Basierend auf den Rahmenverträgen zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und Microsoft (MS) schreibt der AOK-Bundesverband entsprechend § 3 Abs. 4 c) VOL/A-EG einen Handelspartner-Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoftprodukten unter den beiden Lizenzmodellen „Select Plus“ und „Konzernvertrag Enterprise Agreement“ (EA) aus. Gemäß Rahmenvertrag zwischen BMI und MS gibt es die Möglichkeit zwischen den Modellen Select und EA auszuwählen. Der Ausschreibungsgegenstand umfasst alle verfügbaren Microsoft-Produkte, die in dem Select- und EA-Vertrag definiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Internet- und Intranet-Softwarepaket
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Internet- und Intranet-Softwarepaket📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3) genannten Auftraggeberinnen durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
(1) Der AOK-Bundesverband führt im eigenen Namen und im Auftrag der unten genannten Auftraggeber das Vergabeverfahren durch.
Auftraggeber sind:
— AOK Baden-Württemberg Hauptverwaltung, Heilbronner Straße 184, 70191 Stuttgart, Deutschland,
— AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, Deutschland,
— AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlertstraße 33a, 14467 Potsdam, Deutschland,
— AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, Deutschland,
— AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Str. 2, 61352 Bad Homburg, Deutschland,
— AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, Deutschland auch für ARGE AOK-Rechenzentrum Bremen/Niedersachsen,
— AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, Deutschland,
— AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, Deutschland,
— AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg, Deutschland,
— AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland,
— AOK NORDWEST – Gesundheitskasse, Nortkirchenstr. 103-105, 44263 Dortmund, Deutschland.
— AOK Systems GmbH, Kortrijker Straße 1, 53177 Bonn,
— gkv informatik, Lichtscheider Straße 89, 42285 Wuppertal,
— ITSCare, Palleskestraße 1, 65929 Frankfurt am Main,
— Kubus IT GbR, Sternplatz 7, 01058 Dresden.
(2) Die Vergabe des Auftrags erfolgt im Wege des Offenen Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG.
(3) Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen.
Diese können unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ heruntergeladen werden.
(5) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung zugesichert wird. In den Angeboten sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Ferner haben Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
Die geforderten Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.2) der EU-Bekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die unter Ziffer III.2.3) der EU-Bekanntmachung genannten Nachweise können von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
(5) Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3) (Technische Leistungsfähigkeit) der EU-Bekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen.
Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen.
Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Die Verpflichtungserklärung kann bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt.
— AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Str. 2, 61352 Bad Homburg, Deutschland,
— AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, Deutschland auch für ARGE AOK-Rechenzentrum Bremen/Niedersachsen,
— AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, Deutschland,
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung zugesichert wird. In den Angeboten sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Ferner haben Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
Die geforderten Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.2) der EU-Bekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die unter Ziffer III.2.3) der EU-Bekanntmachung genannten Nachweise können von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
(5) Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3) (Technische Leistungsfähigkeit) der EU-Bekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen.
Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen.
Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Die Verpflichtungserklärung kann bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Basierend auf den Rahmenverträgen zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und Microsoft (MS) schreibt der AOK-Bundesverband entsprechend § 3 Abs. 4 c) VOL/A-EG einen Handelspartner-Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoftprodukten unter den beiden Lizenzmodellen „Select Plus“ und „Konzernvertrag Enterprise Agreement“ (EA) aus.
Basierend auf den Rahmenverträgen zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und Microsoft (MS) schreibt der AOK-Bundesverband entsprechend § 3 Abs. 4 c) VOL/A-EG einen Handelspartner-Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoftprodukten unter den beiden Lizenzmodellen „Select Plus“ und „Konzernvertrag Enterprise Agreement“ (EA) aus.
Gemäß Rahmenvertrag zwischen BMI und MS gibt es die Möglichkeit zwischen den Modellen Select und EA auszuwählen. Der Ausschreibungsgegenstand umfasst alle verfügbaren Microsoft-Produkte, die in dem Select- und EA-Vertrag definiert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit durch Ausfüllen des Musters Eigenerklärung gem. §§ 6, 7 VOL/A-EG,
(2) Vorlage einer Kopie der Eintragung in das Handelsregister oder in ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist (Auszug nicht älter als vom 1.12.2014).
Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung zur Deckung von:
— Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens 1 000 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch mindestens bis zu 3 000 000 EUR pro Vertrag,
— Sachschäden in Höhe von mindestens 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch mindestens bis zu 1 000 000 EUR pro Vertrag,
— Vermögensschäden in Höhe von mind. 100 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch mindestens bis zu 200 000 EUR pro Vertrag.
Alternativ:
Aktuell besteht keine Versicherung in der oben genannten Form, bei Zuschlagserteilung wird jedoch eine entsprechende Versicherung abgeschlossen.
(2) Angabe des Gesamtumsatzes in der EU in den letzten 3 Geschäftsjahren,
(3) Anzahl der bestehenden Rahmenverträge 2014 in Deutschland,
(4) Umsatz der bestehenden Rahmenverträge 2014,
(5) Gesamtanzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren,
(6) Microsoft-Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren in der EU,
(7) Microsoft-Umsatz in Deutschland in den letzten 3 Jahren.
Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Nachweis, dass der Anbieter den Status eines zertifizierten Handelspartners (Licensing Solution Partner) besitzt.
(2) Angabe von Referenzprojekten über in Art und Umfang vergleichbare Aufträge, die das Unternehmen innerhalb der letzten 3 Jahre in Deutschland ausgeführt hat (mindestens 1, maximal 3). Je Referenz sind folgende Angaben erforderlich:
— Anzahl der pro Jahr abgewickelten Bestellungen innerhalb des Rahmenvertrages/Projektes,
— Auftraggeber, Adresse, Ansprechpartner.
(3) Angaben zu betrieblichen Vorkehrungen bzgl. der Einhaltung von allgemeinen Datenschutz- und Geheimhaltungsvorschriften.
(4) Angaben zur Anzahl der hochqualifizierten und zertifizierten Spezialisten im Lizenzbereich (in Deutschland).
(5) Angaben zur Anzahl der in Deutschland verwalteten Microsoft-Lizenzen (Durchschnitt der Jahre 2013 und 2014).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben im Auftragsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitgliederanzunehmen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 45
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Sonja van der Ploeg
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) Der AOK-Bundesverband führt im eigenen Namen und im Auftrag der unten genannten Auftraggeber das Vergabeverfahren durch.
Auftraggeber sind:
— AOK Baden-Württemberg Hauptverwaltung, Heilbronner Straße 184, 70191 Stuttgart, Deutschland,
— AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Str. 2, 61352 Bad Homburg, Deutschland,
— AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, Deutschland auch für ARGE AOK-Rechenzentrum Bremen/Niedersachsen,
— AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, Deutschland,
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung zugesichert wird. In den Angeboten sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Ferner haben Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung zugesichert wird. In den Angeboten sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Ferner haben Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
Die geforderten Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.2) der EU-Bekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die unter Ziffer III.2.3) der EU-Bekanntmachung genannten Nachweise können von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
(5) Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3) (Technische Leistungsfähigkeit) der EU-Bekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen.
Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3) (Technische Leistungsfähigkeit) der EU-Bekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen.
Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen.
Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen.
Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Die Verpflichtungserklärung kann bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt.
Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt. Die Verpflichtungserklärung kann bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Quelle: OJS 2015/S 132-242327 (2015-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
— AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Str. 2, 61352 Bad Homburg, Deutschland,
— AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, Deutschlandauch für ARGE AOK-Rechenzentrum Bremen/Niedersachsen,
— AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden,Deutschland,