Erdverlegter Leitungsbau zum Anschluss einer Trinkwasseraufbereitungsanlage für die Bahnhofsquelle in Würzburg

Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH

Die TWV plant die Errichtung einer Trinkwasseraufbereitungsanlage für die Bahnhofsquelle in Würzburg in einem bestehenden Gebäude in der Bahnhofsstraße in Würzburg. Da die Inbetriebnahme der Trinkwasseraufbereitungsanlage Voraussetzung dafür ist, dass mit dem Umbau des Würzburger Hauptbahnhofes begonnen werden kann, muss die Trinkwasseraufbereitungsanlage bis Ende 2016 in Betrieb
genommen werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der erdverlegte Leitungsbau zum Anschluss der neuen Trinkwasseraufbereitungsanlage an das bestehende Versorgungsnetz. Der erdverlegte Leitungsbau muss aufgrund behördlicher Vorgaben in zwei Bauabschnitten erfolgen. Außerdem ist zu beachten, dass die für den erdverlegten Leitungsbau anfallenden Bautätigkeiten sich überwiegend im Wasserschutzgebiet der Bahnhofsquellen befinden. Deshalb sind besondere Maßnahmen und Auflagen zum Grundwasserschutz bei der Ausführung der Leistungen erforderlich. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind insbesondere folgende Leistungen:
Tiefbau, Maurer- und Betonarbeiten zur Verlegung von Trinkwasserleitungen und Kabelrohren.
Liefern und Verlegen von Trinkwasserleitungen einschließlich der Formstücke, Hydranten und Absperreinrichtungen.
Liefern und Einziehen von 1 kV Niederspannungskabeln.
Aufgrund des engen Zeitplans bis zur Inbetriebnahme der Trinkwasseraufbereitungsanlage und des Umstandes, dass die halbseitige Sperrung des Haugerrings, die für die Verlegung der Leitungen notwendig ist, aus verkehrstechnischen Gründen nur in den bayerischen Sommerferien (1.8.2015 bis 14.9.2015) erfolgen kann, findet die Baueinweisung unmittelbar nach Auftragserteilung am 13.7.2015 statt. Mit dem Bau, der Materialdisposition und den Ablaufsteuerungen einschließlich der Einholung der erforderlichen Genehmigungen wie beispielsweise den verkehrsrechtlichen Genehmigungen muss am 14.7.2015 begonnen werden. Nähere Angaben dazu enthalten die Ausschreibungsunterlagen, die unter ausschreibung.wb-netzintegration@wvv.de angefordert werden können.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-26 Auftragsbekanntmachung
2015-11-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-05-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeiten für Wasserversorgungsrohrleitungen
Menge oder Umfang: Siehe unter II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arbeiten für Wasserversorgungsrohrleitungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH
Postanschrift: Haugerring 5
Postleitzahl: 97070
Postort: Würzburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wvv.de 🌏
E-Mail: alfred.lanfervoss@wvv.de 📧
Telefon: +49 931361210 📞
Fax: +49 931361890 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-26 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 101-184612
ABl. S-Ausgabe: 101
Zusätzliche Informationen
1. Durchgeführt wird ein offenes Verfahren nach der SektVO. 2. Die für die Angebotserstellung erforderlichen Vergabeunterlagen können unter ausschreibung.wb-netzintegration@wvv.de angefordert werden. Der Versand der Vergabeunterlagen erfolgt automatisch unmittelbar nach Anforderung. Die persönliche Übergabe der Angebote hat an folgende Lieferanschrift zu erfolgen: Würzburger Versorgungs- und Verkehrs GmbH, c/o TWV, Abteilung KD-E, Herrn Peter Reuther, Wallgasse 8, 97070 Würzburg. Soll das Angebot in einen Briefkasten eingeworfen werden, ist die unter I.1 angegebene Postanschrift zu verwenden. 3. Es wird darauf hingewiesen, dass es bei unvollständigen Angeboten im Ermessen der Vergabestelle steht, ob fehlenden Angaben bzw. Unterlagen unter Berücksichtigung des Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes nachgefordert werden oder ob das betreffende Angebot ausgeschlossen wird bzw. werden muss (§ 19 Abs. 3 SektVO).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die TWV plant die Errichtung einer Trinkwasseraufbereitungsanlage für die Bahnhofsquelle in Würzburg in einem bestehenden Gebäude in der Bahnhofsstraße in Würzburg. Da die Inbetriebnahme der Trinkwasseraufbereitungsanlage Voraussetzung dafür ist, dass mit dem Umbau des Würzburger Hauptbahnhofes begonnen werden kann, muss die Trinkwasseraufbereitungsanlage bis Ende 2016 in Betrieb
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genommen werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der erdverlegte Leitungsbau zum Anschluss der neuen Trinkwasseraufbereitungsanlage an das bestehende Versorgungsnetz. Der erdverlegte Leitungsbau muss aufgrund behördlicher Vorgaben in zwei Bauabschnitten erfolgen. Außerdem ist zu beachten, dass die für den erdverlegten Leitungsbau anfallenden Bautätigkeiten sich überwiegend im Wasserschutzgebiet der Bahnhofsquellen befinden. Deshalb sind besondere Maßnahmen und Auflagen zum Grundwasserschutz bei der Ausführung der Leistungen erforderlich. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind insbesondere folgende Leistungen:
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Tiefbau, Maurer- und Betonarbeiten zur Verlegung von Trinkwasserleitungen und Kabelrohren.
Liefern und Verlegen von Trinkwasserleitungen einschließlich der Formstücke, Hydranten und Absperreinrichtungen.
Liefern und Einziehen von 1 kV Niederspannungskabeln.
