Erhebungs- und Anpassungsleistungen im Rahmen der Marktraumumstellung „L-/H-Gas-Anpassung“
Die Auftraggeber planen die Anpassung sämtlicher Gas-Verbrauchsstellen von L-Gas auf H-Gas in ihren Gas-Netzgebieten für das Netzgebiet der Stadt Celle und Landkreis Celle im Zeitraum Januar 2016 bis ca. Dezember 2018. Im Netzgebiet bestehen etwa 41 000 Gasentnahmestellen mit geschätzt 49 000 Gasverbrauchsgeräten. Bei der Auftragsdurchführung müssen die tatsächliche Anzahl der Gasverbrauchsgeräte erhoben und angepasst werden.
Die Auftraggeberin hat im Rahmen einer anderen Ausschreibung bereits das Projektmanagement und die spätere Qualitätssicherung für dieses Projekt ausgeschrieben. Die Verhandlungsverfahren zu diesen Leistungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen, so dass die Auftragnehmer dieser Leistungen bisher nicht feststehen.
In dem hier beschriebenen Verfahren werden die Erhebungsleistungen (Los 1) sowie die Anpassungsleistungen (Los 2) aller erhobenen Gasverbrauchseinrichtungen ausgeschrieben. Um keine Vermischung der Kompetenzbereiche und der Verantwortlichkeiten herbeizuführen und insbesondere zur Vermeidung einer „Eigenüberwachung“ der beauftragen Unternehmen, legen die Auftraggeber großen Wert darauf, dass das Projektmanagement und die Qualitätssicherung einerseits sowie die Erhebung und die Anpassung der Gasgeräte andererseits nicht von demselben Unternehmen erbracht werden. Es ist daher zu beachten, dass der oder die spätere(n) Auftragnehmer des Projektmanagements und der Qualitätssicherung nicht auch als Auftragnehmer für die Erhebungs- und Anpassungsleistungen in Betracht kommt/kommen. Diese Leistungen müssen jeweils von unterschiedlichen Unternehmen ausgeführt werden.
Im Rahmen des Loses 1 (Erhebung) hat der Auftragnehmer die erforderlichen Vorleistungen der späteren Anpassung der Gasgeräte zu erbringen. Zu den Leistungen des späteren Auftragnehmers gehören die Identifikation und Dokumentation jeweils aller hinter den Gashausanschlüssen vorhandenen Gasverbrauchsgeräte, die Überprüfung jedes Gerätes auf Mängel, einschließlich des Gas- und Abgasanschlusses, sowie gegebenenfalls auch deren photographische Dokumentation, eine Abgasanalyse, die Einregulierung bei Über- bzw. Unterlast sowie die Kennzeichnung des Gerätes, inkl. Aufkleber mit ausgedruckten Protokoll. Der spätere Auftragnehmer hat sich bei der Leistungsausführung mit den übrigen Projektbeteiligten abzustimmen (insbesondere mit dem Projektmanager, dem Anpassungsunternehmen und dem Qualitätssicherer). Die genauen Leistungsanforderungen werden sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, die den Bietern zur Verfügung gestellt werden, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden. Grundlage der Ausführung der Leistungen des Erhebungsunternehmens bilden die Anforderungen des DVGW Regelwerkes G 680, Umstellung und Anpassung von Gasgeräten, November 2011 sowie das DVGW Regelwerk G 676 B1- Qualifikationskriterien für Umbau-, Anpassungs-, Kontrollfirmen und Projektmanagement (Engineeringfirmen), Oktober 2011.
Das Los 2 umfasst die Anpassung der erhobenen Gasverbbrauchsgeräte. Hierzu werden insbesondere folgende Leistungen vom späteren Auftragnehmer zu erbringen sein: Analyse der Gasgeräteerhebung, Beschaffung der für die Anpassung erforderlichen Ersatzteile und Materialien, Anpassung der Gasgeräte nach Gerätegruppen, Überprüfen der Gasgeräte auf Mängel und ihre Erfassung, Anpassung der Gasgeräte nach Anpassungshandbuch, Funktionskontrolle und Abgasanalyse gem. dem DVGW Regelwerk G 680, Kennzeichnung der Gasgeräte sowie Dokumentation aller am Gerät vorgenommenen Arbeiten und aller im Zusammenhang mit der Anpassung durchgeführten organisatorischen Aktivitäten. Grundlage für die auszuführenden Leistungen bilden ebenfalls die bereits genannten DVGW Regelwerke G 680 und G 676 B1. Detaillierte Informationen zur auszuführenden Leistung werden sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben, die den aufzufordernden Bewerbern mit der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt wird.
Die Auftraggeberin wünscht ausdrücklich die Beteiligung mehrerer Bieter an der Durchführung der Erhebungs- und Anpassungsleistungen in den Losen 1 und 2. Daher wird den Bietern eingeräumt, sich auch auf Teilmengen der Einzellose zu bewerben, die im Folgenden definiert werden: Die Bieter dürfen für das Los 1 – Erhebungsleistungen und Los 2 – Anpassungsleistungen ein Angebot für ein Teilmengenlos von minimal 500 Geräten anbieten, maximal für das jeweilige Gesamtlos. Dazwischen können gestaffelt in 500er-Schritten sowohl für die Erhebung (Los 1) als auch für die Anpassung (Los 2) Teilmengen angeboten werden (also z. B. 500, 1 000, 1 500 oder 2 000 Geräte etc.). Der maximale Umfang des jeweilig angebotenen Teilloses ist im Angebot des Bieters ausdrücklich zu vermerken. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird bei der späteren Bewertung der Angebote der Preis für die Erhebung bzw. Anpassung von je 1.000 Geräten zu Grunde gelegt werden. Sollten sich mehrere Bieter auf einzelne Lose bewerben, so werden Angebote von Bietern, die bereits vorgesehen wurden, den Zuschlag auf für die Erhebung oder die Anpassung von maximal 5 000 Geräten zu erhalten, bei der Vergabe der weiteren Lose grundsätzlich nicht weiter berücksichtigt (Loslimitierung). Ebenso kann es sein, dass, sollte die Anzahl der in dem jeweiligen Los zu bearbeitenden Geräte kleiner sein, als die Summe der Angebote von geeigneten Bietern für dieses Los, dass der Zuschlag nicht auf den vollen Umfang der angebotene Teilmenge erteilt wird, sondern lediglich auf einen entsprechenden Anteil. Die Einzelheiten zur Wertung der Angebote und zur Auswahl der Auftragnehmer bleiben den Ausschreibungsunterlagen vorbehalten. Ziel der Loslimitierung ist es, einen möglichst großen Wettbewerb zu ermöglichen und die fristgemäße Umsetzung des Gesamtprojekts zu gewährleisten. Insbesondere sollen mehrere Bieter die Möglichkeit erhalten, Referenzen zu erwerben, damit auch für zukünftige L-/HGas-Anpassungsprojekte eine ausreichende Anzahl qualifizierter Bieter zur Verfügung steht. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbs abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zwingend auszuschließen sind (vgl. OLG Düsseldorf; Beschl. v. 4.2.2013, VIIVerg 31/12).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-09-04
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Auftragsbekanntmachung
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2016-02-04
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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