Die TWV plant die Errichtung einer Trinkwasseraufbereitungsanlage für die Bahnhofsquelle in Würzburg in einem bestehenden Gebäude in der Bahnhofsstraße in Würzburg. Da die Inbetriebnahme der Trinkwasseraufbereitungsanlage Voraussetzung dafür ist, dass mit dem Umbau des Würzburger Hauptbahnhofes begonnen werden kann, muss die Trinkwasseraufbereitungsanlage bis Ende 2016 in Betrieb genommen werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der erdverlegte Leitungsbau zum Anschluss der neuen Trinkwasseraufbereitungsanlage an das bestehende Versorgungsnetz. Der erdverlegte Leitungsbau muss aufgrund behördlicher Vorgaben in zwei Bauabschnitten erfolgen. Außerdem ist zu beachten, dass die für den erdverlegten Leitungsbau anfallenden Bautätigkeiten sich überwiegend im Wasserschutzgebiet der Bahnhofsquellen befinden. Deshalb sind besondere Maßnahmen und Auflagen zum Grundwasserschutz bei der Ausführung der Leistungen erforderlich. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind insbesondere folgende Leistungen: Tiefbau, Maurer- und Betonarbeiten zur Verlegung von Trinkwasserleitungen und Kabelrohren Horizontalbohrung, möglicherweise auch alternativ eine Leitungsverlegung in offener Bauweise Spülbohrungen mit Lieferung und Einziehen der Medienleitungen Liefern und Verlegen von Trinkwasserleitungen einschließlich der Formstücke, Hydranten und Absperreinrichtungen Liefern und Einziehen von 1 kV Niederspannungskabeln Aufgrund des engen Zeitplans bis zur Inbetriebnahme der Trinkwasseraufbereitungsanlage und des Umstandes, dass die halbseitige Sperrung des Haugerrings, die für die Verlegung der Leitungen notwendig ist, aus verkehrstechnischen Gründen nur in den bayerischen Sommerferien (01.08.2015 bis 14.09.2015) erfolgen kann, muss mit dem Bau, der Materialdisposition und den Ablaufsteuerungen einschließlich der Einholung der erforderlichen Genehmigungen wie beispielsweise den verkehrsrechtlichen Genehmigungen unmittelbar nach Auftragserteilung am 14.07.2015 begonnen werden. Nähere Angaben dazu enthalten die Bewerbungsunterlagen, die unter ausschreibung.wb-netzintegration@wvv.de angefordert werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-02.
Auftragsbekanntmachung (2015-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeiten für Wasserversorgungsrohrleitungen
Menge oder Umfang: Siehe unter II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arbeiten für Wasserversorgungsrohrleitungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH
Postanschrift: Haugerring 5
Postleitzahl: 97070
Postort: Würzburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wvv.de🌏
E-Mail: alfred.lanfervoss@wvv.de📧
Telefon: +49 931361210📞
Fax: +49 931361890 📠
1.
Durchgeführt wird ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Teilnahme an dem sich anschließenden Verhandlungsverfahren zugelassen werden.
2.
Für den Teilnahmeantrag sind Formblätter zu verwenden, die unter ausschreibung.wb-netzintegration@wvv.de angefordert werden können. Die Formblätter sind Bestandteil der dort zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen, die weitere Informationen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs und insbesondere zur Form der Teilnahmeanträge enthalten. Der Versand der Bewerbungsunterlagen erfolgt automatisch unmittelbar nach Anforderung.
Die persönliche Übergabe der Teilnahmeanträge hat an folgende Lieferanschrift zu erfolgen:
Würzburger Versorgungs- und Verkehrs GmbH
c/o TWV
Abteilung KD-E
Herrn Peter Reuther
Wallgasse 8
97070 Würzburg
Soll der Teilnahmeantrag in einen Briefkasten eingeworfen werden, ist die unter I.1 angegebene Postanschrift zu verwenden.
3.
Die Auswahl der Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren erfolgt zunächst über eine Ausschlussprüfung. Dabei werden die Teilnahmeanträge zunächst formal geprüft. Ferner wird geprüft, ob die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die in dieser Bekanntmachung genannten Mindestbedingungen erfüllen. Die Prüfung erfolgt primär anhand der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Eigenerklärungen und Unterlagen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.