Aufgrund des engen Zeitplans bis zur Inbetriebnahme der Trinkwasseraufbereitungsanlage und des Umstandes, dass die halbseitige Sperrung des Haugerrings, die für die Verlegung der Leitungen notwendig ist, aus verkehrstechnischen Gründen nur in den bayerischen Sommerferien (1.8.2015 bis 14.9.2015) erfolgen kann, findet die Baueinweisung unmittelbar nach Auftragserteilung am 13.7.2015 statt. Mit dem Bau, der Materialdisposition und den Ablaufsteuerungen einschließlich der Einholung der erforderlichen Genehmigungen wie beispielsweise den verkehrsrechtlichen Genehmigungen muss am 14.7.2015 begonnen werden. Nähere Angaben dazu enthalten die Ausschreibungsunterlagen, die unter ausschreibung.wb-netzintegration@wvv.de angefordert werden können.
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Referenznummer: WB-Netzintegration
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Würzburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Angebot sind der Bieter, bei Bietergemeinschaften alle Mitglieder sowie beim Einsatz von Nachunternehmern alle Nachunternehmer namentlich zu benennen. Für jedes Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer vorgesehen ist, sind folgende Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
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1. Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung: jeder Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer muss über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügen. Im Falle der Auftragserteilung muss jeder Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 5 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachweisen.
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2. Eigenerklärung jedes Bieters, jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmer, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Sektorenverordnung, nach § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz vorliegen.
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3. Eigenerklärung jedes Bieters, jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmers zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister und zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
4. Nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Im Angebot sind der Bieter, bei Bietergemeinschaften alle Mitglieder sowie beim Einsatz von Nachunternehmern alle Nachunternehmer namentlich zu benennen. Für jedes Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer vorgesehen ist, sind folgende Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
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1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (2012-2014) im erdverlegten Leitungsbau. Der Gesamtumsatz aller im Angebot namentlich angegebenen Unternehmen muss in den letzten drei Geschäftsjahren (2012-2014) mindestens 3 000 000 EUR pro Jahr betragen. D. h. der Gesamtumsatz aller im Angebot namentlich angegebenen Unternehmen wird zusammengerechnet.
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2. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Leitungs-/Führungskräften und Facharbeitern im Bereich erdverlegten Leitungsbau. Insgesamt müssen in den Jahren 2012-2014 durchschnittlich mindestens 3 Leitungs-/Führungskräfte und mindestens 15 Facharbeiter im erdverlegten Leitungsbau beschäftigt worden sein. Die Leitungs-/Führungskräfte und Facharbeiter aller im Angebot namentlich angegebenen Unternehmen werden zusammengerechnet.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Es müssen mindestens 3 Referenzen über den erdverlegten Leitungsbau in der Trinkwasserversorgung mit Leitungsdimension ab DN 400 GGG im städtischen, öffentlichen Verkehrsraum im Angebot angegeben werden, die nach dem 1.1.2008 fertiggestellt oder zumindest begonnen wurden. Die Referenzen aller im Angebot namentlich angegebenen Unternehmen werden zusammen gerechnet.
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2. Eigenerklärung zur Verfügbarkeit.
Alle im Angebot namentlich angegebenen Unternehmen müssen im Falle der Zuschlagserteilung in der Lage sein, am 13.7.2015 an der Bauanweisung teilzunehmen und ab dem 14.7.2015 mit dem Bau, der Materialdisposition und der Ablaufsteuerung, einschließlich der Einholung der erforderlichen Genehmigungen beispielsweise den verkehrsrechtlichen Genehmigungen, zu beginnen.
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3. Für mindestens ein im Angebot namentlich benanntes Unternehmen müssen eine Zertifizierung nach DVGW GW 301, Gruppe W1 (Unternehmen zur Errichtung, Instandsetzung und Einbindung von Rohrleitungen – Anforderungen und Prüfungen) oder ein gleichwertiger Nachweis in Kopie vorgelegt werden.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung, die die unter III.2.1) genannten Anforderungen erfüllt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-06-18 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Alfred Lanfervoß

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-07-13 📅
Datum des Endes: 2016-05-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Internetadresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 101 a, 101 b GWB).
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Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2015/S 101-184612 (2015-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 740 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 234-425424
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 101-184612
ABl. S-Ausgabe: 234

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Quelle: OJS 2015/S 234-425424 (2015-11-28)