Erdgaslieferung für Gebäude der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse

AOK-Bundesverband GbR

Lieferung von Erdgas an ca. 34 Lieferstellen der AOK Nordost in den Gebieten Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit einer Gesamtliefermenge von ca. 9 218 000 kWh/a ab frühestem Lieferbeginn 1.1.2016.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-28 Auftragsbekanntmachung
2015-08-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Menge oder Umfang:
Ca. 34 Lieferstellen mit einer Gesamtliefermenge von ca. 9.218.000 kWh pro Jahr für die Lieferjahre 2016, 2017 und 2018.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-28 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 104-188686
ABl. S-Ausgabe: 104
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Frank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, Deutschland. (2) Die Vergabe des Auftrags erfolgt im Wege des Offenen Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG. (3) Die Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann, Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte, Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin zu richten. (4) Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/heruntergeladen werden. (5) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung zugesichert wird. In den Angeboten sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Ferner haben Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die geforderten Erklärungen gemäß Ziffer III.1.4) der EU-Bekanntmachung und die Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) (1) und (2) sowie Ziffer III.2.2) der EU-Bekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der EU-Bekanntmachung genannten Nachweise können von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden. (6) Hinweise zum Einsatz von Dritt-/Nachunternehmern Der Einsatz von Nachunternehmern (bzw. Unterauftragnehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Die Zustimmung erfolgt mit Zuschlagserteilung. Nachunternehmer ist, wer wesentliche Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringt und nicht lediglich als Lieferant oder Hilfskraft einzustufen ist. Die Wesentlichkeit der Teilleistung ist nicht zwangsläufig vom prozentualen Anteil an der Gesamtleistung abhängig. Den Einsatz von Nachunternehmern sowie die Art und den Umfang der von Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen muss der Bieter mit Abgabe des Angebotes durch eine entsprechende Eigenerklärung (Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer) anzeigen. Der Bieter hat der Auftraggeberin außerdem nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Nachunternehmer vorlegt. Die unter Ziffer III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung aufgeführten Eignungsnachweise muss der Bieter für Nachunternehmer nur insoweit vorlegen, wie dieser Leistungen erbringt, für die Nachweise gefordert sind. Die Eignungsnachweise der Nachunternehmer sind bereits mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung sollte bereits mit dem Angebot vorgelegt werden. Soweit dies unter bestimmten Umständen nicht zumutbar ist, ist sie spätestens auf Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Nachunternehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Nachunternehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft). Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind. Verbundene Unternehmen werden gebeten, den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13.4.2011, VII-Verg 4/11 zu beachten. (7) Eignungsleihe. Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung in Bezug auf die unter Punkt III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise der Fähigkeiten von Nachunternehmern oder Dritten bedienen (Eignungsleihe). Die Eignungsleihe muss nicht zwingend mit der Übernahme von Unteraufträgen einhergehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist beispielsweise ausreichend. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht allerdings nur dann, wenn der Bieter selbst nicht die geforderte Eignung besitzt oder diese nicht wie vom Auftraggeber gefordert selbst nachweisen kann. Mit der Eignungsleihe dürfen keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Gesetzliche Bestimmungen sind zu beachten. Bei der Eignungsleihe in Bezug auf personelle Mittel sind beispielsweise die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu beachten. Verweist der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, sind diese im Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer zu benennen. Darüber hinaus ist für die Eignungsleihe im Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer deutlich zu machen, welche Eignungsanforderungen von welchem Unternehmen erbracht werden. Ferner muss der Bieter nachweisen, dass er auf die Mittel des Nachunternehmers oder Dritten tatsächlich zugreifen kann, indem er eine dementsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt. Wenn die Eignungsleihe nicht mit der Erbringung eines wesentlichen Leistungsanteils durch einen Nachunternehmer einhergeht ist in dem dafür vorgesehenen Feld lediglich auf den konkreten Inhalt der Eignungsleihe hinzuweisen. Die unter Punkt III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind für den Nachunternehmer oder Dritten nur insoweit zu erbringen, wie sie sich auf den Gegenstand der Eignungsleihe beziehen. Sämtliche Nachweise des Nachunternehmers oder Dritten sind im Fall der Eignungsleihe bereits mit dem Angebot abzugeben (§ 7 Abs. 9 und 12 VOL/A-EG). Die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers oder Dritten sollte bereits mit der Angebotsabgabe vorgelegt werden. Soweit dies unter bestimmten Umständen nicht zumutbar ist, müssen sie spätestens auf Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Offizielle Bezeichnung: AOK-Bundesverband GbR im Namen der unter VI.3) genannten Auftraggeberin.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas an ca. 34 Lieferstellen der AOK Nordost in den Gebieten Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit einer Gesamtliefermenge von ca. 9 218 000 kWh/a ab frühestem Lieferbeginn 1.1.2016.
