1. Zu Abschnitt IV.1.1) Verfahrensart: Das Verfahren wird als Freihändige Vergabe nach den Regelungen des ersten Abschnitts der VOL/A durchgeführt. Hingewiesen wird darauf, dass insoweit ausschließlich die unter Ziffer VI.3) „Zusätzliche Angaben“ und nicht die unter vorstehender Ziffer IV.1.1) „Verfahrensart“ angegebene Verfahrensart maßgeblich ist. Die Angabe „Verhandlungsverfahren“ unter vorstehender Ziffer IV.1.1) ist nur erfolgt, da das Amt für amtliche Veröffentlichungen die Bekanntmachung bei Offenlassen der Ziffer IV.1.1) als unvollständig zurückweist.