Zum Verhandlungsverfahren werden maximal sechs Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen. Haben nur sechs oder weniger einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht, werden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen. Sollten mehr als sechs einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, werden die sechs, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, anhand folgender Auswahlkriterien ausgewählt:
Anzahl der Referenzen, die die unter III. 2.3 genannten Mindestanforderungen erfüllen. Dabei erhält jede Referenz, die die unter III.2.3 genannten Mindestanforderungen erfüllt, einen Punkt. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Referenz für den erdverlegten Leitungsbau, ein Spülbohrverfahren oder ein Horizontalbohrverfahren handelt. Es werden die sechs Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren zugelassen, die die höchste Punktzahl erreichen. Dabei werden die Punkte aller Unternehmen, die im Teilnahmeantrag namentlich angegeben werden, zusammengerechnet.
Sollte es nicht möglich sein, die sechs mit den meisten Punkten zu ermitteln, wird ergänzend bewertet, welcher Bewerber die längste Spülbohrung ab DN 400 mm vorzuweisen hat, die seit 01.01.2010 fertiggestellt wurde oder zumindest Baubeginn hatte.
4.
Die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften erhalten die Vergabeunterlagen einschließlich des Leistungsverzeichnisses, verbunden mit der Aufforderung, ein erstes, noch unverbindliches Angebot abzugeben. Mit jedem Bieter/Bietergemeinschaft, der ein ordnungsgemäßes indikatives Angebot abgegeben hat, wird ein Verhandlungsgespräch geführt (Verhandlungsrunde). Im Anschluss an die Verhandlungsrunde werden alle Bieter/Bietergemeinschaften aufgefordert, ein endgültiges Angebot abzugeben.
Aufgrund des ambitionierten Zeitplans beabsichtigt die Vergabestelle, die Vergabeentscheidung auf der Grundlage der endgültigen Angebote zu treffen und keine weiteren Verhandlungsrunden durchzuführen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, noch weitere Verhandlungsrunden durchzuführen und dabei gegebenenfalls auch den Kreis der Bieter/Bietergemeinschaften, die an den weiteren Verhandlungsrunden teilnehmen dürfen, schrittweise zu verringern.
Durchgeführt wird ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Teilnahme an dem sich anschließenden Verhandlungsverfahren zugelassen werden.
2.
Für den Teilnahmeantrag sind Formblätter zu verwenden, die unter ausschreibung.wb-netzintegration@wvv.de angefordert werden können. Die Formblätter sind Bestandteil der dort zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen, die weitere Informationen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs und insbesondere zur Form der Teilnahmeanträge enthalten. Der Versand der Bewerbungsunterlagen erfolgt automatisch unmittelbar nach Anforderung.
Die persönliche Übergabe der Teilnahmeanträge hat an folgende Lieferanschrift zu erfolgen:
Würzburger Versorgungs- und Verkehrs GmbH
c/o TWV
Abteilung KD-E
Herrn Peter Reuther
Wallgasse 8
97070 Würzburg
Soll der Teilnahmeantrag in einen Briefkasten eingeworfen werden, ist die unter I.1 angegebene Postanschrift zu verwenden.
3.
Die Auswahl der Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren erfolgt zunächst über eine Ausschlussprüfung. Dabei werden die Teilnahmeanträge zunächst formal geprüft. Ferner wird geprüft, ob die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die in dieser Bekanntmachung genannten Mindestbedingungen erfüllen. Die Prüfung erfolgt primär anhand der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Eigenerklärungen und Unterlagen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.
Zum Verhandlungsverfahren werden maximal sechs Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen. Haben nur sechs oder weniger einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht, werden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen. Sollten mehr als sechs einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, werden die sechs, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, anhand folgender Auswahlkriterien ausgewählt:
Anzahl der Referenzen, die die unter III. 2.3 genannten Mindestanforderungen erfüllen. Dabei erhält jede Referenz, die die unter III.2.3 genannten Mindestanforderungen erfüllt, einen Punkt. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Referenz für den erdverlegten Leitungsbau, ein Spülbohrverfahren oder ein Horizontalbohrverfahren handelt. Es werden die sechs Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren zugelassen, die die höchste Punktzahl erreichen. Dabei werden die Punkte aller Unternehmen, die im Teilnahmeantrag namentlich angegeben werden, zusammengerechnet.