Beschreibung der Optionen:
Der Lieferzeitraum verlängert sich einmalig um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 9 Monaten zum 1.1.2019, 6:00 Uhr, schriftlich durch einen eingeschriebenen Brief durch einen Vertragspartner gekündigt wird.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs in Kopie, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate ist; Bieter mit einem Firmensitz außerhalb Deutschlands haben einen gleichwertigen Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Landes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
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(2) Vorlage der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 6 Abs. 4, 6 VOL/A-EG und zum Nichtvorliegen wettbewerbswidriger Abreden.
(3) Allgemeiner Hinweis: Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft und dem Einsatz von Dritt-/Nachunternehmern sind die Hinweise unter VI.3) (5) bis (7) zu beachten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
(1) Nachweis (Kopie) einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall:
— 3 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie
— 3 000 000 EUR für Vermögensschäden.
Sofern und soweit keine entsprechende Versicherung besteht, Abgabe einer Eigenerklärung, dass diese im Auftragsfall unverzüglich abgeschlossen bzw. die bestehende Versicherung entsprechend erweitert wird.
(2) Allgemeiner Hinweis: Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft und dem Einsatz von Dritt-/Nachunternehmern sind die Hinweise unter VI.3) (5) bis (7) zu beachten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Erklärung dass:
— das Unternehmen derzeit vergleichbare Letztverbraucher in Deutschland beliefert,
— die Belieferung von Haushaltskunden von der Regulierungsbehörde weder ganz noch teilweise untersagt wurde (§ 5 EnWG) und
— Angabe der Jahreserdgasabgabe im Jahr 2014 und im Jahr 2015 (geschätzt) an Letztverbraucher in Deutschland.
(2) Allgemeiner Hinweis: Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft und dem Einsatz von Dritt-/Nachunternehmern sind die Hinweise unter VI.3) (5) bis (7) zu beachten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben im Auftragsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder anzunehmen.
Sonstige besondere Bedingungen:
(1) Erklärung des Bieters/Auftragnehmers über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
(2) Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer und Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
(3) Der Bieter verpflichtet sich, die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einzuhalten und ggf. die von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer ebenso auf die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes sowie zur Weitergabe dieser Verpflichtung entlang einer Liefer-/Leistungskette von weiteren Unterauftragnehmern zu verpflichten und die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes durch Unterauftragnehmer entlang einer Liefer-/Leistungskette zu überprüfen. Diese Verpflichtung gilt nicht gegenüber Unterauftragnehmern, die ihren Sitz im Ausland haben und ihre Leistung ausschließlich im Ausland erbringen.
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Er erklärt sich damit einverstanden, dass die Auftraggeberin zur Prüfung der Eignung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einen Gewerbezentralregisterauszug über ihn/es anfordert. Für den Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft gilt dieses Einverständnis für alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-07-15 📅
Öffnungsort: AOK-Bundesverband.
Ort des Eröffnungstermins: AOK-Bundesverband.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlerstraße 33a
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Kontakt
Kontaktperson: Silke Beckmann

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-01-01 📅
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Frank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, Deutschland.
(2) Die Vergabe des Auftrags erfolgt im Wege des Offenen Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG.
(3) Die Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin
zu richten.
(4) Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen.
