffer IV.1.1) ist nur erfolgt, da das Amt für amtliche Veröffentlichungen die Bekanntmachung bei Offenlassen der Ziffer IV.1.1) als unvollständig zurückweist.
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2. Das Vergabeverfahren wird unter Einhaltung der Prinzipien von Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz durchgeführt.
3. Bis zum Schlusstermin (Abschnitt IV.3.4)) ist ein zuschlagfähiges Angebot mit einer Bindefrist bis zum 31.12.2015 vorzulegen.
Das Angebot muss a) eine Beschreibung von Art, Umfang und Qualität der zu erbringenden Vertriebsleistungen sowie b) den dafür geforderten Preis pro Jahr – getrennt nach den mobilen Verkaufsgeräten und den stationären, personalbedienten Vertriebsstellen – zahlbar in gleichbleibenden monatlichen Raten jeweils bis zum letzten Tag eines laufenden Monats, ggf. erhöht um die gesetzliche und gesondert auszuweisende Umsatzsteuer, enthalten.
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Der Z-VOE behält sich vor, ein Verhandlungsverfahren durchzuführen. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung von Verhandlungen besteht jedoch nicht. Im Falle der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ist daran anschließend ein überarbeitetes zuschlagfähiges Angebot vorzulegen. Weitere Hinweise hierzu werden den Bietern, die ein Angebot vorgelegt haben, rechtzeitig bekannt gegeben.
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4. Alle Angebote sind schriftlich 2-fach (1 Original und 1 Kopie) in einem verschlossenen Umschlag bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Das Angebot ist wie folgt zu kennzeichnen: „Angebot Vertriebsleistungen Ostsachsennetz – nicht öffnen!“
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Es werden nur fristgerecht eingehende Angebote berücksichtigt. Angebote per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
5. Die Beauftragung von Dritten (Nachunternehmer) mit der Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag ist zulässig, sofern die Dritten im Angebot mit vollständiger Firma und Anschrift benannt werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 101367
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419770 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Z-VOE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2015/S 157-289074 (2015-08-11)
Ergänzende Angaben (2015-09-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 179-325288
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 157-289074
ABl. S-Ausgabe: 179
Quelle: OJS 2015/S 179-325288 (2015-09-11)