Sollte es nicht möglich sein, die sechs mit den meisten Punkten zu ermitteln, wird ergänzend bewertet, welcher Bewerber die längste Spülbohrung ab DN 400 mm vorzuweisen hat, die seit 01.01.2010 fertiggestellt wurde oder zumindest Baubeginn hatte.
4.
Die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften erhalten die Vergabeunterlagen einschließlich des Leistungsverzeichnisses, verbunden mit der Aufforderung, ein erstes, noch unverbindliches Angebot abzugeben. Mit jedem Bieter/Bietergemeinschaft, der ein ordnungsgemäßes indikatives Angebot abgegeben hat, wird ein Verhandlungsgespräch geführt (Verhandlungsrunde). Im Anschluss an die Verhandlungsrunde werden alle Bieter/Bietergemeinschaften aufgefordert, ein endgültiges Angebot abzugeben.
Aufgrund des ambitionierten Zeitplans beabsichtigt die Vergabestelle, die Vergabeentscheidung auf der Grundlage der endgültigen Angebote zu treffen und keine weiteren Verhandlungsrunden durchzuführen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, noch weitere Verhandlungsrunden durchzuführen und dabei gegebenenfalls auch den Kreis der Bieter/Bietergemeinschaften, die an den weiteren Verhandlungsrunden teilnehmen dürfen, schrittweise zu verringern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die TWV plant die Errichtung einer Trinkwasseraufbereitungsanlage für die Bahnhofsquelle in Würzburg in einem bestehenden Gebäude in der Bahnhofsstraße in Würzburg. Da die Inbetriebnahme der Trinkwasseraufbereitungsanlage Voraussetzung dafür ist, dass mit dem Umbau des Würzburger Hauptbahnhofes begonnen werden kann, muss die Trinkwasseraufbereitungsanlage bis Ende 2016 in Betrieb genommen werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der erdverlegte Leitungsbau zum Anschluss der neuen Trinkwasseraufbereitungsanlage an das bestehende Versorgungsnetz. Der erdverlegte Leitungsbau muss aufgrund behördlicher Vorgaben in zwei Bauabschnitten erfolgen. Außerdem ist zu beachten, dass die für den erdverlegten Leitungsbau anfallenden Bautätigkeiten sich überwiegend im Wasserschutzgebiet der Bahnhofsquellen befinden. Deshalb sind besondere Maßnahmen und Auflagen zum Grundwasserschutz bei der Ausführung der Leistungen erforderlich. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind insbesondere folgende Leistungen:
Die TWV plant die Errichtung einer Trinkwasseraufbereitungsanlage für die Bahnhofsquelle in Würzburg in einem bestehenden Gebäude in der Bahnhofsstraße in Würzburg. Da die Inbetriebnahme der Trinkwasseraufbereitungsanlage Voraussetzung dafür ist, dass mit dem Umbau des Würzburger Hauptbahnhofes begonnen werden kann, muss die Trinkwasseraufbereitungsanlage bis Ende 2016 in Betrieb genommen werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der erdverlegte Leitungsbau zum Anschluss der neuen Trinkwasseraufbereitungsanlage an das bestehende Versorgungsnetz. Der erdverlegte Leitungsbau muss aufgrund behördlicher Vorgaben in zwei Bauabschnitten erfolgen. Außerdem ist zu beachten, dass die für den erdverlegten Leitungsbau anfallenden Bautätigkeiten sich überwiegend im Wasserschutzgebiet der Bahnhofsquellen befinden. Deshalb sind besondere Maßnahmen und Auflagen zum Grundwasserschutz bei der Ausführung der Leistungen erforderlich. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind insbesondere folgende Leistungen:
Tiefbau, Maurer- und Betonarbeiten zur Verlegung von Trinkwasserleitungen und Kabelrohren
Horizontalbohrung, möglicherweise auch alternativ eine Leitungsverlegung in offener Bauweise
Spülbohrungen mit Lieferung und Einziehen der Medienleitungen
Liefern und Verlegen von Trinkwasserleitungen einschließlich der Formstücke, Hydranten und Absperreinrichtungen
Liefern und Einziehen von 1 kV Niederspannungskabeln
Aufgrund des engen Zeitplans bis zur Inbetriebnahme der Trinkwasseraufbereitungsanlage und des Umstandes, dass die halbseitige Sperrung des Haugerrings, die für die Verlegung der Leitungen notwendig ist, aus verkehrstechnischen Gründen nur in den bayerischen Sommerferien (01.08.2015 bis 14.09.2015) erfolgen kann, muss mit dem Bau, der Materialdisposition und den Ablaufsteuerungen einschließlich der Einholung der erforderlichen Genehmigungen wie beispielsweise den verkehrsrechtlichen Genehmigungen unmittelbar nach Auftragserteilung am 14.07.2015 begonnen werden. Nähere Angaben dazu enthalten die Bewerbungsunterlagen, die unter ausschreibung.wb-netzintegration@wvv.de angefordert werden können.