(5) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung zugesichert wird. In den Angeboten sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Ferner haben Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die geforderten Erklärungen gemäß Ziffer III.1.4) der EU-Bekanntmachung und die Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) (1) und (2) sowie Ziffer III.2.2) der EU-Bekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der EU-Bekanntmachung genannten Nachweise können von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
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(6) Hinweise zum Einsatz von Dritt-/Nachunternehmern
Der Einsatz von Nachunternehmern (bzw. Unterauftragnehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Die Zustimmung erfolgt mit Zuschlagserteilung.
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Nachunternehmer ist, wer wesentliche Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringt und nicht lediglich als Lieferant oder Hilfskraft einzustufen ist. Die Wesentlichkeit der Teilleistung ist nicht zwangsläufig vom prozentualen Anteil an der Gesamtleistung abhängig.
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Den Einsatz von Nachunternehmern sowie die Art und den Umfang der von Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen muss der Bieter mit Abgabe des Angebotes durch eine entsprechende Eigenerklärung (Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer) anzeigen.
Der Bieter hat der Auftraggeberin außerdem nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Nachunternehmer vorlegt. Die unter Ziffer III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung aufgeführten Eignungsnachweise muss der Bieter für Nachunternehmer nur insoweit vorlegen, wie dieser Leistungen erbringt, für die Nachweise gefordert sind. Die Eignungsnachweise der Nachunternehmer sind bereits mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung sollte bereits mit dem Angebot vorgelegt werden. Soweit dies unter bestimmten Umständen nicht zumutbar ist, ist sie spätestens auf Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Nachunternehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Nachunternehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
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Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind. Verbundene Unternehmen werden gebeten, den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13.4.2011, VII-Verg 4/11 zu beachten.
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(7) Eignungsleihe.
Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung in Bezug auf die unter Punkt III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise der Fähigkeiten von Nachunternehmern oder Dritten bedienen (Eignungsleihe). Die Eignungsleihe muss nicht zwingend mit der Übernahme von Unteraufträgen einhergehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist beispielsweise ausreichend. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht allerdings nur dann, wenn der Bieter selbst nicht die geforderte Eignung besitzt oder diese nicht wie vom Auftraggeber gefordert selbst nachweisen kann. Mit der Eignungsleihe dürfen keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Gesetzliche Bestimmungen sind zu beachten. Bei der Eignungsleihe in Bezug auf personelle Mittel sind beispielsweise die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu beachten.
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Verweist der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, sind diese im Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer zu benennen. Darüber hinaus ist für die Eignungsleihe im Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer deutlich zu machen, welche Eignungsanforderungen von welchem Unternehmen erbracht werden.
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Ferner muss der Bieter nachweisen, dass er auf die Mittel des Nachunternehmers oder Dritten tatsächlich zugreifen kann, indem er eine dementsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt. Wenn die Eignungsleihe nicht mit der Erbringung eines wesentlichen Leistungsanteils durch einen Nachunternehmer einhergeht ist in dem dafür vorgesehenen Feld lediglich auf den konkreten Inhalt der Eignungsleihe hinzuweisen. Die unter Punkt III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind für den Nachunternehmer oder Dritten nur insoweit zu erbringen, wie sie sich auf den Gegenstand der Eignungsleihe beziehen. Sämtliche Nachweise des Nachunternehmers oder Dritten sind im Fall der Eignungsleihe bereits mit dem Angebot abzugeben (§ 7 Abs. 9 und 12 VOL/A-EG). Die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers oder Dritten sollte bereits mit der Angebotsabgabe vorgelegt werden. Soweit dies unter bestimmten Umständen nicht zumutbar ist, müssen sie spätestens auf Aufforderung der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
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I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung: AOK-Bundesverband GbR im Namen der unter VI.3) genannten Auftraggeberin.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2015/S 104-188686 (2015-05-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führte das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3) genannten Auftraggeber durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31; Berlin-Mitte

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 159-292221
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 104-188686
ABl. S-Ausgabe: 159
Zusätzliche Informationen
Auftraggeberin ist AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlerstraße 33a, 14467 Potsdam.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-03 📅
Name: Stadtwerke Weißenfels GmbH
Postanschrift: Südring 120
Postort: Weißenfels
Postleitzahl: 06667
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Behlertstraße 33a
Quelle: OJS 2015/S 159-292221 (2015-08-14)