Aufgrund des engen Zeitplans bis zur Inbetriebnahme der Trinkwasseraufbereitungsanlage und des Umstandes, dass die halbseitige Sperrung des Haugerrings, die für die Verlegung der Leitungen notwendig ist, aus verkehrstechnischen Gründen nur in den bayerischen Sommerferien (01.08.2015 bis 14.09.2015) erfolgen kann, muss mit dem Bau, der Materialdisposition und den Ablaufsteuerungen einschließlich der Einholung der erforderlichen Genehmigungen wie beispielsweise den verkehrsrechtlichen Genehmigungen unmittelbar nach Auftragserteilung am 14.07.2015 begonnen werden. Nähere Angaben dazu enthalten die Bewerbungsunterlagen, die unter ausschreibung.wb-netzintegration@wvv.de angefordert werden können.
Referenznummer: WB-Netzintegration
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Würzburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Teilnahmeantrag sind die für den erdverlegten Leitungsbau zuständigen Unternehmen namentlich zu benennen. Nachunternehmer für Teilleistungen müssen nicht zwingend im Teilnahmeantrag angegeben werden, sie können auch später benannt werden.
Von jedem in Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen sind folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1.
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung, jedes im Teilnahmeantrag angegebene Unternehmen muss über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügen. Im Falle der Auftragserteilung muss jedes namentlich angegebene Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachweisen.
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung, jedes im Teilnahmeantrag angegebene Unternehmen muss über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügen. Im Falle der Auftragserteilung muss jedes namentlich angegebene Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachweisen.
2.
Eigenerklärung, dass für die im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 21 Sektorenverordnung, nach § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz vorliegen.
Eigenerklärung, dass für die im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 21 Sektorenverordnung, nach § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz vorliegen.
3.
Eigenerklärung jedes im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmens zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister und zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
4.
Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Im Teilnahmeantrag sind die für den erdverlegten Leitungsbau zuständigen Unternehmen namentlich zu benennen. Nachunternehmer für Teilleistungen müssen nicht zwingend im Teilnahmeantrag angegeben werden, sie können auch später benannt werden.
Von jedem in Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen sind folgende Eigenerklärungen abzugeben:
1.
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (2012-2014) im erdverlegten Leitungsbau. Der durchschnittliche Gesamtumsatz aller im Teilnehmerantrag namentlich angegebenen Unternehmen muss in den letzten drei Geschäftsjahren (2012-2014) mindestens 3 Mio. EUR pro Jahr betragen. D.h. der Gesamtumsatz aller im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen wird zusammengerechnet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (2012-2014) im erdverlegten Leitungsbau. Der durchschnittliche Gesamtumsatz aller im Teilnehmerantrag namentlich angegebenen Unternehmen muss in den letzten drei Geschäftsjahren (2012-2014) mindestens 3 Mio. EUR pro Jahr betragen. D.h. der Gesamtumsatz aller im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen wird zusammengerechnet.
2.
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Leitungs-/Führungskräften und Facharbeitern im Bereich erdverlegten Leitungsbau. Insgesamt müssen in den Jahren 2012-2014 durchschnittlich mindestens 3 Leitungs-/Führungskräfte und mindestens 15 Facharbeiter im erdverlegten Leitungsbau beschäftigt worden sein. Die Leitungs-/Führungskräfte und Facharbeiter aller im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen werden zusammengerechnet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Leitungs-/Führungskräften und Facharbeitern im Bereich erdverlegten Leitungsbau. Insgesamt müssen in den Jahren 2012-2014 durchschnittlich mindestens 3 Leitungs-/Führungskräfte und mindestens 15 Facharbeiter im erdverlegten Leitungsbau beschäftigt worden sein. Die Leitungs-/Führungskräfte und Facharbeiter aller im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen werden zusammengerechnet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.
Es müssen mindestens folgende Referenzen benannt werden, die seit 01.01.2010 fertiggestellt oder zumindest begonnen wurden:
a)
Mindestens 3 Referenzen über den erdverlegten Leitungsbau in der Trinkwasserversorgung mit Leitungsdimension ab DN 400 GGG im städtischen, öffentlichen Verkehrsraum.
b)
Mindestens 3 Referenzen über ein Spülbohrverfahren mit einem Bohrdurchmesser ab 400 mm.
c)
Mindestens eine Referenz über das Horizontalbohrverfahren mit einem Bohrdurchmesser ab 1000 mm.
Umfasst ein Projekt mehrere der genannten Leistungen, beispielsweise ein Spülbohrverfahren und ein Horizontalbohrverfahren mit dem jeweils geforderten Bohrdurchmesser, kann das Projekt sowohl als Referenz für ein Spülbohrverfahren als auch als Referenz für ein Horizontalbohrverfahren angegeben werden. Die Referenzen aller im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternahmen werden zusammengerechnet.
Umfasst ein Projekt mehrere der genannten Leistungen, beispielsweise ein Spülbohrverfahren und ein Horizontalbohrverfahren mit dem jeweils geforderten Bohrdurchmesser, kann das Projekt sowohl als Referenz für ein Spülbohrverfahren als auch als Referenz für ein Horizontalbohrverfahren angegeben werden. Die Referenzen aller im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternahmen werden zusammengerechnet.
2.
Eigenerklärung zur Verfügbarkeit
Alle im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen müssen im Falle der Zuschlagserteilung in der Lage sein, ab 13.07.2015 an der Bauanweisung teilzunehmen und ab dem 14.07.2015 mit dem Bau, der Materialdisposition und der Ablaufsteuerung, einschließlich der Einholung der erforderlichen Genehmigungen beispielsweise den verkehrsrechtlichen Genehmigungen, zu beginnen.
Alle im Teilnahmeantrag namentlich angegebenen Unternehmen müssen im Falle der Zuschlagserteilung in der Lage sein, ab 13.07.2015 an der Bauanweisung teilzunehmen und ab dem 14.07.2015 mit dem Bau, der Materialdisposition und der Ablaufsteuerung, einschließlich der Einholung der erforderlichen Genehmigungen beispielsweise den verkehrsrechtlichen Genehmigungen, zu beginnen.
3.
Für mindestens ein im Teilnahmeantrag namentlich benanntes Unternehmen müssen eine Zertifizierung nach DVGW GW 301, Gruppe W1 (Unternehmen zur Errichtung, Instandsetzung und Einbindung von Rohrleitungen - Anforderungen und Prüfungen) oder gleichwertige Nachweise in Kopie vorgelegt werden.
Für mindestens ein im Teilnahmeantrag namentlich benanntes Unternehmen müssen eine Zertifizierung nach DVGW GW 301, Gruppe W1 (Unternehmen zur Errichtung, Instandsetzung und Einbindung von Rohrleitungen - Anforderungen und Prüfungen) oder gleichwertige Nachweise in Kopie vorgelegt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung, die die unter III.2.1 genannten Anforderungen erfüllt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Alfred Lanfervoß
Name: Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH
E-Mail: ausschreibung.wb-netzintegration@wvv.de📧
Name: Würzburger Versorgungs- und Verkehrs GmbH c/o TWV, Abteilung KD-E
Kontaktperson: Herrn Peter Reuther
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-07-13 📅
Datum des Endes: 2016-04-29 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Internetadresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 101 a, 101 b GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 101 a, 101 b GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 067-120695 (2015-04-02)
Ergänzende Angaben (2015-05-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben